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Немецкий язык для профессиональной коммуникации. Учебное пособие для самостоятельной работы студентов

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нельзя их баловать. 27. Если хочешь сэкономить деньги, необходимо ограничить запросы. 28. Если хочешь, чтобы дети больше читали, необходимо покупать интересные книги. 29. Если хочешь поехать на пикник на выходных, продукты должны быть куплены заранее.

Упражнение 18: Переведите предложения, используя союз « falls»

1. Если Вы не дозвонитесь до меня утром, позвоните вечером. 2. Если тебе никто не поможет, обратись к господину Ленцу. 3. Если тебе нужна моя поддержка, сообщи мне сразу же. 4. Если тебе не хватит денег, я тебе одолжу. 5. Если ты не поступишь в этот университет, не расстраивайся. 6. Если Клаус будет настаивать на своем мнении, не ругайся с ним. 7. Если ты забудешь мой номер телефона, я продиктую тебе, 8. Если он колеблется на счет этого договора, ты должен попытаться его убедить. 9. Если ты не сдашь экзамен летом, ты можешь пересдать его осенью. 10. Если наша команда проиграет, она не поедет в Германию. 11. Если ты не вспомнишь об этом происшествии, я тебе напомню. 12. Если Вернер меня обманул, я не буду иметь с ним никаких дел. 13. Если кто-то из вас интересуется искусством, я советую посетить дрезденскую галерею. 14. Если учитель опоздает, начинайте без него. 15. Если ты сомневаешься в правдивости моих слов, можешь уточнить у коллег.

Упражнение 19: Переведите предложения

1.Если хотите, я могу дать Вам один хороший совет. 2. Я могу рассказать тебе об этом, если тебя это действительно интересует. 3.Если Вы так протестуете против этого, я не буду настаивать на своем мнении. 4.В случае, если люди попадаются на рекламу, они покупают часто ненужные вещи. 5. Ты всегда даешь себя убедить? - Только если приводятся убедительные аргументы. 6. Ты часто обращаешься к господину Шмидту с просьбами? - Только если не могу сам решить свою проблему. 7.Ты часто обманываешься

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в людях? - Только если они изощренно лгут. 8. Расскажи мне обо всем, если ты мне доверяешь. 9. В случае если мой коллега заболевает, я заменяю его. 10. В случае если ты и там ничего подходящего не найдешь, пойди в этот большой универмаг. 11. Если Вы хотите принять участие в нашей конференции, Вы должны вовремя подать заявку. 12. В случае если я задержусь, подожди меня немного. 13. Нашему проекту успех обеспечен, если за него вступится господин Шнайдер. 14. Если все дело только в чьей-нибудь поддержке, мы, конечно, поддержим вас. 15. Если ты мне будешь мешать, я не скоро сделаю все. 16. Ты не напишешь хорошо контрольную работу, если ты не владеешь материалом. 17. Ты не сдашь экзамен, если ты не ориентируешься в предмете. 18.Вы всегда в курсе дел? - Только если меня обо всем информируют. 19. Ты можешь переводить без словаря? - Только если тексты не трудные. 20. - Можно принимать успокоительные таблетки? - Только если их пропишет врач. 21. Петра радуется похвалам? — Только если они искренние. 22. Ты часто встречаешься с ними? — Только если у нас есть договоренность. 23. Если тебе не нравится это блюдо, закажи себе что-нибудь другое. 24. Ты не удивляешься, если тебя об этом спрашивают?

5 Тексты для внеаудиторного чтения

5.1 Angebot und Nachfrage

Wenn Unternehmen und Haushalte ihre Wirtschaftspläne aufstellen, orientieren sie sich an ihrem Eigeninteresse. Das heißt, dass Unternehmen Gewinne erzielen und Verbraucher ihre Bedürfnisse befriedigen wollen. Diese Pläne versuchen sie auf den Märkten durchzusetzen. Dazu müssen die Anbieter (z. B. von Konsumgütern oder von Arbeitskraft) mit den Nachfragern Geschäfte abschließen. Durch den Wettbewerb der Anbieter um die Nachfrager wird dabei

jeder zu einem Leistungsangebot veranlasst, das den Wünschen der Nachfrager

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entspricht. Das Nachfragerinteresse wird sogar umso besser verwirklicht, je konsequenter die Anbieter ihre Eigeninteressen verfolgen, je schärfer also der Wettbewerb um die Geschäftsabschlüsse ist. Wie mit einer „unsichtbaren Hand“ (Adam Smith) bewirkt der Wettbewerb, dass das Eigeninteresse letztlich dem Gesamtwohl im Sinne einer günstigen Verbraucherversorgung dient. Weil die vielen Einzelpläne durch den Wettbewerb vorteilhaft aufeinander abgestimmt werden, spricht man auch von der Selbststeuerung der Marktwirtschaft.

