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Профессиональная коммуникация на иностранном языке (английский, немецкий, французский). Учебное пособие

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Fazit (вывод)
zur Schlussfolgerung kommen, dass
прийти к заключению, что
folgende Schlüsse ziehen
сделать следующие выводы
Daraus folgt, dass …
Из этого следует, что …
zusammenfassen
резюмировать
Die Forschungsergebnisse beziehen sich auf ...
Результаты исследований ссылаются на ... Als Grund wird genannt...
В качестве причины приводится
Als Beispiel wird angeführt...
В качестве примера приводится
Die Differenzen lassen sich auf ... zurückfüh-
ren.
Различия можно объяснить (Т.п.) Zum Schluß ...
В заключение ...
zum Schluss kommt «die Welt» nochmals zum Thema
Журнал «Ди Вэльт» в конце еще раз возвра­щается к теме …
auf das Thema … zurück
назад к теме
mit Blick auf die Ereignisse in Russland gibt
der Artikel …
С обзором на события в России статья дает …
Es lässt sich zusammenfassend festhalten, dass …
Подводя итог, можно сделать вывод о том, что
Dem Artikel ist also zu entnehmen, dass
Итак, из статьи можно сделать вывод о том, что …
Abschließend meint der Verfasser, dass …
В заключение автор считает, что …
Die behandelten Probleme, (Ergebnisse,
Tatsachen) zeugen von … (davon, dass…)
Освещенные проблемы (события, факты) свидетельствуют о … (о том, что …)
Die Schlussfolgerungen werden bestätigt …
Выводы подтверждаются …
Meiner Meinung nach …
По моему мнению …
Ich bin mit dem Autor (nicht) einverstanden,
dass …
Я согласен с автором (не согласен), что … Ich meine, (glaube), dass …
Я считаю, что …
Упражнения для практической работы
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Artikel 1. Die Bahn schürt WLAN-Hoffnungen um dann direkt
zu enttäuschen
WELT . Stand: 23.09.2020, 18:16 Uhr |
Philipp Vetter, Von Philipp Vetter
Die Deutsche Bahn investiert Millionen in schnelles Internet für Züge und Bahnhöfe. Doch am eigentlichen Problem ändert das nichts. Gerade in vollen Zügen reicht das Datenvolumen nicht. Und dann erleben die Fahrgäste das
WLAN-Paradox.
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Es ist eine Nachricht, die bei vielen Bahnfahrern Hoffnungen wecken
dürfte: «WLAN, das mitreist: Unterwegs so bequem surfen wie zu Hause», verspricht die Deutsche Bahn (DB) seit Mittwoch. Der Staatskonzern verkün-
det, dass er noch in diesem Jahr 44 Millionen Euro in die Verbesserung seines WLAN-Netzes stecken will. Doch wer nun gehofft hat, dass das bedeutet, dass
man künftig mit höherer Geschwindigkeit oder größerer Zuverlässigkeit auch in Zügen ins Netz gehen kann, der wird enttäuscht.
Zwar hat man bei der Bahn inzwischen erkannt, wie wichtig eine Inter-
netverbindung für viele Passagiere heute ist: «Wasser, Strom, WLAN: In- ternet ist ein Grundbedürfnis. Das gilt für die eigenen vier Wände ebenso wie unterwegs», sagt Sabina Jeschke, die im DB-Vorstand für Digitalisier­ung zuständig ist.
Doch das Geld fließt nicht in mehr Geschwindigkeit für Reisende, sondern in den Aufbau eines WLAN-Netzes an insgesamt 130 Bahnhöfen. Künftig soll man sich schon an diesen Stationen mit seinem Handy oder Laptop einloggen können und beim Einsteigen nicht mehr das Netzwerk wechseln müssen. Das WLAN-Netz wird künftig überall Wifi@DB heißen. Wer sich einmal eingeloggt hat, kann einen Tag ohne neue
Anmeldung surfen.
