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Немецкий язык. Политическая парадигма. Практикум

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Die Teilung der Staatsgewalt
Der Artikel 20 des Grundgesetzes legt mit seinem Wortlaut zusätzlich
noch die Trennung der einen vom Volk ausgehenden Staatsgewalt in drei
Teilgewalten fest. Das Grundgesetz folgt damit dem seit der Französischen
Revolution bestehenden Prinzip der Gewaltenteilung, das alle demokrati­schen Verfassungen auszeichnet. Der Grundgedanke dieser Gewaltentei-
lung liegt darin, daß bei keinem Staatsorgan sich zu viel Macht zusam­menballen soll und daß die drei Gewalten sich gegenseitig kontrollieren
sollen. So soll z. B. das Parlament als Organ der gesetzgebenden (= legis-
lativen) Gewalt die Regierung und Verwaltung, die die ausführende (= exekutive) Gewalt darstellt, überwachen. Dem Machtmißbrauch sollen so durch die Einschränkung der allumfassenden Staatsgewalt Grenzen gesetzt
werden.
Wie bestellt das Volk seine Herrscher?
Damit das Volk in seiner Gesamtheit — also alle Bürger des Staates — darüber entscheiden kann, wer es beherrschen soll, legt der Artikel 38 des Grundgesetzes Wahlgrundsätze fest. Danach darf wählen und gewählt
werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahl in der Bundesre­publik Deutschland erfolgt durch diese Festlegung allgemein. Das Recht zu
wählen ist damit nicht mehr wie noch zu Beginn unseres Jahrhunderts den Männern oder wie noch im vergangenen Jahrhundert nur einem kleinen Kreis reicher und damit steuerkräftiger Bürger vorbehalten.
Der zweite Grundsatz ist die Unmittelbarkeit der Wahl: d. h. die Bürger wählen ihren Vertreter (= Parlamentsabgeordneten) direkt. Dadurch ist ausgeschlossen, daß der Wille des Wählers durch dazwischengeschaltete Wahlmänner, die ihrerseits vom Willen und den Anweisungen ihrer Wäh­ler abhängig sind, verfälscht wird. In Deutschland ist bis 1918 noch im Land Preußen auf diese Weise bei Landtagswahlen gewählt worden.
Zu den Grundsätzen der allgemeinen und direkten Wahl tritt als dritter der Grundsatz von der freien Wahl hinzu. Er besagt, daß auf den Wähler bei einer Wahl kein Zwang ausgeübt werden darf: weder der Zwang, über­haupt zu wählen, noch, einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Partei zu wählen.
Der Grundsatz der gleichen Wahl beendet die im vergangenen Jahr-
hundert in Preußen praktizierte Wahlmethode Stimmen unterschiedlich zu
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gewichten. Beim sogenannten preußischen Dreiklassenwahlrecht, das die Bürger nach ihrer Steuerleistung in drei Klassen teilte, hatte beispielsweise 1903 die Stimme eines Wählers der 1. Klasse das 25fache Gewicht der Stimme eines Wählers in der 3. Klasse. Wenn man bedenkt, daß nur 5 % der Bevölkerung der ersten, dafür aber über 80 % der dritten Klasse ange- hörten, wird deutlich, daß die Staatsgewalt vornehmlich von der ersten Wählerklasse ausging.
Mit dem fünften Wahlgrundsatz der geheimen Wahl soll dem Wähler eine unbeobachtete Stimmabgabe ermöglicht werden. Dieser letzte Wahl- grundsatz ergänzt den der freien Wahl. Nur wer sicher sein kann, daß seine Entscheidung nicht öffentlich bekannt gemacht werden kann, kann sich frei
entscheiden. Der amtliche Stimmzettel mit dem Ankreuzverfahren garan­tiert dem Wähler die notwendige Anonymität.
Was wird eigentlich gewählt?
Es gibt Staaten, in denen wird nicht nur das Parlament, sondern auch die Spitze der Exekutive, z.B. wie in Frankreich der Staatspräsident, direkt
vom Volk gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland sind Wahlen aus­schließlich Parlamentswahlen: entweder wird mit der Wahl über die Zu­sammensetzung des Deutschen Bundestages oder eines der Länderparla­mente entschieden. Mit dem Wahlakt überträgt das Volk an seine Reprä-
sentanten das weitergehende Recht, die Regierung zu bestellen. So wählen Landtags- und Bundestagsabgeordnete in einem zweiten Wahlakt nach den
gleichen Wahlrechtsgrundsätzen den Regierungschef, also z.B. den Minis­terpräsidenten des Bundeslandes Niedersachsen oder den Bundeskanzler.
