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DIE DEUTSCHSPRACHIGEN LÄNDER IM BLICK мой вариа...doc
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5. Nimm deine Filz- oder Buntstifte und bemale die Flaggen entsprechend der Beschreibung.

POLITISCH-ADMINISTRATIVE GLIEDERUNG

UND STAATSAUFBAU DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Laut Verfassung stellt die Republik Österreich einen Bundesstaat dar. Sie besteht aus 9 Ländern. Eines der Bundesländer ist Wien, das zugleich die Hauptstadt Österreichs ist. Wien umkreist das Land Niederösterreich mit seiner Landeshauptstadt Sankt Polten. Die übrigen Bundesländer sind Burgenland mit der Landeshauptstadt Eisenstadt, Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz), die Steiennark mit der Landeshauptstadt Graz, Kärnten, dessen Landeshauptstadt Klagenfurt ist, Salzburg mit der gleichnamigen Landeshauptstadt, Tirol (Landeshauptstadt Innsbruck) und Vorarlberg mit der Landeshauptstadt Bregenz.

Die Bundesländer haben eigene Landesverfassungen und Landesparlamente, die als Landtage bezeichnet werden und Landesregierungen wählen. An der Spitze einer Landesregierung steht der sogenannte Landeshauptmann. Die Bundesländer sind verwaltungsmäßig in Bezirke gegliedert, deren Behörden Bezirkshauptmannschaften genannt werden. Die unterste Verwaltungseinheit im Staatsaufbau Österreichs ist die Gemeinde. Sie verwalten Gemeinderäte. Das Oberhaupt einer Gemeinde (auch einer Stadt) ist der Bürgermeister.

Der oberste Repräsentant der Staatsmacht in Österreich ist der Bundespräsident. Er wird in allgemeinen Wahlen für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Amtsperiode ist nur einmal möglich. Der Bundespräsident kann nur durch eine Volksabstimmung abgesetzt werden. Für die Bundespräsidentenwahl besteht in Österreich Wahlpflicht. In der politischen Praxis präsentieren die Parteien der Wählerschaft ihre Kandidaten.

Die gesetzgebenden Körperschaften Österreichs sind der Nationalrat und der Bundesrat. Der Nationalrat (Parlament) setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Die Kandidaten für die Wahl werden von den politischen Parteien aufgestellt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Proportionalwahl). Der Nationalrat ist oberstes gesetzgebendes Organ. Es beschließt Bundesgesetze und wirkt an der Regierungsbildung mit. Der Bundesrat stellt die zweite Kammer des österreichischen Parlaments dar. Er repräsentiert das föderative Prinzip im Staatsaufbau Österreichs. Seine Abgeordneten werden von den Landtagen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer gewählt. Die Bundesländer entsenden insgesamt 65 Abgeordnete in den Bundesrat.

Die beiden Kammern des Parlaments, der Nationalrat und der Bundesrat, bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, das Gelöbnis des neugewählten Bundespräsidenten entgegenzunehmen.

Das oberste Exekutivorgan des Landes ist die Bundesregierung. Sie besteht aus dem Bundeskanzler (Regierungschef), dem Vizekanzler (Stellvertreter des Bundeskanzlers) und den Bundesministern. Jede neugebildete Regierung muss dem Nationalrat vorgestellt und von ihm bestätigt werden.

Zu den höchsten Organen der Gerichtsbarkeit gehören neben dem Obersten Gericht auch ein Verwaltungsgerichtshof und ein Verfassungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof überwacht die Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung. Der Verfassungsgerichtshof überprüft die Gesetze im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Verfassung.

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