Anhand der Preisbildung auf Gütermärkten lässt sich dies gut verdeutlichen. Dabei wird angenommen, dass es so viele Anbieter und Nachfrager gibt, dass keiner von ihnen den Preis alleine bestimmen kann (Polypol). Sowohl das Angebot an als auch die Nachfrage nach einem Gut hängen üblicherweise von seinem Preis ab (vgl. Schaubild). Nach dem Nachfragegesetz wird von einem Gut in der Regel um so weniger nachgefragt, je höher sein Preis ist (siehe fallende Nachfragegerade). Das Angebotsgesetz besagt hingegen, dass mit steigenden Preisen normalerweise auch die angebotene Menge des Gutes zunimmt (siehe steigende Angebotsgerade). Dies ist darauf zurückzuführen, dass es bei steigenden Preisen leichter möglich wird, das Gut zumindest kostendeckend bereitzustellen. Während also relativ hohe Preise die Unternehmen zu einem großen Güterangebot anspornen, werden die Verbraucher von einem Kauf tendenziell abgeschreckt. Als Folge ergibt sich bei hohen Preisen (z. B. beim Preis PA) zunächst ein Überangebot. Das heißt, dass die angebotene Menge die Nachfrage übersteigt. Da die Anbieter aber ihre gesamte Produktion verkaufen wollen, werden sie sich im Preis unterbieten, um möglichst viel Nachfrage auf sich zu ziehen. Der Marktpreis sinkt dadurch. Folglich nimmt die Nachfrage zu (Nachfragegesetz), während das Angebot nach und nach verringert wird (Angebotsgesetz).

Dieser Druck auf den Preis hält so lange an, bis die angebotene Menge der nachgefragten Menge entspricht. Dies ist zum Preis Gleichgewicht der Fall. Liegt der Preis der Anbieter unterhalb dieses Preises (z. B. bei PB), dann übertrifft die Nachfrage das Angebot. Es herrscht Übernachfrage, d. h. nicht alle Kaufwilligen

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können das Gut bekommen. Sobald die Anbieter dies bemerken, werden sie die Chance zur Preiserhöhung nutzen. Dadurch geht die Nachfrage zurück (Nachfragegesetz), während für die Unternehmen eine Angebotserhöhung lohnend wird (Angebotsgesetz). Die Preissteigerung hält so lange an, bis wiederum der Preis P(Gleichgewicht) verwirklicht ist. Zum Gleichgewichtspreis wird die Gleichgewichtsmenge (Gleichgewicht) realisiert. Sie ist unter kurzfristig konstanten Angebotsund Nachfragebedingungen die größte Menge, die auf diesem Markt umgesetzt werden kann: Bei Preisen oberhalb des Gleichgewichtspreises ist die Nachfrage geringer und bei Preisen unterhalb des Gleichgewichtspreises ist das Angebot geringer. So ist in einem Gleichgewicht die Güterversorgung am besten. Dem Preis kommt dabei die Aufgabe zu, Angebot und Nachfrage zum Ausgleich zu bringen und die Knappheit des Gutes anzuzeigen (Ausgleichsund Signalwirkung der Preise).

