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Ist Abtreibung erlaubt?

(Martens, Ekkehard: Zwischen Gut und Böse, 1997)

Die Abtreibungsfrage ist nur ein, wenn auch ein besonders gravierendes Beispiel dafür, in welcher Orientierungsunsicherheit sich der einzelne, die Gesellschaft und die Politik in der Situation der Moderne befinden, in der kaum mehr allgemeinverbindliche Wertmaßstäbe fraglos gelten oder ihre Anwendung auf strittige, neue oder in ihrer Schärfe neuartige Situationen eindeutig bestimmbar wäre. Jeder mag seine festen religiösen, humanistischen oder liberalen Grundwerte oder Weltanschauungen haben. Niemand aber kann in einer modernen, offenen Gesellschaft erwarten, dass alle anderen sie ebenfalls haben oder haben müssen, erst recht nicht, dass bei grundsätzlichem Konsens Einigkeit in der konkreten Interpretation und Anwendung besteht. Selbst bei mehr oder weniger einleuchtenden Forderungen wie »Unverfügbarkeit des Lebens«, »Schutz des ungeborenen Lebens«, »Achtung der Menschenwürde« oder »Verteidigung der Rechte der Frauen (und Männer)« ist keineswegs klar, was darunter genauer verstanden werden soll und welche Konsequenzen daraus im Einzelfall zu ziehen sind. Die Orientierungsunsicherheit verschärft sich durch den zunehmenden Orientierungsbedarf infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. So verstärken etwa die differenzierten Möglichkeiten der Medizin, embryonale Schädigungen frühzeitig zu erkennen, den Entscheidungsdruck in der Abtreibungsfrage als Anspruch der Gesellschaft an den einzelnen, etwa in Form finanzieller Sanktionen (über die Krankenkassen, Sozialversorgung etc.), nur noch »gesunde« Babys zuzulassen und unheilbar »krankes« ungeborenes Leben abzutreiben. Umgekehrt aber kann der einzelne kaum der Frage ausweichen, ob es wirklich zu verantworten ist, ein Kind mit absehbar qualvollen, unzumutbaren physischen oder psychischen Schäden in die Welt zu setzen. Selbst der vermeintliche Ausweg der passiven Euthanasie oder des Sterbenlassens ist eine Entscheidung für ein bestimmtes Handeln, nämlich etwas nicht zu tun, was man tun könnte. […]

Wenn man ein Lebensrecht der ungeborenen Person behauptet, ist bereits der Zeitpunkt der Personwerdung umstritten, ob man von einer Person gleich zu Beginn der Empfängnis oder erst mit der Empfindungsfähigkeit nach dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sprechen könne. Umstritten sind ferner die Kriterien, was als Person gelten soll, die biologische Existenz als identischer genetischer Code zum Zeitpunkt der Einnistung in die Gebärmutter, etwa zwei Wochen nach der Empfängnis, ihre Empfindungsfähigkeit oder erst, wie Peter Singer vorgeschlagen hat, die Bewusstseins- und Planungsfähigkeit nach den ersten Geburtsmonaten, und dies sogar bei Tieren als möglichen Personen? Ferner herrscht auch über die Kriterien einer Ausnahmeregelung alles andere als Einigkeit, ob Vergewaltigung, unmittelbare oder mittelbare Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Mutter, unzumutbare soziale Folgen für die Mutter – und für den Vater – oder ein absehbar qualvolles Leben des Kindes eine Ausnahme vom Abtreibungsverbot rechtfertigten.

