Практикум по немецкому языку. Учебное пособие
.pdfDie im DGB zusammengefassten Nachfolgegewerkschaften des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) der Weimarer Republik konnten bereits kurz nach Ende des Krieges als mitgliederstarke Verbände Einfluss auf die politische und soziale Entwicklung nehmen. Im Gründungsjahr der
Bundesrepublik hatten sie bereits mehr als 4 Mio. Mitglieder. Bis zum Jahre 1990 konnten sie ihre Mitgliedschaft auf etwa 8 Mio. und nach der Vereinigung durch den Zuwachs an ostdeutschen Mitgliedern auf 10,3 Mio. im Jahre 1993 steigern.
Seither ist die Mitgliederentwicklung deutlich rückläufig. Seit Anfang der 1990erJahre verloren die Gewerkschaften des DGB etwa ein Drittel ihrer Mitglieder. Dabei sind noch nicht die ca. 500.000 Mitglieder der Deutschen
Angestelltengewerkschaft mitgezählt, die nicht Mitglied des DGB war und in der
Gewerkschaft ver.di aufgegangen ist. Ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar. Neben der hohen Arbeitslosigkeit ist vor allem die Umstrukturierung der Wirtschaft von der klassischen verarbeitenden Industrie zum Dienstleistungssektor ein entscheidender Grund für die nachlassende Attraktivität von
Arbeitnehmerorganisationen. Hinzu kommt als Strukturproblem der z.T. erhebliche Anteil von Rentnern an der Mitgliedschaft insbesondere bei den klassischen Industriegewerkschaften und den Gewerkschaften privatisierter staatlicher Betriebe, wie Post und Bahn.
1.Was waren die Gewerkschaften jahrzehntelang für eine Mehrheit der Bevölkerung, die in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen leben?
2.Waren die Gewerkschaften für eine Mehrheit der Bevölkerung ein
Organisationstypus, der sowohl individuelle Interessenvertretung als auch politische Einflussnahme auf den weiten Bereich der Arbeitsbeziehungen und die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme versprach?
3.Konnten die im DGB zusammengefassten Nachfolgegewerkschaften als mitgliederstarke Verbände den Einfluss auf die politische und soziale
Entwicklung nehmen?
4.Was bedeutet die Abkürzung ADGB?
5.Wie sieht die Geschichte des DGB aus?
6.Ist ein Ende dieses Trends absehbar?
7.Was ist ein entscheidender Grund für die nachlassende Attraktivität von Arbeitnehmerorganisationen?
8.Welches Strukturproblem kommt hinzu?
Mitbestimmung in Unternehmen und im öffentlichen Dienst
Unter dem Aspekt der Partizipation sind nicht nur die innerverbandlichen
Mitwirkungsmöglichkeiten der Gewerkschaftsmitglieder zu nennen, die angesichts der Funktionsbedingungen von Großorganisationen begrenzt sind, sondern auch die gesetzlich verankerte Mitbestimmung in den Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Je nach Größe des Unternehmens, Rechtsform und
Wirtschaftszweig gelten das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 oder das Montanmitbestimmungsgesetz von
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1951. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes regelt das Personalvertretungsgesetz die Mitwirkungsmöglichkeiten der Personalräte.
1.Was ist unter dem Aspekt der Partizipation zu nennen?
2.Sind die innerverbandlichen Mitwirkungsmöglichkeiten der Gewerkschaftsmitglieder begrenzt?
3.Welche Gesetze gelten je nach Größe des Unternehmens, Rechtsform und Wirtschaftszweig?
Упражнение 1. Ответьте на вопросы по текстам.
Упражнение 2. Составьте словосочетания с данными словами, используя тексты урока, и переведите их на русский язык.
Bahn f, Betriebsverfassungsgesetz n, Industriegewerkschaft f, Kalkül m, Mitbestimmungsgesetz n, Mitgliederentwicklung f, Mitwirkungsmöglichkeit f, Nachfolgegewerkschaft f, Personalrat m, Personalvertretungsgesetz n, Post m.
Упражнение 3. Используя таблицу 9 из грамматического справочника, проспрягайте следующие глаголы по лицам в пассив:
festlegen v, erreichen v, unterscheiden v, erteilen v, nutzen v, bestimmen v, nennen v, wiedergeben v, ableiten v, herstellen v, anwenden v, zeichnen v.
