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1.Die Freunde möchten uns …. besuchen.

2.Er hilft mir den Text … übersetzen.

3.Die Prozeßparteien haben das Recht bei der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens aktiv … mitwirken.

4.Statt das Thema gründlich zu behandeln begnügte sich der Rechtswissenschaftler mit einer oberflächlichen Darstellung des Problems.

5.Es war nicht leicht, diese Prüfung … bestehen.

6.Ich höre ihn … singen.

7.

Die progressive Öffentlichkeit strebt den Frieden … bewahren.

8.

Die Vorschriften des Zivilprozessrechts sind vom Gericht streng

einzuhalten.

Übung 6. Verneinen Sie die Sätze.

Muster: - Du musst den Text übersetzen.

-Ich brauche ihn nicht zu übersetzen.

1.Er muss früher kommen.

2.Du musst ihm alles erklären.

3. Ihr müsst die Vorlesungen nicht versäumen. 4.Wir müssen das schreiben.

5.Er muss heute Überstunden machen.

6.Der Untersuchungsbeamte muss diesen Verdächtigen vernehmen.

7.Du musst den Inhalt dieses Artikels wiedergeben.

8.Wir müssen heute bis in die späte Nacht hinein arbeiten.

Übung 7. Finden Sie die Sätze mit Infinitivkonstruktionen und übersetzen Sie diese Sätze.

1.Die Prozessparteien haben Recht und Pflicht, am Verfahren teilzunehmen.

2.Die Prozessparteien haben bei der Durchführung des gerichtlichen

Verfahrens aktiv mitgewirkt.

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3. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gerichte und der Justizorgane

haben zur Verbesserung der Rechtsprechungstätigkeit beizutragen.

4.Die Gerichte sind verpflichtet, Rechte und Pflichten der Beteiligten genau festzustellen.

5.Die Eigenschaften des Verbrechens sind von dem Vorliegen aller

Elemente des Verbrechens abhängig.

6. Ohne die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, kann man nicht das

Ermittlungsverfahren durchführen.

7. Auf dem Platz steht Verkehrspolizist, um Unglücksfälle zu verhüten.

Text 1

Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

DIE BEHANDLUNG VON MENSCHENRECHTSFRAGEN

IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

Die Rahmenbedingungen für die gegenwärtige Gestalt der parlamentarischen Behandlung von Menschenrechtsfragen hat der Deutsche Bundestag in seiner

Entschließung vom 10. Dezember 1986 geschaffen. In dieser Entschließung, die von den damaligen Fraktionen einstimmig angenommen wurde, befürwortete er die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums für Menschenrechte. Dabei hat die Bundesregierung die Aufgabe, den Deutschen Bundestag mindestens einmal in jeder Wahlperiode über die Lage der Menschenrechte in der Welt zu informieren. Der Bundestag hat mindestens zweimal in einer Wahlperiode über

die Lage der Menschenrechte zu diskutieren.

Auf der Basis des genannten Beschlusses vom 10. Dezember 1986 erweiterte der Auswärtige Ausschuss des Bundestages seinen bereits bestehenden Unterausschuss für Humanitäre Hilfe um den Bereich

Menschenrechte. Am 5. Juni 1987 konstituierte sich der Unterausschuss Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses, mit dem

der Deutsche Bundestag als erstes Parlament der Welt ein in die

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Geschäftsordnung eingebundenes institutionalisiertes Gremium beim Parlament eingerichtet hatte.

Unter den 13 ordentlichen und zwölf stellvertretenden Mitgliedern befinden sich auch Abgeordnete des Innen-, Rechts-, Petitionsund Haushaltsausschusses, der Ausschüsse für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Frauen und Jugend.

Es ist einige Ziele und Aufgaben des Unterausschusses zu betonen:

-in Fällen konkreter Menschenrechtsverletzungen sein politisches und moralisches Gewicht einzusetzen;

-seine Unterstützung zur Überwindung der Fluchtlingsproblematik in der Welt zu leisten;

-das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Menschenrechte und die Humanitäre Hilfe zu stärken und wachzuhalten.