Krieg aus der Sicht der Ethologie

(Eibl-Eibesfeldt, Irenäus: Krieg und Frieden, 1975)

Der Krieg ist primär destruktiv, doch bahnen sich, ähnlich wie bei der Entwicklung vom Be- schädigungskampf zum Turnierkampf, kulturelle Ritualisierungen des Krieges an, in Form von Konventionen, die übermäßiges Blutvergießen vermeiden. Offenbar ist dies von selektio- nistischem Vorteil. Eine Entwicklung in dieser Richtung setzt jedoch voraus, dass die Funktio- nen des Krieges, auch durch den unblutigen Krieg, etwa im Wettstreit um Land, erfüllt werden können. Der Besiegte muss unter anderem ausweichen können. Das ist bereits bei den Turnierkämpfen der Tiere eine Voraussetzung für deren Schonung. Solche Ausweichmög- lichkeiten sind dem Menschen nicht mehr gegeben, da es an Leerräumen mangelt, und damit ist der Automatik einer weiteren Humanisierung des Krieges eine Grenze gesetzt. Es gibt jedoch andere Präadaptionen, die eine kulturelle Entwicklung zum Frieden herbeiführen könnten. Im Verlauf der kulturellen Pseudospeziation hat der Mensch seinem biologischen Normenfilter, der zu töten verbietet, einen kulturellen Normenfilter überlagert, der zu töten gebietet.

Das führt zu einem Normenkonflikt, den der Mensch als schlechtes Gewissen erlebt, sobald er bei Konfrontation den Feind auch als Mitmenschen wahrnimmt, Schließlich zeigt er die gleichen Signale, die normalerweise im Innergruppenverkehr beschwichtigend wirken und Mitleid auslösen. Es gibt eine Fülle von Beobachtungen, die diese Annahme bekräftigen, so z. B. die Tatsache, dass erfolgreiche Krieger oft Sühnerituale absolvieren müssen, ehe sie wieder voll in ihre Gemeinschaft integriert werden.

In dieser Unstimmigkeit zwischen kultureller und biologischer Norm liegt die Wurzel der uni- versellen Friedenssehnsucht des Menschen, der den kulturellen Normenfilter mit dem biolo- gischen in Übereinstimmung bringen will. Unser Gewissen bleibt damit unsere Hoffnung, und darauf basierend könnte eine vernunftgesteuerte Evolution zum Frieden führen. Sie hat zur Voraussetzung, dass man erkennt, dass der Krieg Funktionen erfüllt, die es auf unblutige Weise zu ersetzen gilt. Wer das nicht sieht und den Krieg als pathologisches Phänomen abtut, vereinfacht in gefährlicher Weise, denn er kommt natürlich nicht auf den Gedanken, dass der, der den Frieden will, die Funktionen des Krieges eben anders erfüllen muss. Aufgrund seiner Motivationsstruktur wäre der Mensch durchaus zum friedlichen Zusammenleben in der modernen Millionengesellschaft befähigt. Die Erziehung zum Frieden muss in erster Linie eine Erziehung zur Toleranz im Sinne einer Verstehensbereitschaft sein.

Für und wider die Todesstrafe

(Leserbrief in einer Tageszeitung)

Liest man die diesbezüglichen Artikel, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei- de Seiten am Wesen der Sache vorbeigehen. Von Abschreckung, von Sühne, von Rache, von Liebe und natürlich von christlich ist die Rede. Wenn wir Mücken, Fliegen oder Wanzen vertilgen, so tun wir das ja nicht, um sie zu bestrafen oder von ihrem ruchlosen Treiben abzuschrecken, wir haben auch nicht den Eindruck, lieblos oder unchristlich zu handeln. Wir tun es, weil diese Geschöpfe Gottes unser Konzept von einem menschenwürdigen Dasein stören. Es steht doch geschrieben: “Macht euch die Erde untertan”, was heißen mag, gestaltet die Erde und was darauf kreucht und fleucht so, dass menschliches Leben in Würde und Freiheit, und dazu gehört zunächst einmal die Sicherheit, möglich ist.

Darum gehören Elemente, die dem Mitmenschen nicht einmal das Leben gönnen, ausgetilgt. Ob man sie auf Kosten des Steuerzahlers ein Leben lang erhält oder gleich entfernt, ist dann die Frage.