Es bleibt aber nicht nur bei diesen kurzfristigen Tendenzen zum Gleichgewicht. Das Eigennutzstreben führt auch dazu, dass sich das Angebot langfristig erhöht. Neben den Preisen kommt dabei den Gewinnen eine besondere Steuerungsfunktion zu. Sie entstehen, wenn der Preis die Kosten des Angebots übersteigt. Solche Gewinne üben auf die aktuellen Anbieter einen Anreiz aus, die eigene Produktion auszudehnen, um noch höhere Gesamtgewinne zu verwirklichen. Außerdem werden durch die Gewinne im Laufe der Zeit neue Unternehmen in den Markt gelockt, wodurch das Angebot zusätzlich steigt. Durch die zunehmende Angebotsmenge kommt es bei stabiler Nachfrage zu einem Überangebot, das den Gleichgewichtspreis – zum Vorteil der Nachfrager – unter seine ursprüngliche Höhe drückt. Darüber hinaus versuchen die Unternehmen, ihre Kosten zu verringern. Dazu können sie rationelle Produktionsverfahren von Konkurrenten nachahmen (Imitation) oder neue, noch kostengünstigere Verfahren entwickeln (Innovation). Damit lassen sich bei gegebenen Güterpreisen erneut Gewinne erzielen. Allerdings zwingt der Wettbewerb die Anbieter wiederum dazu,

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die Kostenvorteile auf Dauer in sinkenden Preisen an die Nachfrager weiterzugeben.

Diese Preisbildung im Wettbewerb bewirkt eine besonders vorteilhafte Verwendung der knappen Produktionsfaktoren. Güterproduktionen, die wegen der Wertschätzung der Nachfrager hohe Gewinne versprechen, werden ausgebaut. Demgegenüber geben die Unternehmen Verlustproduktionen auf, um die frei werdenden Produktionsfaktoren sinnvoller einsetzen zu können. Außerdem sorgt der Wettbewerb dafür, dass die Produktionsfaktoren entsprechend ihrer Marktleistung entlohnt werden. So wird jeder Marktteilnehmer stimuliert, zur Überwindung der Güterknappheit bestmöglich beizutragen (Anreizund Lenkungswirkung der Preise).

5.2 Beschäftigungspolitik

Bereiche der Beschäftigungspolitik

In der wirtschaftspolitischen Debatte wird die Beschäftigungspolitik häufig

mit Begriffen gleichgesetzt, die

nur deren Teilbereiche

betreffen

(z.

B. Arbeitsmarktpolitik).

Als

Beschäftigungspolitik

werden

alle

wirtschaftspolitischen Aktivitäten zusammengefasst, die der Beeinflussung der Beschäftigungslage des Produktionsfaktors Arbeit dienen. Dabei wird grundsätzlich auf die abhängigen Erwerbspersonen abgestellt. Unter Arbeitsmarktpolitik hingegen werden Maßnahmen verstanden, die Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und die Beziehungen zwischen ihnen direkt zu beeinflussen versuchen. Folglich umfasst die Beschäftigungspolitik ein größeres Feld als nur die Arbeitsmarktpolitik. Darüber hinaus beinhaltet die Beschäftigungspolitik beschäftigungsfördernde Maßnahmen, die der Konjunktur-, Wachstumsund Strukturpolitik zugeordnet werden können. Der größte Teil der Lohnpolitik ist ebenfalls der Beschäftigungspolitik zuzurechnen. Über die genannten (Teil-) Bereiche hinaus hat die Beschäftigungspolitik als ein Oberbegriff

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enge Beziehungen zu anderen Politikfeldern, wie z. B. zur Sozialpolitik. Das quantitative Ziel der Beschäftigungspolitik liegt im Erreichen eines hohen Beschäftigungsstands.

Beschäftigungspolitische Strategien

Beschäftigungspolitische Strategien und Instrumente haben die Aufgabe, das Ungleichgewicht zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage zu verringern und dadurch Arbeitslosigkeit abzubauen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Ansatzmöglichkeiten: die Angebotsseite oder die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. In der Praxis liegt das Schwergewicht beschäftigungspolitischer Strategien bei den Maßnahmen, die an der Nachfrageseite ansetzen.

An der Angebotsseite des Arbeitsmarktes ansetzende Strategien

Verringerung des angebotenen Arbeitsvolumens durch eine Verkleinerung des Erwerbspersonenpotenzials (demographische Komponente, Verringerung der Erwerbsneigung, Induzieren eines Wanderungssaldos) oder durch eine Reduzierung der Arbeitszeit ( kollektive standardisierte Vereinbarungen wie z. B. Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit oder Verlängerung des tariflichen Urlaubs oder individuelle Regelungen).

