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ivanov666
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Файл:Deutsch im Rechtswissenschaftsbereich. Учебное пособие для СПО
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sie eine Erbengemeinschaft. Möchte ein Erbe den Nachlass nicht annehmen, hat er
die Möglichkeit, ihn auszuschlagen. Dies ist sinnvoll, wenn das Erbe z.B. vor
allem aus Schulden besteht.
Die Testierfreiheit ist die Befugnis des Erblassers, mit einer Verfügung von
Todes wegen das rechtliche Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode zu
bestimmen. Diese gewillkürte Erbfolge wird durch Testament, Erbvertrag oder
durch gemeinschaftliches Ehegattentestament begründet. Der Erblasser kann
bestimmen, wer Erbe wird und Auflagen machen, wie sein Nachlass verwendet
werden soll. Er kann auch Vermächtnisse erteilen. Vermächtnisse betreffen
bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Der Vermächtnisempfänger ist nicht
Erbe, er hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf sein Vermächtnis gegen den
Erben bzw. gegen die Erbengemeinschaft.
Testamente unterliegen strengen Formvorschriften. Man unterscheidet
privates und öffentliches Testament. Das private Testament muss eigenhändig
geschrieben und unterschrieben werden, sonst ist es nichtig. Bei dem öffentlichen
Testament erklärt der Erblasser seinen Willen einem Notar gegenüber zur
Niederschrift. Die Erklärung vor dem Notar kann mündlich oder schriftlich
abgegeben werden. Der Erblasser kann über das Erbe auch durch Erbvertrag mit
einem anderen verfügen. Zur Aufhebung eines Erbvertrages ist ein besonderer
Aufhebungsvertrag nötig. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament
errichten. Ihre Verfügungen sind voneinander abhängig.
Der Grundsatz der Testierfreiheit umfasst auch das Recht, jemanden von der
Erbfolge auszuschließen, d.h. zu enterben. Diese Freiheit zu enterben wird
allerdings durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, das sich aus dem dritten
Grundsatz ergibt: der Familienerbfolge. Prinzipiell hat die Testierfreiheit Vorrang
vor der Familienerbfolge (d.h. die gesetzliche Erbfolge ist subsidiär / =
nachgeordnet / zur gewillkürten). Nur wenn also der Erblasser keine (abweichende
gewillkürte) Verfügung getroffen hat, bestimmt das Gesetz, wer den Nachlass
erhält. Man geht davon aus, dass die Familie dem Erblasser nahesteht und in der
Regel auch zum Erwerb des Vermögens beigetragen hat. Deshalb sind gesetzliche
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Erben der Ehegatte und die Verwandten des Erblassers. Sie werden auf Kosten der
Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht geschützt.
Der Erblasser kann sie durch Testament von der Erbfolge ausschließen. Sie
sind dann nicht Erben. Ein Mindestanteil - Pflichtteil genannt, verbleibt Ehegatten
und nahen Verwandten aber trotzdem: Als Pflichtteilsberechtigte haben sie einen
schuldrechtlichen Pflichtteilsanspruch auf Geldzahlung gegen den oder die Erben.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Existiert keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erb vertrag), tritt
gesetzliche Erbfolge ein. Ehegatte und Verwandte des Erblassers werden Erben.
Wer von den Verwandten Erbe ist, bestimmt sich nach einem komplizierten
Parentelsystem nach Ordnungen gemeinsamer Vorfahren. Verwandte erster
Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel usw.
Verwandte weiterer Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren
Abkömmlinge, also die Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.
Verwandte dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren
Abkömmlinge, also die Onkel und Tanten (=Geschwister der Eltern des
Erblassers) und Cousins und Cousinen des Erblassers.
Die jeweils verwandtschaftlich nähere Ordnung hat Vorrang vor der
entfernteren, d.h. wenn Verwandte der ersten Ordnung existieren, erben
Verwandte der zweiten, dritten usw. Ordnung nichts. Hat also ein Erblasser zwei
Kinder, eine Mutter und eine Cousine, erben nur zwei Kinder. (= Erben 1.
Ordnung); die Mutter (2. Ordnung) und die Cousine (3. Ordnung) bekommen
nichts.
Innerhalb der Ordnungen erben die jeweils näher mit dem Erblasser
Verwandten. Hat also ein Erblasser z.B. ein Kind und zwei Enkel, erbt nur das
Kind. Ehegatten erben neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel,
neben Verwandten aller anderen Ordnungen zur Hälfte. Findet sich kein Erbe -
weil alle das Erbe ausschlagen, oder weil kein Verwandter mehr lebt - so erbt der
Staat. Dies betrifft sowohl Rechte wie Pflichten.
