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немец.контр.работы.doc
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VI. Выберите правильный перевод словосочетания с причастием I и причастием II в функции определения:

1. beschränkte Rechte

a) ограниченные права

6) npaвa, которые необходимо ограничить

2. das bis heute bestehende Gesetz

a) cyществовавший по сей день

6) cyществующий по сей день закон

3. festgelegte Normen

a) ycтaнавливаемые нормы

6) ycтaновленные нормы

4. die leitenden Mitarbeiter

a) pyководящие работники

6) pyководившие работники

VII. Укажите в предложениях распространенные определения и определяемые слова. Переведите предложения:

1. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

2. Sind technische Mittel ausschließlich zum Schütze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine ge­setzlich bestimmte Stelle angeordnet werden.

VIII. Прочитайте текст. Перепишите и переведите его на русский язык письменно:

Persönlichkeit des Menschen

Das Grundrecht in Art. 2 GG gliedert sich in

das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. l GG),

das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. l GG),

das Recht auf körperliche Unversehrtheil (Art. 2 Abs. 2 S. l GG) und

das Recht auf Unverletzlichkcit der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG).

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfaßt eine allgemeine Handlungsfreiheit. Grundsätzlich kann also jeder in allen Lebensbereichen tun und lassen, was er will. Er darf dabei jedoch nicht die Rechte anderer verletzen und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung (das sind alle Rechtsnormen) und das Sittengesetz (das sittliche Zusammenleben der Menschen) verstoßen (Art. 2 Abs. l GG).

Jeder hat das Recht auf Leben (Art, 2 Abs. 2 S, l GG), das heißt, daß der Staat niemandem das Recht auf Leben entziehen kann. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, in Not geratene Menschen durch entsprechende Gesetzgebung (z.B. Sozialhilfegesetz) zu helfen. Das Recht auf Leben umfaßt insbesondere ein Recht auf ein Existenzminimum, ein Recht auf Krankenversorgung.

Das Grundrecht umfaßt aber nicht das Recht, über das eigene Leben zu verfügen (etwa durch Selbstmord).

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art- 2 Abs. 2 S- l GG), das heißt, daß zwangsweise Eingriffe in den menschlichen Körper (auch in den seelischen Bereich) nicht zulässig sind. Dieses Grundrecht hat seinen Ausdruck in einigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gefunden. Ein Eingriff in den menschlichen Körper oder in den seelischen Bereich ist nur auf Grund eines Gesetzes zulässig. Als zulässige Eingriffe sind u.a. anerkannt:

- der Impfzwang

- in bestimmten Fällen eine zwangsweise Heilung (z.B. die ansteckenden Krankheiten)

- Röntgenreihenuntersuchungen.

Nicht zulässig sind etwa die Anwendung eines Lügendetektors oder zwangsweise durchzuführende ärztliche Versuche.

Die Freiheit der Person (die körperliche Bewegungsfreiheit) ist unverletzlich (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG). Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist nur durch Gesetz möglich (Freiheitsstrafe aufgrund von Strafgesetzen, Schulzwang u. а.).