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Практикум по переводу речей и интервью. Учебное пособие по устному переводу

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Land. In diesem Bereich haben wir - auch aufgrund des Drängens aus der

Zivilgesellschaft, allen voran der Hospizbewegung - in den letzten Jahren gemeinsam viel erreicht. Wenn ich mich als Gesundheitsminister für den Ausbau ebendieser Angebote einsetze, weiß ich mich von diesem Haus insgesamt unterstützt.

Frau Künast, Sie haben gesagt, dass noch wichtige Debatten vor uns liegen.

Ja, darin gebe ich Ihnen recht. Nicht zustimmen kann ich allerdings der These, wir hätten das noch gar nicht erörtert. Es hat schon in der Vergangenheit zu Recht wichtige Debatten hierzu gegeben, und Wichtiges ist gemeinsam auf den Weg gebracht worden. Dabei und auch heute ist deutlich geworden: Wir sind uns darin einig, dass wir schwerstkranken und sterbenden Menschen zuallererst menschliche

Zuwendung und bestmögliche Hilfe schulden. Jede und jeder von uns möchte selbst in dieser Weise gut begleitet sein Leben beenden können.

Hilfe zu geben und Hilfe zu empfangen, gehört zum Menschsein. Hilfsbedürftiges hat nichts Entwürdigendes. Deswegen müssen wir, glaube ich, jeder Haltung nach dem Motto „Ich möchte anderen nicht zur Last fallen“ entschieden entgegentreten.

Meine Damen, meine Herren, für die heutige Debatte und angesichts des

öffentlichen Rufs nach Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe ist es mir wichtig, festzuhalten:

Erstens. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber haben das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten im Hinblick auf die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, etwa beim Thema Patientenverfügung, nicht nur anerkannt, sondern ausdrücklich gestärkt.

Zweitens. Es ist heute medizinisch, juristisch und ethisch unstrittig, dass bei hochdosierter Schmerzmedikation auch das Risiko einer lebensverkürzenden Wirkung in Kauf genommen werden darf. Diese Verkürzung darf nicht das Ziel der Medikation sein. Gerade diese Unterscheidung macht deutlich, in welcher

Weise wir uns in diesem sensiblen Feld von unserem Vertrauen in die Ärzteschaft leiten lassen.

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Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Arzt und den Patienten wollen wir schützen. Deswegen lehne auch ich jedes Sonderstrafrecht für Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich ab.

In unserer Rechtsordnung sind Selbsttötung und auch entsprechende

Beihilfehandlungen straffrei - zu Recht. Hier schweigt das Recht zu Lebensdramen. Zugleich werden wir weitere Anstrengungen im Bereich der

Suizidprävention unternehmen müssen.

Ich sage aber genauso deutlich: Eine Verklärung der Selbsttötung gleichsam als Akt wahrer menschlicher Freiheit lehne ich ab.

Deswegen möchte ich, dass die Selbsttötungshilfe nicht zur öffentlich beworbenen Behandlungsvariante wird, und setze mich als Abgeordneter für die Strafbarkeit organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ein.

Ich begrüße es dabei ausdrücklich, dass die deutsche Ärzteschaft mit deutlicher Mehrheit auch den ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Dies ist bei allen unterschiedlichen Formulierungen in einzelnen Ärztekammern der gemeinsame

Kern der berufsethischen und berufsrechtlichen Positionierung der deutschen

Ärzteschaft. Wir sollten dies ernst nehmen, wenn wir das Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte beschwören.

Befürworter eines ärztlich assistierten Suizids argumentieren mit besonders dramatischen Einzelfällen; unser Kollege Peter Hintze hat dies heute eindrücklich getan. Diese müssen uns Ansporn sein, noch besser zu werden in einer schmerzlindernden Medizin, von der viele Expertinnen und Experten schon heute sagen, dass sie unerträgliches Leiden in nahezu allen Fällen verhindern kann. Wahr ist aber auch, dass Einzelfälle beschworen werden und dass gleichzeitig die Befürworter des ärztlich assistierten Suizids diese Möglichkeit auch auf Fälle der Demenz ausweiten wollen, mit dem Hinweis, da müsse die Entscheidung rechtzeitig und bei klarem Verstand erfolgen. Ich finde die Vorstellung schier unerträglich, dass der Schock über die Diagnose Demenz in Zukunft mit einem solchen Hinweis verbunden werden muss.

