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23-04-2015_18-00-50 / EURecht.EUGerichtssystem.doc
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TEIL 7. VÖLKER- UND EUROPRECHT

Einheit 5: Europarecht und europäische Rechtsprechung

Abschnitt 1: EU-Recht

  1. Einstieg

  1. Schauen Sie sich das Schema an, überlegen Sie sich, was hier dargestellt ist, und äußern Sie sich dazu:

  1. Ordnen Sie deutsche und ukrainische Wörter und Wortverbindungen einander zu:

  1. polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

А) угоди в межах європейського права

  1. Vertragsänderung

Б) перевага союзного права

  1. mitgliedstaatliches Recht

В) безпосереднє застосування

  1. Vorrang des Unionsrechts

Г) Європейська конвенція прав людини

  1. unmittelbare Anwendbarkeit

Д) співробітництво поліцейських і судових органів у кримінальних справах

  1. die Europäische Menschenrechtskonvention

Е) Європейська соціальна хартія

  1. die Europäische Sozialcharta

Є) право країн-членів ЄС

  1. europarechtliche Abkommen

Ж) внесення змін у договір

3.Lesen Sie den Text, passen Sie die kursiv gedruckte Wörter und Wortverbindungen aus dem aktiven Wortschatz zum Text und zum Thema und erschließen Sie den Begriff „Europarecht“ text 1 Europarecht

Das Europarecht ist überstaatliches Recht in Europa. Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren und Europarecht im engeren Sinne. Europarecht im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus das Recht der europäischen internationalen Organisationen. Die Grundlage für dieses Recht bilden verschiedene europarechtliche Abkommen (z.B. die Europäische Sozialcharta, die Europäische Menschenrechtskonvention). Diese Abkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen den teilnehmenden Staaten. Ihr Recht berechtigt und verpflichtet daher nur die Staaten selbst.

Das Europarecht im engeren Sinne (das Recht der EU und der Euratom) grenzt sich vom Europarecht im weiteren Sinne insbesondere durch zwei Momente ab: es ist unmittelbare in den Mitgliedstaaten ohne nationalen Umsetzungsakt (unmittelbar) anwendbar und hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. Das Europarecht im engeren Sinne ist also überstaatliches Recht, aber nicht Völkerrecht.

Das Recht der EU besteht aus Primär- und Sekundärrecht. Zum Primärrecht wird meist auch das ungeschriebene Europarecht gezählt. Das Primärrecht besteht aus den sog. allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts, die der Europäische Gerichtshof in richterlicher Rechtsfortbildung geschaffen hat. Die Gerichte der EU sind zuständig für die Überprüfung gemeinschaftlicher Rechtsakte am Primärrecht und die Überprüfung mitgliedstaatlicher Rechtsakte am gemeinschaftlichen Primär- und Sekundärrecht.

Das Sekundärrecht (vom Primärrecht abgeleitetes Recht) sind die auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft erlassenen Rechtsakte (Verordnungen , Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen).

Im Laufe der europäischen Integration wurden diese Verträge mehrfach geändert.

Die wichtigste Vertragsänderung war die Gründung der Europäischen Union im Vertrag von Maastricht. Die Europäische Union ruht auf drei Säulen: 1) den Europäischen Gemeinschaften, 2) der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und 3) der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Diese Bereiche sind intergouvernemental organisiert, d. h., in diesem Bereich übt die Europäische Union keine Hoheitsgewalt aus. Anders als die Europäischen Gemeinschaften besaß die EU selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit; diese erlangte sie erst durch den Vertrag von Lissabon.

Das Primärrecht als „Verfassungsurkunde der Gemeinschaft“ enthält die grundlegenden Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union: die Wirtschaftsverfassung, die Kompetenzordnung, institutionelle Bestimmungen, die Außenbeziehungen.

Die Wirtschaftsverfassung ist auf die Herstellung eines europäischen Binnenmarktes ausgerichtet. Das geschieht durch die Gewährleistung von Grundfreiheiten (Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs), durch die Kontrolle im Bereich des Wettbewerbsrechts, im Kartellrecht sowie im Beihilferecht durch die Europäische Kommission sowie durch die Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion.

Was die Kompetenzordnung angeht, so besitzt allein die Europäische Gemeinschaft die Kompetenzen mit hoheitlichen Befugnissen. Diese Kompetenzordnung unterscheidet sich von der eines Nationalstaates: der Gemeinschaft fehlt eine umfassende Hoheitsgewalt. Mit dem Maastrichter Vertrag wurde daher das Subsidiaritätsprinzip eingeführt. Aufgrund dessen darf die Gemeinschaft nur tätig werden, wenn eine gemeinschaftliche Regelung erforderlich ist und die geplanten Ziele besser erreicht werden können. Die Kompetenzen der Gemeinschaft wurden im Laufe der europäischen Integration zunehmend ergänzt (die Umwelt- und Kulturpolitik).

Die Regelungen über Außenbeziehungen betreffen zum einen die Außenhandelsbeziehungen und zum anderen die sonstige Außenpolitik. Von Bedeutung sind außerdem die Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und über Vertragsänderungen und Beitritte neuer Mitgliedstaaten.

Aktiver Wortschatz zum Text und Thema

Europarecht, n – Європейське право, право ЄС

im weiteren Sinne у вузькому розумінні слова

im engeren Sinneу широкому розумінні слова

berechtigen (te, t) - наділити правами

verpflichtet (te, t) – наділити обов’язками

Europäische Sozialcharta, f – Європейська соціальна хартія

Europäische Menschenrechtskonvention, f – Європейська конвенція з прав людини

Primärrecht, n – первинне право

Sekundärrecht, n – вторинне право

Gründungsvertrag, m – договір про заснування

Beitrittsverträg, m – договір про вступ

Hoheitsgewalt, f ausüben (te, t) – здійснювати державну владу

Rechtspersönlichkeit, f – 1) правосуб‘єктність; 2) суб’єкт права

Verfassungsurkunde, fконституція, основний закон (текст)

Funktionsweise, f – спосіб функціонування

Wirtschaftsverfassung, f – економічна конституція

Kompetenzordnung, fнаділення повноваженнями

institutionelle Bestimmungen, f – інституційні положення

Außenbeziehungen, pl – зовнішні стосунки

europäischer Binnenmarkt, m – європейський внутрішній ринок

Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs – свобода пересування товарів, послуг, осіб, капіталу

Wettbewerbsrecht, n – конкурентне право

Beihilferecht, n право на отримання грошової допомоги

Wirtschafts- und Währungsunion, f – економічний і валютний союз

hoheitliche Befugnisse, pl – суверенне право

Subsidiaritätsprinzip, n – принцип субсидіаоності

erforderlich – необхідний

Außenhandelsbeziehungen, pl – зовнішні торговельні стосунки

Unionsbürgerschaft, f – громадянство ЄС

Gemeinschaftsrecht, n – право європейського співтовариства

richterliche Rechtsfortbildung, f – розвиток права суддями

Verordnung, pl – розпорядження

Richtlinie, f - директива

Beschluss, m – рішення

Empfehlung, f – рекомендація

Stellungnahme, f - позиція

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