Практикум по переводу речей и интервью. Учебное пособие по устному переводу
.pdfS. Wenzel: Вы ждете и на федеративном уровне зелено-красного большинства? О возможных коалициях Вы должны были бы говорить с г-
ном Триттином. Что касается нашей партии, я надеюсь на второе место в результате выборов.
Спасибо за беседу!
Fragen stellte Stefan Liebig.
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3 Reden und Interviews aus dem Bereich Recht
3.1 Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zur Lesung des Entwurfs eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Deutschen Bundestag
3.1.1 Recherchieren Sie im Internet nach Informationen zu den
Begriffen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
3.1.2 Finden Sie kurze Informationen zur Persönlichkeit von Heiko Maas: Position im Beruf, frühere Tätigkeit, politische Ansichten
3.1.2Sagen Sie es auf Russisch
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die Lesung des
Entwurfs eines Gesetzes, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Deutschen Bundestag, sparsam umgehen, die Frauenquote für Führungskräfte, der faire Anteil an der wirtschaftlichen Macht, der wirtschaftliche Vernunft, die Besetzung der
Aufsichtsräte, die Gesellschaftspolitik.
3.1.3Dolmetschen Sie die Rede 3.1
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Liebe Frau Göring-Eckardt,
Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die Regierung die Opposition und die Öffentlichkeit genervt hat, weil wir uns so lange mit diesem Gesetz befasst haben und weil wir gestritten haben. Aber, Frau Göring-Eckardt, in der Demokratie - das müsste doch gerade in der Opposition bekannt sein - gehört der
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Streit dazu. Wenn Sie sagen, diese Große Koalition stehe für großen Streit, dann sage ich: Sie steht vor allem für viele gute Ergebnisse, und heute legen wir wieder eins vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
mit dem Begriff „historisch“ sollte man sparsam umgehen. Sonst nutzt er sich schnell ab. Aber bei dem Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, kann man ihn, wie ich finde, verwenden. Die Frauenquote für Führungskräfte ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit der Einführung des Frauenwahlrechtes.
Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich auch einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Macht.
Gustav Heinemann hat einmal gesagt: Rechtspolitik darf sich nicht darauf beschränken, den bereits erreichten Stand des Rechtsbewusstseins in Gesetze zu fassen. Vielmehr hat sie auch die Aufgabe, das Sozialleben nach den Leitbildern einer besseren Ordnung zu gestalten. Das ist jetzt 50 Jahre her, und es ist heute genauso aktuell wie damals. Weil die Frauenquote dieses Land und die Wirtschaft zum Besseren verändern wird, setzen wir das mit diesem Gesetz um.
Meine Damen und Herren,
es geht aber nicht nur um Gleichberechtigung und Fairness, sondern auch um wirtschaftliche Vernunft. Die demografische Entwicklung ist eine Tatsache. Wir haben die bestausgebildete Generation von Frauen, die es je gegeben hat. Wir haben mehr Hochschulabsolventinnen als Hochschulabsolventen. Wer dieses
Potenzial ungenutzt lässt, der gefährdet nicht nur die Gleichberechtigung, sondern letztlich auch Wohlstand und Wachstum. Auch dazu leistet die Quote einen Beitrag. Das wird viel zu selten gesagt.
Ja, wir brauchen auch eine gesetzliche Quote. Leider ist das so. Manuela Schwesig und ich - ich weiß gar nicht, wie viele Gespräche wir in diesem Prozess im sogenannten vorpolitischen Raum geführt haben. Ich muss Ihnen sagen: Da ist mir deutlich geworden, dass wir vielleicht gesellschaftlich noch nicht so weit sind, wie wir das gerne hätten. Was gab es für Argumente: Es gibt gar nicht genug
Frauen, zumindest sind sie nicht gut genug ausgebildet. Das Gesetz über die
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Besetzung der Aufsichtsräte sei eine Zumutung, denn es gebe nur so wenige Frauen. Die müssten in so viele Aufsichtsräte gehen, und deshalb würden wir den
Frauen nichts Gutes tun. Meine Damen und Herren, wenn man noch kein
Anhänger der Frauenquote gewesen wäre, bei diesen Gesprächen wäre man einer geworden. Wir werden deshalb in einigen Jahren zurückblicken und uns fragen, wieso wir uns überhaupt so lange damit auseinandergesetzt haben und es so viel
Aufregung um dieses Gesetz gegeben hat. Es ist gut, dass eine jahrzehntelange kulturelle Auseinandersetzung mit diesem Gesetz wirklich beendet wird.