Die Todesstrafe im Lichte der Ethik

(Roretz, Karl, 1950)

Wenn wir, was gerade heute wieder häufig geschieht, das Problem der Todesstrafe, die immer noch in einer ganzen Reihe von Kulturstaaten verhängt und vollzogen wird, vom ethischen Standpunkt aus beurteilen wollen, so haben wir, wie ich glaube, vor allem drei Momente in den Vordergrund zu rücken, von deren Erledigung unsere Entscheidung abhängig gemacht werden muss. Man kann ihnen Frageform geben: Erstens: Ist die Todesstrafe noch eine “Strafe” in dem Sinne nämlich, dass sie eine “Sühne” des begangenen Verbrechens, eine “Besserung” des Verbrechers und eine “Sicherung” der Gesellschaft bedeutet? Zweitens: Ist die Würde eines modernen Staates mit dem Fortbestand der Todesstrafe vereinbar? Drittens: Vermag sich das gereifte Kulturgefühl des heutigen Menschen mit dieser Strafform abzufinden?

Auf alle drei Fragen werden wir, wie ich glaube, nach ihrer gewissenhaften Prüfung mit einem überzeugten “Nein” antworten müssen!

Zum ersten Punkt: Die Todesstrafe verhängt nicht, wie alle anderen Strafen, ein Übel über ein Subjekt für eine Verfehlung desselben, denn der Tod, der das Subjekt völlig auslöscht, ist natürlich kein solches “Übel” mehr, sondern eine sinnlose Qual, die Todesangst, der naturgemäß keine Besserung des Delinquenten mehr folgen kann. Auch der Gedanke der “Sühne”, den heute noch viele in die Todesstrafe hineintragen, bricht bei näherer Betrachtung in der Mitte auseinander: so furchtbar nachdrücklich uns die Todesstrafe auf den ersten Blick auch erscheinen mag, sie bleibt doch ganz an der Oberfläche haften, denn sie verfehlt durchaus ihr eigentliches Ziel; durch die Todesstrafe wird gar nichts ”wiedergutgemacht”, weder wird ein Ermordeter (es geht ja heute fast nur mehr um Mordtaten!) wieder zum Leben erweckt noch ein Mörder seelisch-ethisch umgewandelt. Denn um letzteres zu erreichen, muss der Delinquent eben am Leben bleiben und in einer modern geleiteten Strafanstalt zu einem neuen Menschen gemacht werden, was in den allermeisten Fällen gelingt.

Die angeblich ”abschreckende” Wirkung der Todesstrafe aber wird durch zahllose Erfahrungen aus älterer und neuerer Zeit auf das furchtbarste widerlegt, so dass jede darauf gestützte ethische Rechtfertigung wieder allen Boden verliert.

Zum zweiten Punkt: Es erscheint völlig unvereinbar mit der Würde eines modernen Staates, der nicht mehr das amoralische Machtgebilde früherer Zeiten sein will, wenn er bei der Anwendung der Todesstrafe die von ihm sonst überall aufgerichtete und sorgfältig gehütete Schranke vor der fremden Individualität auch des geringsten seiner Mitglieder hier kalt durchbricht. Was der Staat seinen Bürgern sonst streng verbietet und verpönt - tut er hier selbst: er tötet, er vernichtet menschliches Leben! Ja, er stellt eigens Menschen an, die berufsmäßig wehrlos gemachte Verurteilte töten! Das bedeutet einen schweren Bruch in seinen eigenen ethischen Prinzipien, der auch durch eine reichlich ausgeübte sogenannte “Gnadenpraxis” sich nicht kompensieren lässt. Im Gegenteil, gerade durch letztere wird die Strafjustiz fast auf das Niveau einer Farce herabgedrückt und die staatliche Würde zum zweitenmal empfindlich geschädigt.

