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Ein Bund – sechzehn Länder

LANDESKUNDLICHE TEXTE MIT ÜBUNGEN

Dr. E.G.Nosova

I.A.Gaponova

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesrepublik Deutschland .....................................................

Berlin.................................................................................................

Baden-Württemberg..........................................................................

Bayern................................................................................................

Brandenburg......................................................................................

Bremen...............................................................................................

Hamburg.............................................................................................

Hessen.................................................................................................

Nordrhein-Westfalen...........................................................................

Rheinland-Pfalz...................................................................................

Saarland...............................................................................................

Sachsen................................................................................................

Sachsen-Anhalt....................................................................................

Schleswig-Holstein..............................................................................

Thüringen.............................................................................................

Niedersachsen.......................................................................................

Mecklenburg-Vorpommern..................................................................

Quiz.......................................................................................................

Lösungen...............................................................................................

DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLD

Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Herzen Europas. Sie ist umgeben von neun Nachbarstaaten: Dänemark im Norden, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich im Westen, der Schweiz und Österreich im Süden und von der Tschechischen Republik und Polen im Osten.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist rund 357 000 qkm groß. Die längste Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt 876 km, von Westen nach Osten 640 km. Die äußersten Grenzpunkte sind: List auf der Insel Sylt im Norden, das sächsische Deschka im Osten, das bayerische Obersdorf im Süden und Selfkant (Nordrhein-Westfalen) im Westen. Die Grenzen der BRD haben eine Länge von insgesamt 3 758 km.

Landschaften. Die deutschen Landschaften sind außerordentlich vielfältig und reizvoll. Niedrige und hohe Gebirgszüge wechseln mit Hochflächen, Stufenländern, Hügel- Berg- und Seelandschaften sowie weiten offenen Ebenen. Von Norden nach Süden unterteilt sich Deutschland in fünf große Landschaftsräume: das Norddeutsche Tiefland, die Mittelgebirgsschwelle, das Südwestdeutsche Mittelgebirgsstufenland, das Süddeutsche Alpenvorland und die Bayerischen Alpen.

Im Norden prägen seenreiche, hügelige Geest- und Lehmplatten das Tiefland, durchsetzt von Heiden und Mooren. Chararkteristisch für die Ostseeküste sind in Schleswig-Holstein die Förden, in Mecklenburg-Vorpommern dominiert die Strandsee- und Ausgleichküste. Die wichtigsten Inseln in der Nordsee sind die Ostfriesischen Inseln, die Nordfriesischen Inseln Amrum, Föhr, Sylt sowie Helgoland. Rügen, Hiddensee und Fehmarn liegen in der Ostsee. Die Ostseeküste ist teils sandige Flachküste, teils felsige Steilküste. Zwischen Nord- und Ostsee liegt das niedrige Hügelland der „Holsteinischen Schweiz“.

Die Mittelgebirgsschwelle trennt den Norden vom Süden Deutschlands. Das Tal des Mittelrheins und die hessischen Senken dienen als natürliche Leitlinien des Nord-Süd-Verkehrs. Zu den Mittelgebirgen gehören u.a. Hunsrück, Eifel, Taunus, Westerwald, der Harz im Herzen Deutschlands, die Röhn, der Bayerische Wald, der Frankenwald, der Thüringer Wald und das Erzgebirge.

Zum Südwestdeutschen Mittelgebirgsstufenland gehören die Oberrheinische Tiefebene mit ihren Randgebirgen Schwarzwald, Odenwald und Spessart.

Das Süddeutsche Alpenvorland umfasst die Schwäbisch-Bayerische Hochebene mit ihren Hügeln und großen Seen im Süden und die Donauniederung. Charakteristisch für diese Landschaft sind Moorgebiete, kuppenförmige Hügelketten mit Seen (Chimsee, Starnberger See) und kleine Dörfer.

Der deutsche Teil der Alpen zwischen dem Bodensee und Berchtesgaden umfasst nur einen schmalen Anteil dieses Gebirges: Er beschränkt sich auf die Allgäuer Alpen, die Bayerischen Alpen und die Berchtesgadener Alpen. Eingebettet in die Bergwelt der Alpen sind malerische Seen und beliebte Fremdenverkehrsorte, wie etwa Garmisch-Partenkirchen oder Mittenwald.