Die Kollegin Künast hat bei der Anhörung im Ausschuss gesagt, dies sei ein Vorhaben, von dem man später sagen werde, man sei stolz darauf, dabei gewesen zu sein. Sie, Frau Künast, haben vollkommen recht. Auch das zeigt die Dimension dieses Gesetzes. Manchmal, nicht immer, aber manchmal gibt es Gesetze, die in ihrer Wirkung weit über ihren eigenen Regelungsgehalt hinaus reichen. Die sind
Gesellschaftspolitik im besten Sinne des Wortes. Dieses Gesetz heute ist so eines.
Es ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung, und es wird Deutschland und seine Unternehmen moderner machen. Ich meine, darauf können wir alle sehr stolz sein.
Vielen Dank.
3.1.5 Finden Sie in der Rede 3.1 die deutschen Entsprechungen für
folgende Ausdrücke
Уважаемые дамы и господа, уважаемые депутаты, министр юстиции и защиты прав потребителей, Чтения о проекте закона, доля женщин среди руководящих работников, большой вклад в равноправие, избирательное право женщин, правовая политика, правовое самосознание, демографическое развитие, образованное поколение женщин, вносить вклад, об этом говорится слишком редко, законная доля (квота), мне стало совершенно ясно, я должен Вам сказать, закон о составе наблюдательного совета, сторонник участия женщин, слушание комитета, масштабы закона, это социальная политика в лучшем смысле этого слова, краеугольный камень равноправия.
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3.2 Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zur Eröffnung der Konferenz „Mailen, Surfen, Chatten – Wie ist die Privatsphäre noch zu retten? am 11. Februar 2014 in Berlin
3.2.1 Recherchieren Sie im Internet nach Informationen zu Begriffen
Privatsphäre, Datenschutz
3.2.2 Klären Sie die Bedeutung der folgenden Wörter
Der Sience-Fiction-Film, Tablets, Smartphons, die Tell-all-Generation, ITUnternehmen, Post-privacy-world.
3.2.3 Sagen Sie es auf Russisch
Der Verbraucherschutzminister, der Bundesjustizminister, informationelle
Selbstbestimmung, die digitale Steinzeit, die Volkszählung, das Nachrichtendienst, elektronische Daten abgreifen, fremde Identitäten abgreifen, Daten ausbeuten, etwas verlautbaren, resignieren, das Grundrecht, das Grundgesetz, digitale
Massenüberwachung, das krumme Geschäft, die Datensicherheit, der
Selbstdatenschutz.
3.2.4 Dolmetschen Sie die Rede 3.2
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Kempf,
ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer Konferenz. Zum 7. Mal findet diese
Konferenz statt, sie ist inzwischen fest etabliert und gibt immer wieder wichtige
Impulse für die politische Diskussion. Und die haben wir auch bitter nötig. Auch in diesem Jahr wird dieses Treffen vom Verbraucherschutzminister eröffnet, aber heute steht zugleich der Bundesjustizminister vor Ihnen.
Mit dieser neuen Struktur hat die Bundesregierung die Verbraucherpolitik kräftig gestärkt. Das ist eine gute Nachricht für alle Internetnutzer, und zwar besonders, wenn es um den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter geht.
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Wenn wir heute über Privatheit im Internet reden, dann geht es auch um informationelle Selbstbestimmung, und dies zeigt, wie wichtig es ist, die Stärke des Rechts in den Dienst des Verbraucherschutzes zu stellen.
Meine Damen und Herren,
vor 30 Jahren befand sich die Welt noch in der digitalen Steinzeit. Die
Volkszählung, über die damals so vehement gestritten wurde, wurde noch mit
Papier und Bleistift durchgeführt, und Computer kannten die meisten Menschen damals nur aus Science-Fiction-Filmen.
Das muss man sich mal vorstellen. Ich hatte meine Hausarbeiten noch mit der Schreibmaschine geschrieben.
Heute ist das anders: Das Internet ist ein Bestandteil unseres Alltags, den wir nicht mehr wegdenken können und auch nicht wollen. Mit Tablets und Smartphones können wir fast von jedem Ort der Welt aus ins Netz, und bei allem, was wir dort tun, fallen gigantische Datenmengen an. Zugleich fällt es technisch immer leichter, diese Daten zu speichern, miteinander zu verknüpfen und auszuwerten.
