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23-04-2015_18-00-50 / EURecht.EUGerichtssystem.doc
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  1. Einstieg

  1. Nennen Sie die für Sie bekannten europäischen Gerichtsinstanzen und beschreiben Sie im Allgemeinen ihre Zuständigkeiten.

  1. Welchen Einfluss haben diese Gerichte auf die Rechtsprechung und die Anwendung des Rechts in der Ukraine?

  1. Ordnen Sie ukrainische und deutsche Wörter und Wortverbindungen einander zu:

1)Rechtsmittelinstanz, f

А) Договір про заснування Європейського співтовариства вугілля і сталі

  1. Gründungsverträg, m

Б) судова гілка влади

  1. Judikative, f

В) Європейське товариство ядерної енергії

  1. Europäische Gerichtshof

Г) Європейське економічне співтовариство

  1. Gericht für den öffentlichen Dienst der EU (EUGöD) ̶

Д) суд ЄС з питань державної служби

  1. Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM)

Е) договори про заснування

  1. Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Є) касаційна інстанція, суд другої інстанції

  1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Ж) Вищий європейський суд

4.Lesen Sie den Text, beachten Sie kusiv gedruckte Wörter und Wendungen, schlagen Sie diese im Glossar nach und erschließen Sie die Struktur der europäischen Gerichtsbarkeit

Text 2

Europäischer Gerichtshof

Die oberste Instanz des Gerichtssystems der Europäischen Union ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur Gerichtshof genannt. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet und nahm im Jahr 1953 seine Arbeit auf. Er war zunächst nur für Streitigkeiten innerhalb des EGKS-Vertrages zuständig. Nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) durch die Römischen Verträge 1957 war der EuGH als gemeinsames Organ der Gemeinschaften für sämtliche Streitigkeiten aufgrund der drei Verträge zuständig. Das Gericht erster Instanz wurde dem Gerichtshof 1989 zugeordnet, das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU ̶ 2005.

Der Gerichtshof ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg und ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Er bildet damit zusammen mit dem Europäischen Gericht (EuG) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative spielt.

Die Aufgaben des EuGH sind in den zwei Gründungsverträgen festgelegt. Die wichtigste ist die Gewährleistung der einheitlichen Auslegung des europäischen Rechts. Im Jahr 1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs das Europäische Gericht erster Instanz (kurz EuG) geschaffen. Seit dem Jahr 2005 besteht darüber hinaus als sog. gerichtliche Kammer das Gericht für den öffentlichen Dienst (kurz EuGöD), das vom EuG die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Beamten oder sonstigen Bediensteten übernommen hat.

Der Gerichtshof selbst ist bei direkten Klagen natürlicher und juristischer Personen als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts erster Instanz zuständig. Das EuG ist auch für Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Europäische Kommission im dritten Rechtszug zuständig. Für Klagen der Europäischen Kommission (in Vertragsverletzungsverfahren), Klagen anderer Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedstaaten, die nicht gegen die Kommission gerichtet sind, sowie für die Entscheidungen im Vorabentscheidungsverfahren ist der Gerichtshof allein zuständig.

Die Europäische Kommission kann einen Mitgliedstaat − nach einem Vorverfahren − vor dem EuGH verklagen. Der Gerichtshof prüft dann, ob ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist: Diese ergeben sich aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dem EuGH wird eine Klageschrift zugestellt, die teilweise im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dem Beklagten zugestellt wird. Je nach Fall kommt es zu einer Beweisaufnahme und einer mündlichen Verhandlung. Im Anschluss daran gibt der Generalanwalt seine Schlussanträge ab.

Eine Besonderheit des EuGH ist die Institution des Generalanwalts. Die Generalanwälte haben die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung einen Vorschlag für ein Urteil zu unterbreiten („Schlussanträge“). Der Generalanwalt ist dabei nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern soll seinen Vorschlag unabhängig und neutral entwickeln. Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden, in der Praxis folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.

Die nationalen Gerichte als letzte Instanz können bzw. müssen dem EuGH Fragen hinsichtlich der Auslegung von Gemeinschaftsrecht vorlegen. Außerdem können sie überprüfen lassen, ob ein europäischer Gesetzgebungsakt gültig ist. Dies soll die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte sicherstellen.