Das ist sicherlich eine ganz angenehme Entwicklung, dürfte aber an den
Bedürfnissen vieler Passagiere vorbeigehen. Denn das Problem, dass die ver­fügbare Bandbreite in voll besetzten ICEs kaum ausreicht, um auch nur
E-Mails zu verschicken, geschweige denn einen Film anzuschauen oder Musik
zu hören, ohne dass es regelmäßig zu Unterbrechungen kommt, wird nicht gelöst.
Doch dafür sei man nicht zuständig, heißt es bei der Bahn und verweist auf die Mobilfunknetzbetreiber. Man stehe «im guten, engen Austausch». Außerdem gebe es eine Verpflichtung, die Funklöcher entlang der Bahn­strecken zu schließen – allerdings erst bis 2024.
Doch auch dann ist schnelles Surfen keineswegs garantiert. Denn das Grundproblem bleibt, dass sich alle Passagiere eines Zuges die Bandbreite der Funkzellen entlang der Schienen teilen. Bei einem voll besetzten ICE heißt
das, dass sich bis zu 600 Reisende die Datenmenge aufteilen müssen, die der Funkmast hergibt, an dem man gerade vorbeifährt.
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Und die Bedürfnisse wachsen immer weiter, gibt auch Jeschke zu. So habe beispielsweise die Zahl der Fahrgäste, die auch im Zug an Videokon-
ferenzen teilnehmen wollen, zugenommen, während früher häufiger tele-
foniert wurde.
Wie hoch die Geschwindigkeit ist, mit der man derzeit in einem voll be­setzten ICE surfen kann, will die Bahn auf Nachfrage nicht genau beant-
worten, das hänge nicht nur von den Funkzellen ab, sondern auch vom
Nutzungsverhalten der Reisenden.
Als Zielgröße gibt man bei der DB nun aus, dass jeder an Bahnhöfen mit
zehn Megabit pro Sekunde das WLAN-Netz nutzen kann, in ICEs peile man immerhin zwei bis drei Megabit an. Doch selbst dieses Ziel hat mit den Geschwindigkeiten nicht zu tun, die man vom heimischen Netz kennt. Bei den meisten DSL-Anbietern sind heute 50 Megabit Standard, auch 100 oder 250 Megabit werden angeboten. Doch schon der Standard ist 20 Mal schneller als
das Ziel der Bahn für die Züge.
Und das verfügbare Datenvolumen wird auch keineswegs gleichmäßig an alle Passagiere verteilt. Um die Netzneutralität zu wahren, beschränke man die Datenvolumen nicht für einzelne Anwendungen. In der Konsequenz heißt das, dass einzelne Reisende unter Umständen einen Film bei Netflix im ICE an­schauen können und die Übertragungsrate für den Sitznachbarn dann nicht
einmal mehr ausreicht, um E-Mails zu empfangen oder WhatsApp­Nachrichten zu verschicken.
Daran wird auch das neue übergreifende WLAN-Netz nichts ändern. Das soll immerhin bald auch in ersten Regionalbahnen und Bussen des Kon-
zerns verfügbar sein. Eine Lösung für das Geschwindigkeitsproblem hat die
Bahn hingegen bis auf Weiteres nicht. Man könne aber ja einen Film im ICE-Portal anschauen, schlägt die Bahn vor, wenn die Bandbreite nicht reicht,
um selbst zu bestimmen, was man im Netz tun möchte. Das gehe auch in voll besetzten Zügen.
Artikel 2. Marseille will Rettungsschiff «Alan Kurdi» anlegen lassen – und
Flüchtlinge aufnehmen
WELT . Stand: 18:47 Uhr | 23.09.2020
Die «Alan Kurdi», benannt nach dem Flüchtlingsjungen, der vor fünf Jah- ren im Mittelmeer ertrankDie «Alan Kurdi», benannt nach dem Flücht- lingsjungen, der vor fünf Jahren im Mittelmeer ertrank
Die «Alan Kurdi», benannt nach dem Flüchtlingsjungen, der vor fünf Jah- ren im Mittelmeer ertrank
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Malta und Italien wollten keine Menschen von Bord der «Alan Kurdi»
aufnehmen. Nun fährt das Schiff nach Marseille. Die Stadt hat sich zur Auf- nahme bereit erklärt – die Zustimmung der französischen Regierung steht aber
noch aus.