Im Bereich der Menschenrechtspolitik befasst sich der Unterausschuss

sowohl mit der spezifischen Problematik in einzelnen Staaten als auch mit den Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates. Zu diesen Zwecken erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung von seiten der Bundesregierung durch die zuständigen Ministerien, üblicherweise das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministerium der Justiz. Darüber hinaus verschafft sich der Unterausschuss ein Bild von der Lage der Menschenrechte durch Reisen des Vorsitzenden, einzelner Mitglieder oder von Delegationen des Unterausschusses in bestimmte Länder bzw. zu internationalen Institutionen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen. Hinzu kommen Kontakte zu Diplomaten und Nichtregierungsorganisationen. Der Unterausschuss berät über parlamentarische Vorlagen, die dem Auswärtigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen worden sind (Gesetzentwürfe zu völkerrechtlichen Verträgen, Anträge der Fraktionen zu Menschenrechtsfragen, Unterrichtungen

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durch Bundesregierung und Europäisches Parlament u.a.), und bereitet die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses an das Plenum vor. Der Unterausschuss tagt gemäß § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages nicht öffentlich. Seine Sitzungen finden in einer von zwei aufeinanderfolgenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages statt.

Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.

der Antrag – предложение, заявление, ходатайство, требование der Ausschuss – комитет, комиссия

die Berichterstattung – представление доклада, доклад, отчетность die Entschließung – решение, постановление, резолюция

die Sitzung – заседание

die Überwindung – преодоление

der Vertrag – договор, контракт. соглашение

die Vorlage – предъявление, проект решения, внесение проекта решения aufeinanderfolgen – следовать один за другим

sich befassen – заниматься

sich konstituieren – проводить первое (учредительное) заседание tagen – заседать

zuweisen + Dat. + Akk. – поручать кому-л. что-л. gemäß – согласно, в соответствии

zuständig sein für – быть ответственным за что-л. darüber hinaus – кроме (э)того, сверх (э)того

Aufgaben zum Text

1. Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.

-die parlamentarische Behandlung von Menschenrechtsfragen

-der Auswärtige Ausschuss

-das politische und moralische Gewicht einsetzen

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-Beschlussempfehlungen vorbereiten

-gemäß & 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages

-Flüchtlingsproblematik leisten.

2.Erklären Sie folgende Begriffe:

-der Menschenrechtsschutz;

-die Wahlperiode;

-der Rechtsausschuss;

-der Petitionsausschuss;

-die Flüchtlingsproblematik.

3.Vervollständigen Sie die Sätze dem Text entsprechend.

1.Am 5. Juni 1987 konstituierte sich der Unterausschuss……. 2. Auf der Basis des Beschlusses vom 10.Dezember 1986 …..

3. Im Bereich der Menschenrechtspolitik befasst sich der Unterausschuss

sowohl mit ….

4.Zu diesen Zwecken erfolgt …

5.Darüber hinaus verschafft sich der Unterausschuss ….

6.Hinzu kommen Kontakte zu Diplomaten und ….

7.Der Unterausschuss tagt gemäß ….

4.Stellen Sie Fragen zum Text.

5.Erzählen Sie:

-über die Aufgaben des Auswärtigen Ausschusses,

-über die Ziele und Aufgaben des Unterausschusses,

- über die Rolle des Deutschen Bundestages bei der Lösung von

Menschenrechtsfragen.

Text 2

Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder. Merken Sie sich dabei

die Bedeutung der neuen Wörter und Wendungen.

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DIE BEHANDLUNG VON MENSCHENRECHTSFRAGEN

IM BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ

Der Beauftragte für Menschenrechtsfragen vertritt die Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor der Europäischen Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wenn über

Beschwerden von Personen verhandelt wird. Er arbeitet in den zuständigen zwischenstaatlichen Ausschüssen des Europarates an der Verbesserung des Menschenrechtsschutzes mit und ist in folgenden Ausschüssen vertreten:

im Lenkungsausschuss für Menschenrechte,

-im Ausschuss für die Verbesserung des Verfahrens,

-im Ausschuss zur Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes,

-im Ausschuss zum Schutz von Minderheiten.

Der Menschenrechtsbeauftragte ist außerdem Mitglied der auf der Wiener Konferenz der Staatsund Regierungschefs der Europastaaten im Oktober 1993 eingesetzten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Die Kommission hat die Aufgabe, die nationale Situation in den Mitgliedsstaaten des Europarates bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antissemitismus und Intoleranz zu überprüfen. Sie soll weitere Maßnahmen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene vorschlagen, allgemeine politische Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten formulieren und völkerrechtliche

Übereinkünfte mit dem Ziel untersuchen, sie zu stärken.

