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Немецкий яз для заочников.doc
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3. Лексико-грамматические упражнения

1. Ответьте на вопросы к тексту.

  1. Aus welcher Sprache kommt das Wort „Manager"?

  2. Was bedeutet auf Deutsch das englische Wort „to manage"?

  3. Nennen Sie die wichtigsten Aufgaben eines Managers.

  4. Welche Voraussetzungen muss ein Manager erfüllen, um erfolgreich zu sein?

  5. Welche Faktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Motivation der Mitarbeiter?

  6. Was ist für den autoritären Führungsstil typisch?

  7. Was ist für den kooperativen Führungsstil typisch?

2. Выберите подходящие по смыслу прилагательные из предложенного списка.

belastbar hilfsbereit risikofreudig teamorientiert unentschlossen tolerant pünktlich kontaktfreudig

1. Der Mensch, dem Teamarbeit Spaß macht, ist

2.Die Menschen, die Kontakte suchen und finden und viele Freunde haben, sind

3. Der Mensch, der Meinungen respektiert, ist

4. Der Mensch, der viel, intensiv und unermüdlich arbeitet, ist

5. Der Mensch, der langsam entscheidet, ist

6.Der Mensch, der vor persönlichen Risiken keine Angst hat, ist

7.Das Mädchen, das gern bereit ist, anderen Menschen zu helfen, ist

8.Die Person, die genau zu der Zeit, die festgelegt war, kommt, ist

3. Прочитайте текст «Немцы глазами иностранцев» и заполните таблицу.

Die Ausländer, die ein Jahr oder länger in Deutschland gelebt haben, haben folgende Meinung von den Deutschen.

Deutsche sind fleissig, ordentlich, diszipliniert und genau, doch selten spontan, offen und herzlich. Überwiegend werden die Deutschen als freundlich, höflich, hilfsbereit, zuverlässig bezeichnet. Doch 20 Prozent der Aussagen sind negativ. Die Ausländer stellten bei den Deutschen Fleiß, Disziplin, Ordnung, Zuverlässigkeit. Genauigkeit und Sparsamkeit fest, aber sie vermissten Phantasie, Flexibilität und Risikofreudigkeit. Sie nannten die Deutschen "ernst, reserviert, verschlossen, unpersönlich, kühl". Die meisten fanden es schwierig, freundschaftliche engere Kontakte mit Deutschen herzustellen.

Положительные качества немцев по мнению иностранцев

Отрицательные качества

fleissig

Nicht flexibel

4. Пользуясь словарём, определите, какие существительные соответствуют прилагательным.

Fleissig

Sparsam

Flexibel

Hrezlich

Diszipliniert

Freundlich

Höflich

Ernst

Verschlossen

Hilfsbereit

risikofreudig

Der Fleiß die Sparsamkeit

5. Напишите какими качествами обладает по Вашему мнению симпатичный человек?

6.Напишите, какими качествами по Вашему мнению обладает успешный менеджер или хороший чиновник?

Thema 4. Beruf eines Juristen

  1. Переведите на русский язык все подчёркнутые слова.

  1. Прочитайте и переведите текст со словарём.

  1. Составьте краткий пересказ текста о профессиональной подготовке юриста.

Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.

Juristische Ausbildung

Die klassische Juristenausbildung ist zweistufig: Sie umfasst ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und eine zweijährige praktische Ausbildung in verschiedenen juristischen Tätigkeitsfeldern (Rechtsreferendariat oder Vorbereitungsdienst). Studienvoraussetzung ist in der Regel die (allgemeine) Hochschulreife (Abitur). Beide Ausbildungsabschnitte enden mit staatlichen Prüfungen, dem ersten und dem zweiten Staatsexamen. Der Jurist ist breit in den drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) ausgebildet („Volljurist“) und kann jeden der klassischen juristischen Berufe ergreifen („Einheitsjurist“). Zur Bewältigung der großen Stofffülle nimmt die Mehrheit sowohl der Studenten als auch der Referendare die Dienste eines privaten Repetitors in Anspruch; zunehmend gehen auch Universitäten dazu über, eigene Wiederholungskurse für Kandidaten des ersten Examens anzubieten. Wegen der generalistischen Ausbildung werden berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zu einem großen Teil erst mit Eintritt in das Berufsleben erworben.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts gibt es daneben neue Studiengänge (z. B. Wirtschaftsrecht), deren Inhalte von der traditionellen Ausbildung zum Juristen abweichen. Diese Studiengänge sind auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt und haben eine von Grund auf andere Qualifikation zum Ziel. Sie enden mit Universitätsprüfungen, die dem Erwerb eines akademischen Grades (z. B. Diplom-Wirtschaftsjurist) dienen. Diese Abschlüsse erfordern keine 2-jährige praktische Ausbildung (Referendariat) mit anschließender Examensprüfung. Absolventen dieser neuen Studiengänge sind nicht zur selbständigen, geschäftsmäßigen Rechtsberatung zugelassen; diese bleibt den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Studium der Rechtswissenschaft