Sie beauftragen ihn durch die Wahl mit der Regierungsbildung. Das Par­lament gibt also gewissermaßen den vom Wähler ergangenen Herrschafts­auftrag an die Regierung weiter.
Demokratie Herrschaft auf Zeit
Während der Sitzungsperiode des Parlamentes (=Legislaturperiode),
die in der Regel vier Jahre dauert, hat der Wähler keine direkten Kontroll­oder Eingriffsmöglichkeiten. Sein Kontrollrecht hat er mit der Wahl in die
Hände der Abgeordneten gelegt. Nur am Ende einer Legislaturperiode kann der Wähler durch seine Stimme die Zusammensetzung des Parla­mentes verändern und damit auf die Regierungsbildung Einfluß nehmen.
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Wahlland Bundesrepublik Deutschland
In unterschiedlicher zeitlicher Abfolge werden in Deutschland Bundes­tag, Landtage und Gemeindeparlamente gewählt. So finden in der Bundes­republik auch während der Sitzungsperiode des Bundestages ständig Machtverschiebungen in Teilen des Staates statt. Der Regierungswechsel in einem Bundesland nach einer Landtagswahl verändert die Zusammen­setzung des Bundesrates. In den Bundesrat entsenden nämlich die Länder­regierungen weisungsgebundene Vertreter. Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 hat sich die Zahl der im Bundesrat vertretenen Länder von 11 auf 16 erhöht. Anläßlich der Vereini­gung der beiden deutschen Staaten wurde das bisherige Stimmengewicht
der einzelnen Länder im Bundesrat neu festgelegt. Landtagswahlen sind in
einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland daher mehr als nur ein Stimmungsbarometer für die Wählerreaktion auf die Politik der jeweiligen Bundesregierung.
Aus: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Sozialkunde für Hauptschulen in
Niedersachsen / Hrsg. Dieter Grosser. Westermann, 1995. S. 82
1. Übersetzen Sie ins Deutsche:
a) Конституция ФРГ, основной закон, государственная власть, го- лосование, законодательство, исполнительная власть, судопроизвод­ство, избиратели, принцип (основное положение), депутат, голосова­ние, право голоса, избирательный бюллетень, законодательная власть, легислатура, злоупотребление властью;
b) устанавливать (определять), осуществлять контроль, наблюдать (контролировать), способный платить налоги, оставить право за кем­либо, исключать, зависеть от кого-либо, взвешивать, выбирать, исхо­дить из чего-либо, уничтожать (устранять), воплощать (олицетво­рять), концентрироваться (сосредоточиваться), иметь право голоса на выборах.
2. Welche Verben sind in den Substantiven „versteckt“? Bilden Sie
drei Grundformen:
die Zusammensetzung  zusammensetzen
(setzte zusammen, zusammengesetzt)
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a) Die Ausübung b) Die Abstimmung  c) Die Auflösung d) Der Machtmissbrauch  e) Der Vertreter  f) Die Festlegung  g) Die Wahl h) Der Zwang
i) Die Entscheidung j) Die Stimmabgabe k) Die Beauftragung l) Die Abhilfe m) Die Aufträge n) Die Weisungen o) Der Schluß p) Der Wiederbeginn
1) Die Staatsgewalt
2) die Ordnung
3) dem Prinzip der Gewaltenteilung
4) die Grenzen
5) auf die Regierungsbildung
6) die Anonymität
7) die Rechte
a) ausüben b) Einfluß nehmen
c) beseitigen d) folgen e) garantieren f) übertragen g) setzen
Begriff
Definition
Gewalt
1. Das Parlament
a) ____ bestimmt den politischen Kurs des Staates, gestaltet damit die Verhältnisse inner­halb des Staates und seine Beziehung zu ande­ren Staaten. ____ leitet und überwacht auch die Anwendung und Einhaltung der bestehenden Gesätze.
2. Die Regierung
b) ___ hat die Aufgabe zu entscheiden, was im konkreten Fall rechtens ist.
