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старый Учебник (немецкий) Яковлева Т.А. 2010 ч...rtf
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I Landeskunde

Thema 4: Die deutschen Nationalsymbole. Staatsaufbau.

Zu den deutschen Nationalsymbolen gehören das Bundeswappen, die Bundesflagge und die Nationalhymne.

Bundeswappen Deutschlands

Details

Eingeführt

20. Januar 1950

Wappenschild

Bundesadler in goldenem Schilde

Vorgänger- versionen

Seit dem 12. Jahrhundert

Das Bundeswappen ist das offizielle Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold auf. Die Darstellung zeigt auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe, den so genannten Bundesadler.

Bundesflagge

Seitenverhältnis:

3:5

Offiziell angenommen am:

23. Mai 1949

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesflagge ist eine Trikolore aus drei gleichgroßen horizontalen Balken in Schwarz, Rot und Gold (von oben; heraldisch: „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“) mit dem Seitenverhältnis 3:5.

Deutsche Nationalhymne

Das Lied der Deutschen

Land

 Deutschland

Text

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

Melodie

Joseph Haydn

Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie stammt aus der früheren Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ von Joseph Haydn.

Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben

brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit

sind des Glückes Unterpfand:

Blüh im Glanze dieses Glückes,

blühe, deutsches V aterland.

Staatsaufbau

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 Bundesländer. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. An erster Stelle der Verfassung steht der Grundrechtskatalog mit der Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Ihre ersten drei Artikel garantieren die Freiheit aller Bürger vor dem Gesetz. In den folgenden Artikeln werden die klassischen Freiheitswerte gewährleistet: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und das Recht auf Eigentum. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte beigetreten und hat die Menschenrechtsakte der Vereinten Nationen ratifiziert.

Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zur Präsidentenwahl zusammen. Der Bundespräsident hat vor allem repräsentative Aufgaben. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist die Sache der Regierung.

Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt, seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages. Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt, sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinie der Regierungspolitik. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Parlament gewählte Mitglied, und er allein ist ihm verantwortlich. Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.

Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht. Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung. Die Abgeordneten des Bundestages werden für vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich. Die Abgeordneten des Bundestages schließen sich entsprechend Ihrer Parteiangehörigkeit zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Der Präsident des Deutschen Bundestages wird aus den Reihen der stärksten Fraktion gewählt.

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen bestimmt. Alle Gesetze des Bundestages Bedürfen die Zustimmung des Bundesrates.

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage und Senate gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt.

Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht, dass in Karlsruhe ansässig ist. Auch alle Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe wenden.

Fragen:

1. Welche Staatssymbole gibt es? Wie heißen Sie?

2. Wie sehen deutsche Staatssymbole aus?

3. Wie ist der Text der deutschen Nationalhymne?

4. Wie heißen die wichtigsten Verfassungsorgane Deutschlands?

5. Welche Aufgaben hat jedes Verfassungsorgan?