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Ja, auch ich kann mir Grenzfälle vorstellen, in denen Ärztinnen und Ärzte um ihres Gewissens willen Normen brechen bzw. gegen sie verstoßen. Dann ist es

Aufgabe der Rechtsanwendung, im Einzelfall dieser Gewissensentscheidung Rechnung zu tragen. Sie darf uns aber nicht Anlass sein, die Norm selber und damit den lebensschützenden Charakter unserer Rechtsordnung zu relativieren.

Herzlichen Dank.

1.2.5 Finden Sie in der Rede 1.2 die deutschen Entsprechungen für

folgende Ausdrücke

Эвтаназия, слабоумие, решение по совести, быть стимулом чего-л.,

обезболивающее (2 варианта), невыносимые страдания, в здравом уме,

требование гражданского общества, с полным основанием, быть другим людям с тяжесть, учитывать что - л., общеукрепляющие оздоровительные мероприятия, самоопределение, наказуемость, мириться с чем-л..

1.3 Bundestagsrede von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

zur Haftpflichtproblematik bei Hebammen

1.3.1Recherchieren Sie im Internet nach Informationen zum Begriff der Beruf der Hebamme in Deutschland

1.3.2Sagen Sie auf Russisch

Das Bekenntnis des Koalitionsvertrages, die ortsnahe Geburtshilfe, die angemessene Vergütung der Hebammen, der Arbeitsauftrag der Koalition, der deutsche Hebammenverband, die Haftpflichtprämie, der Antrag betont dabei zu Recht, der Schadensfall, es gebietet die Wahrheit, auf die Anklagebank setzen,

Probleme unter den Teppich kehren, in hochanspruchsvollen Tätigkeiten Fehler machen, die öffentlichen Debatte, im Stich lassen, im Gesetz klarstellen, die

Kosten der Berufsausübung, die Haftpflichtversicherung, die Gesetzesbegründung,

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die Anzahl betreuter Geburten, die Qualitätsrichtlinien der Selbstverwaltung, die Versicherungswirtschaft, die interministeriellen Arbeitsgruppe, unmissverständlich wissen lassen, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit.

1.3.3 Dolmetschen Sie die Rede 1.3

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, das sehr viele in diesem Haus – das weiß ich aus einer Fülle von Briefen – sehr intensiv umtreibt.

Nicht nur die Mitglieder der Berufsgruppe selbst – da haben Sie völlig rechtsondern auch viele Mütter und Väter fragen, wie wir angesichts der Sorgen der

Hebammen in unserem Land Sicherheit schaffen. Ich sage sehr deutlich: Das Bekenntnis des Koalitionsvertrages, eine ortsnahe Geburtshilfe und eine angemessene Vergütung der Hebammen in unserem Land sicherzustellen, ist nicht nur ein Arbeitsauftrag der Koalition, sondern mir auch ein persönliches

Herzensanliegen. Ich werde Ihnen hier gerne über die Dinge, die wir bereits getan haben und weiter tun werden, Auskunft geben.

Die Arbeit der Hebammen ist unverzichtbar. Sie haben nicht nur

Wertschätzung und eine angemessene Vergütung, sondern vor allem Sicherheit im

Hinblick auf die Zukunft ihrer Berufstätigkeit verdient. Sie sprachen vom einschneidendsten und schönsten Erleben, das Familien mit der fachlich versierten und menschlichen Zuwendung von Hebammen verbinden: der Geburt eines Kindes. Das zeigt sich ja auch an der großen Sympathie, auf die die Aktionen der Hebammen bei der Bevölkerung in unserem Land stoßen.

Sie haben die beiden Entwicklungen, die Sorgen bereiten, angesprochen: die

Steigerung der Haftpflichtprämien einerseits, eine Entwicklung der letzten Jahre, in der Tat, und den Ausstieg eines großen Versicherungsunternehmens aus dem

Gruppentarif eines deutschen Hebammenverbandes andererseits, eine Entwicklung der letzten Woche, die eine weitere Verschärfung bedeutet.