3. Die Gerichte
c) Als Vertreterversammlung des Volkes berät und entscheidet es im Namen des Volkes öf­fentliche Angelegenheiten. Seine Beschlüsse
werden meist in Form von Gesetzen verab­schiedet.
3. Ordnen Sie jeweils das passende Verb zu:
4. Finden Sie im Text die Sätze mit den Wendungen aus der Übung 3.
5. Ordnen Sie zu und bestimmen Sie, zu welcher Art der Gewalt die
jeweiligen Staatsorgane gehören:
15
6. Ergänzen Sie bitte die bestimmten Artikel:
Die Aussage
R
F
1. Die Staatsgewalt wird vom Volk jederzeit direkt ausgeübt.
2. Das Grundgesetz folgt dem Prinzip der Gewalteinteilung.
3. Das Parlament ist ein Organ der ausführenden Gewalt.
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In ______(1) Bundesrepublik besteht ______(2) Parlament auf Bun­desebene aus zwei Kammern: ______(3) Bundestag als Volksvertretung
und ______(4) Bundesrat als Vertretung ______(5) Bundesländer. Auf
Landesebene gibt es ______(6) Länderparlamente, darunter ______(7) Kreis-Stadt- und Gemeinderäte _____(8) Regierung ______(9) Bundesre­publik besteht aus ______(10) Bundeskanzler und seinen Ministern, denen ______(11) Bundesministerien mit ihren nachgeordneten Behörden unter­stehen. ______(12) Regierungen ______(13) Bundesländer haben
______(14) gleiche Struktur: ______(15) jeweiligen Ministerpräsidenten regieren mit ______(16) Länderministern, denen ______(17) Ländermi-
nisterien nachgeordnet sind.
7. Um welche Satzgefüge handelt es sich in folgenden Beispielen. Stellen Sie die Fragen zu den Nebensätzen. Charakterisieren Sie die Satzgefüge:
1. Es gibt Staaten, in denen nicht nur das Parlament, sondern auch die Spitze der Exekutive direkt vom Volk gewählt wird.
2. Die Entscheidung, ob tatsächlich der Bundestag aufgelöst wird, liegt allein im Ermessen des Bundespräsidenten.
3. Die Verfassung der BRD (das Grundgesetz) legt fest, wie die Herr- schaft des Volkes ausgeübt werden soll.
4. Gleiche Wahlen bedeuten, dass alle Stimmen gleichviel zählen.
5. Die Wahlen sind auch geheim, damit die Bürger vor möglichen Sanktionen politischer oder gesellschaftlicher Gruppen geschützt werden.
6. Die Einschaltung von Mittelsmännern ist verboten, weil diese auch gegen den Willen der Wähler stimmen können.
7. Nachdem die Wahlen nun zu Ende sind, stehen die Gewinner fest.
8. Was ist richtig (R), was ist falsch (F):
Die Aussage
R
F
4. Nach dem Wahlgrundgesetz darf jeder deutsche Bürger wählen und gewählt werden.
5. Für die Wahl der Bundestagsabgeordneten gilt das allgemeine, gleiche, freie, geheime und unmittelbare Wahlrecht.
6. In Deutschland wird die Spitze der Exekutive (die Regierung) di- rekt vom Volk gewält.
7. Während der Sitzungsperiode des Parlaments hat der Wähler die direkten Kontroll- oder Eingriffsmöglichkeiten.
8. Bundestag, Landtage und Gemeindeparlamente werden in unter- schiedlicher zeitlicher Abfolge gewählt.
1
Окончание табл.
9. Beantworten Sie die Blitz-Fragen:
1. Wie heißt die Sitzungsperiode des Parlaments?
2. Wie heißt die richterliche Gewalt?
3. Was wird auf 4 Jahre gewählt?
4. Von wem geht alle Staatsgewalt aus?
5. Wie heißt das deutsche Parlament?
6. Wie heißt die Verfassung der Bundesrepublik?
7. Gegen welche der Wahlrechtsgrundsätze wird verstoßen, wenn die Wahl darin besteht, einer Einheitsliste1 ohne die Benutzung von Wahlkabi­nen für die Stimmabgabe zuzustimmen?
10. Übersetzen Sie ins Deutsche:
«Вся государственная власть принадлежит народу» — этот основ­ной демократический принцип закреплен Конституцией. Народ осу­ществляет государственную власть непосредственно на выборах, при голосовании и косвенно через специальные законодательные органы,
Единый список кандидатов на выборах.