Zum dritten Punkt: Das moderne ethisch orientierte Kulturgefühl (von dem ja letzten Endes wohl alle “Werturteile” abhängen!) rebelliert in einer nicht missverständlichen Weise gegen die grauenhafte Vorstellung, dass ein bestimmter Mensch zu einer bestimmten Stunde durch einen dazu bestimmten Menschen auf eine bestimmte Art vom Leben zum Tode gebracht wird – auch wenn, wie bei der sogenannten “Intramuranhinrichtung” 1) dieser Vorgang dem Auge der Öffentlichkeit entzogen wird. “Das Feigenblatt der Intramuranhinrichtung”, sagt mit schneidender Ironie ein moderner Kriminalist, “vermag die Blöße der Todesstrafe nur dürftig zu bedecken.” Nimmt man noch hinzu die theaterhafte – weil moralisch meist ganz unechte - sogenannte “Bekehrung” des Verbrechers vor seiner staatlichen Tötung, die notwendigerweise sich ergebende Pariastellung des Scharfrichters, schließlich noch die katastrophale Wirkung einer solchen Exekution auf den Umkreis der Verwandten des Täters - so fällt es unserem verfeinerten Kulturgefühl nicht schwer, in der Todesstrafe das zu sehen, was sie wirklich ist: ein blutiges Überbleibsel einer weit zurückliegenden barbarischen Zeit, deren völliges Verschwinden freilich nur im Rahmen einer allgemeinen Befriedung der Menschheit erhofft werden darf.

1) intramuran = nicht öffentlich (lat. intra muros = innerhalb der Mauern)

2) Paria: Angehöriger einer niederen Kaste in Indien; hier ist gemeint: ein von der Gesellschaft gemiedener Mensch.

Goldene Regel

Altägyptische Weisheitslehren:

Tu niemandem etwas Böses an, um nicht heraufzubeschwören, dass ein anderer es dir antue.

Altes Testament:

Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.

Bergpredigt:

Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!

Kung fu tse:

Was man mir nicht antun soll, will ich auch nicht anderen Menschen zufügen.

Was du selbst nicht erleiden möchtest oder bei anderen tadelst, das tue selber nicht!

Sprichwort

Was du nicht willst, das man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu!

Etzioni (Kommunitarismus)

Respektiere die soziale Ordnung der Gesellschaft genauso, wie du möchtest, dass die Gesellschaft deine persönliche Freiheit respektiert.

Leben in einem sinnleeren Universum

(Kanitscheider, Bernulf: Auf der Suche nach dem Sinn, 1995)

Bertrand Russell hat uns schon vor einiger Zeit ermahnt, uns nicht von der Langzeit-perspektive entmutigen zu lassen und statt dessen besser den Kurzzeitblickwinkel einzu-nehmen: “Therefore although it is of course a gloomy view to suppose that life will die out... it is not such as to render life miserable. It merely makes you turn your attention to other things”. Das, worauf wir nach Russell unsere Aufmerksamkeit richten sollen, ist das Erreichbare, der kommende Tag und dessen Möglichkeiten. So hat es schon Epikur gelehrt, und Horaz hat es in die berühmten Worte umgesetzt “dum loquimur fugerit invida aetas: carpe diem quamminimum credula postero”, da wir noch sprechen ist schon entflohen die neidische Zeit, greif diesen Tag, nimmer traue dem nächsten. Dieses viel zitierte Wort von Horaz bedarf der Interpretation. Es ist gelegentlich im Sinne einer völligen Vernachlässigung jeglicher Lebensplanung gedeutet worden; eine Empfehlung, die man niemandem geben mag, da sie das momentane Verschwenden aller Ressourcen einschließen würde. Gemeint ist nur, die Möglichkeiten der Freude, die das Leben bietet, nicht ungenützt zu lassen, nicht auf die unsichere Zukunft zu vertrauen und die Hoffnung, dass diese Gelegenheit noch einmal kommen wird. Das Richten der Aufmerksamkeitauf die Gegenwart bedeutet die Abkehr von der kosmischen Zeit. […]