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Ihr Antrag betont dabei zu Recht – das will ich ausdrücklich sagen –, dass der Anstieg der Haftpflichtprämie nicht auf einer Zunahme der Schadensfälle beruht. Unsere Hebammen in Deutschland leisten eine herausragende Arbeit. Fehler passieren sehr selten. Aber gleichzeitig gebietet es die Wahrheit, darüber zu reden, dass wir bei der Haftpflicht über die Haftung für Fehler reden. Ich glaube, wir brauchen im Gesundheitsbereich, in der Pflege, im Krankenhaus, bei den

Hebammen eine Bereitschaft, darüber in einer Weise zu reden, die weder fragwürdig dramatisiert, ja eine ganze Berufsgruppe auf die Anklagebank setzt, noch bei den Betroffenen den Eindruck erweckt, wir würden geradezu Probleme unter den Teppich kehren.

Wir reden darüber, dass Menschen auch in hochanspruchsvollen Tätigkeiten

Fehler machen, einen Ausdruck, den Ihr Antrag vielleicht nicht durch Zufall meidet, wie er überhaupt in dieser Debatte häufig vermieden wird, und dass diese Fehler schwerste Folgen für andere Menschen haben können. Ich finde es gut, dass

Sie in Ihrem Antrag – auch das will ich sagen – der Haltung, den Schadensersatz zu begrenzen, entgegentreten, die es ja mitunter auch in der öffentlichen Debatte gibt. Dann würden wir Familien in dramatischen Situationen im Stich lassen. Das kann kein Weg sein.

Sie fragen: Was ist getan worden? Der Gesetzgeber hat 2011 gehandelt: Wir haben im Gesetz klargestellt, dass zum 1. Januar 2012 die gesetzlichen

Krankenversicherungen den Hebammen die Kosten der Berufsausübung – die

Haftpflichtversicherung ist in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannt – angemessen vergüten. Dies ist umgesetzt worden in Vereinbarungen der Hebammenverbände mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und hat erhebliche Erhöhungen der Vergütung zur Folge gehabt.

Ich hatte ein intensives Gespräch mit allen deutschen Hebammenverbänden. Kritisiert wird, dass diese angemessene Berücksichtigung der Haftpflichtprämie in der Vergütung sich erst ab einer bestimmten Anzahl betreuter Geburten auswirkt.

Dies ist eine Herausforderung. Zugleich sprechen Sie in Ihrem Antrag die Frage an, ob es nicht aus Gründen der Qualitätssicherung – es geht um die Sicherheit der

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Frauen – notwendig sein sollte, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Geburten betreut zu haben. Das muss im Rahmen der entsprechenden Qualitätsrichtlinien der Selbstverwaltung festgelegt werden. Es zeigt aber ein Spannungsverhältnis auf: Mindestanzahl, gleichsam um Erfahrung zu sichern, und ortsnahes Angebot auch im ländlichen Raum müssen in eine vernünftige Balance gebracht werden.

Sie haben die Regierung aufgefordert, mit der Versicherungswirtschaft und mit den Krankenkassen zu sprechen. Ich muss Ihnen sagen: Das geschieht in hoher

Intensität seit Wochen.

Ich empfinde Ihren Antrag daher als Ermutigung, weiter intensiv zu verhandeln, bis wir ein Ergebnis erreicht haben. Das ist selbstverständlich, und das sage ich zu.

Wir haben die Versicherungswirtschaft und die Krankenkassen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die im letzten Jahr in Folge des Bürgerdialogs der Bundeskanzlerin eingerichtet wurde, eingebunden. Wir werden im April den

Abschlussbericht, der auch zu den verschiedenen Modellen, die Sie hier erwähnt haben, Stellung nehmen wird, vorstellen.

Wir haben die Versicherungswirtschaft unmissverständlich wissen lassen, dass wir ein überzeugendes Angebot erwarten. Ich habe keinen Zweifel daran, dass man sich dort der Verantwortung bewusst ist. Wir brauchen dringend einen – besser: mehrere – Gruppenhaftpflichttarife, die entsprechend unterbreitet werden. Da zur Stunde diese Verhandlungen laufen, fordere ich auch von dieser Stelle alle Beteiligten – die Hebammenverbände, die beteiligten Makler, die

Versicherungswirtschaft – auf, zügig abzuschließen.

Wir haben selbstverständlich auch mit den Krankenversicherungen geredet.