Nach vergeblichem Warten auf einen sicheren Hafen hat das deutsche Seenotrettungsschiff «Alan Kurdi» mit 125 Migranten an Bord Kurs auf Frankreich genommen. Das Schiff sei auf dem Weg nach Marseille, weil kein
europäisches Land sich für zuständig erklärt habe, teilte die deutsche Hilfsor-
ganisation Sea-Eye am Mittwoch mit. Die südfranzösische Hafenstadt erklärte sich «ohne Bedingungen» bereit, die Menschen aufzunehmen.
Die Helfer hatten am Samstag insgesamt 133 Bootsflüchtlinge aus dem Mit­telmeer gerettet. Die italienische Küstenwache brachte nach Angaben der Organ­isation am Dienstagmorgen zwei Frauen, einen Mann und fünf Kinder an Land.
Danach lehnte Sea-Eye zufolge die Rettungsleitstelle von Malta die Anfrage nach einem Hafen ab. Die italienische Rettungsleitstelle habe auf die deutsche Leitstelle verwiesen, von dort sei die Bitte an das Bundesverkehr­sministerium und das Auswärtige Amt weitergeleitet worden – jedoch ohne Antwort geblieben.
Rettungsleiter Jan Ribbeck kritisierte das Verhalten der Behörden: «Die gemeinsame Pflicht zur Koordination von Seenotfällen endet nicht in Stillschweigen und Untätigkeit der Behörden. Sie gilt so lange weiter, bis die
Rettungsoperation mit der Verbringung der geretteten Menschen in einen sicheren Hafen abgeschlossen ist».
Die Stadtverwaltung von Marseille erklärte, sie lasse «niemanden im Mit­telmeer ertrinken». Allerdings obliegt die Entscheidung über die Aufnahme
der französischen Regierung, deren Zustimmung aussteht. In Marseille soll auch die Besatzung der «Alan Kurdi» ausgetauscht werden.
In diesem Jahr hat die Zahl der Bootsflüchtlinge im Mittelmeer deutlich zugenommen. Die Menschen versuchen überwiegend von Libyen und
Tunesien aus, in die EU zu kommen. Allein aus Libyen gab es zwischen
Januar und Juli gut 90 Prozent mehr versuchte Überfahrten als im ersten
Halbjahr 2019.
Die Überquerung gilt als eine der gefährlichsten der Welt. Im ver­gangenen Jahr ertranken nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 1283 Menschen im Mittelmeer. In den vergangenen fünf
Jahren gab es insgesamt mehr als 19.000 Tote.
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Artikel 3. Wer privat surft, riskiert Ärger Wer privat surft, riskiert Ärger ZEIT-ONLINE. Von Niklas Hoyer
3. Oktober 2020, 7:35 Uhr
Pornografische Inhalte aufrufen, Börsenhandel oder Onlineshopping:
Angestellten kann bei privater Internetnutzung während der Arbeitszeit die Kündigung drohen.
Manchmal versuchen Arbeitgeber gleich mit einer Reihe von Gründen
einen Angestellten loszuwerden. So war es beim Mitarbeiter eines Stuttgarter
Autoherstellers. Er wurde verdächtigt, Inhalte eines internen Prüfberichts an außenstehende Dritte weitergegeben zu haben. Eigentlich war sein Dienst-
Laptop nur aus diesem Grund untersucht worden. Er hatte sogar eingewilligt und sein Passwort genannt.