Упражнение 4. Выучите слова и выражения к уроку 9.
Упражнение 5. Подготовьте устное сообщение по одной из тем урока.
Урок 10
Слова и выражения
am ehesten скорее всего
auf der Ebene на уровне
auf der kommunalen Ebene на муниципальном уровне
auf Grund на основании
auf Landesoder Bundesebene на государственном или федеральном уровне
ausüben v ведать (eine Funktion); заняться; исполнить
bergen in sich v таить в себе
Bürgerbeteiligung f участие граждан
Bürgerforum n форум граждан
Chat-Groups англ. группы в чате
Deliberation f обсуждение; размышление
Druck m давление
durchzusetzen v проводить (закон и т. п.); осуществлять
Einsprüche erheben подать аппеляции
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engagieren v обязывать; связывать обязательством; принимать на работу
Enttäuschung f разочарование, утрата
безуспешность
Erörterung f обсуждение; разбор; рассмотрение
erweisen sich оказываться
etablieren v учреждать
Gemeindeordnung f положение об общине; коммунальный кодекс
herbeiführen v привести
in aller Regel как правило; обычно
in der Lage sein быть в состоянии
intransparent a непрозрачный
ehrenamtlich a волонтёр; нештатный; в порядке общественной работы
Klientelinteresse f интерес клиентуры
kommunal a общественный, муниципальный
kommunale Ebene (f) муниципальный уровень
Kommunalverfassung f коммунальное устройство; коммунальное уложение
langwierig a продолжительный
Mittelstandsbias n комбинированное среднее сословие (общества); средний уровень
nicht zuletzt не в последнюю очередь
Planfeststellungsverfahren n административная процедура по утверждению плана крупномасштабных проектов и инфраструктурных мероприятий
Planungsbeirat m консультативный совет по планированию
Planvorhaben n плановый проект
relativieren v ограничивать; устанавливать относительный характер (чего-л.)
Sanierung f оздоровление, ремонт
Schwerpunktbereich m приоритетная сфера
Sicherheitspartnerschaft f товарищество по обеспечению безопасности
Stadtquartier n городской квартал
Tragweite f пределы действия
ungenügend a недостаточный
unter Nutzung используя
Unterschriftensammlung f сбор подписей
Verfassungsbestimmung f конституционное положение
Verwaltungsentscheidung f административное решение
verweben v сплетать; переплетать; вплетать
werden eingebunden pass. связаны
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Beteiligungsrechte auf lokaler Ebene
Politische Beteiligung birgt vielfältige Möglichkeiten der Enttäuschung und der Erfolglosigkeit in sich. Die Entscheidungen sind meist komplex und äußerst langwierig, der Versuch, in großen Verbänden etwas zu bewegen und zu verändern, erweist sich häufig als aussichtslos. Am ehesten noch erscheint die Mitsprache der Bürger auf der kommunalen Ebene Erfolgschancen in sich zu bergen.
Nach 1945 waren es die Gemeinden, die nach dem Willen der westlichen
Alliierten, vor allem der Amerikaner, als „Schulen der Demokratie“ fungieren sollten. Vor Ort sollten die Bürger sich für ihr Gemeinwesen engagieren und demokratische Verfahren schätzen lernen. In den letzten Jahrzehnten ist – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Partizipationswünsche von Bürgern, Bürgerinitiativen und lokalen Interessengruppen – eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger geschaffen worden, die zwei
Interpretationen zulassen. Der gewachsene Wunsch nach Beteiligung kann als
Ausdruck einer entwickelten bürgerschaftlichen Kultur gewertet, sie kann aber auch als Zeichen der Kritik an der Arbeit der gewählten Vertreter interpretiert werden, deren Entscheidungen als ungenügend, an den Problemen der Bürger vorbeigehend, von Klientelinteressen dominiert usw. wahrgenommen werden. In der Praxis dürften sich beide Elemente vermischen.
Anders als die streng repräsentativen Regelungen auf der Ebene des Bundes und die nur vorsichtig mit partizipatorischen Elementen angereicherten
Verfassungsbestimmungen der Länder, sehen die Kommunalverfassungen vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger vor. Dazu gehören beispielsweise:
1.Beteiligungsmodelle auf lokaler Ebene: Die von einer Planung betroffenen Bürger können Einsprüche erheben, z. B. in
Planfeststellungsverfahren, sie werden an Planungen beteiligt, beispielsweise bei Stadterneuerungen und Sanierungen. Planungsbeiräte oder Bürgerforen werden von der Verwaltung als Gesprächspartner in Planungsüberlegungen einbezogen.
