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6. Macht und Recht

Der Mensch ist ein geselliges Wesen. Es liegt in seiner Natur, Gruppen zu bilden. In jeder Gruppe aber findet eine Rollendifferenzierung statt. Besonders wichtig ist dabei die Führerrolle.

Es liegt nahe zu vermuten, dass sich bereits bei unseren frühesten Vorfahren kräftige und mutige Männer etwa bei der Jagd oder bei Stammeskriegen besonders hervortaten und daher zu Anführern aufstiegen. Durch Eroberungsfeldzüge mögen solche Stammeshäuptlinge ihr Territorium ausgeweitet haben und so immer mächtiger geworden sein. Ein Herrscher regierte ursprünglich vermutlich meist autoritär. Er besaß große Macht über seine Untertanen.

Erst von der Aufklärung gingen jene Impulse aus, die den schrittweisen Wandel von absolut regierten Staaten über die Gewaltentrennung im Staat zur parlamtentarischen Demokratie auslösten. In einer parlamentarischen Demokratie “geht alle Macht vom Volke aus” – wenigstens auf dem Papier. Vielfach freilich sind an die Stelle eines absolut regierenden Herrschers Strukturen getreten, mit deren Hilfe einige wenige die Mehrzahl der Staatsbürger fallweise nicht weniger wirksam beeinflussen als die Zwangsbeglücker eines überwundenen Obrigkeitsstaates. Daneben gibt es eine Reihe von Staaten, deren Bewohner unter diktatorischen Regimen zu leiden haben. Einen Tyrannen zu stürzen ist äußerst schwierig und von innen her oft fast unmöglich, weil ein ausgeklügeltes Spitzel- und Unterdrückungssystem dies wirkungsvoll zu verhindern weiß. Heute gibt es zwar von der UNO deklarierte Menschenrechte, aber diese werden weltweit immer wieder verletzt.

Naturrecht oder positives Recht?

Auch wenn das Recht nach der Verfassung einer parlamentarischen Demokratie “vom Volke aus geht”, so sind es doch einige wenige Rechtsgelehrte, welche die Gesetzte machen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind gewisse Moralvorstellungen, von denen sich die Verantwortlichen leiten lassen müssen. Dabei sind gewisse Zielvorstellungen - wie “optimales Zusammenleben der Menschen in möglichst großer Freiheit” – notwendig.

Die Auffassung, dass man Rechtsnormen aus der Natur des Menschen ablesen könne, bezeichnet man als Naturrechtslehre. Der Grundgedanke des Naturrechts ist auf den ersten Blick naheliegend: Der Mensch ist nicht nur ein Produkt seiner Kultur, sondern auch das Ergebnis einer langen Entwicklung oder einer Schöpfung Gottes. In beiden Fällen muss er eine bestimmte eigene “Natur” haben. Wenn es gelänge, diese Natur (das “Wesen”) des Menschen zu erkennen, so müsste es möglich sein, aus dieser Natur Rechte des Menschen abzuleiten.

Hinter der Naturrechtslehre verbirgt sich vielleicht der Wunsch, das gewollte oder gerade geltende Recht als ursprüngliches und unabänderliches Recht zu deklarieren. Von einem Naturrecht kann man nur in einem anderen Sinn sprechen, nämlich in Hinblick auf jene “natürlichen”, biologisch vorgegebenen Verhaltensregeln, ohne deren Beachtung der Bestand der Gesellschaft gefährdet wäre und die daher in jede Rechtsordnung aufzunehmen sind. “Ethische Forderungen, die nicht von konkreten biologischen Gegebenheiten ausgehen, sind unsinnig.” (Wickler 1972)

Der Gegensatz zum Naturrecht ist das positive (von Menschen gesetzte) Recht. Der Rechtspositivismus bestreitet die Möglichkeit absoluter Rechtsnormen und Werte mit dem Hinweis auf die großen Unterschiede der Rechtssysteme der einzelnen Völker in Vergangenheit und Gegenwart.

Er verweist dabei auf die durch seine intellektuellen Fähigkeiten gegebene Verhaltensformbarkeit des Menschen. Auch gibt es bezüglich der Werte, die in den verschiedenen Kulturen geschätzt wurden, außerordentlich große Unterschiede. Abgesehen davon, dass kein einziger Rechtssatz tatsächlich bei allen Völkern und zu allen Zeiten in Geltung war, könnte das “ideale Naturrecht” auch niemals ergänzend oder korrigierend auf das jeweils geltende Recht einwirken, weil ersteres ja unveränderlich wäre.

Wie so oft dürfte auch hier die Wahrheit in der Mitte liegen. Zwar gibt es sicher kein aus der Natur des Menschen direkt ableitbares Naturrecht (aus dem Sein ist überhaupt kein Sollen deduzierbar), wohl aber gibt es biologisch verankerte und daher empirisch auffindbare Verhaltensnormen, die das Verhalten des einzelnen in überschaubaren Gruppen regeln und insofern allgemein gültig sind. Als vernunftbegabtes Wesen kann der Mensch freilich andere Wertordnungen und ihnen entsprechende Verhaltensregeln setzen, als sie triebmäßig vorgegeben sind. Eine solche Vergewaltigung seiner Natur war allerdings noch nie zu seinem Besten. Denn „idealistische Ethiken enthalten Gebote, die die menschlichen Möglichkeiten so falsch einschätzen oder überfordern, dass sie zwangsläufig zum Scheitern verurteilt sind; idealistische Ethiken stellen Verhaltensregeln auf, denen zeitlich bedingte Gültigkeit zukommt, die aber Übles zur Folge haben, wenn man für sie immerwährende Gültigkeit beansprucht.” (Szczesny 1971)

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