Der Vorwurf ließ sich nicht erhärten, dafür fand der Arbeitgeber andere
Kündigungsgründe. Einer davon: Er warf dem Mann vor, während der Ar­beitszeit mehrfach täglich Internetseiten für den Aktienhandel und Online­Versandhäuser aufgerufen zu haben. Doch das Arbeitsgericht Stuttgart bemängelte, dass die Auswertung der Daten des genutzten Internetbrowser kein zuverlässiger Beweis für den Umfang der privaten Internetnutzung dar­stelle. Schließlich könne eine geöffnete Website automatisch weiter Daten lad-
en, ohne dass der Mitarbeiter sich ihr noch aktiv widme. Da die private Inter­netnutzung im Betrieb auch nicht grundsätzlich verboten war, sei an den gele­gentlichen privaten Website-Aufrufen nichts zu bemängeln (24 Ca 2/17). Der Mitarbeiter hatte von dieser Entlastung aber letztlich wenig, weil ihm auf Basis der Daten seines Dienst-Laptops auch noch mit Erfolg Tankbetrug beim Dienstwagen vorgeworfen wurde (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 426/18).
Von Fußballstream bis Online-Sexforen Der Fall zeigt, wer als Angestellter während der Arbeitszeit privat im In-
ternet surft, der muss wenigstens mit Ärger rechnen. Bei einem Zerspanung-
stechniker reichte es schon, dass er mit einem Kollegen am Dienst-PC kurze Zeit die Live-Übertragung eines Fußballspiels auf einem Pay-TV-Kanal angesehen hatte. Die Folge: Abmahnung. Zu Recht, befand das Arbeitsgericht
Köln (20 Ca 7940/16).
Häufig kommen Arbeitgeber – anders als im Fall des Stuttgarter Auto-
herstellers – vor Gericht sogar mit Kündigungen wegen verbotener Internet­Privatnutzung durch, wie der Blick auf einige Urteile zeigt.
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So konnte ein Arbeitgeber einem Gruppenleiter «Konstruktion» etwa na-
chweisen, dass dieser während der Arbeitszeit knapp 40 Stunden privat ge-
surft hatte. Der genutzte Computer war durch ein extrem hohes Datenvolu­men aufgefallen. Im Betrieb war die private Internetnutzung nur
in Ausnahmefällen und nur während der Pausen erlaubt. Dem Mitarbeiter wurde deshalb fristlos gekündigt. Vor Gericht wurde dann etwa darum ger­ungen, ob die Browserchronik überhaupt ausgewertet werden dürfe. Ja, befand
das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Zwar seien diese Daten eindeu­tig personenbezogen und es liege keine Einwilligung des Mitarbeiters für die Auswertung vor. Doch das spiele keine Rolle, da laut Bundesdatenschutzge­setz Verlaufsdaten durch den Arbeitgeber zur Missbrauchskontrolle ohne Ein­willigung des Arbeitnehmers gespeichert und ausgewertet werden dürften (5 Sa 657/15).
In diesem Fall beförderte der Browserverlauf einiges zu Tage: Nicht nur
die vom Gruppenleiter eingeräumten Aufrufe von Bank- und Shoppingseiten. Er hatte auch Partnerbörsen genutzt, fetischistische Darstellungen von Frauen
als Tier aufgerufen, Seiten der Sado-Maso-Szene konsultiert und in Online­Sex-Foren gelesen. Selbst eine Datei mit pornografischen Bildern fand sich
auf dem Rechner. Ein Verstoß gegen die verbotene Privatnutzung des Inter-
nets wiege umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer dabei seine
Arbeitspflichten zeitlich und inhaltlich vernachlässige, befanden die Richter. Der gekündigte Mi-tarbeiter ging zwar noch in Revision, doch letztlich
schlossen beide Seiten einen Vergleich (2 AZR 198/16).
«Kein sozialadäquates Verhalten» Auch der Schichtführer eines Chemieunternehmens rief während des
Dienst Seiten mit erotischen und pornografischen Inhalten auf. Immerhin: Seinen Browserverlauf löschte er im Anschluss.