Das Klima. Klimatisch liegt Deutschland im Bereich der gemäßigtkühlen Westwindzone zwischen dem Atlantischen Ozean und dem Kontinentalklima im Osten. Große Temperaturschwankungen sind selten. Niederschlag fällt zu allen Jahreszeiten. Im Winter schwankt die Durchschnittstemperatur zwischen 1,5 Grad Celsius im Tiefland und minus sechs Grad im Gebirge. Die Mittelwerte im Juli liegen bei 18 Grad im Tiefland und bei 20 Grad in den geschützten Tälern des Südens. Ausnahmen bilden der obere Rheingraben mit seinem sehr milden Klima, Oberbayern mit dem regelmäßig auftretenden Föhn, einem warmen alpinen Südwind, und der Harz, der mit seinen rauen Winden, kühlen Sommern und schneereichen Wintern eine eigene Klimazone bildet.

Die Bevölkerung. Deutschland zählt rund 82,0 Millionen Einwohner (darunter 7,3 Millionen Ausländer). Die Bundesrepublik ist nach der Russischen Föderation der bevölkerungsreichste Staat in Europa. Mit einer Bevölkerungsdichte von 230 Menschen pro Quadratkilometer gehört Deutschland zu den am dichtesten besiedelten Ländern Europas.

Regionale Unterschiede. Das deutsche Volk ist im Wesentlichen aus verschiedenen germanischen Stämmen wie den Franken, Sachsen, Alemannen, Lothringer und Bayern zusammengewachsen. Heute sind diese alten Stämme in ihrer ursprünglichen Gestalt längst nicht mehr vorhanden, doch leben ihre Traditionen und Dialekte in geschichtlich gewachsenen regionalen Gruppen fort. Unterschiedliche charakteristische Eigenschaften werden den Volksgruppen von alters her zugeschrieben. So gelten die Mecklenburger als verschlossen, die Schwaben als sparsam, die Rheinländer als lebenslustig und die Sachsen als fleißig und pfiffig – traditionelle Erfahrungen, die heute noch immer im Sinn einer folkloristisch-heiteren Rivalität zwischen den Bevölkerungsteilen willkommen sind.

Deutschland ist reich an Mundarten. An Dialekt und Aussprache kann man bei den meisten Deutschen erkennen, aus welcher Gegend sie stammen. Die Mundarten weisen erhebliche Unterschiede auf: Wenn beispielsweise ein Friese oder ein Mecklenburger und ein Bayer sich in ihrer reinen Mundart unterhielten, hätten sie große Schwierigkeiten, einander zu verstehen.

Nationale Minderheiten. Die Lausitzer Sorben sind Nachfahren slawischer Stämme. Sie besiedelten im Zug der Völkerwanderung im 6. Jahrhundert das Gebiet ostwärts von Elbe und Saale. Ihre erste urkundliche Erwähnung stammt von 631. Im 16. Jahrhundert entstand unter dem Einfluss der Reformation eine sorbische Schriftsprache. Das wiedervereinigte Deutschland hat sich zur Förderung der sorbischen Minderheit verpflichtet. Die Friesen sind Nachfahren eines germanischen Stammes an der Nordseeküste (zwischen Niederrhein und Ems) und haben sich – neben ihrer eigenständigen Sprache – zahlreiche Traditionen bewahrt. Im Landesteil Schleswig von Schleswig-Holstein, besonders um Flensburg, lebt eine dänische Minderheit.

Staatlicher Aufbau, Verfassung und Rechtsordnung. Die Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer gegliedert. Bundeshauptstadt ist Berlin. Die BRD ist ein föderativer Staat, d.h. die Bundesländer haben weitgehende Autonomie, besonders in der Kulturpolitik. Die Bundesländer haben eigene Regierungen und Parlamente – Landtage. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen die Regierungen „Senat“. Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt, die in Landeskreise gegliedert sind. Die kleinste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde, deren Parlament Gemeinderat heißt.

Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz vom 8.Mai 1949. Dem Grundgesetz nach ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat. Die Verfassungsorgane sind der Bundespräsident als Staatsoberhaupt, das Parlament und die Regierung. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und dem Bundesrat.

Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist die Sache der Bundesregierung. Trotz seiner vorwiegend repräsentativen Aufgaben kann der Bundespräsident als ausgleichende neutrale Kraft über dem politischen Tageskampf eine große persönliche Autorität gewinnen.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Auflösung ist nur ausnahmsweise möglich und liegt in der Hand des Bundespräsidenten. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung (die Legislative), die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten des Bundestags werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Sie haben also ein freies Mandat. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Die finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch eine Entschädigung („Diäten“) gewährleistet.

Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrats, d.h. sie können nicht ohne oder gegen den Willen des Bundesrats zustande kommen.

Die Bundesregierung, das „Kabinett“, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbstständige, hervorgehobene Stellung ein. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu: Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Kanzler entscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Die starke Stellung des Kanzlers beruht vor allem auf seiner Richtlinienkompetenz: Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik.

Wirtschaftsordnung. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den interna-tional führenden Industrieländern. Mit ihrer wirtschaftlichen Gesamtleistung steht sie in der Welt an dritter Stelle (nach den USA und Japan); im Welthandel nimmt sie sogar den zweiten Platz ein.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war oft vom „Deutschen Wirtschaftswunder“ die Rede. Ludwig Erhard, der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland, hielt wenig von diesem Bild. Er sagte, es habe sich keineswegs um ein Wunder gehandelt, sondern „es war nur die Konsequenz der ehrlichen Anstrengungen eines ganzen Volkes, das nach freiheitlichen Prinzipien die Möglichkeit eingeräumt erhalten hat, menschliche Initiative, menschliche Freiheit und menschliche Energien wieder anwenden zu dürfen“.

Das Wirtschaftssystem in der Bundesrepublik hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg zu einer sozialen marktwirtschaftlichen Ordnung entwickelt. Das Grundgesetz, das die Freiheit der privaten Initiative und das Privateigentum garantiert, unterwirft diese Grundrechte sozialen Bindungen. Dem Staat fällt in der Marktwirtschaft in erster Linie eine Ordnungsaufgabe zu. Die staatliche Wirtschaftspolitik beschränkt sich im wesentlichen darauf, günstige Rahmenbedingungen für die Entfaltung unternehmerischer Initiative und für zusätzliche Beschäftigung zu schaffen. Voraussetzung für das Funktionieren des Marktmechanismus ist der Wettbewerb. Ohne Konkurrenz kann es keine Marktwirtschaft geben. Diesen Wettbewerb belebt eine möglichst große Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen am Markt. Zugleich fördert der Wettbewerb die Verfahrens- und Produktinnovation und zwingt zur Rationalisierung und zum sparsamen Umgang mit knappen Ressourcen.

Die Bundesrepublik ist ein Land mit hohem Produktivitäts- und Einkommensniveau, weit entwickelten Sozialleistungen und großem Wohlstand. Um diesen hohen Standard zu halten, ist die Anpassung an neue Entwicklungen in der Wissenschaft, in der Technik und auf den Weltmärkten unerlässlich.

Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist die Industrie. Weltbekannt und oft auch weltweit mit Niederlassungen, Produktions- oder Forschungsanlagen präsent sind Firmen wie die Autohersteller Volkswagen, BMW und Daimler-Benz, die Chemiekonzerne Hoechst, Bayer und BASF, die Ruhrkohle AG, der Elektrokonzern Siemens, die Energiekonzerne VEBA und RWE oder die Bosch-Gruppe.

(nach Tatsachen über Deutschland)

Erläuterungen:

1.der Stadtstaat: Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit selbstständiger Verfassung darstellt.

2.der Regierungsbezirk: (in der Bundesrepublik Deutschland) mehrere Stadt- und Landkreise umfassender Verwaltungsbezirk eines Bundeslandes.

3.der Landkreis: mehrere, meist kleinere Gemeinden umfassender Bezirk der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.

4.die Gemeinde: unterste Verwaltungseinheit des Staates

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