Die Beteiligung ist direkt.
2.Sicherheitspartnerschaften: In problematischen Stadtquartieren oder
Regionen werden „Sicherheitspartnerschaften“ gebildet, in denen die Polizei, die öffentliche Verwaltung, Jugendhilfe u.a. Institutionen mit Bürgern zusammenarbeiten, um die öffentlicher Sicherheit zu verbessern und Einschränkungen der Lebensqualität in kriminellen Schwerpunktbereichen zu beseitigen.
3.„Korporative Modelle“: Hier werden die organisierten Interessengruppen in die Entscheidungsfindung eingebunden (z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Sanierungskonzepte, Sozialpläne). Die Beteiligung ist indirekt, über verbandliche
Strukturen vermittelt.
4.Bürgerentscheide: Hier handelt es sich um Initiativen, die durch Unterschriftensammlungen eine in den Gemeindeordnungen der Länder in unterschiedlicher Weise geregelte Abstimmung von Bürgern über kommunale Planvorhaben herbeiführen soll.
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5. Öffentliche Kampagnen: Verschiedene verbandlich oder gemeinschaftlich organisierte Gruppen üben Druck und Einfluss auf die politischen Akteure aus. Dies geschieht in der Regel unter Nutzung lokaler oder überregionaler Medien.
Die kommunale Ebene ist diejenige, die am ehesten eine direkte Beteiligung der Bürger zulässt. Sie kennen die örtlichen Verhältnisse, sie sind in der Lage, die Tragweite von Entscheidungen einzuschätzen, zumindest eher, als bei entfernteren politischen Entscheidungen auf Landesoder Bundesebene. Sie sind aber zugleich eng in eine Gemeinschaft verwoben. Auf der anderen Seite stellt sich auch hier die
Frage nach den möglicherweise ungleich verteilten realen Möglichkeiten der Interessenvertretung, die im Repräsentativsystem zumindest relativiert wird.
1.Birgt die politische Beteiligung vielfältige Möglichkeiten der Enttäuschung und der Erfolglosigkeit in sich?
2.Sind die Entscheidungen meist komplex und äußerst langwierig?
3.Erweist sich der Versuch, in großen Verbänden etwas zu bewegen und zu verändern, häufig als aussichtslos?
4.Was erscheint noch am ehesten?
5.Welche Gemeinden waren es nach 1945?
6.Was sollten da die Bürger tun?
7.Wie kann der gewachsene Wunsch nach Beteiligung gewertet?
8.Wie sehen die Kommunalverfassungen vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger vor?
9.Wie sehen die Beteiligungsmodelle auf lokaler Ebene aus?
10.Was stellen Sicherheitspartnerschaften vor?
11.Was bedeutet die Erscheinung der „Korporativen Modellen“?
12.Worum handelt es sich bei den Bürgerentscheiden?
13.Was ist Öffentliche Kampagnen?
14.Lässt die kommunale Ebene am ehesten eine direkte Beteiligung der
Bürger zu?
15.Kennen die Bürger die örtlichen Verhältnisse?
16.Sind die Bürger in der Lage, die Tragweite von Entscheidungen einzuschätzen?
17.Sind sie aber zugleich eng in eine Gemeinschaft verwoben?
18.Welche Frage stellt sich auf der anderen Seite?
Bürger und öffentliche Verwaltung
Die Konfliktlinie in kommunalen Angelegenheiten verläuft in aller Regel nicht zweidimensional zwischen Bürgern und gewählten Repräsentanten, sondern spielt sich im Dreieck zwischen diesen und der Verwaltung ab.
Verwaltungsentscheidungen sind oft intransparent und für die Mitglieder der Räte
– mehr noch für die Bürger – nur schwer zu durchschauen. Betrachtet man das ungleichgewichtige Verhältnis von kommunaler Verwaltung und ehrenamtlicher Tätigkeit der gewählten Repräsentanten der Bürger, das erheblich größer ist, als zwischen Regierung und Parlament im Bund und den Ländern (den Parlamenten stehen immerhin gut ausgestattete Informationsmöglichkeiten und
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wissenschaftliche Hilfsdienste zur Verfügung), so kann man die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zumindest als ein wirksames Initiativund
Kontrollinstrument gegenüber der Verwaltung bezeichnen. Bei Entscheidungen, die ihre Lebensumstände und Umwelt unmittelbar betreffen, können Bürger aktiv werden, wenn sie das Gefühl haben, dass die Verwaltung an ihren Interessen vorbeiagiert.