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органы исполнительной власти и правосудия. Конституционными ор­ганами, выполняющими преимущественно легислативные (законода­тельные) задачи, являются бундестаг и бундесрат. Исполнительные задачи, т. е. государственная деятельность, возлагаются на федераль­ное правительство во главе с федеральным канцлером и президентом. Функцию правосудия выполняет Федеральный конституционный суд.
Германский бундестаг является народным представительством ФРГ. Он избирается народом сроком на четыре года. Роспуск (досроч­ный) возможен в виде исключения и только федеральным президентом.
Выборы во все народные представительства являются общими, прямыми, свободными, равными и тайными. Право избирать имеет каждый немец, которому исполнилось 18 лет.
11. Erzählen Sie den Text nach. Berücksichtigen Sie folgende
Punkte:
1. Erklären Sie, welche Strukturen das politische System hat (T1).
2. Erklären Sie den Begriff „repräsentative Demokratie“!
3. Erzählen Sie über die Teilung der Staatsgewalt.
4. Nennen Sie die Wahlrechtsgrundsätze und erkläre sie kurz.
5. Warum kann das Parlament als „Herzstück der Demokratie“ be-
zeichnet werden?
6. Erklären Sie, warum in der BRD ständig Machtverschiebungen in
Teilen des Staates stattfinden und welche Rolle Sie im politischen Leben spielen?
12. Bereiten Sie einen Vortrag über das politische System in Russ-
land vor. Vergleichen Sie die beiden politischen Systeme miteinander.
Text 3
WOHIN KOMMT MEINE STIMME?
Als am Sonntag um 18.00 Uhr die Wahllokale schlossen, warteten viele
Bürger gespannt auf das Gesamtergebnis der Bundestagswahl. Sie interes- sierten sich vor allem dafür, welche Partei oder Parteien die Regierungs-
bildung betreiben konnten. Andere waren gespannter auf das Ergebnis ih-
18
res Wahlkreises. Würde sich der von ihnen gewählte Kandidat durchge­setzt haben? Mancher wird sich überhaupt gefragt haben, welchen Weg se­in Stimmzettel genommen und was seine Stimmabgabe denn bewirkt habe.
Grundtypen: Mehrheits- und Verhältniswahl
Das Gewicht einer Wählerstimme hängt nicht nur vom Wahlrecht, son­dern auch vom Wahlsystem ab. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlsysteme: Mehrheits- und Verhältniswahl.
Bei der Verwendung des Mehrheitswahlsystems wird das Wahlgebiet in Wahlkreise unterteilt. Aus jedem Wahlkreis kann nur der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ins Parlament einziehen. Die
Stimmen der unterlegenen Bewerber bleiben ohne weitere Berücksichti­gung. So gesehen ist eine Mehrheitswahl eine Persönlichkeitswahl.
Beim Verhältniswahlsystem werden die Parlamentssitze in dem Ver­hältnis auf die miteinander konkurrierenden Parteien verteilt, wie es ihren
prozentualen Stimmanteilen entspricht. Die Parteien haben in der Regel vor der Wahl Ranglisten zusammengestellt, nach denen nun die ihnen zu­kommenden Abgeordnetensitze besetzt werden.
Das Wahlsystem der Bundestagswahl
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag wird ein aus Mehrheits­und Verhältniswahl kombiniertes, sogenanntes „Personalisiertes Verhält­niswahlsystem verwandt. Der Wähler nimmt mit seiner Erststimme an einer Mehrheitswahl teil, bei der der Kandidat eines Wahlkreises gewählt ist, der die Mehrheit der Erststimmen erringt. Mit seiner Zweitstimme
nimmt der Wähler an einer Verhältniswahl teil. Für jede Partei errechnet
sich aufgrund ihres Anteils an den Zweitstimmen ein bestimmter prozentu­aler Stimmenanteil, dem dann in entsprechendem Verhältnis Bundestags­sitze zugewiesen werden.
Der Weg des Stimmzettels
Jeder Wahlkreis ist in Stimmbezirke mit einem Wahllokal unterteilt.
