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23-04-2015_18-00-50 / EURecht.EUGerichtssystem.doc
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9. Lesen Sie die Verben, übersetzen Sie diese und bilden Sie von denen Substantive:

unterscheiden; bilden; berechtigen; verpflichten; sich abgrenzen; bestehen; ändern; besitzen; erlangen; geschehen; einführen; ergänzen

10. Übersetzen Sie ins Deutsche:

Європейське право є наддержавним правом. Розрізняють європейське право у широкому і вузькому розумінні. Під останнім розуміють право ЄС. Перше охоплює крім того право міжнародних європейських організацій. Його основу утворюють різні угоди на базі європейського права, які уявляють собою міжнародно-правові договори між країнами-учасниками. Це європейське право надає права й обов’язки тільки цим державам. Європейське право у вузькому розумінні є правом Європейського союзу й Євроатома. Воно відрізняється від європейського права у широкому розумінні тим, що воно не потребує для свого прямого застосування у межах держав якогось національного акту імплементації і має перевагу над внутрішньодержавним. Тому право ЄС є наддержавним, але не міжнародним правом. Право ЄС складається з первинного і вторинного права. Особливе значення має для нього правосуддя в межах Вищого європейського суду. Первинне право утворює головне джерело європейського права у вузькому розумінні. Воно складається з договорів, укладених між членами ЄС (договорів про заснування ЄС і вступ до складу ЄС).

  1. GRAMMATIK IM BLICKPUNKT

  1. Lesen Sie die Sätze und bestimmen Sie die syntaktische Rolle der Partizipien:

  1. Diese Bereiche sind intergouvernemental organisiert, d. h., in diesen Bereich übt die Europäische Union keine Hoheitsgewalt aus.

  2. Das Primärrecht als „Verfassungsurkunde der Gemeinschaft“ enthält die grundlegenden Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union

3. Die Wirtschaftsverfassung ist auf die Herstellung eines europäischen Binnenmarktes ausgerichtet.

4. Der Gemeinschaft fehlt eine umfassende Hoheitsgewalt.

  1. Aufgrund dessen darf die Gemeinschaft nur tätig werden, wenn eine gemeinschaftliche Regelung erforderlich ist und die geplanten Ziele besser erreichen kann.

  2. Die Kompetenzen der Gemeinschaft wurden im Laufe der europäischen Integration zunehmend ergänzt (die Umwelt- und Kulturpolitik).

  3. Zum Primärrecht wird meist auch das ungeschriebene Europarecht gezählt. 8. Das Sekundärrecht (vom Primärrecht abgeleitetes Recht) sind die auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft erlassenen Rechtsakte.

V.Sprechen

  1. Lesen Sie den Kurztext über das Verhältnis zwischen dem deutschen Nationalrecht und dem Europarecht:

Neben den Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder gewinnen die Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts an Bedeutung. Die vom Rat erlassenen Verordnungen sind in Deutschland rechtsverbindlich. Sie müssen nicht dabei zunächst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union als Organisation mit eigener Hoheitsgewalt bindet durch ihre Rechtssetzung die Behörden und Bewohner der Mitgliedstaaten.

Für die Auslegung einer Rechtsnorm besteht somit ein gewisser Spielraum. Laut Grundgesetz ist dann die Auslegung zu wählen, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht. Steht das innerstaatliche Recht aber im Gegensatz zum Gemeinschaftsrecht, dann verlangt der Europäische Gerichtshof, in diesem Fall das Gemeinschaftsrecht anzuwenden. Dieser „Anwendungsvorrang“ des Gemeinschaftsrechts besteht aber nur im konkreten Fall. Anders als beim Vorrang des Bundesrechts vor dem Landesrecht ist das nationale Recht nicht automatisch unwirksam, wenn es dem Gemeinschaftsrecht widerspricht.

Dieser Vorrang des Gemeinschaftsrechts gilt grundsätzlich auch gegenüber den Bestimmungen des Grundgesetzes. Allerdings hat das BVerfG einschränkend festgestellt: eine Überprüfung des europäischen Rechts am Maßstab der Grundrechte findet nur nicht statt, solange die europäische Rechtsordnung einen dem deutschen GG entsprechenden Grundrechtsstandard bietet. Das BVerfG prüft in Einzelfällen, ob der durch Gemeinschaftsrecht geregelte Gegenstand im Kompetenzenbereich des europäischen Gesetzgebers liegt.

  1. Diskutieren Sie folgende Fragen:

1. Welche Verordnungen sind in Deutschland rechtsverbindlich, ohne dass sie dazu zunächst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssten?

2. Was für eine Organisation ist die Europäische Union?

3. Worin besteht der „Anwendungsvorrang“ des Gemeinschaftsrechts?

4. Unter welchen Umständen ist das nationale Recht automatisch unwirksam?

5. Was hat das BVerfG über die Anwendung des Europarechts festgestellt?

6. Welche Zukunftsperspektiven hat die EU als Staatenbund, wenn man vom Verhältnis zwischen dem EU-Recht und Nationalrecht der Mitgliedstaaten ausgeht?

TEIL 7. VÖLKER- UND EUROPRECHT

Einheit 5: Europarecht und europäische Rechtsprechung

Abschnitt 2: EuGH

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