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I Thema 4: vereinte nationen

Flagge der Vereinten Nationen

Vorsitz

Ban Ki-moon (Generalsekretär)

Gründungszeitpunkt

26. Juni 1945; Inkrafttreten der UN-Charta 24. Oktober 1945

Sitz

New York

Mitgliedstaaten

193

Amtssprachen

  • Arabisch

  • Chinesisch

  • Englisch

  • Französisch

  • Russisch

  • Spanisch

www.un.org


Die Vereinten Nationen (United Nations Organization - UNO) sind 1945 gegründet worden. Grün­dungsmitglieder waren 51 Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatten.

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Grundsätze, die ihre Tätig­keit bestimmen, sind in der UN-Charta vom 26. Ju­ni 1945 sowie in den beiden Menschenrechtspakten „über bürgerliche und politische Rechte“ sowie „über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rech­te“ festgelegt, die 1966 verabschiedet worden sind.

Organe

Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Die Generalversammlung, das zentrale politische Beratungsorgan, besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und ist u. a. für die Verabschiedung des Etats und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge zuständig. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen.

Das bedeutendste Organ ist der Sicherheitsrat. Er kann für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, zum Beispiel Sanktionen verhängen oder UN-Friedenstruppen („Blauhelme“) entsenden.

Der Sicherheitsrat hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und 10 von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählte nichtständige Mitglieder. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens 9 Mitgliedern, darunter aller ständigen Mitglieder. Jedes ständige Mitglied kann also durch einen Einspruch (Veto) das Zustandekommen eines Beschlusses allein verhindern.

Ausführendes Organ ist das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze. Er wird auf fünf Jahre gewählt und erfüllt neben seinen administrativen Aufgaben auch eine politische Funktion. So kann er z. B. vom Sicherheitsrat mit Einzelaufgaben betraut werden.

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist zuständig für „internationale Angelegenheiten auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit“. Er kann dazu Untersuchungen durchführen, Konferenzen einberufen, Abkommen entwerfen und „Empfehlungen abgeben, um die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern“ (Art. 62 UN-Charta).

Der Internationale Gerichtshof, IGH in Den Haag gilt als universelles völkerrechtliches Gericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Gutachten. Die 15 Richter werden auf neun Jahre gewählt. Sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit.

Der Treuhandrat hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es seit 1994 (nach der Entlassung des bis dato unter US-Verwaltung stehenden Staates Palau in die Unabhängigkeit) keine Treuhandgebiete mehr gibt.

Deutschland im Sicherheitsrat

Vom 1. Januar 2011 an ist Deutschland für zwei Jahre Mitglied im wichtigsten Gremium der Vereinten Nationen. Als Mitglied des Sicherheitsrats will Deutschland eine grundlegende Reform des höchsten Gremiums der UNO durchsetzen. Geplant ist unter anderem eine Aufstockung der bisher nur 15 Sitze. Gegenwärtig spiegelt der Aufbau des Sicherheitsrats die politische Machtverteilung kurz nach dem Zweiten Weltkrieg wider. Deutschland hat vor einigen Jahren zusammen mit Indien, Brasilien und Japan die G4-Gruppe gegründet, die sich gemeinsam für eine Reform des Sicherheitsrates einsetzt.