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Krahl_Kurz-Kleines_Woerterbuch_der_Stilkunde.doc
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125 Syntaktische Synonyme

auch nicht-deckungsgleiche Formen absolut synonym werden können.

Vom Standpunkt des Textes dürfen auch Aussageeinheiten und selbst Aussagekomplexe als synonym bezeichnet werden; hier ist jedoch zweckmäßigerweise nicht von Synonymen, sondern von ↑ Synonymie (des Textes) zu sprechen. Von den Synonymen zu trennen sind die landschaftlich begrenzten gleichwertigen Bezeichnungen, die ↑ Heteronyme.

synonyme Wiederholung: gedankliche Präzisierung durch ↑ kontextuale Synonymie, daher auch als gedankliche Wieder-holung bezeichnet. Im Unterschied zur ↑ variierten Wieder-holung taucht der tragende Ausgangsbegriff nicht wieder auf, auch nicht in veränderter Form (eine Replik, eine geschickte Antwort; etwas Furchtsames, gleichsam Gehetztes). ↑ Wieder-holung, Synonymie.

Synonymie f: gleiche Bedeutung von Wörtern, Wendungen, Sätzen und deren Strukturen sowie von größeren Texteinheiten. Synonymie wird ermöglicht durch vorhandene ↑ Synonyme bzw. ↑ Dubletten und durch synonyme Mittel der Struktur, ist jedoch auch durch verschiedene Anwendung des ↑ Tropus, darunter vor allem der ↑ Periphrase, zu erreichen. In einem weiteren Sinn kann sie durch alle Formen des Anderssagens, für die Stilistik und Grammatik noch keine festen Benennungen haben, erzielt werden, Maßgeblich ist, auf den Gesamttext bezogen, die Synonymie der gesamten ↑ Aussage; zu ihr können auch nichtsprachliche (gestische, intonatorische u. a.) Mittel beitragen. Synonymie der Aussage, des Textes geht also über grammatische und lexische Synonymie hinaus; die in Grammatik und Wörterbuch fixierten Varianten bieten nur eine leicht handhabbare Grundlage. Der eigentliche Denkprozeß beginnt bei der Gestaltung und Umgestaltung des Textes (↑ Textgestaltung, Bearbeitung, neue ↑ Fassung, ↑ auch Redigierung), die eine Ver-deutlichung und Verschönerung (↑ Ornatus) der Aussage zum Ziel hat. Eine Sonderform der Synonymie ist die ↑ kontextuale Synonymie. ↑ auch fakultative Sprachformen.

syntaktische Anapher ↑ unter Anapher.

syntaktische Epipher ↑ unter Epipher.

syntaktische Synonyme ↑ unter Synonyme.

Tabuwort 126

T

Tabuwort: ursprünglich aus religiösen Gründen, aus dem Glauben an die Identität des Wortes mit der bezeichneten Er-scheinung gemiedenes Wort. Heute werden bestimmte Be-zeichnungen vielfach aus politischen Gründen zum Teil be-rechtigt, zum Teil unberechtigt gemieden. Historische Berech-tigung liegt vor, wenn Bezeichnungen vermieden werden, die sich verbrecherische Personen und Institutionen in meist demagogischer Absicht selbst gegeben haben, z. B. National-sozialiamus, Führer, Gauleiter, Ostmark. Keine historische Berechtigung liegt vor, wenn imperialistische Sprachmanipu-lierer offizielle Bezeichnungen wie Deutsche Demokratische Republik, Vorsitzender des Ministerrats der DDR, Karl-Marx-Stadt (früher Chemnitz) zu Tabuwörtern erklären.

Tautologie f: Häufung sinngleicher, auch nach der Wortart gleicher Wörter (bereits schon) im Unterschied zum ↑ Pleonasmus, der Häufung sinngleicher, nach Wortart verschiedener Wörter (ein älterer Greis). Heute werden Tautologie und Pleonasmus weitgehend synonym gebraucht. Eine Quelle der Tautologie ist das Nichtverstehen von Fremdwörtern (neu immatrikuliert). Auch Aussagen können tautologisch sein. Bewußte Tautologie kann in der ↑ Zwillingsformel vorliegen.

Teilausklammerung ↑ unter stilistisohe Ausklammerung.

Teilzitat: Zitatstück, das in einen eigenen Satz eingefügt oder zu einem Satz formal vollendet wird. Des Teilzitats bedient man sich, wenn sich der vollständige Originalsatz nicht der eigenen Syntax angleichen läßt, wenn er der eigenen Diktion (↑ Autorstil) widerspricht oder inhaltlich in eine andere Rich-tung weist oder wenn ein einzelner Begriff (und die dahinter stehende Auffassung) Gegenstand der Polemik, des Beweises usw. sind. In der Polemik kann das Teilzitat sowohl der schrittweisen Widerlegung der gesamten Äußerung als auch dem Entdecken einzelner Phrasen dienen; als Beleg- oder Berufungszitat nutzt es eine besonders gültig formulierte Aussage zur eigenen Beweisführung. Die Möglichkeit, zitierte Auffassungen absichtlich oder unbewußt zu entstellen, ist gegeben.

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