- •Einstieg
- •Schauen Sie sich das Schema an, überlegen Sie sich, was hier dargestellt ist, und äußern Sie sich dazu:
- •Ordnen Sie deutsche und ukrainische Wörter und Wortverbindungen einander zu:
- •3.Lesen Sie den Text, passen Sie die kursiv gedruckte Wörter und Wortverbindungen aus dem aktiven Wortschatz zum Text und zum Thema und erschließen Sie den Begriff „Europarecht“ text 1 Europarecht
- •Verstehen
- •Interpretieren Sie mit Hilfe des Textes folgende Begriffe:
- •Interpretieren Sie die Bedeutung folgender Komposita nach dem Muster:
- •6. Lesen Sie die Adjektive vor, übersetzen Sie diese, nennen Sie die Substantive, von welchen Sie abgeleitet sind und nennen Sie die Ableitungssuffixe:
- •7. Finden Sie im Text die Substantive, mit denen sich die oben angegebenen Adjektive zu einem attributiven substantivischen Gefüge verbinden lassen.
- •8. Lesen Sie die Sätze und wählen Sie die richtige Präposition, beachten Sie dabei die Rektion der Verben:
- •9. Lesen Sie die Verben, übersetzen Sie diese und bilden Sie von denen Substantive:
- •10. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •V.Sprechen
- •Einstieg
- •Nennen Sie die für Sie bekannten europäischen Gerichtsinstanzen und beschreiben Sie im Allgemeinen ihre Zuständigkeiten.
- •Welchen Einfluss haben diese Gerichte auf die Rechtsprechung und die Anwendung des Rechts in der Ukraine?
- •Ordnen Sie ukrainische und deutsche Wörter und Wortverbindungen einander zu:
- •3.Kombinieren sie die Sätze sinngemäß miteinander:
- •1. Lesen Sie den Text und verarbeiten Sie die im Text dargestellte Information, indem Sie ein Schema für den Aufbau und Struktur des EuGh skizzieren: Aufbau und Struktur des EuGh
- •IV.Schreiben
- •V.Nach ihrem gutdünken
- •1. Lesen Sie den Text und finden Sie darin die Informationen über die Rechtssachen, in welchen der EuGh entscheidet, und 2 Phasen der Gerichtsverhandlung:
- •1. Vorabentscheidungsersuchen:
- •2. Vertragsverletzungsklagen:
- •3. Nichtigkeitsklagen:
- •4. Untätigkeitsklagen:
- •5. Unmittelbare Klagen:
- •1. Schriftliches Verfahren
- •2. Mündliche Verhandlung
- •2.Interpretieren Sie mit eigenen Worten folgende Begriffe:
- •3.Beschreiben Sie die Verhandlungsprozedur am EuGh
TEIL 7. VÖLKER- UND EUROPRECHT Einheit 5: Europarecht und europäische Rechtsprechung Abschnitt 1: EU-Recht |
Einstieg
Schauen Sie sich das Schema an, überlegen Sie sich, was hier dargestellt ist, und äußern Sie sich dazu:
Ordnen Sie deutsche und ukrainische Wörter und Wortverbindungen einander zu:
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А) угоди в межах європейського права |
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Б) перевага союзного права |
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В) безпосереднє застосування |
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Г) Європейська конвенція прав людини |
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Д) співробітництво поліцейських і судових органів у кримінальних справах |
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Е) Європейська соціальна хартія |
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Є) право країн-членів ЄС |
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Ж) внесення змін у договір |
3.Lesen Sie den Text, passen Sie die kursiv gedruckte Wörter und Wortverbindungen aus dem aktiven Wortschatz zum Text und zum Thema und erschließen Sie den Begriff „Europarecht“ text 1 Europarecht
Das Europarecht ist überstaatliches Recht in Europa. Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren und Europarecht im engeren Sinne. Europarecht im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus das Recht der europäischen internationalen Organisationen. Die Grundlage für dieses Recht bilden verschiedene europarechtliche Abkommen (z.B. die Europäische Sozialcharta, die Europäische Menschenrechtskonvention). Diese Abkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen den teilnehmenden Staaten. Ihr Recht berechtigt und verpflichtet daher nur die Staaten selbst.
Das Europarecht im engeren Sinne (das Recht der EU und der Euratom) grenzt sich vom Europarecht im weiteren Sinne insbesondere durch zwei Momente ab: es ist unmittelbare in den Mitgliedstaaten ohne nationalen Umsetzungsakt (unmittelbar) anwendbar und hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht. Das Europarecht im engeren Sinne ist also überstaatliches Recht, aber nicht Völkerrecht.
