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23-04-2015_18-00-50 / Urheb.Vertr.r.doc
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5. Übersetzen Sie ins Deutsche:

1. Договір координує і регулює соціальну поведінку людей. Це відбувається через взаємні добровільні зобов’язання сторін договору. 2. Договір укладається між двома або більшим числом сторін, і тому розрізняють двосторонні й багатосторонні договори. 3. В договорі кожна сторона обіцяє іншій щось зробити або навпаки чогось не робити. 4. Якщо одна сторона виходить із договору, то інша сторона може позбавити її виконувати договір повністю або частково. 6. Усі сторону договору повинні однаково розуміти його зміст, в іншому випадку вони будуть тлумачити договір і його мету по-різному. 7. Обман з боку однієї із сторін при укладанні договору повністю виключається, а сторони мусять бути здатними його укладати, заявляти про свої інтереси й приймати рішення. 8. Для успішного укладання договору необхідно, щоб сторони мали репутацію надійних партнерів. 9. Певні обставини можуть змусити сторони змінити договір. 10. Зміст угоди залежить від інтересів сторін, вміння і можливостей вести переговори.

III. Praxis und erfahrung

1. Vervollständigen Sie Skizze:

2. Durch ein Rechtsgeschäft entstehen Rechte und Pflichten. Durch ein Verfügungsgeschäft wird auf ein Recht eingewirkt durch inhaltliche Änderung, Übertragung (z.B. Eigentumsübertragung) oder Belastung (z.B. Hypothek). Entscheiden Sie, ob es sich um ein Verpflichtungsgeschäft oder ein Verfügungsgeschäft handelt und erläutern Sie Ihre Entscheidung.

    1. A lässt der Bank eine Hypothek an seinem Grundstück eintragen.

    2. Die C schließt mit ihrem Kollegen K einen Mietvertrag über seine Garage.

    3. X schenkt seiner Freundin F einen Blumenstrauß.

    4. Die S vereinbart mit Architektin A, dass sie ihr haus entwirft.

3. Bei Rechtsgeschäften (Oberbegriff für Verträge) besteht keine Verpflichtung, einen Vertrag abzuschließen oder dabei auf bestimmte Bedingungen einzugehen. Man bezeichnet das als den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Si umfasst die Abschluss und die Gestaltungsfreiheit. Interpretieren Sie den Grundsatz der Vertragsfreiheit an folgendem Schema:

6.Lesen Sie den Kurztext:

Die Vertragspartner müssen geschäftsfähig sein. Jeder Mensch ist von Geburt an rechtsfähig. Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit dem 18. Geburtsjahr ein(Volljährigkeit). Kinder bis zu 7 Jahren und Geisteskranke sind geschäftsunfähig. Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt rechtsfähig. Beschränkt unfähige können nur solche Rechtsgeschäfte allein abschließen, die für sie rechtlich vorteilhaft sind (z.B. ein Geschenk annehmen). Zu anderen Geschäften (z.B. Kaufverträgen) brauchen Sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (z.B. der Eltern). Für Geschäftsunfähige können überhaupt nur die gesetzlichen Vertreter handeln.

7. Benutzen Sie die Informationen aus dem Kurztext und entscheiden Sie, um welche Stufe der Geschäftsfähigkeit es sich in den folgenden Fällen handelt und ob das Rechtsgeschäft zustande kommt.

  1. Die fünfjährige Susi will von ihrem „Taschengeld“ einen Lutscher kaufen.

  2. Der zähnjährige Thomas kauft von seinem Taschengeld ein Buch.

  3. Die 16-jährige Jasmina kauft sich auf Raten ein Mofa.

  4. Der manisch-depressive Gerd kauft sich in einer manischen Phase einen Porsche.

IV. SCHREIBEN

1.Rollenspiel: Abschluss eines Kaufvertrages. Es geht um 2 Situationen: 1) Kauf einer Immobilie; 2) Kreditvergabe zum Kauf eines Autos. Bilden Sie je 2 Gruppen. Jede Gruppe versammelt sich und bespricht ihre Position. Auf einem Blatt Papier skizzieren Sie Ihre Schritte zum Abschluss eines Vertrages (Bedingungen eines Angebotes sowie Bedingungen zur dessen Annahme). Sie besprechen ihre Ziele, Interessen, ihre Handlungen im Rechtsgeschäft. Jede Gruppe wählt einen Vertreter, der die gemeinsam gefertigte Skizze erläutert. Alle Anwesenden machen Erläuterungen, korrigieren die Fehler und rationalisieren die dargebotene Skizze. Anschließend summieren Sie alle Informationen und ziehen Schlüsse aus der Diskussion.