Zugleich können Bürgerinitiativen und in den Gemeindeordnungen verbriefte kommunale Mitgestaltungsmöglichkeiten aber auch zu einem wirksamen Instrument in den Händen jener zu werden, die, mit dem Verweis auf die angeblichen Interessen „der“ Bürger, ihre eigenen Interessen verfolgen. Es ist zudem kaum zu übersehen, dass viele Beteiligungsrechte zu Gunsten derer ausschlagen, die sowieso schon über bessere Möglichkeiten und soziale Ressourcen verfügen, um ihre Interessen durchzusetzen, vorrangig Angehörige des bürgerlichen Mittelstandes und Akademiker.
Diesem Mittelstandsbias politischer Beteiligung wird versucht entgegen zu wirken, wenn, insbesondere in so genannten „sozialen Brennpunkten“, also
Stadtvierteln mit einer problematischen Sozialstruktur, versucht wird, die Probleme eines Quartiers oder eines ganzen Stadtviertels zusammen mit den Bewohnern zu definieren und für Abhilfe zu sorgen.
1.Wie verläuft die Konfliktlinie in kommunalen Angelegenheiten in
aller Regel?
2.Wie sind oft die Verwaltungsentscheidungen?
3.Bei welchen Entscheidungen können Bürger aktiv werden?
4.Können die Bürgerinitiativen und in den Gemeindeordnungen verbriefte kommunale Mitgestaltungsmöglichkeiten zu einem wirksamen Instrument in den Händen jener zu werden, die, mit dem Verweis auf die angeblichen Interessen „der“ Bürger, ihre eigenen Interessen verfolgen?
5.Wann wird es diesem Mittelstandsbias politischer Beteiligung entgegen zu wirken versucht?
Demokratische Beteiligung und neue Medien
Ein bislang erst in Ansätzen erkennbares Instrument bürgerschaftlicher Beteiligung stellt die Nutzung moderner elektronischer Medien, insbesondere das
Internet dar. Auch wenn es noch ein weiter Weg sein dürfte, bis man von einer „e- democracy“ sprechen kann, ist doch erkennbar, dass Internetangebote etablierter
Organisationen und Parteien, Internet-Foren, Chat-Groups eine wachsende Bedeutung haben. In einer Gesellschaft mit einem weit verbreiteten Zugang zum
Internet und einem hohen Nutzungsgrad könnte das Netz als Medium sowohl der Deliberation als auch der gezielten Abfrage von Meinungen der Bürger genutzt werden. Damit könnten auch neue, bislang noch nicht praktizierte Verfahren einer
öffentlichen Erörterung und Befragung eröffnet werden, wo sich repräsentativ ausgewählte Bürger an den Sachdiskussionen beteiligen und sich danach eine Meinung bilden („deliberative opinion polls“).
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1.Was stellt die Nutzung moderner elektronischer Medien, insbesondere das Internet dar?
2.Welche Bedeutung haben die Internetangebote etablierter Organisationen und Parteien, Internet-Foren, Chat-Groups?
3.In welcher Gesellschaft könnte das Netz als Medium sowohl der Deliberation als auch der gezielten Abfrage von Meinungen der Bürger genutzt werden?
Упражнение 1. Ответьте на вопросы по текстам.
Упражнение 2. Составьте словосочетания с данными словами, используя тексты урока, и переведите их на русский язык.
Bürgerbeteiligung f, Bürgerforum n, Deliberation f, Druck m, Enttäuschung f,
Erfolglosigkeit f, Erörterung f, Gemeindeordnung f, Klientelinteresse f, Mittelstandsbias n, Planfeststellungsverfahren n, Planungsbeirat m, Sanierung f, Sicherheitspartnerschaft f, Tragweite f.
Упражнение 3. Используя таблицу 10 из грамматического справочника, проспрягайте следующие глаголы по лицам в кондиционалис I:
bergen v, durchzusetzen v, engagieren v, erweisen sich v, herbeiführen v, relativieren v, verweben v, binden v, schätzen v, wahrnehmen v.