Dort ist man sich des Auftrags aufgrund der gesetzlichen Präzisierung, hier die entsprechenden Kosten zu übernehmen, bewusst. Wir haben sehr darauf gedrungen, dass, wenn es zu einer Tarifsteigerung kommt, diese auch zeitnah umgesetzt wird, damit es nicht durch Verzögerungen zu Verunsicherung kommt. Wir werden auch die Frage zu erörtern haben, welche Staffelung vertretbar ist, um

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gerade auch bei einer niedrigen Anzahl betreuter Geburten ein auskömmliches

Einkommen sicherzustellen.

Meine Damen, meine Herren, Sie fordern weitergehende Alternativen. Ich will ausdrücklich sagen: Das bisherige System von privatwirtschaftlicher Haftpflichtversicherung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse steht in einer schweren Bewährungsprobe.

Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass die Hebammen – das haben wir in den Gesprächen zugesagt, und das werden Sie auch in dem Abschlussbericht finden – einen Anspruch haben, dass wir Alternativmodelle umfassend prüfen.

Sie fordern uns in Ihrem Antrag auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, schreiben aber selbst, dass wir die verfassungsrechtliche Zulässigkeit prüfen sollen. Das weist darauf hin, wie kompliziert es ist, wenn mit einem

Haftungsfonds oder einem Regressverzicht bzw. einer Regressbegrenzung der rechtsstaatlich gebotene Zusammenhang von Schadensverursachung und

Übernahme der Haftung begrenzt oder vollständig aufgehoben werden soll. Das ist mit dem Justizministerium und mit dem Arbeitsministerium – soweit es die Rentenversicherung angeht – in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe intensiv erörtert worden. Ich habe sowohl mit Kollegin Nahles wie mit Kollegen Maas noch einmal darüber gesprochen.

Wir prüfen dies – das sage ich ausdrücklich zu –, ich halte es aber noch nicht für ausgemacht – auch da schulde ich Ihnen die Klarheit –, dass ein Systemwechsel wirklich zu einer Verbesserung führt. Das von Ihnen vorgeschlagene Modell, sich langfristig an der Unfallversicherung zu orientieren, ist von der Unfallversicherung selbst als untaugliches Instrument zur Begrenzung der Prämien bezeichnet worden, weil es natürlich auch bei der Umsetzung der Idee, alle Berufsgruppen zusammenzufassen, eine Zuordnung der Prämienhöhe zum Risiko geben muss.

Eine solche kennt auch die Unfallversicherung. Deswegen ist auch bei diesem Modell noch lange nicht ausgemacht, ob der von Ihnen angestrebte Erfolg eintrifft.

Ich glaube, wir brauchen sehr kurzfristig eine Verabredung im System, neue Gruppentarife und eine klare Ansage der Krankenversicherung, die Kosten zu

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tragen. Wir sagen Ihnen zu, die verschiedenen Modelle zeitnah, aber gründlich – den ersten Bericht erhalten Sie noch im April – zu prüfen.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit ganzer Kraft daran arbeiten, den Hebammen in unserem Land die Sorgen um ihre berufliche Zukunft zu nehmen. Das sind wir ihnen aufgrund ihrer unverzichtbaren Arbeit weiß Gott schuldig.

Vielen Dank.

1.3.4 Finden Sie in der Rede 1.3 die deutschen Entsprechungen für

folgende Ausdrücke

Задача коалиции, вознаграждение за услуги акушерства, ущерб здоровью, воздать должное истине, посадить на скамью подсудимых,

скрывать проблемы, деятельность с высокой степенью ответственности,

возмещение ущерба, бросать на произвол судьбы, страхование от ответственности за причинение вреда, рекомендации по качеству самоуправления, межведомственная рабочая группа, заключительный отчет,

дифференциация, покрытие расходов, достойный заработок, бог знает.

1.4 Rede von Minister Gröhe auf dem World Health Summit

1.4.1Recherchieren Sie im Internet zu Begriffen World Health Summit, Ebola-Epidemie

1.4.2Sagen Sie auf Russisch

Gesundheitspolitische Herausforderungen globalen Ausmaßes, sich zu der internationalen Verantwortung bekennen, öffentliche Güter, die grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, seinen Beitrag zu etw. leisten, das abgestimmte Handeln, Bedrohung ungeahnten Ausmaßes, die WHO, Public Health

Emergency of International Concern, das UN-System, uns ist aber sehr bewusst, das geschulte Personal, ein Lufttransportstützpunkt, die Bundesärztekammer, das

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zivilgesellschaftliche Engagement, das ehrenamtliche Engagement, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die Antibiotikaresistenz, die Infektionen mit multiresistenten Erregern.