Das Recht der EU besteht aus Primär- und Sekundärrecht. Zum Primärrecht wird meist auch das ungeschriebene Europarecht gezählt. Das Primärrecht besteht aus den sog. allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts, die der Europäische Gerichtshof in richterlicher Rechtsfortbildung geschaffen hat. Die Gerichte der EU sind zuständig für die Überprüfung gemeinschaftlicher Rechtsakte am Primärrecht und die Überprüfung mitgliedstaatlicher Rechtsakte am gemeinschaftlichen Primär- und Sekundärrecht.
Das Sekundärrecht (vom Primärrecht abgeleitetes Recht) sind die auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft erlassenen Rechtsakte (Verordnungen , Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen).
Im Laufe der europäischen Integration wurden diese Verträge mehrfach geändert.
Die wichtigste Vertragsänderung war die Gründung der Europäischen Union im Vertrag von Maastricht. Die Europäische Union ruht auf drei Säulen: 1) den Europäischen Gemeinschaften, 2) der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und 3) der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Diese Bereiche sind intergouvernemental organisiert, d. h., in diesem Bereich übt die Europäische Union keine Hoheitsgewalt aus. Anders als die Europäischen Gemeinschaften besaß die EU selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit; diese erlangte sie erst durch den Vertrag von Lissabon.
Das Primärrecht als „Verfassungsurkunde der Gemeinschaft“ enthält die grundlegenden Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union: die Wirtschaftsverfassung, die Kompetenzordnung, institutionelle Bestimmungen, die Außenbeziehungen.
Die Wirtschaftsverfassung ist auf die Herstellung eines europäischen Binnenmarktes ausgerichtet. Das geschieht durch die Gewährleistung von Grundfreiheiten (Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs), durch die Kontrolle im Bereich des Wettbewerbsrechts, im Kartellrecht sowie im Beihilferecht durch die Europäische Kommission sowie durch die Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion.
Was die Kompetenzordnung angeht, so besitzt allein die Europäische Gemeinschaft die Kompetenzen mit hoheitlichen Befugnissen. Diese Kompetenzordnung unterscheidet sich von der eines Nationalstaates: der Gemeinschaft fehlt eine umfassende Hoheitsgewalt. Mit dem Maastrichter Vertrag wurde daher das Subsidiaritätsprinzip eingeführt. Aufgrund dessen darf die Gemeinschaft nur tätig werden, wenn eine gemeinschaftliche Regelung erforderlich ist und die geplanten Ziele besser erreicht werden können. Die Kompetenzen der Gemeinschaft wurden im Laufe der europäischen Integration zunehmend ergänzt (die Umwelt- und Kulturpolitik).
Die Regelungen über Außenbeziehungen betreffen zum einen die Außenhandelsbeziehungen und zum anderen die sonstige Außenpolitik. Von Bedeutung sind außerdem die Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und über Vertragsänderungen und Beitritte neuer Mitgliedstaaten.
Aktiver Wortschatz zum Text und Thema
Europarecht, n – Європейське право, право ЄС
im weiteren Sinne – у вузькому розумінні слова
im engeren Sinne – у широкому розумінні слова
berechtigen (te, t) - наділити правами
verpflichtet (te, t) – наділити обов’язками
Europäische Sozialcharta, f – Європейська соціальна хартія
Europäische Menschenrechtskonvention, f – Європейська конвенція з прав людини
Primärrecht, n – первинне право
Sekundärrecht, n – вторинне право
Gründungsvertrag, m – договір про заснування
Beitrittsverträg, m – договір про вступ
Hoheitsgewalt, f ausüben (te, t) – здійснювати державну владу
Rechtspersönlichkeit, f – 1) правосуб‘єктність; 2) суб’єкт права
Verfassungsurkunde, f – конституція, основний закон (текст)
Funktionsweise, f – спосіб функціонування
Wirtschaftsverfassung, f – економічна конституція
Kompetenzordnung, f – наділення повноваженнями
institutionelle Bestimmungen, f – інституційні положення
Außenbeziehungen, pl – зовнішні стосунки
europäischer Binnenmarkt, m – європейський внутрішній ринок
Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs – свобода пересування товарів, послуг, осіб, капіталу
Wettbewerbsrecht, n – конкурентне право
Beihilferecht, n – право на отримання грошової допомоги
Wirtschafts- und Währungsunion, f – економічний і валютний союз
hoheitliche Befugnisse, pl – суверенне право
Subsidiaritätsprinzip, n – принцип субсидіаоності
erforderlich – необхідний
Außenhandelsbeziehungen, pl – зовнішні торговельні стосунки
Unionsbürgerschaft, f – громадянство ЄС
Gemeinschaftsrecht, n – право європейського співтовариства
richterliche Rechtsfortbildung, f – розвиток права суддями
Verordnung, pl – розпорядження
Richtlinie, f - директива
Beschluss, m – рішення
Empfehlung, f – рекомендація
Stellungnahme, f - позиція