Das klassische Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland ausschließlich von Universitäten angeboten. Es umfasst in der Regel neun Semester (Regelstudienzeit), in denen die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht in der Theorie behandelt werden. Der Student der Rechtswissenschaft wird im akademischen Sprachgebrauch als „stud. iur.“ („studiosus iuris“, lateinisch Lernender der Rechte) bezeichnet. Nach der Anmeldung für die Erste Juristische Prüfung, teilweise auch schon nach Erlangung der dazu erforderlichen akademischen Leistungsnachweise, führen Jurastudenten gelegentlich die Bezeichnung cand. iur.(„candidatus iuris“). Dieser traditionelle Titel hat heute allerdings nur noch historische bzw. formale Bedeutung.

Das juristische Studium dient der Vorbereitung auf die „Erste Juristische Staatsprüfung“ (oder Referendarexamen), ein Staatsexamen, in dem der Kandidat umfassende Rechtskenntnisse nachweisen muss (grundsätzlich ohne Spezialisierung). Diese Staatsprüfung ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum Volljuristen und damit für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Beamter im höheren Dienst).

Da die Erste Prüfung für die meisten Studenten nur ein Zwischenschritt ist auf dem Weg zum Volljuristen, erlangt man mit ihr traditionell keinen akademischen Grad. Für Absolventen, die direkt nach dem Ersten Examen auf den Arbeitsmarkt treten, kann sich dies als Nachteil auswirken, insbesondere bei Bewerbungen im Ausland, wo die Eigentümlichkeiten der deutschen Juristenausbildung nicht geläufig sind. Deswegen haben seit den 1990er Jahren mehrere Bundesländer begonnen, den Absolventen des Ersten (Staats-) Examens einen Titel zu verleihen - je nach Bundesland „Jurist (Univ.)“ oder „Referendar“ (z. B. § 15 Abs. 4 SächsJAPO)[1]. Ebenso sind manche Universitäten dazu übergegangen, ihren Studenten nach der Ersten Prüfung auf Antrag ohne zusätzliche Prüfung den Grad eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) oder eines Magister iuris (Mag. iur.) zu verleihen. Um Verwechselungen vorzubeugen, ist aber zu beachten, dass die Universität Hamburg den akademischen Grad des Magister juris auch ohne Bestehen des 1. juristischen Staatsexamens allein auf der Grundlage von an der Universität erbrachten Leistungen verleiht. [2] An der Hamburger Bucerius Law School wird der Titel Bachelor of Laws (LL.B.) nach zehn sog. Trimestern auf Basis der Studienleistungen während des gesamten Studiums verliehen. Der akademische Grad eines Bachelor of Laws steht dem eines universitären Diplom-Juristen oder Magister iuris nicht gleich.

Vorbereitungsdienst

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ersten Prüfung haben die Absolventen das Recht, am zweiten Ausbildungsabschnitt der staatlichen Juristenausbildung teilzunehmen, dem juristischen Vorbereitungsdienst ((Rechts-) Referendariat). Ziel des Referendariats ist es, neben der weiterführenden und vertiefenden theoretischen Ausbildung, vor allem im Prozessrecht, einen Einblick in die praktische Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, der Verwaltung und von Rechtsanwälten zu geben.

Das Referendariat dauert mindestens anderthalb Jahre und umfasst mehrere „Stationen“, in denen der Referendar einem Volljuristen, der die praktische Ausbildung überwacht, zugewiesen wird und die Arbeit in den verschiedenen juristischen Berufen erlernen soll. Zwingend ist je eine Station bei einem Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde und bei einem Rechtsanwalt; außerdem müssen die drei Hauptgebiete des Rechts mit je einer Station abgedeckt werden: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. In jeder Station übernimmt ein erfahrener Jurist als Einzelausbilder die Betreuung des Referendars; daneben finden begleitende Übungs- und Lehrveranstaltungen statt.

In den meisten Bundesländern ist der Vorbereitungsdienst als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis organisiert, in anderen Ländern werden die Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt; der Referendar erhält eine monatlich zu zahlende Ausbildungsbeihilfe.

Zweite Juristische Staatsprüfung

Den Abschluss des Referendariats bildet die Zweite Juristische Staatsprüfung (weitere Bezeichnungen: Zweites Juristisches Staatsexamen, Assessorexamen, Großes Juristisches Staatsexamen). Der Referendar muss mehrere umfangreiche Klausuren schreiben, eine mündliche Prüfung absolvieren und (außer in Bayern) einen Aktenvortrag halten.

Die zweite Staatsprüfung wird von einer staatlichen Behörde (Landesjustizprüfungsamt (LJPA) o.ä.) abgenommen.

Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erlangt man die „Befähigung zum Richteramt“ und die „Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst“, die zugleich Voraussetzung ist für die Zulassung als Rechtsanwalt, für die Einstellung als Staatsanwalt, für den höheren Staatsdienst und für andere juristische Berufe.