All dies gefährdet die Privatsphäre in bisher nie gekannter Weise, und die Quellen dieser Gefahren sind vielfältig.
Wenn fremde Nachrichtendienste – ich nenne jetzt mal keine Namen - ohne rechtliche Grenzen millionenfach elektronische Daten abgreifen, um herauszufinden, wer mit wem kommuniziert und welche Internetseiten jemand besucht – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.
Wenn Kriminelle E-Mail-Adressen und Passwörter stehlen und fremde Identitäten missbrauchen – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.
Wenn Unternehmer die Daten ihrer Nutzer ungefragt ausbeuten, wenn Vorlieben ermittelt und Verhalten vorhersehbar gemacht wird, wenn wir zum
gläsernen Kunden und unsere Daten zur Ware werden und wenn der Chef eines
Internetdienstes verlautbart, er will nicht nur wissen, wo wir sind und was wir machen, sondern er will wissen was wir denken – dann ist die Privatsphäre in
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Gefahr. Deshalb war es richtig, dass wir deren Schutz heute zum Thema dieser Konferenz gemacht haben.
Meine Damen und Herren,
weil die Gefahren für die Privatsphäre im digitalen Zeitalter so enorm sind, gibt es nun manche, die gleich das gesamte Konzept der Privatheit in Frage stellen.
Da wird auf die sogenannte „Tell-all-Generation“ verwiesen, die jede
Lebensregung ins Netz stellt. Da behaupten IT-Unternehmen, wir seien nun einmal in einer „Post-privacy-world“ angekommen. Und natürlich gibt es auch Nutzer, die resigniert oder gleichgültig fragen: Was macht es schon, wenn meine Daten bekannt sind? Wen sollten die schon interessieren?
Um es ganz klar zu sagen: Diese Einstellung ist naiv und gefährlich. Wer die Privatheit im digitalen Zeitalter für erledigt erklärt, könnte ebenso gut das
Eigentum abschaffen, weil es Ladendiebstähle oder Raubkopien gibt. Beides ist
Unsinn!!!
Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundrecht, das sich aus den wichtigsten Artikeln des Grundgesetzes speist: aus der Idee der Menschenwürde und des
Persönlichkeitsrechts. Wer keine Privatsphäre hat, hat weniger Freiheit, denn er muss fürchten, dass alles, was er tut oder sagt, publik werden und womöglich negative Konsequenzen haben kann. Er muss also stets mit der Schere im Kopf herumlaufen und sich auf die Zunge beißen.
Der Verlust von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung gefährdet aber weit mehr als nur die Freiheit des Einzelnen, er gefährdet auch unsere Gesellschaftsordnung. Unsere freiheitliche Demokratie braucht die
Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger so sehr wie der Mensch die Luft zum Atmen. Wenn die Bürger aber in ihrer Selbstbestimmung gehemmt sind, weil sie fürchten müssen, dass kontrolliert wird, welche Internetseiten sie besuchen, mit wem sie chatten und welche Produkte sie kaufen, dann gerät unsere Demokratie in
Gefahr!!!
Hört sich dramatisch an? Ist aber so!
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Bei der digitalen Massenüberwachung steht also nicht nur die Privatsphäre in Frage. Es geht auch um die Informations-, Meinungsund Kommunikationsfreiheit. Es geht um die Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie.
Inzwischen erkennen ja auch die digitale natives die Nachteile, die mit dem Verlust von Privatheit verbunden sind:
Wenn Kriminelle digitale Identitäten stehlen und sie missbrauchen, um krumme Geschäfte zu machen, dann kann das materiell schlimme Folgen haben.
Informiere ich mich auch künftig noch im Netz über Krankheiten und
Behandlungen, wenn ich damit rechnen muss, dass Krankenkasse oder Arbeitgeber davon erfahren?
Ist es eigentlich fair, wenn ich die günstige Versicherung oder das billige Flugticket nur noch im Netz und gegen Offenlegung meiner persönlichen Daten bekomme? Oder folgt hier dem Einbruch in die Privatsphäre die Diskriminierung der Offliner?