Der Beauftragte für Menschenrechtsfragen ist außerdem zuständig für

Stellungnahmen der Bundesregierung gegenüber den Vereinten Nationen. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet den zuständigen Ausschüssen der Vereinten Nationen über die Einhaltung der von Deutschland eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Besonders wichtig ist die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Am 1. November 1994 ist für Deutschland das Protokoll Nr. 9 in Kraft getreten. Dieses Protokoll gibt auch

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einzelnen Beschwerdeführern im Anschluss an das Verfahren vor der

Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, ihren Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Von besonderer Bedeutung ist das Protokoll Nr. 11. Es soll die bisherigen Kontrollorgane (Kommission,

Gerichtshof, Ministerkomitee) durch einen neuen ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ersetzen. Auf eine Vorprüfung durch die Kommission wird verzichtet; der Gerichtshof kann durch einzelne Beschwerdeführer unmittelbar angerufen werden. Eine umfassende Reform des Kontrollmechanismus ist insbesondere deswegen erforderlich, weil die Kontrollorgane nach der Europäischen Menschenrechtskonvention überlastet sind und weil immer mehr Vertragsstaaten beitreten. Das Protokoll Nr. 11 ist ein

Änderungsprotokoll und muss durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Deutschland hat es am 11. Mai 1994 gezeichnet.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Minderheitenschutz. Der zuständige

Ausschuss des Europarates hat ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erarbeitet, das am 1. Februar 1994 zur Zeichnung aufgelegt und von Deutschland am 11. Mai 1994 gezeichnet worden ist. Es bringt in diesem Bereich erstmals völkerrechtlich verbindliche

Staatenverpflichtungen. Der zuständige Ausschuss des Europarates hat seine Beratungen über den Entwurf eines Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit kulturellen Rechten, die besonders für Minderheiten bedeutsam sind, aufgenommen.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Rassismus, der Ausländerfeindlichkeit und der Intoleranz. Außerdem wird über ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verbesserung des Schutzes von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, beraten.

Die Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und

Staatsanwälte und des Anwaltsvereins befindet sich in Freiburg. Die

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Geschäftsstelle arbeitet auf lokaler, regionaler, bundesweiter, europaweiter und internationaler Ebene. Arbeitssprachen sind Französisch und Spanisch. Die Finanzierung geschieht über Spenden. Themen der Arbeit betreffen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Juristen, Fälle individueller Verfolgung und die Situation von Kindern. Länderschwerpunkte bilden Peru, Philippinen, Kolumbien und Afrika.

Aufgaben zum Text

1. Gruppenarbeit. Besprechen Sie folgende Probleme:

- die Aufgaben der Europäischer Komission gegen Rassismus und Intoleranz, die Funktionen des Beauftragten für Menschenrechtsfragen,

die Europäische Menschenrechtskonvention,

die Aufgaben des zuständigen Ausschusses des Europarates,

die Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Arbeitsvereins.

2. Partnerarbeit. Fassen Sie zusammen:

-Die Aufgaben des zuständigen Ausschusses des Europarates;

-Die Aufgaben der Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und

Staatsanwälte und des Anwaltsvereins.

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LEKTION 4

1.Grammatik. Konstruktion haben/sein + zu + Infinitiv.

2.Text 1. Menschenrechtsarbeit der Europäischer Union.

3.Text 2. Menschenrechtsarbeit im Europarat.

Übung 1. Beachten Sie die Konstruktion “haben + zu + Infinitiv”. Unterstreichen Sie das Prädikat und bestimmen Sie die Zeitform. Übersetzen Sie die Sätze.

1. Die Aussagen des Zeugen hatten die Umstände des begangenen

Verbrechens zu beleuchten.

2.Das Gericht hat die Vorschriften des Strafrechts einzuhalten.

3.Die Prozeßparteien haben ihre prozessualen Rechte gewissenhaft auszuüben.

4.Die Verletzung der Vorschriften des Zivilprozessrechts hatte zu einer

fehlerhaften Entscheidung zu führen.

5. Die Empfehlungen der Kriminalistik haben den Rechtspflegeorganen zu helfen, die genauen und erschöpferischen Aussagen zu erlangen.

Übung 2. Beachten Sie die Konstruktion “sein + zu + Infinitiv”. Unterstreichen Sie das Prädikat und bestimmen Sie die Zeitform. Übersetzen Sie die Sätze.

