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Bildung

Das Bildungssystem ist in Belgien aufgrund der weitreichenden Befugnisse der einzelnen Gemeinschaften unterschiedlich, das Hochschulwesen wurde aber im Zuge des Bologna-Prozesses weitgehend auf zwischengemeinschaftlicher und europäischer Ebene vereinheitlicht. Die föderale Instanz von Belgien ist zuständig für die Pensionen der Lehrer, das Festlegen des Minimalwissens zur Erlangung eines Diploms und für die Schulpflicht (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr).

Schulen der flämischen Gemeinschaft

Ab zweieinhalb oder vier Jahren besuchen Kinder normalerweise eine Art Kindergarten mit Vorschule (Kleuteronderwijs). Ab sechs Jahren gehen die Kinder sechs Jahre auf die Grundschule (Basisonderwijs). Belgische bzw. flämische Schulen sind öffentlich (flämische Gemeinschaft), frei (subventioniert; meist katholische Schulen) oder privat (nicht subventioniert). In vielen Fällen haben katholische Schulen ein höheres Bildungsniveau als staatliche. Als erste Fremdsprache wird Französisch ab dem fünften Schuljahr unterrichtet. Ab dem siebenten Schuljahr erfolgt der Unterricht auf einer der Sekundarschulen.

Die Sekundärschulen (Sekundär Onderwijs) werden wie folgt unterteilt:

a) erste Schulstufe (vom 12. bis 14. Jahr)

b) zweite und dritte Schulstufe (vom 14. bis 18. Jahr): Wahl zwischen

ASO (allgemeiner sekundärer Unterricht)

KSO (kunstbildender sekundärer Unterricht)

TSO (technischer sekundärer Unterricht)

BSO (beruflicher sekundärer Unterricht)

c) vierte Schulstufe (ab dem 18. Jahr; keine Schulpflicht): hauptsächlich Krankenpflegeschulen

Englischunterricht hat man ab dem zweiten Lehrjahr des sekundären Unterrichts auf einer ASO. Gewöhnlich kann ein Schüler zwischen den folgenden Richtungen wählen: Mathematik, Griechisch, Latein, Naturwissenschaften. In den späteren Jahren kommen noch weitere Richtungen wie Wirtschaft/Handel, Humanwissenschaften und moderne Sprachen hinzu. Ein Großteil der belgischen Schüler der fünften und sechsten Klasse auf einer ASO hat auch mindestens eine Stunde Deutsch pro Woche, manchmal auch drei. Auf KSO-Schulen, die es meistens nur in großen Städten gibt, hat der Schüler die Auswahl zwischen z. B. Comiczeichnen, Computergrafik etc. Der Schüler nimmt aber dennoch auch an Englisch- und Französischunterricht sowie Mathematik teil. Abgeschlossen wird mit dem Diploma Sekundär Onderwijs (Abitur), mit dem man Zugang zu einem Hochschulstudium erhält.

Da Schulpflicht bis 18 besteht, kann man, sobald dieses Alter erreicht wurde, die Schule verlassen oder warten, bis man das 'Diploma' bekommen hat. Ausnahmen bilden BSO-Schulen: Dort kann man schon früher die Schule verlassen und der Schulpflicht mit einer Lehre/Berufsausbildung nachkommen.

Schulen der französischen Gemeinschaft

Kinder können ab dem Alter von drei Jahren in einen Kindergarten (école gardienne) aufgenommen werden. Vom 6. bis zum 12. Lebensjahr besuchen Schüler die Primarstufe (enseignement primaire). Die Klassenstufen werden von der première primaire bis zur sixième primaire durchgezählt. Ab der deuxième primaire können die französischsprachigen Schüler als zweite Sprache Niederländisch lernen. Die Sekundarstufe umfasst wie die Primarstufe sechs Jahre, sie bietet zwei unterschiedliche Ausbildungsrichtungen:

-klassisch-humanistische Richtung mit drei Jahren Ecole moyenne inférieure und nachfolgend drei Jahren Ecole moyenne superiere mit dem Abschluss Diplôme d’humanités, das dem deutschen Abitur entspricht.

-technisch-wirtschaftswissenschaftliche Richtung enseignement technique ou professionel mit ebenfalls sechs Jahren Unterricht und dem Abschluss Diplôme technique oder Diplôme professionnel.

Schulen der deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Schulbildung hat die gleiche Alterseinteilung wie in den anderen Teilen Belgiens: Ab dem dritten Lebensjahr kann der Kindergarten besucht werden. Ab dem 5. oder 6. Lebensjahr besucht man dann eine sechsjährige Primarschule. Weitere sechs Jahre werden auf einer Sekundarschule absolviert. Einige Schulen umfassen alle drei Altersstufen, können also vom Kindergarten bis zum Abitur besucht werden. Andere Schulen können nur vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr besucht werden, anschließend muss auf eine andere Schule gewechselt werden. Manche Schulen sind reine Sekundarschulen (7. –12. Schuljahr). Bereits ab dem 1. Schuljahr wird Französisch unterrichtet. Ab dem 8. Schuljahr kommt als dritte Sprache Englisch hinzu. Ab dem 9. Schuljahr kann ein Schüler in einigen Schulen zwischen Sozial-Naturwissenschaften, Sprachen, Kunst, Sekretariat, Wirtschaftswissenschaften oder Elektronik wählen.

Bei der Sprachenabteilung (neusprachlicher Zweig) erlernt man neben Englisch und Französisch noch Italienisch, Spanisch und Niederländisch. Schulpflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr, wobei man dieser Pflicht auch mit einer Lehre entsprechen kann. Dort muss man lediglich zweimal die Woche zur Berufsschule. In der DG gibt es auf einigen Schulen eine sogenannte berufliche Abteilung (z. B. Robert-Schuman-Institut-EUPEN[20] und Bischöfliche Schule – Technisches Institut St. Vith). Diese Abteilung ist sehr gut für lernschwache Schüler geeignet, allerdings auch für Schüler, die ihren Berufswunsch schon genau kennen. Das erhaltene Abitur ist mit einem Fachabitur zu vergleichen. Um ein solches Abitur zu erhalten, muss man die Schule noch ein Jahr länger besuchen, hier sind es nämlich insgesamt 13 Jahre.

In den berufsbildenden Abteilungen kann ein Schüler zwischen Büro, Friseur, Kochen, Schreinerei oder sozialen Berufen wählen. In den darauffolgenden Jahren wird man in seinem gewählten Fach ausgebildet. Die allgemeinen Fächer sind auf ein Minimum reduziert, dafür wird man optimal auf seinen späteren Beruf vorbereitet. In vielen Schulen der DG ist eine gewisse Kenntnis in der deutschen Sprache Pflicht. So gibt es viele Frankophone, die der deutschen Sprache mächtig sind, weil sie eine deutschsprachige Schule besuchen oder besucht haben, aber genauso viele Deutschsprachige, die sehr gut französisch sprechen, weil sie eine französischsprachige Schule besucht haben.