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4. Lesen Sie den Text und übersetzen Sie.

Der Staatsaufbau

Die Republik Kasachstan ist ein demokratischer, laizistischer, sozialer Rechtsstaat, der die höchsten Werte des Lebens, wie die Rechte und Freiheiten eines Menschen, garantiert. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller bemühungen der sozialen Gesellschaft und ihres Staates.

(Art.1,Abs.1,der Verfassung der Republik Kasachstan)

Die Republik schützt die soziale Gesellschaft und gewährleistet die selbstgewählte Lebensweise ihrer Bürger, die freie Entwicklung des Volkes, wahrt seine Würde und garantiert die in der Verfassung verbürgten Rechte.

(Art.12, Abs. 1-5, Verf.d.RK)

Die Teilung der Staatsgewalt Verfassung der RK (7.10.98)

Verfassung

Legislative

Exekutive

Judikative

Parlament

Regierung

Oberstes Gericht

Senat (39 Abgeordneten)

Mashilis (77

Abgeordneten)

Ministerien

Staatskomitees

Behörden

Verfassungsrat

Im 16. Jahrhundert hatte der Khan, der an der Spitze des Staates stand, alle Gewalt in seinen Händen. Das Staatsverwaltungsystem beruhte auf dem Naturrecht (Adat). Neben dem Naturrecht galten auch die Normen des moslemischen Rechts. Die Normen des Naturrechts wurden unter dem Khan Tauke Ende des XVIII. Jh. kodifiziert und ergänzt. Sie sind bekannt unter der Bezeichnung „Shety-Shargy“ (Sieben Bestimmungen)) – eine Art kasachisches Gesetzbuch. Dessen Wirksamkeit wurde durch die Schicht der Biis durchgesetzt. Die Biis waren Volksrichter. Sehr bekannt sind die Namen der Richter Tole-bi (1663-1756), Kasybek-bi (1667-1764) und Aiteke-bi (1672-1766).

Stattsoberhaupt

Der Präsident steht an der Spitze des Staates. Er wird auf sieben Jahre direkt vom Volk gewählt. Eine anschliessende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Zum Staatsoberhaupt kann jeder Bürger Kasachstans gewählt werden, der die Amtssprache fliessend beherrscht, über 15 Jahre im Staat lebt und das 35. Lebensjahr vollendet hat.

(Art.40-42, Verf.d.RK)

Exekutive

Die Regierung ist das oberste vollziehende Machtorgan, ist dem Präsidenten und dem Parlament untergeordnet und rechenschaftspflichtig. Der Präsident ernennt und entlässt den Premierminister.

(Art.64-70, Verf.d.RK)

Legislative

Das Parlament der Republik Kasachstan ist die höchste Volksvertretung der Republik, die Legislative. Das Parlament Kasachstans besteht aus zwei Häusern, dem Senat und Mashilis. Die Legislaturperiode des Senats erstreckt sich über sechs Jahre und die des Mashilis über fünf Jahre.

(Art.50.9.1 und 9.5. Verf.d.RK)

Das Parlament

  • Nimmt Gesetze an

  • berät den Staatshaushalt, nimmt den Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt entgegen, ordnet Staatssteuern und andere Angaben an;

  • trifft Entscheidungen über die Verwaltungsgliederung der Republik Kasachstan;

  • fasst Beschlüsse über Staatsanleihen, über ökonomische und andere Formen der Hilfe auf republikanischer Ebene;

  • erlässt Verfügungen wie Amnestien;

  • ratifiziert und kündigt internationale Verträge.

Gesetzenwürfe werden im Parlament in getrennten Sitzungen der Kammern beraten, zuerst im Mashilis, dann im Senat. Sie werden vom Parlament nach entsprechender Vorbereitungsarbeit in den Ausschüssen in drei Lesungen behandelt und mit einfacher Stimmenmehrheit verabschiedet.

Die örtlichen Volksvertretungen

Die örtlichen Volksvertretungen – Maslichate genannt – sind die von der Bevölkerung gewählten Organe der Staatsmacht auf dem Gebiets-, Rayon- und Stadtterritorium. Das Maslichat, die Abgeordnetenversammlung, ist berufen, die Interessen seiner Wähler unter Beachtung der Staatsinteressen zu vertreten und zu verwirklichen.

Das Exekutivorgan des Maslichates ist das Akimat mit dem Akim an der Spitze, der unmittelbar als Vertreter des Staatspräsidenten auftritt und von diesem direkt ernannt wird, aber auch gewählt werden kann.