1.Der Kampf gegen die Kriminalität ist unter der Einbeziehung der Öffentlichkeit zu führen.

2.Die Anwesenheit der geladenen Zeugen ist festzustellen.

3.Das Gericht entscheidet darüber, ob der Angeklagte zur Verantwortung

zu ziehen ist.

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4.Die Vorschriften des Zivilprozessrechts sind vom Gericht streng einzuhalten.

5.Die Gründe des Gesetzesverletzung waren vom Staatsanwalt zu

erforschen.

6.Die Rechtstellung der Bundesrichter ist durch besondere Gesetze zu

regeln.

7.Die Vorschriften des Strafrechts sind vom Gericht streng einzuhalten.

Übung 3. Setzen Sie “haben” oder “sein” ein.

1.Wasser , Luft und Boden …. zu schützen.

2.Das Gericht …. die Würde jedes Menschen zu achten.

3.Der Tatort … von der Operativgruppe zu fotografieren.

4.Diese wichtige Frage … im Seminar zu besprechen.

5.Der Bundeskanzler … die Richtlinien der Politik zu bestimmen.

6.Die Bundesregierung … für die Durchführung der Bundesgesetze

Sorge zu tragen.

7.Einige Begriffe … die Studenten im Seminar zu präzisieren.

8.Dieser Text … leicht ohne Wörterbuch zu übersetzen.

Übung 4. Übersetzen Sie folgende Sätze.

1. Durch das Strafverfahren ist zu gewährleisten, dass jeder Schuldige zur

Verantwortung gezogen wird.

2.Leider ist niemand von den Problemen zu schützen.

3.Diese Tatsache ist im Interesse der Ermittlungen nicht zu vermeiden.

4.In diesem Jahr hat er beruflich nach Deutschland zu reisen.

5.Diese Verhandlung war unter Ausschluss der Öffentlichkeit

stattzufinden.

6.Der Richter ist nur auf der Entscheidung des Gerichts zu entlassen.

7.Die Studenten haben diese Begriffe zu präzisieren.

8.Der demokratische Staat … seinen Bürgern Rechte und Freiheiten zu gewähren.

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Übung 5. Transformieren Sie die Sätze. Gebrauchen Sie dabei die

Konstruktoin haben/sein + zu + Infinitiv.

Muster: a) Ich muss ein Referat schreiben. – Ich habe ein Referat zu schreiben. b)Dieses Problem kann leicht gelöst werden. – Dieses Problem ist leicht

zu lösen.

1.Man musste sich auf die Prüfung gründlich vorbereiten.

2.Der Tatort soll unbedingt fotografiert werden.

3.Man muss die Gesetze strikt einhalten.

4.Er sollte Beweise unbedingt finden.

5.Dieses Lehrbuch kann leicht gekauft werden.

Übung 6. Übersetzen Sie folgende Sätze.

1.Die Studenten haben mehrere Vorprüfungen und Prüfungen abzulegen.

2.Die Gründe jener Gesetzverletzung waren vom Staatsanwalt zu

erforschen.

3. Das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die

Rechte der Bürger zu achten.

4.Im Handlungsverfahren ist die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz zu gewährleisten.

5.Das Strafrecht hat die Gesellschaftsordnung und Rechtsordnung vor

gesellschaftsgefährlichen Handlungen zu schützen.

6.Der Zeuge hatte die festgestellten Fakten und Umstände zu beleuchten.

7.Die Schuld dieses Beschuldigten war schnell festzustellen.

Text 1

Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

DIE MENSCHENRECHTSARBEIT DER

EUROPÄISCHEN UNION

In der gegenwärtig gültigen Form enthält die Verfassung der EU an drei Stellen einen Verweis auf die Menschenrechte:

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- die “Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik” (GASP) hat das Ziel, zur

Achtung der Menschenrechte und Grundrechte beizutragen;

-die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres soll unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention stattfinden ;

-die Entwicklungszusammenarbeit hat u.a. das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Damit ist formal eine direkte Zuständigkeit der EU in Menschenrechtsfragen

gegeben. Darüber hinaus wird in zwei gemeinsamen Erklärungen der drei

Hauptinstitutionen Rat, Komission und Parlament auf die Menschenrechte Bezug genommen:

- In der gemeinsamen Erklärung vom 5. April 1977 wird die Definition der Grundrechte aus den Verfassungen der Mitgliedsstaaten und aus der

Europäischen Menschenrechtskonvention hergeleitet.