V. NACH IHREM GUTDÜNKEN

1.Lesen die Kurztexte über die Rechtsgeschäfte und interpretieren Sie anhand der Informationen aus dem Text einzelne juristische Begriffe

A. „Vertragsfreiheit“ / „Kontrahierungszwang“

Anmerkungen:

Kontrahierungszwang, m – зобов’язання укласти договір

auf bestimmte Bedingungen eingehenйти на певні умови

Beispiel: A, der deutsch überhaupt nicht spricht, legt in einem Bäckerladen 15 Cent auf den Ladentisch und zeigt auf ein Brötchen. Die Bäckersfrau gibt ihm sofort wortlos ein Brötchen. Damit sind bereits sechs Willenserklärungen abgegeben worden: 1) das Angebot des A, gegen Zahlung von 15 Cent ein Brötchen kaufen zu wollen, 2) die Annahme dieses Angebots durch die Bäckersfrau, 3) das Angebot der Bäckersfrau, dem A das Brötchen zu übereignen, 4) die Annahme dieses Angebots durch A, 5) das Angebot des A, der Bäckersfrau 15 Cent zu übereignen und 6) die Annahme dieses Angebots durch die Bäckersfrau.

Es besteht grundsätzlich weder eine Verpflichtung, einen Vertrag abzuschließen noch hierbei auf bestimmte Bedingungen einzugehen. Man bezeichnet das als den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie), die ihrerseits die Abschluss­freiheit und die Gestaltungsfreiheit umfasst. Die Bäckersfrau ist also nicht ver­pflichtet, A ein Brötchen zu verkaufen, auch wenn A der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Das Gegenteil dieser Abschlussfreiheit ist der Kontrahierungszwang, der nur für ein­zelne Unternehmen ausdrücklich angeordnet ist, die rechtlich oder tatsächlich eine Monopolstellung haben, wie dies etwa bei der Post, Stromlieferungsunter­nehmen oder den öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall ist.

B. Abschlussfreiheit/ inhaltliche Gestaltungsfreiheit

Anmerkungen:

sich auf die Vereinbarung einlassen – йти на домовленість

sofortige Barzahlungнегайна плата готівкою

angemessenдозволений, адекватний

Missbrauch, m - зловживання

wucherische Geschäfte, plлихварська операція

Klausel, f - застереження

Benachteilig, fзаподіяння збитку або шкоди

Außer dieser Abschlussfreiheit besteht auch die inhaltliche Gestaltungsfreiheit. Beim Kaufpreis ist das ohnehin klar. Es steht der Bäckersfrau frei, ihre Semmeln für 10, 15 oder 20 Cent anzubieten. Die Bestimmungen des Schuldrechts gelten nur dann, wenn die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren. Ausnahmen müssen im Gesetz besonders erwähnt sein. Grundsätzlich ist die Verpflichtung aus einem Vertrag sofort zu erfüllen (§ 271 I BGB). Die Bäckersfrau kann sich, wenn A kein Geld bei sich hat, auf die Vereinbarung einlassen, dass er das Brötchen am nächsten Tag bezahlt. Sie kann aber auch erklären, dass sie Kaufverträge nur gegen sofortige Barzahlung ab­schließt.

Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit ist angemessen, wenn beide Vertragspartner wie in dem Beispiel wirtschaftlich gleich stark sind. Ist dagegen ein Vertrags­partner wirtschaftlich schwächer, muss er vor einem Missbrauch der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit geschützt werden. Das geschieht zum einen durch das Verbot, wucherische Geschäfte abzuschließen (§ 138 BGB) und zum anderen dadurch, dass eine Reihe vom Gesetz aufgezählter Klauseln, die einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen, nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden dürfen.

C. Irrtum bei der Abgabe der Willenserklärung

Anmerkungen:

Irrtum, m (Synonym: Fehler, m) - помилка

einen Fehler begehenзробити помилку

anfechten - оскаржити

zum Ver­tragsschluss veranlassenпримусити до укладання договору

Macht ein Vertragsteil bei der Abgabe seiner Willenserklärung einen Irrtum, dann kommt trotzdem ein Vertrag zunächst einmal zustande. Jedoch kann derjenige, der den Fehler begangen hat, seine Willenserklärung anfechten (§ 119 BGB). Tut er das, dann ist sie und damit der Vertrag nichtig (§ 142 BGB). Dasselbe gilt, wenn ein Vertragsteil durch eine Täuschung oder durch Bedrohung zum Ver­tragsschluss veranlasst wurde.

Beispiel: Wollte A beim Versandhaus B 12 Paar Socken kaufen, schreibt er auf den Bestell­schein aber versehentlich ,,21“ statt „12". Dann kommt mit der Lieferung des B der Vertrag über 21 Paar Socken zustande. A kann aber anfechten, da er diese Erklärung gar nicht abge­ben wollte, dann ist der Kaufvertrag nichtig. A kann aber auch auf die Anfechtung verzichten. In diesem Fall bleibt der Kaufvertrag trotz des Irrtums gültig.

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