Упражнение 4. Выучите слова и выражения к уроку 10.
Упражнение 5. Подготовьте устное сообщение по одной из тем урока.
Глава 3. Plebiszite als Ergänzung repräsentativ-demokratischer Verfahren
Урок 11
Слова и выражения
Befürworter m сторонник, заступник, защитник
den Keim in sich tragen нести в себе зародыш
Direktgesetzgebung f прямое законодательство
Einflussnahme m воздействие
Entfremdung f отчужденность; разобщённость; отдаление
im Kern в двух словах
installiert sein быть установленным
mindern v уменьшать; убавлять; сокращать
Missbrauch m злоупотребление
Sachabstimmung f голосование по делу
Strukturwidrigkeit f структурная непротиворечивость
Zeitgenosse m современник; товарищ
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Plebiszite als Ergänzung repräsentativ-demokratischer Verfahren
In vielen modernen Verfassungen sind verschiedene Elemente einer direkten Beteiligung der Bürger an politischen und/oder Personalentscheidungen verankert.
Wichtigste Formen einer solchen Beteiligung sind Verfahren der Volksgesetzgebung (Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide),
Referenda und Plebiszite. Hinzu können verschiedene Formen der direkten Einflussnahme auf die Einsetzung oder Abberufung politischen Personals kommen. Diese Instrumente zielen auf verschiedene Gegenstände und lassen sich sowohl Abstimmungen über Personen als auch Sachabstimmungen zuordnen, sie können sich auf eine einmalige Entscheidung beziehen oder dauerhaft installiert sein, ihre Ergebnisse können bindend sein oder nur empfehlender Natur.
1.Wo sind verschiedene Elemente einer direkten Beteiligung der Bürger an politischen und/oder Personalentscheidungen verankert?
2.Welche wichtigsten Formen einer direkten Beteiligung gibt es?
3.Können hinzu verschiedene Formen der direkten Einflussnahme auf die
Einsetzung oder Abberufung politischen Personals kommen?
4.Worauf zielen solche Instrumente?
Strukturwidrigkeit von Direktgesetzgebung und parlamentarischem Regierungssystem?
Ernst Fraenkel hat, stellvertretend für die herrschende Meinung der 1950erund 1960er-Jahre eine prinzipielle „Strukturwidrigkeit von Direktgesetzgebung und parlamentarischem Regierungssystem“ konstatiert. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass in reiner Form „sowohl das repräsentative als auch das plebiszitäre System den Keim der Selbstvernichtung in sich tragen“. Der Ausweg lag für Fraenkel in einem „gemischten plebiszitär-repräsentativen, demokratischen“ Regierungssystem, in dem die auf dem Repräsentationsprinzip beruhende Demokratie den plebiszitären Kräften in den Parteien und Verbänden ausreichend Spielraum gewähre.
Hier wird allerdings das plebiszitäre Element aus dem eigentlichen Bereich der staatlichen Willensbildung herausgehalten und den pluralistischen Gruppen zugewiesen. Fraenkels Argumentation war, wie bei den meisten seiner
Zeitgenossen, durch eine spezifische Perzeption der Weimarer Erfahrung geprägt, die dem angeblichen Missbrauch plebiszitärer Politik eine empirisch nicht haltbare Bedeutung für den Niedergang der Demokratie zuwies.
Vertreter direkt-demokratischer Verfahren hoffen, die erkennbaren Defizite und Fehlfunktionen des repräsentativen Systems, vor allem seine unterstellte Bürgerferne, durch eine plebiszitäre Öffnung der politischen Ordnung, wenn nicht zu beheben, so doch mindern zu können. Den Anhängern und Befürwortern direktdemokratischer Verfahren geht es – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht um eine Ersetzung, sondern um eine Ergänzung parlamentarischer Verfahren.
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die verschiedenen Varianten der unmittelbaren Beteiligung der Bürger an politischen und/oder personellen Entscheidungen.