- In der gemeinsamen Erklärung vom 11. Juni 1986 gegen Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit wird hervorgehoben, dass die Achtung der

Menschenwürde und die Unterbindung der Rassendiskriminierung zum ge-

meinsamen kulturellen und rechtlichen Erbe der Mitgliedsstaaten gehören.

Spezifiziert wird die Interpretation all dieser generellen Vorschriften in der Erklärung vom 21. Juli 1986 der Europäischen Politischen Zusammenarbeit

(EPZ) zu Menschenrechten sowie in der Entschließung des Rates vom 28.

November

1991

zu den

“Menschenrechten, zur

Demokratie

und

zur

Entwicklung”.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das

Europäische

Parlament

(EP) nahm

am

12. April

1989

eine

Entschließung an, in der in 28 Artikeln

ein

eigenständiger

Menschenrechtskatalog für die Gemeinschaft definiert wird.

 

 

 

Menschenrechtsklauseln haben seit Ende der achtziger Jahre Eingang in die

Verträge der EU mit

Drittstaaten

gefunden.

Seit 1992

enthalten

alle

Kooperations-

und

 

Entwicklungsabkommen

eine

 

spezifische

Menschenrechtsklausel,

in

der die

Achtung der

Menschenrechte und

der

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Demokratie zu einem wesentlichen Bestandteil des Abkommens erklärt wird; sie ermächtigt die EU, das Abkommen im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen oder ernsthafter Unterbrechungen des Demokratisierungsprozessesim Einklang mit der Wiener Vertragsrechtskonvention - auszusetzen. Seit Oktober 1992 ist diese Klausel auch in den Assoziations - und Partnerschaftsabkommen vorgesehen. Bei der Ausarbeitung der Kriterien einer Sozialklausel (Kinderund Zwangsarbeit, freie gewerkschaftliche Tätigkeit u.a.) spielt das EP eine Vorreiterrolle.

Innerhalb der EU teilen sich acht Organe Macht und Einfluss: der Ministerrat, die Kommission, das Europäische Parlament (EP), der Europäische Gerichtshof

(EuGH), der Europäische Rechnungshof, die Europäische Investitionsbank, der Brüsseler Wirtschaftsund Sozialausschuss sowie seit Maastricht der ebenfalls in Brüssel beheimatete Ausschuss der Regionen. Die drei in Luxemburg angesiedelten Organe - Rechnungshof, Investitionsbank und der Europäische Gerichtshof - haben in diesem Zusammenhang nachgeordnete Bedeutung.

Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen das Abkommen – соглашение

der Bestandteil – составная часть

die Entschließung – решение, постановление, резолюция die Klausel – оговорка, ограничительное условие

die Öffentlichkeit – общественность der Rechnungshof – Cчётная палата

die Unterbrechung – приостановление, (временное) прекращение der Verweis – замечание , выговор

die Wahrung – сохранение, соблюдение die Zwangsarbeit – принудительный труд beitragen – способствовать

beraten – совещаться, обсуждать

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enthalten – содержать

sich zusammensetzen – состоять из чего-л. ausschließlich – только, исключительно wesentlich – существенный, основной, важный einen Beitrag leisten – вносить вклад

Aufgaben zum Text

1. Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.

-verabschiedete Entschließung;

-nachgeordnete Bedeutung;

-maßgebende Regelungen;

-rechtliche Vereinbarungen;

-gewerkschaftliche Tätigkeit;

-gemeinsames Erbe bilden;

-Macht und Einfluss teilen.

2. Erklären Sie folgende Begriffe.

die Nichtregierungsorganisationen;

die Sicherheitspolitik;

die Mitgliedstaaten;

die Drittstaaten;

die Menschenrechtskonvention;

der Menschenrechtskatalog;

die Menschenrechtsverletzungen.

3. Sagen Sie, was folgende Abkürzungen bedeuten. In welchem Zusammenhang werden sie im Text 2 erwähnt?

GASP, EU, EP, EPZ, EuGH, NROs.

4.Beantworten Sie die Fragen zum Text.

1.Welche Zuständigkeiten der Europäischen Union sind die wichtigsten?

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2. Welches Ziel hat die “Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik” laut

der Verfassung der EU?

3.Was wird in der gemeinsamen Erklärung vom 5. April 1977 hergeleitet?

4.Was wird in der gemeinsamen Erklärung vom 11. Juni 1986 gegen

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervorgehoben?