Doch auch das rettete ihn nicht. Eigentlich war die Internetnutzung im
Betrieb ausschließlich zum dienstlichen Gebrauch gestattet. Davon wollte der
Schichtführer nichts gewusst haben. Er habe während des Dienstes allenfalls gut fünf Stunden privat das Internet genutzt, davon maximal 70 Minuten mit pornografischen Inhalten verbracht. Der Arbeitgeber hingegen kam über einen Zeitraum von etwa drei Monaten auf über 18 Stunden privater Internetnutzung mit fast fünf Stunden bei pornografischen Angeboten.
Das Bundesarbeitsgericht hatte kein Verständnis für den Schmuddel-
kram: Eine exzessive privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit sei
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«kein sozialadäquates Verhalten». Nutze ein Angestellter das Internet trotz Verbots in erheblichem zeitlichen Umfang, könne er nicht darauf vertrauen,
dass der Arbeitgeber dies schon tolerieren werde (2 AZR 581/04). Durch die Art der aufgerufenen Inhalte sei das Unternehmen zudem dem Risiko
ausgesetzt worden, «in der Öffentlichkeit in ein problematisches Licht gesetzt zu warden». Der Mann habe das Internet schließlich «nicht für unverfängliche
private Zwecke genutzt», sondern «sich mit pornografischen Bildern und Vid-eosequenzen während der Arbeitszeit versorgt».
Ein Selbstläufer ist die Kündigung mit dem Vorwurf der verbotenen
In-ternet-Privatnutzung aber nicht. So wurde etwa die außerordentliche Kün­digung einer Leiterin des Finanz- und Rechnungswesens in einem Bauun-
ternehmen vor Gericht gekippt. Ihr PC war von einem Spezialisten überprüft worden, um Privattätigkeiten während der Arbeitszeit zu belegen. Der Arbeit-
geber konnte aber nicht belegen, dass der Frau eine Arbeitsanweisung mit dem Verbot der privaten Internetnutzung bekannt war. Den Erhalt hatte er sich jedenfalls nicht schriftlich bestätigen lassen. So sah das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die arbeitsrechtlichen Pflichten «nicht in gravierendem Maß»
verletzt (7 Sa 406/17). Das aber wäre für eine außerordentliche Kündigung nötig gewesen.
Artikel 4. Zwei weitere Frauen erheben Vorwürfe gegen
Harvey Weinstein Zwei weitere Frauen erheben Vorwürfe gegen Harvey Weinstein ZEIT-ONLINE.
2. Oktober 2020, 20:37 Uhr
Eine Anklage wegen sexueller Nötigung soll in ein laufendes Verfahren
gegen den Ex-Filmproduzenten aufgenommen werden. Er sitzt bereits eine Haftsstrafe von 23 Jahren ab.
Gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein sind in Kali-
fornien weitere Vorwürfe von Sexualstraftaten erhoben worden. Zwei Frauen, die nicht namentlich genannt wurden, haben Vorwürfe wegen an-
geblicher sex-ueller Übergriffe in Hotels in Beverly Hills vorgebracht, teilte die Staatsan-waltschaft mit. Die Vorfälle sollen sich zwischen 2005 und 2010 ereignet ha-ben. Die zusätzliche Anklage wegen sexueller Nötigung soll in das seit Jahresbeginn gegen den 68-Jährigen laufende Verfahren aufge­nommen werden.
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Gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein sind in Kali-
fornien weitere Vorwürfe von Sexualstraftaten erhoben worden. Zwei Frauen, die nicht namentlich genannt wurden, haben Vorwürfe wegen an-
geblicher sex-ueller Übergriffe in Hotels in Beverly Hills vorgebracht, teilte die Staatsan-waltschaft mit. Die Vorfälle sollen sich zwischen 2005 und 2010 ereignet ha-ben. Die zusätzliche Anklage wegen sexueller Nötigung soll in das seit Jahresbeginn gegen den 68-Jährigen laufende Verfahren aufge­nommen werden.