Der Wahlvorstand jedes Stimmbezirks zählt ab 18.00 Uhr die Stimmen aus
und meldet sie dem Kreiswahlleiter. Dieser stellt fest, welcher Kandidat als
Wahlkreisabgeordneter gewählt ist. Das Zweitstimmenergebnis des Wahl­kreises meldet er dem Landeswahlleiter weiter. So laufen beim niedersäch-
sischen Landeswahlleiter in Hannover die Wahlkreisergebnisse aller nie-
19
dersächsischen Wahlkreise zusammen. Der Wahlleiter des Bundeslandes Niedersachsen meldet dem für die gesamte Bundestagswahl verantwortli­chen Bundeswahlausschuß das Zweitstimmenergebnis weiter. Die Ergeb­nisse aller Landeslistenwahlen treffen so beim Bundeswahlausschuß ein. Bevor dieser das Endergebnis und damit die endgültige Sitzverteilung im
Deutschen Bundestag bekanntgeben kann, ist ein kompliziertes Rechenver­fahren notwendig. An diesem Sitzverteilungsverfahren dürfen nach den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes nur die Parteien teilnehmen, die im gesamten Bundesgebiet 5 % der Zweitstimmen erreicht oder in den Wahlkreisen mindestens drei Direktmandate errungen haben.
Die Wahlen zum Niedersächsischen Landtag
Auch für niedersächsische Landtagswahlen gilt der Grundsatz einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Allerdings hat der Wähler
bei der Landtagswahl nur eine Stimme, die er gleichzeitig dem Direktkan­didaten seines Wahlkreises und der Liste der Partei seiner Wahl gibt. Wie bei der Bundestagswahl ist auch bei der Landtagswahl im Wahlkreis der Bewerber gewählt, der die einfache (= relative) Mehrheit der Wählerstim­men seines Wahlkreises auf sich vereinigt. Auf diese Weise werden hun­dert Sitze des niedersächsischen Landtages besetzt. Im Normalfall sind dann noch 55 Sitze des Landtages nach dem gleichen Rechenverfahren, das auch bei Bundestagswahlen zur Anwendung kommt, zu vergeben.
Auch in Niedersachsen gilt für das Verteilungsverfahren die sogenannte „Fünfprozent-Klausel“.
Bei den Wahlen des Jahres 1982 hat die CDU überdurchschnittlich
viele Direktmandate errungen. Um Stimmenanteile der Parteien und die Sitzverteilung im Landtag ins rechte Verhältnis zu rücken, darf in Nieder­sachsen die Zahl der Landtagsabgeordneten aufgestockt werden.
Aus: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Sozialkunde für Hauptschulen
in Niedersachsen. Hrsg. Dieter Grosser. Westermann, 1995. S. 88
1. Übersetzen Sie ins Deutsche:
a) избирательное право, избирательная система, мажоритарная система выборов большинства, система пропорциональных выборов, избирательный округ, избирательный район, избирательный пункт, председатель избирательного пункта, депутат избирательного округа, председатель избирательной комиссии, федеральный закон о выборах в бундестаг;
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b) проигравший на выборах кандидат, Федеральная избирательная
1) ins Parlament
2) die Parlamentssitze
3) die Ranglisten
4) die Abgeordnetensitze
5) die Mehrheit der Stimmen
6) die Direktmandate
7) etw. ins rechte Verhältnis
8) die Kandidaten
9) die Regierung
a) bilden b) erringen c) verteilen d) aufstellen e) zusammenstellen f) besetzen g) erringen h) einziehen i) rücken
комиссия, метод вычислений, процесс распределения мест, оговорка (пункт), депутатское место в парламенте.
2. Welche Verben sind in den Substantiven „versteckt“? Bilden Sie
drei Grundformen:
der Bewerber →
das Verhältnis →
die Berücksichtigung →
der Leiter →
die Verwendung →
der Einzug →
die Errungenschaft →
3. Ordnen Sie jeweils das passende Verb zu:
4. Bilden Sie die Sätze mit den Wendungen aus der Übung 3.
5. Ergänzen Sie bitte die Präpositionen:
______(1) Mehrheitswahl versteht man ein System, ______(2) dem die Mehrheit der ______(3) einen Kandidaten abgegebenen Stimmen ent­scheidet. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen (absolute Mehrheitswahl) oder die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl)
______(4) sich vereinigt. Dazu muss das Gebiet, ______(5) dem gewählt
wird, ______(6) so viele Wahlkreise untergliedert werden, wie Sitze ______(7) Parlament vorhanden sind. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie
MEHRHEITSWAHL
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