An der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes ansetzende Strategien

Beabsichtigt wird eine Erhöhung der Arbeitskräftenachfrage, da der Arbeitsmarkt vom Gütermarkt abgeleitet wird und die Nachfrage nach Arbeit von der geplanten Güterproduktion abhängt. Strategien zur Beeinflussung der Beschäftigung setzen daher am Produktionsvolumen an: 1) konjunkturpolitische Maßnahmen (Erhöhung der Gesamtnachfrage durch expansive Geldund Fiskalpolitik, Konjunkturpolitik);

2)strukturpolitische Maßnahmen (Förderung des Strukturwandels, Strukturpolitik);

3)wachstumspolitische Maßnahmen (bei anhaltender Wachstumsschwäche). In welchem Umfang hierdurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, hängt allerdings entscheidend davon ab, wie sich das Wirtschaftswachstum und die

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gesamtwirtschaftliche Produktivität entwickeln, d. h. ab welcher Wachstumsrate die Gesamtbeschäftigung steigt (Beschäftigungsschwelle, z. B. in Westdeutschland 1987-1993 bei 0,7 v. H.).

5.3 Lohnpolitik und Arbeitsmarkt

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergibt sich die Lohnfindung nicht durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage, sondern durch Nominallohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Den Tarifvertragsparteien wird durch die Arbeitsmarktverfassung entscheidende beschäftigungspolitische Verantwortung zugewiesen (beschäftigungspolitisches Assignment). Daher muss die Tarifpolitik zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen, indem sie genügend Raum für Differenzierungen nach Regionen, Branchen, Qualifikationen und der besonderen Lage einzelner Betriebe lässt (Tarifrecht). Der Versuch, durch höhere Lohnforderungen die Lohnquote (Anteil der Einkommen aus unselbstständiger Beschäftigung am Volkseinkommen) zu maximieren, hilft wegen des hierdurch ausgelösten Ersatzes des Faktors Arbeit durch den Faktor Kapital (Rationalisierung) nicht weiter.

In der aktuellen Diskussion über die Ursachen der hohen Arbeitslosigkeit spielen das Argument, das reale Lohnniveau sei zu hoch, sowie die abgeleitete Empfehlung, die Entwicklung des Lohnniveaus abzubremsen, um die Beschäftigung zu erhöhen, eine große Rolle. Die Nachfrage nach Arbeit sei umso geringer, je höher die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit seien. Nicht nur werde der teurer werdende Faktor Arbeit durch den sich relativ verbilligenden Faktor Kapital ersetzt, sondern sinkende Gewinne führen zu weniger Investitionen. Die Ursache für Arbeitslosigkeit sieht die neoklassische Arbeitsmarkttheorie folglich primär im Lohnkartell der Arbeitnehmerund Arbeitgeberverbände. Die von ihnen ausgehandelten Tariflöhne haben in der Regel den Effekt eines über dem

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Gleichgewichtsniveau

liegenden

Mindestpreises(Mindestlohn) (Arbeitsmarktordnung).

 

 

 

 

 

Darüber hinaus wird eine falsche Lohnstruktur für die Beschäftigungsprobleme mitverantwortlich gemacht. Die Löhne entsprechen in branchenmäßiger, qualifikatorischer und regionaler Hinsicht nicht den spezifischen Angebotsund Nachfragebedingungen (Mismatch). Hieraus resultieren eine Fehlsteuerung der Produktionsund Beschäftigtenstruktur und eine Verringerung des möglichen Beschäftigungsvolumens. Die keynesianischen Gegner dieser Position interpretieren den Lohn hingegen als Nachfrage schaffendes Einkommen und folgern, wenn wegen steigender Löhne die Nachfrage wachse, können die Produktion und Beschäftigung ausgeweitet werden (Kaufkraftargument, Keynesianismus).

Es lassen

sich

vier „lohnpolitische Konzepte" unterscheiden: 1.

produktivitätsorientierte

Lohnpolitik i. e. S. (Zuwachs der Nominallöhne =

Steigerungsrate

der

gesamtwirtschaftlichen

Arbeitsproduktivität)

;

2.

kostenniveauneutrale Lohnpolitik (Erhöhung der Löhne = Steigerungsrate der Arbeitsproduktivität +/- Änderung der Nichtlohnkosten); 3. reallohnorientierte, kostenniveauneutrale Lohnpolitik (wie 2 + Aufschlag für voraussichtliche „unvermeidbare Preisniveausteigerung"); 4. umverteilende Lohnpolitik (+ Umverteilungszuschlag gemäß Kaufkraftargument) .