Jedem EU-Mitgliedstaat delegiert je einen Richter zum EuGH. Die Personen müssen unabhängig sein und die erforderliche Qualifikation aufweisen. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Richter von den Regierungen neu ernannt. Sie bleiben jeweils für sechs Jahre im Amt. Eine Wiederernennung ist möglich. Der Präsident des EuGH wird auf drei Jahre von seinen Kollegen am EuGH gewählt. Der Präsident kann uneingeschränkt wiedergewählt werden. Er leitet die Verwaltung des Gerichts und die sonstigen richterlichen Aufgaben und führt den Vorsitz bei Anhörungen und Beratungen in den Kammern.

Aktiver Wortschatz zum Thema:

Europäischer Gerichtshof (EuGH), m – Вищий європейський суд

Arbeit, f aufnehmen (nahm auf, aufgenommen) – розпочати роботу

für (Streitigkeiten) zuständig sein – буди уповноваженим розглядати спори

zuordnen (te, t) jemand (Dat.)/etwas (Dat.) - підпорядковувати комусь/чомусь

Gericht, n für den öffentlichen Dienst – суд, що розглядає службові спори

Gericht, n erster Instanzсуд першої інстанції

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), f – Європейське співтовариство з вугілля і сталі

Entlastung, f – розвантаження

Zuständigkeit, f für (Rechtsstreitigkeiten) übernehmen (übernahm, übernommen) –взяти на себе повноваження

Bediensteter, m – посадовець

Rechtsmittelinstanz, f – апеляційна інстанція

im (dritten) Rechtszug – у (третій) інстанції

Vertragsverletzungsverfahren, n – судовий розгляд фактів порушення договору

Vorabentscheidungsverfahren, n – процес підчас якого виноситься попереднє вирішення справи

Vorverfahren, n – попередній розгляд справи

den Verpflichtungen nachgekommen (kam nach, nachgekommen) - виконувати обов’язки, зобов’язання

Schlussanträge abgeben (gab ab, abgegeben) – виступати з заключною промовою

Generalanwalt, m – генеральний прокурор

Anhörung, f – слухання

Beratung, f – порада, консультація

  1. ENTWICKLUNG

  1. Finden Sie im Text Informationen über:

  1. die Gründung der EuGH;

  2. die ursprünglichen Kompetenzen der EuGH;

  3. das Gerichtssystem der EU;

  4. die wichtigste Aufgabe der EU;

  5. die Hauptaufgabe und Kompetenzen des EuG erster Instanz;

  6. die Kompetenzen des EuGöD;

  7. das EuGH als Rechtsmittelinstanz;

  8. das EuG als dritte Instanz;

  9. das Verfahren beim EuGH;

  10. die Institution des Rechtsanwalts;

  11. die Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch den EuGH;

  12. die Zusammensetzugn des EuGH

  1. Überprüfen Sie die Korrektheit der Aussagen, orientieren Sie sich am Text:

  1. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gegründet und nahm im Jahr 1998 seine Arbeit auf.

  2. Durch die Römischen Verträge von 1957 wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) gegründet, ihr gerichtliches Organ für sämtliche Streitigkeiten war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

  3. Der Europäische Gerichtshof ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates.

  4. Der Europäische Gerichtshof setzt sich aus dem Europäischen Gericht (EuG) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EUGöD) zusammen.

  5. Der EuGH bildet in der heutigen EU-Struktur das Gerichtssystem der Europäischen Union , das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative spielt.

  6. Die wichtigste Aufgabe des EuGH ist die Gewährleistung der einheitlichen Auslegung des europäischen Rechts.

  7. Das Europäische Gericht erster Instanz selbst ist bei direkten Klagen natürlicher und juristischer Personen als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen zuständig.

  8. Die Europäische Kommission kann einen Mitgliedstaat − nach einem Vorverfahren − vor dem EuGH verklagen.

  9. Eine Besonderheit des EuGH ist die Institution des Generalanwalts, dessen Aufgabe ist, einen Schlussantrag nach der mündlichen Verhandlung im Gericht zu unterbreiten.

  10. Der Generalanwalt ist dabei Vertreter einer der beiden Parteien und soll seinen Mandanten beraten und im Gerichtsverfahren verteidigen.

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