Absolventen der Zweiten Staatsprüfung sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor des Rechts“ zu führen (lateinisch assessor iuris, abgekürzt „ass. iur.“). Außerhalb des akademischen Milieus ist dieser Begriff ungebräuchlich, weil er von Laien häufig mit der gleichlautenden Amtsbezeichnung für Beamte auf Probe verwechselt wird. Im Alltag wird ein Rechtsassessor zumeist als Volljurist bezeichnet - dieser Begriff ist allerdings kein offizieller Titel und auch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Benotung

Im rechtswissenschaftlichen Studium und in beiden Staatsprüfungen erfolgt die Benotung nach einem 18-Punkte-System. Einzelleistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten usw.) werden dabei gemäß § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV) wie folgt bewertet:

  • 16–18 Punkte = sehr gut

  • 13-15 Punkte = gut

  • 10–12 Punkte = vollbefriedigend

  • 7– 9 Punkte = befriedigend

  • 4– 6 Punkte = ausreichend

  • 1- 3 Punkte = mangelhaft

  • 0 Punkte = ungenügend.

In beiden Staatsexamina wird aus den Einzelnoten eine Gesamtpunktzahl gebildet, aus der die Gesamtnote gemäß § 2 JurPrNotSkV wie folgt ermittelt wird: 18,00–14,00 Punkte (sehr gut); 13,99–11,50 Punkte (gut); 11,49–9,00 Punkte (vollbefriedigend); 8,99–6,50 Punkte (befriedigend); 6,49–4,00 Punkte (ausreichend), 3,99–0 Punkte (nicht bestanden).

Es zählt zu den traditionellen Besonderheiten der deutschen Juristenausbildung, dass die Benotung außerordentlich sparsam erfolgt. Die meisten bestandenen Prüfungen werden nur mit "ausreichend" bewertet. Im Bundesdurchschnitt erreichen weniger als 15 % der Absolventen die Notenstufen "vollbefriedigend" oder besser. In beiden Staatsexamina werden die Abschlussnoten „sehr gut“ und „gut“ nur von den besten 2-3 % eines Jahrgangs erreicht. Ein "sehr gut" wird in manchen Bundesländern sogar nur alle paar Jahre vergeben.

Schweiz

In der Schweiz versteht man unter einem Juristen einen Akademiker, der entweder an einer Universität oder an einer Fachhochschule das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat. Der universitäre Regelabschluss ist das Lizentiat (normalerweise lic. iur.) oder neu der Master (beispielsweise MLaw, Master of Law). Der Titel nach einem Rechtsstudium an einer Fachhochschule ist eidg. dipl. Wirtschaftsjurist FH oder neu der Bachelor (BLaw), beziehungsweise der Master (MLaw). Seit dem Bologna-Prozess gibt es an Universitäten und Fachhochschulen den ersten Studienabschluss Bachelor (BLaw), der in der Regel nach drei Studienjahren verliehen wird. „Jurist“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein akademischer Grad. Seit der europäischen Angleichung des Studienganges ist es den Juristen möglich, eine Gleichwertigkeitsbestätigung zu verlangen. Demnach wird mit Urkunde bestätigt, dass die Bezeichnung „lic.iur“ der Bezeichnung „Master of Law“ gleichgestellt wird. Es ist jedoch nur gestattet, eine der beiden Bezeichnungen zu verwenden.

Juristen mit Lizenziat oder Master werden nach einem kantonal unterschiedlich langen Praktikum im Rechtsbereich (Anwaltskanzlei, Gericht usw.) zur Anwaltsprüfung zugelassen, welche aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil besteht. Nach erfolgreicher Prüfung darf man sich Rechtsanwalt nennen (kurz RA) und exklusiv im rechtsanwaltlichen Monopolbereich vor Gerichten wirken. Aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz dauert das Praktikum unterschiedlich lange. Im Kanton Solothurn dauert das Praktikum für Rechtsanwälte 12, im Kanton Bern gar 18 Monate. Außerdem verlangen die Kantone unterschiedliche Grundausbildungen der Universitäten. Wer z. B. an der Uni Freiburg im Üechtland sein Studium abgeschlossen hat, bedarf u. a. zusätzlicher Ausbildungen im Bereich der Gerichtsmedizin. Auf gesetzlicher Grundlage wurde die kantonale Legitimation der Rechtsanwälte aufgehoben und analog dem Binnenmarktgesetz die Ausübung des Berufes im gesamten Gebiet der Schweiz ermöglicht. Das Monopol, im Bereich der Gerichte zu wirken, ist in wenigen Kantonen gelockert. Dort können in den bürgerlichen Ehren stehende, mündige und urteilsfähige Personen vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen andere vor Gericht vertreten.

Die größte juristische Fakultät der Schweiz ist an der Universität Zürich zu finden. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist bisher die einzige Fachhochschule, welche ein juristisches Studium anbietet.

Составитель: Сохань Е.В.