5.4 Arbeitsmarktpolitik

Eine besondere Stellung im Rahmen der Beschäftigungspolitik nimmt die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne, also der Ausgleich von Angebot und

Nachfrage am Arbeitsmarkt mit folgenden Instrumenten ein:

 

 

 

Arbeitsvermittlung,

z. B. Maßnahmen zur

Beschleunigung

des

Arbeitsmarktausgleichs

sowie

zur

qualitativen

Verbesserung

des

Vermittlungserfolges,

Kooperation

von

privater

und

öffentlicher

 

 

 

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Arbeitsvermittlung,

Arbeitsvermittlung

unter

dem

Dach

des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Förderung der internationalen Berufsund Arbeitsberatung sowie der Arbeitsvermittlung.

Qualifizierungspolitik, z. B. Förderung der allgemeinen und der beruflichen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, z. B. Verwirklichung strukturund umweltpolitischer Ziele, Verbesserung der Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose.

Nicht unerwähnt bleiben sollte hierbei der Beitrag der Arbeitsmarktpolitik zu den wirtschaftlichen Kosten, die durch das hohe Maß an arbeitsund sozialrechtlicher Regulierung der Wirtschaft und die weit ausgebauten Arbeitnehmerschutzrechte entstehen.

5.5 Betriebsverfassung

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern eines Betriebes. Die Belegschaft wird dabei durch den Betriebsrat vertreten, der institutionalisierte Beteiligungsrechte besitzt. Das Betriebsverfassungsrecht findet auf Betriebe mit mindestens fünf ständig beschäftigten Arbeitnehmern Anwendung. Die Größe des Betriebsrates ist nach der Zahl der Arbeitnehmer gestaffelt, wobei Teilzeitarbeitnehmer mitzählen, nicht jedoch leitende Angestellte.

Betriebsräte mit mehr als neun Mitgliedern bilden einen Betriebsausschuss, der die laufenden Geschäfte führt. In Unternehmen mit mehreren Betrieben oder selbständigen Betriebsteilen ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden; innerhalb eines Konzerns mit rechtlich selbständigen Unternehmen kann ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Besondere Vertretungen für Jugendliche und Auszubildende gibt es in Betrieben mit mindestens fünf Lehrlingen oder Arbeitnehmern unter 18

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Jahren. In Betrieben mit wenigstens fünf schwerbehinderten Beschäftigten wählt diese Gruppe eine Vertrauensperson (Schwerbehindertenvertretung); Rechtsgrundlage hierfür ist nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nur für privatrechtlich organisierte Betriebe; für den öffentlichen Dienst findet das Personalvertretungsrecht Anwendung. In Tendenzbetrieben mit beispielsweise politischer, karitativer, konfessioneller oder erzieherischer Ausrichtung sind die Rechte der Belegschaftsvertreter beschränkt.

Das Betriebsverfassungsrecht gibt den Beschäftigten keine Rechte bezüglich der wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen. Die Befugnisse der Betriebsräte beschränken sich auf die gesetzlich vorgesehenen Bereiche: Neben Informationsrechten bestehen besondere Vorschlags-, Anhörungsund Beratungsrechte. Vorschlagsrechte betreffen beispielsweise die Personalplanung und die Förderung der Berufsausbildung. Anhörungsrechte gibt es vor allem bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Beratungsrechte existieren hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung, der Personalplanung, der Berufsausbildung und vor geplanten Betriebsänderungen. In einigen gesetzlich benannten sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte. Sie betreffen vor allem die Arbeitszeitregelung, die Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte, die Urlaubsplanung, die Nutzung technischer Einrichtungen und den Gesundheitsschutz. Außerdem bestehen in Betrieben ab 20 wahlberechtigten Beschäftigten Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen.

Betriebsräte und Arbeitgeber können neben formlosen Regelungsabreden auch schriftliche Betriebsvereinbarungen treffen. Ähnlich wie Tarifverträge gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar für alle Arbeitnehmer; einzelvertragliche Abweichungen sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig. Betriebsvereinbarungen können sämtliche betriebliche Angelegenheiten regeln, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auch Tarifverträge gehen

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