Artikel 5. Experten kritisieren Trump-Behandlung mit nicht
zugelassenem Mittel
Experten kritisieren Trump-Behandlung mit nicht zugelassenem Mittel
ZEIT-ONLINE.
3. Oktober 2020, 7:53 Uhr
Der US-Präsident wird mit Remdesivir behandelt – und einem «experi-
mentellen Antikörper-Cocktail». Das Mittel der Pharmafirma Regeneron ist
noch gar nicht zugelassen.
US-Präsident Donald Trump wird während seines Aufenthalts im
Wal-ter-Reed-Militärkrankenhaus wegen seiner Infektion mit dem Corona­virus mit dem Medikament Remdesivir behandelt – sowie mit einem «experi-
mentellen Antikörper-Cocktail». Dies teilte sein Arzt Sean Conley mit, wenige Stunden nachdem Trump in die Klinik in Bethesda nördlich von
Washington gebracht worden war. Demnach habe Trump eine Dosis synthe-
tischer Antikörper des US-Pharmakonzerns Regeneron erhalten.
Trump gehe es «sehr gut», er benötige keine Sauerstoffzufuhr, schrieb
der Mediziner weiter. Der Präsident nehme auch Zink, Vitamin D, das Ma-
genmittel Famotidin, das Schlafhormon Melatonin und Aspirin ein. Er weise
Ermüdungserscheinungen auf, weitere Details zu seinen Symptomen gab es nicht. Zu First Lady Melania dagegen hieß es, ihr gehe es weiterhin gut und
sie habe lediglich einen leichten Husten und Kopfschmerzen. US-Medien ber­ichteten, Trump habe Fieber gehabt.
Experten kritisierten die Entscheidung, den Präsidenten mit dem Anti-
körper-Mittel von Regeneron zu behandeln. Dies befinde sich schließlich noch
in der Erprobungsphase, hieß es. «Wir sollten dem Präsidenten dieses Medi­kament nicht verabreichen, bevor seine Wirksamkeit bewiesen ist», schrieb der Notfallmediziner Jeremy Faust vom Brigham and Women's-Krankenhaus in Boston auf Twitter.
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«Es ist schlechte Wissenschaft, schlechte Medizin und schlechte Ethik,
mächtigen Leuten unerprobte Dinge zu geben, die man normalen Leuten nicht gibt», sagte Medizindozent Vinay Prasad von der Universität von Kalifornien
in San Francisco.
Pharmafirma: Trump ist nicht der erste, der das Mittel bekommt Die Behandlung mit dem Antikörper-Cocktail wird derzeit in klinischen
Studien untersucht, zugelassen ist das Mittel nicht. Regeneron-Chef Leonard Schleifer sagte der New York Times, sein Unternehmen sei der Bitte des Weißen Hauses nach dem Mittel «gerne nachgekommen». Trump sei nicht der erste Patient, der das Mittel auf Grundlage einer Ausnahme bekommen habe. Der Zeitung zufolge kennen sich Schleifer und Trump seit Jahren, der Pharma­chef ist Mitglied in einem Golfklub des Präsidenten in Westchester County im US-Bundesstaat New York.
Vor wenigen Tagen hatte Regeneron erklärt, erste Tests hätten gezeigt,
dass sein intravenös verabreichter Antikörper-Cocktail die Virenlast bei nicht
im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten reduzieren und die Gene­sungszeit verkürzen könne. Weitere Studien laufen noch.
Trump hatte am Freitag kurz nach Mitternacht bekanntgegeben, dass er
sich mit dem Coronavirus angesteckt habe. Die Verlegung ins Krankenhaus
nannte das Weiße Haus eine Vorsichtsmaßnahme. Sein Arzt Conley schrieb, er habe dies in Rücksprache mit Spezialisten des Walter-Reed-Krankenhauses
und von der Johns-Hopkins-Universität empfohlen. Trump gehört mit seinen 74 Jahren zur Risikogruppe.