Und wenn junge Leute beim ersten Bewerbungsgespräch konfrontiert werden mit ihren peinlichen Postings oder Fotos aus dem Netz, dann merken auch sie, dass das Konzept der Privatsphäre keineswegs überholt ist. Und außerdem gilt: Erst denken, dann posten!
Meine Damen und Herren,
all diese Beispiele zeigen, dass wir Privatsphäre auch im Netz brauchen. Die Herausforderung unserer Zeit besteht darin, die großen Chancen und Möglichkeiten des Internets so zu nutzen, dass wir dabei unsere Privatsphäre nicht aufgeben müssen. Gefordert sind dabei alle Akteure: Staat, Netz-Wirtschaft und Verbraucher.
Fangen wir mit dem Staat an: Was kann von politischer Seite zum Schutz der Privatsphäre und zur Stärkung von Datenschutz und Datensicherheit getan werden?
Meine Damen und Herren,
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der Staat muss zwar klare Regeln für den Datenschutz aufstellen, aber Unternehmen und Verbraucher stehen gleichfalls in der Verantwortung. Die IT-
Industrie selbst sollte das größte Interesse am Schutz der Privatsphäre sowie an Datenschutz und Datensicherheit haben, schließlich ist das Vertrauen ihrer Kunden die Grundlage aller Geschäftsmodelle im Netz.
Zur Sicherung der Privatsphäre im Netz gehört daher auch die Stärkung des Selbstdatenschutzes. Verbraucherbildung und mehr Medienkompetenz können hier eine Menge leisten.
Meine Damen und Herren,
die Privatsphäre war immer Gefahren ausgesetzt, und abgeschrieben wurde sie schon häufiger. Das Private sei politisch, meinten früher die 68er, und hier in Berlin, in der legendären Kommune 1, wollte man mit der Privatheit so radikal brechen, dass man kurzerhand aus den Toiletten die Türen aushängte – nichts sollte privat, alles sollte öffentlich sein. Zum Glück hat sich dieses Konzept dann doch nicht durchgesetzt. Es war ein Irrweg, denn schnell hatte sich gezeigt: Die freie
Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre. Das haben die Revoluzzer von 68-er erkannt, und das gilt auch für die digitale Revolution unserer Zeit. Heute ist es mit dem bloßen Einhängen der Türen nicht mehr getan, heute sind die Herausforderungen ungleich größer. Es geht darum, die Souveränität des Verbrauchers über seine persönlichen Daten im Netz zu sichern. Wie das gelingen kann, dafür brauchen wir die Ideen und die Kreativität von vielen. Aus diesem Grund haben wir heute zu dieser Konferenz geladen. Ich freue mich auf interessante und spannende Debatten, und ich bin sicher: Gemeinsam können wir für die Privatsphäre im Netz eine Menge erreichen.
Vielen Dank!
3.2.5 Finden Sie in der Rede 3.2 die deutschen Entsprechungen für
folgende Ausdrücke
Уважаемые дамы и господа, я рад приветствовать на нашей
сегодняшней конференции, когда мы сегодня говорим о частной сфере,
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сегодня дело обстоит по-другому, Интернет является неотъемлемой частью нашей повседневной жизни, все это угрожает частной сфере, все эти примеры показывают, что частная сфера нужна и в сети.
3.3 Gerichtsrede
3.3.1 Recherchieren Sie im Internet nach Informationen zum Begriff
Судебная речь
3.3.2 Sagen Sie es auf Deutsch
Уважаемый суд, судебное следствие, подсудимый, потерпевший, признать вину, доказательства, несовершеннолетний, противоправное деяние, причинение телесных повреждений, констатировать факт, ОМВД, допрошенный свидетель, подтвердить, вмешательство, инцидент, оправдать, обвинить, карусель, ставить под сомнение, признать вину, частный обвинитель, признать виновной, назначить наказание.
3.3.3 Dolmetschen Sie die Rede 3.3
Уважаемый Суд!
Судебным следствием установлено, что 13 сентября 2011 года около 15 часов на детской площадке во дворе дома № 16 по ул. Останкинская подсудимая Кулагина в приступе внезапно возникшей агрессии напала на малолетнего ребенка – Максимову Карину.
Подсудимая не отрицает факт совершения в отношении потерпевшей насильственных действий. Но свою вину в совершении преступления не признает.
Обстоятельства совершения преступления были тщательно изучены и подтверждены собранными по делу доказательствами.
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