Auf der Suche nach dem Sinn wird also dem Menschen eine Lehre in Bescheidenheit erteilt. Er erfährt, wo er in der Ordnung der Dinge steht, und er lernt davon abzusehen, seine anthropomorphen Kategorien auf den Kosmos zu übertragen. Auf der Suche nach dem Sinn wird der Mensch auf sich selbst zurückverwiesen, er darf nicht auf die Führung durch die Welt warten, er muss sich selber seine Ziele setzen und durch die Vernunft leiten lassen, die Erfüllung seiner Ideale zu erstreben. Auf der Suche nach dem Sinn wird der Mensch reifer, unabhängiger und freier, er lernt mit der Kontingenz des Universums umzugehen, und er versöhnt sich mit der Idee, dass dieses nicht auf ihn ausgerichtet ist. Diese Erfahrung macht ihn zuletzt zum freien Geist, der nicht dem Nihilismus und der Verzweiflung verfällt, sondern der zum Glück eines erfüllten Daseins geführt wird.

Pro und contra Gentechnik

pro

neue (auch pränatale) Diagnosemöglichkeiten bei vererbbaren Krankheiten

neue natürliche Arzneimittel

sichere Medikamente (z.B. HIV-frei)

sichere Impfstoffe

sanftere Technologie, weniger Abfall

Beseitigung von Umweltschäden durch genmanipulierte Bakterien

Gentransfer in Pflanzen: Nahrungspflanzen mit neuen Eigenschaften (Antimatschtomate, Widerstandsfähigkeit gegen Krankheitserreger oder Frost)

transgene Tiere als Arzneimittel- Organ- und Fleischlieferanten

somatische Gentherapie an Körperzellen (z.B. bei Diabetes)

Beseitigung von Immunschwächen

Tumorbekämpfung

Eingriffe in die Keimbahn: Behebung vererbter Schäden (Erbkrankheiten), gesunde Kinder

contra

neue Krankheitserreger durch ungewollte Fehler

Störung des eingespielten ökologischen Gleichgewichts

gentechnisch veränderte Mikroorganismen können nicht zurückgeholt werden

Möglichkeit des Arbeitnehmerscreenings durch Arbeitgeber und Krankenversicherungen

biologische Kriegsführung mit neuartigen Mikroben

Eugenik (Menschenzucht á la „Schöne neue Welt“)

Gefahr einer Zweiklassengesellschaft: „gewöhnliche“ und „genetisch angereicherte“ bzw. „verbesserte“ Menschen ohne krankmachende Gene

Cloning

pro

Unfruchtbare Frauen (und auch Männer) könnten ein eigenes Kind haben.

Auch homosexuelle Männern und lesbischen Frauen könnten eigene Kinder bekommen.

Recht auf Selbstbestimmung in der Fortpflanzung wäre gewährleistet. Wenn man einer Frau ein Kind durch in vitro-Fertilisation zugesteht, muss man ihr auch den Wunsch nach einem geklonten Kind erfüllen dürfen.

contra

Befürchtung: Gendefekte könnten weitergegeben werden.

Anlässlich des Klonens (in vitro) könnten leicht auch Gene eingeschleust werden. (Genmanipulation an menschlichen Keimzellen!)

Ein Klon (und die Gesellschaft?) wüsste(n), welche genetisch bedingten Krankheiten er später bekommen wird: psychische Belastung. Gefahr des Arbeitnehmerscreenings.

Möglicher Missbrauch eines Klons als Ersatzteillager wird befürchtet. Nicht realistisch.

Sinnvoll bei ohnedies übervölkerter Erde?

Nur Reiche könnten sich Klonen leisten.

Graben zwischen „natürlich gezeugten“ Menschen und geklonten, besonders wenn auch noch „genetisch angereichert“: Zweiklassengesellschaft, Diskriminierung von Klonen.

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