Hinweis der Redaktion Wir hatten zuerst berichtet, dass das Mittel Remdesivir des US-Phar-
maunternehmens Gilead nicht zugelassen ist und sich die Kritik der Ex-perten auf diese Behandlung bezieht. Dies ist falsch und wir bitten, diesen Feh-ler zu entschuldigen. Richtig ist: Remdesivir ist zugelassen. Das Antikörper-Mittel der US-Firma Regeneron nicht. Die Kritik bezieht sich auf die experi-mentelle Therapie mit diesem Mittel.
Artikel 6. Ursula von der Leyen will mit Boris Johnson direkt sprechen
Ursula von der Leyen will mit Boris Johnson direkt sprechen ZEIT-ONLINE.
2. Oktober 2020, 17:06 Uhr
Ein Durchbruch für einen Handelspakt zwischen Großbritannien und der
EU ist noch nicht geschafft. Fragen wie Umwelt- und Sozialstandards sind weiter offen.
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Verhand-
lungen über einen Handelspakt mit Großbritannien noch einmal intensivieren. «Wir wollen einen Deal», sagte die 61-Jährige am Nachmittag nach dem EU­Gipfel in Brüssel. Dies sei vor allem in der Corona-Krise und mit einem so engen Nachbarland wünschenswert – allerdings nicht zu jedem Preis.
Am Freitag endete in Brüssel die neunte und letzte offiziell angesetzte
Verhandlungsrunde mit den Chef-Unterhändlern Michel Barnier und David Frost. Doch der Durchbruch blieb aus. Die EU kündigte an, Kommis-si-
onspräsidentin von der Leyen werde sich am Samstag mit dem britischen Premier Boris Johnson per Video zusammenschalten, um über weitere Schritte
zu reden.
Die schwierigsten Fragen in den Verhandlungen sind nach von der
Leyens Worten immer noch «komplett offen». Dazu zählen die von der EU ge-wünschten gleichen Wettbewerbsbedingungen, also gleiche Umwelt- und Sozi-alstandards sowie gleiche Beihilferegeln für die Wirtschaft. Das sei eine Frage der Fairness. Auch beim Streitpunkt Fischerei gibt es nach ihren Worten noch keinen Durchbruch.
Johnson nennt als letzte Deadline den 15. Oktober
Eine Einigung sei jedoch noch möglich. Auch der Streit mit Großbritan-
nien über die Einhaltung des bereits gültigen Austrittsabkommens sei lösbar.
Allerdings laufe die Zeit davon. Johnson hatte als letzte Deadline den 15. Ok-
tober ins Spiel gebracht, die EU kann sich eine etwas längere Verhandlung­sphase vorstellen. Fakt ist jedoch: Ein Abkommen müsste noch bis Ende des
Jahres ratifiziert werden, daher gilt der Oktober als letzte Chance auf eine Einigung.
Da die Brexit-Übergangsphase zum Jahreswechsel ausläuft, droht ohne
einen Handelspakt der harte wirtschaftliche Bruch zwischen Großbritannien
und der EU. Das Land scheidet auch aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion aus – somit drohen Zölle, Staus an der Grenze und andere Hürden.
Zuletzt war zwischen beiden Seiten zu allem Überfluss ein Streit über das
britische Binnenmarktgesetz entbrannt, das am Dienstag vom Unterhaus des britischen Parlaments gebilligt wurde. Es soll wichtige Teile des 2019 von Premierminister Boris Johnson geschlossenen Abkommens wieder aushebeln. London will damit im Fall eines No-Deal-Brexits den flüssigen Handel zwischen den Landesteilen sichern, die EU-Kommission sieht das jedoch als Verstoß gegen internationales Recht und leitete rechtliche Schritte ein.
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