5. Seit wann haben Menschenrechtsklauseln Eingang in die Verträge der

EU mit Drittstaaten gefunden?

6.Was enthalten alle Kooperationsund Entwicklungsabkommen seit

1992?

7.Wo spielt der Europäische Rat eine Vorreiterrolle?

8.Was gehört zu der Sozialklausel?

9.Wieviel und welche Organe hat die Europäische Union?

Text 2

Lesen Sie den Text “Menschenrechtsarbeit im Europarat” und geben Sie den Inhalt kurz wieder.

MENSCHENRECHTSARBEIT IM EUROPARAT

Europarat hat seinen Sitz in Straßburg, Frankreich. Er wurde 1949 als eine europäische Organisation für zwischenstaatliche und parlamentarische Zusammenarbeit gegründet. Seit Juli 1995 setzt er sich aus sechsunddreißig Mitgliedstaaten zusammen.

Das Ziel des Europarats ist, für eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedsstaaten zu wirken, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, zu schützen und zu verwirklichen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu erleichtern.

Die Grundsätze der Organisation sind pluralistische Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Der Europarat verfolgt eine große Vielfalt von Programmen im Bereich der Menschenrechte, wobei viele seiner anderen Aktivitäten - in politischen,

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gesetzlichen und sozialen Angelegenheiten, Erziehung und Kultur - häufig wichtige menschenrechtliche Dimensionen beinhalten. In den meisten Bereichen arbeitet der Europarat eng mit Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Die Menschenrechtsarbeit des Europarats wird durchgeführt:

1)durch politische Organe:

-die Parlamentarische Versammlung,

-das Ministerkomitee,

-die zwischenstaatlichen Expertenkomitees,

-der Rat der Gemeinden und Regionen Europas.

2)durch gerichtliche oder teilgerichtliche Mechanismen, die auf der Basis von Konventionen und rechtlichen Vereinbarungen im Rahmen des Europarats arbeiten. Drei der wichtigsten von ihnen sind:

-Die Europäische Menschenrechtskonvention,

-Die Europäische Sozialcharta,

-Die Europäische Konvention zum Schutz gegen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Allen Organen arbeitet ein Europäisches Sekretariat zu. An seiner Spitze stehen ein Generalsekretär und ein Stellvertretender Generalsekretär, die von der Parlamentarischen Versammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt werden.

Ein Stab von fast 1500 Beamten, die aus den verschiedenen Mitgliedstaaten rekrutiert werden, führt die Arbeit in ungefähr 15 verschiedenen Abteilungen oder “Direktoraten” durch. Dazu zahlen u.a. das Direktorat für Rechtsfragen, das Direktorat für Information, das Direktorat für Menschenrechtsfragen, das Sekretariat der europäischen Menschenrechtskommission und die Registratur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die drei letzten befassen sich ausschließlich mit Menschenrechtsangelegenheiten.

Von Anfang an hat der Europarat Arbeitsbeziehungen zu den Nichtregierungsorganisationen hergestellt. 1995 genossen mehr als 350 internationale NROs beratenden Status beim Europarat. Die derzeit

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maßgebenden Regelungen sind in der vom Ministerkomitee im Oktober 1993 verabschiedeten Entschließung enthalten. Laut dieser Entschließung kann der Europarat internationalen Organisationen einen beratenden Status gewähren, wenn sie in ihrem Kompetenzbereich - auch auf europäischer Ebene - besonders repräsentativ sind und wenn sie durch ihre Arbeit imstande sind, die im Artikel 1 der Satzung erwähnte engere Verbindung der Mitgliedsstaaten zu fordern, indem sie einen Beitrag zu den Aktivitäten des Europarats leisten und die Arbeit des

Europarats in der europäischen Öffentlichkeit bekannt machen. Erhalten NROs einen derartigen Status, können sie von allen Organen des Europarats schriftlich oder durch Anhörungen “konsultiert” werden.

Aufgaben zum Text

1. Gruppenarbeit. Besprechen Sie folgende Probleme:

-Entstehung des Europarates;

-Aufgaben und Ziele des Europarates;

- Organe und gerichtliche Mechanismen der Durchführung der

Menschenrechtsarbeit des Europarates;

- Beziehungen des Europarates zu Nichtregierungsorganisationen.

2. Finden Sie die neue Information über die Arbeit des Europarates auf dem Bereich des Menschenrechtschutzes.

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