1.4.3 Dolmetschen Sie die Rede 1.4

Sehr geehrte Damen und Herren, vor uns liegen gesundheitspolitische Herausforderungen globalen Ausmaßes.

Die deutsche Bundesregierung bekennt sich zu ihrer internationalen

Verantwortung und bekräftigt Deutschlands Rolle als verlässlicher Partner in der Welt. Im Fokus des deutschen Engagements steht der Schutz globaler öffentlicher

Güter. Den Vereinten Nationen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, auch bzw. gerade im Gesundheitsbereich.

Die Bundesregierung hat im letzten Jahr ein Konzept zur globalen Gesundheitspolitik verabschiedet.

Mit diesem Konzept setzt Deutschland einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die aktuellen

Ereignisse in Westafrika zeigen, dass dieser Schwerpunkt richtig gesetzt ist.

Das deutsche Engagement in der globalen Gesundheitspolitik wird von drei Leitgedanken geprägt, die auch bei unserem Beitrag zur Bekämpfung von Ebola zum Ausdruck kommen.

Erstens: Wir sind davon überzeugt: Nur wenn wir global handeln, können wir umfassenden gesundheitlichen Schutz vor Ort sicherstellen. Denn: Viele grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren manifestieren sich zwar vor Ort, haben aber häufig ihren Ursprung in komplexen globalen Zusammenhängen.

Zweitens: Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, das Recht auf Gesundheit weltweit sicherzustellen. Wir bringen dabei deutsche Expertise und Ressourcen ein.

Drittens: Den Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation im

Besonderen kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung globaler gesundheitspolitischer Herausforderungen zu. Wir setzen uns deshalb für eine

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Stärkung internationaler Gesundheitsinstitutionen ein. Denn: Effektives und abgestimmtes internationales Handeln setzt starke globale Institutionen voraus. Das liegt auch im eigenen Interesse Deutschlands.

Die derzeitige Ebola-Epidemie stellt eine Bedrohung ungeahnten Ausmaßes gerade für die Länder Westafrikas dar. Über 9.000 Personen sind bereits an Ebola erkrankt. Die Zahlen steigen weiter an. Die Lage in Westafrika ist dramatisch: Die allgemeine Gesundheitsversorgung ist in den drei betroffenen Ländern nahezu zusammengebrochen.

Was in den Medien oft vergessen wird: Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Versorgung von Patienten mit Ebola, sondern auch auf die Versorgung von Patienten mit anderen - möglicherweise ebenfalls lebensbedrohlichen - Erkrankungen. Daneben hat der Ausbruch aber auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen für diese Länder, die voraussichtlich noch lange anhalten werden.

Ebola betrifft alle Lebensbereiche der Menschen vor Ort. Wir sind mitten in einer humanitären Katastrophe in Guinea, Sierra Leone und Liberia.

Die internationale Gemeinschaft, wir alle, haben den Ebola-Ausbruch im

Frühjahr dieses Jahres unterschätzt. Viele gingen davon aus, dass auch dieser Ausbruch wie die vorherigen 21 Ausbrüche regional sehr begrenzt sein würde und nach kürzester Zeit abebben würde. Das war eine Fehleinschätzung. Heute ist klar: Die internationale Gemeinschaft hätte früher reagieren müssen.

Wir werden die Fehler zu gegebener Zeit analysieren, auch um daraus für die Zukunft zu lernen und zukünftig schneller auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren reagieren zu können.

Jetzt aber ist nicht der geeignete Zeitpunkt für diese internationale Debatte.

Jetzt muss die konkrete Hilfe vor Ort im Mittelpunkt stehen.

Am 8. August hat die WHO den Ebola-Ausbruch als Public Health Emergency of International Concern entsprechend der Internationalen

Gesundheitsvorschriften erklärt. Die internationale Gemeinschaft hat daraufhin ein klares Bekenntnis abgegeben, die Hilfen effektiv zu steigern.

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