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DIE DEUTSCHSPRACHIGEN LÄNDER IM BLICK мой вариа...doc
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27.08.2019
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1. Arbeitet zu zweit. Wählt einen Punkt aus dem folgenden Plan und besprecht dem Inhalt des Textes nach:

1) die Länder des Bundesstaates Österreich.

2) der Aufbau eines Bundeslandes.

3) der oberste Repräsentant der Staatsmacht in Österreich.

4) die gesetzgebende Macht Österreichs.

5) die exekutive Macht Österreichs.

6) die Gerichtsbarkeit in Österreich.

2. Erzähle über den Staatsaufbau Österreichs. Bediene dich dabei auch der Wörter und Wendungen aus der Vorübung 1.

3. Sieh dir die Karte der Bundesländer Österreichs an und sage, welche Sätze nicht richtig sind. Wie lautet dann die richtige Information?

1) Niederösterreich liegt im Westen Österreichs.

2) Die Landeshauptstadt Niederösterreichs ist die Stadt Wien.

3) Vorarlberg liegt im äußersten Westen Österreichs.

4) Eisenstadt liegt im Bundesland Oberösterreich.

5) Das Bundesland Tirol besteht aus zwei Teilen.

6) Die Stadt Wien ist ein selbständiges Bundesland und zugleich die Hauptstadt Österreichs.

7) Die Stadt Salzburg ist die Landeshauptstadt des gleichnamigen Bundeslandes.

8) Die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten liegen im Süden des Landes.

4. Finde im Text die Fortsetzung für die Wort-Igel und lies die Wörter mit dem Artikel vor.

A. Bundes B. Land(-es) C.-schaft

DER SCHWEIZERISCHE FÖDERALISMUS

Jahrhunderte lang, das heißt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, war die Schweiz in einem Verband kleiner Staaten zu einem Staatenbund zusammengeschlossen. Zu einem Bundesstaat wurde sie erst 1848, als sich recht eigenwillige staatspolitische Einrichtungen herausbildeten. Seitdem ist sie ein parlamentarischer Bundesstaat und hat ihre amtliche Bezeichnung: Schweizerische Eidgenossenschaft. Ihre Hauptstadt ist Bern.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist eine Vereinigung von 20 Vollkantonen und 6 Halbkantonen.

Es gibt also einen Staat Schweiz und 26 kantonale Gliedstaaten. Der schweizerische Föderalismus unterscheidet sich von anderen politischen Systemen durch die Rechtsnatur seiner Gliedstaaten. Jeder Kanton hat seine Verfassung, sein Parlament, seine Regierung, seine Gerichte, seine Gesetze, die natürlich im Wesentlichen den Gesetzen des Bundes entsprechen. Die Verwaltungsautonomie und die Entscheidungsfreiheit sind aber sehr groß. Zum Beispiel gibt es in jedem Kanton eine eigene Polizei. Jeder Kanton bestimmt die Höhe der Steuern.

Die Kantone unterteilen sich in Gemeinden. Auch die Gemeinden haben Autonomie, und nur durch Volksabstimmung wird die Entscheidung getroffen, ob beispielsweise eine neue Straße gebaut oder welche Lehrerin angestellt werden soll. Nur die Fragen des Staates liegen im Bereich der Staatskompetenz.

Die gesetzgebende Gewalt liegt bei dem Parlament. Das Parlament des Landes heißt die Bundesversammlung und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Er vertritt das Schweizer Volk. Jeder Kanton und jeder Halbkanton bildet einen Wahlkreis und wählt Volksvertreterinnen oder Volksvertreter je nach der Einwohnerzahl der Kantone. In den Nationalrat kann jede stimmberechtigte Schweizer Bürgerin oder jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger weltlichen Standes gewählt werden. Das Stimm— und Wahlfähigkeitsalter erreicht man mit 18 Jahren. Der Nationalrat wird alle 4 Jahre, und zwar am vorletzten Sonntag im Oktober gewählt.

Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertreter der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, jeder Halbkanton eine Vertreterin oder Vertreter.

Die Regierung der Schweiz besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrates, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt sind. Der Bundespräsident wird nur für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heißt "Erster unter Gleichgestellten". Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten.

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