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Die politische Debatte wird seit den 1980er-Jahren sehr stark von der Frage nach erweiterten plebiszitären Formen der Bürgerbeteiligung bestimmt. Die im Grundgesetz und den Landesverfassungen zur Verfügung gestellten Möglichkeiten direkter Einflussnahme der Bürger auf das politische Geschehen werden von vielen als unzureichend empfunden. Im Kern geht es um die Frage, ob durch eine plebiszitäre Öffnung ein neuer Konsens geschaffen und die Entfremdung zwischen den etablierten politischen Kräften und Eliten und breiten Teilen der Bevölkerung abgebaut werden kann. Die größte Aufmerksamkeit finden in diesem Zusammenhang Volksoder Bürgerabstimmungen. Das wichtigste Instrument ist die Volksgesetzgebung.
In den meisten Landesverfassungen sind ausführlichere Regelungen über
Volksabstimmungen unterschiedlicher Art enthalten.
Für ein dreistufiges Verfahren (Volksinitiative, Volksbegehren,
Volksentscheid) hat die Verfassung von Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1990 ein Modell geliefert. Andere Verfassungen kennen ein zweistufiges Modell:
Volksbegehren (mit höherem Quorum, als die Volksinitiative) und bei Erfolg einen Volksentscheid. In den neuen Bundesländern haben Brandenburg und Sachsen ein dreistufiges, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein zweistufiges Verfahren der Volksgesetzgebung eingeführt.
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Volksgesetz |
Volks |
Referendum |
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gebung |
befragung |
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fakultativ |
obligatorisch |
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Auslösung |
Bürger |
Parlament |
Parlament |
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Antrag |
Parlament |
Regierung |
Regierung |
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Bestimmung des |
Bürger |
Parlament oder |
Parlament oder |
Text |
der |
Gegenstande |
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Regierung |
Regierung |
Verfassungs- |
oder |
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Gestetzesänderung |
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Verbindlichkeit |
verbindlich |
konsultativ |
verbindlich |
verbindlich |
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Einfluss/ |
niedrig |
hoch |
mittel |
niedrig |
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Kontrolle durch |
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die Regierung |
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1.Was hat Ernst Fraenkel konstatiert?
2.Worin lag der Ausweg für Fraenkel?
3.Wird allerdings das plebiszitäre Element aus dem eigentlichen Bereich der staatlichen Willensbildung herausgehalten und den pluralistischen Gruppen zugewiesen?
4.Worauf hoffen die Vertreter direkt-demokratischer Verfahren?
5.Was gibt einen Überblick über die verschiedenen Varianten der unmittelbaren Beteiligung der Bürger an politischen und/oder personellen
Entscheidungen?
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6.Wovon wird die politische Debatte bestimmt?
7.Wie werden die im Grundgesetz und den Landesverfassungen zur
Verfügung gestellten Möglichkeiten direkter Einflussnahme der Bürger auf das politische Geschehen empfunden?
8.Was findet die größte Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang?
9.Was ist das wichtigste Instrument?
10.Sind ausführlichere Regelungen über Volksabstimmungen unterschiedlicher Art in den meisten Landesverfassungen enthalten?
11.Wofür hat die Verfassung von Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1990 ein Modell geliefert?
12.Welche der neuen Bundesländer haben ein dreistufiges und ein zweistufiges Verfahren der Volksgesetzgebung eingeführt?
Упражнение 1. Ответьте на вопросы по текстам.
Упражнение 2. Составьте словосочетания с данными словами, используя тексты урока, и переведите их на русский язык.
Befürworter m, Keim m, Direktgesetzgebung f, Einflussnahme m, Entfremdung f, Kern m, Missbrauch m, Sachabstimmung f, Strukturwidrigkeit f, Zeitgenosse m.
Упражнение 3. Используя таблицу 11 из грамматического справочника, проспрягайте следующие глаголы по лицам в кондиционалис II: verankern v, kommen v, lassen v, zuordnen v, installieren v, kostatieren v, ausreichen v, beruhen v, prägen v, geben v, finden v.
Упражнение 4. Выучите слова и выражения к уроку 11.
Упражнение 5. Подготовьте устное сообщение по одной из тем урока.
Урок 12
Слова и выражения
Anhörungsrecht n право на заслушивание
Gesetzentwurf m законопроект
involviert a замешанный, вовлечённый
Länderneugliederung f федеральная реорганизация
zumal после того, как
Parlamentsauflösung f разгон парламента (gewaltsame); роспуск парламента
ratifizieren v утверждать; ратифицировать
Verfassungsreferendum m референдум по вопросу принятия конституции
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