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Text 8 Das Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmannes. Es ist Privatrecht,
das vor allem in den fünf Büchern des Handelsgesetzbuches (HGB) von 1879 und
subsidiär im BGB geregelt ist. Der Handel ist im Rechtssinn umfassender als der
Handel im wirtschaftlichen Sinn. Nach dem HGB sind alle Tätigkeiten Handel, die
innerhalb eines Wirtschaftsprozesses ausgeübt werden und die auf Erwerb
gerichtet sind, d.h. Handel im Rechtssinn meint nicht nur Güterumsatz (Kauf und
Verkauf), sondern auch z.B. Transport, Bank- und Versicherungswesen, Industrie,
Gastronomie, Verlagswesen, Handwerk u.a.
Das Handelsrecht wird wegen der vorherrschenden Stellung der
Unternehmen auch häufig das Recht der Unternehmen genannt. Handelsrecht wird
nur angewandt, wenn ein Kaufmann tätig ist. Nach dem BGB ist Kaufmann, wer
selbständig ein Handelsgewerbe betreibt. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher
zu führen, aus denen seine Handelsgeschäfte und die Vermögenslage hervorgehen.
Diese zentralen Begriffe sind gesetzlich definiert.
Der Verkehr von Kaufleuten untereinander hat Besonderheiten, für die
spezielle Regelungen nötig sind. Grundgedanken sind der besondere Schutz des
Vertrauens auf den Rechtsschein, d.h. auf äußere Tatbestände. Ein Kaufmann ist
also viel weitgehender für den Eindruck verantwortlich, den er bei einem
Handelspartner hervorruft, als ein normaler Bürger. Weitere Grundgedanken sind,
dass nur gegen Entgelt gehandelt wird und dass Handelsgeschäfte schnell
abgewickelt werden, d.h. viele Fristen des BGB sind im HGB verkürzt. Damit der
Handelsverkehr beweglich ist, sind deswegen auch Formvorschriften aufgehoben
oder gelockert.
Bei den Amtsgerichten werden öffentliche Handelsregister geführt. Dort
werden für jedes Handelsgeschäft die Kaufleute, die Vertretungsbefugnis, der Ort
und die Firma (der Name) eingetragen. Der Zweck des Handelsregisters ist es
jedermann über die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute Auskunft zu
geben. Rechts Streitigkeiten werden vor den Handelskammern der Zivilgerichte,
vor der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor der Schiedsgerichtsbarkeit
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entschieden.
Text 9 Der öffentliche Dienst in Deutschland
Der Begriff des öffentlichen Dienstes umfasst die Tätigkeit von Beamten,
Angestellten und Arbeitern in der Verwaltung. Hauptträger der öffentlichen
Verwaltung sind Beamte, also Staatsdiener im eigentlichen Sinne dieses Wortes.
Beamte sind zum Beispiel, Polizisten, Feuerwehrleute, aber auch Staatsanwälte
und Lehrer. Dagegen sind Minister und einige andere Träger der höchsten
Staatsgewalt keine Beamten.
Öffentlicher Dienst ist aber nicht nur der Verwaltungsbeamte am
Schreibtisch, sondern das sind z. B. die Nachtschwester im Krankenhaus, der
Lokomotivführer, der mit ständig wechselnden Einsatz rechnen muss, und der
Angehörige des Straßendienstes, der mit der Verkehrssicherung betraut ist. Das
Dienst- und Treueverhältnis der Beamten unterscheidet sich grundlegend vom
Dienstverhältnis der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Die
wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale sind:
- das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet, das
Dienstverhältnis der Angestellten und Arbeiter beruht auf einem Vertrag;
- der Beamte ist verpflichtet, einen Diensteid zu leisten. Arbeiter und
Angestellte im öffentlichen Dienst legen ein Gelöbnis ab;
- Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten werden durch
Tarifverträge mit dem Staat als Arbeitgeber festgelegt, die Bezüge der Beamten
werden durch Gesetz geregelt;
- die Beamten werden in der Regel auf Lebenszeit eingestellt. Gegen ihren
Willen können Beamte nur aufgrund disziplinargerichtlicher oder strafgerichtlicher
Entscheidung entlassen werden. Dagegen kann das Arbeitsverhältnis der
Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst gekündigt werden;
- im Gegensatz zu den Beamten unterliegen die Angestellten und Arbeiter
nicht dem Disziplinarrecht;
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- für den Rechtsschutz der Beamten sind die Verwaltungsgerichte
zuständig, für den Rechtsschutz der Angestellten und Arbeiter sind die
Arbeitsgerichte zuständig;
- für Beamte besteht ein unbedingtes Streikverbot, während den
Angestellten und Arbeitern ein grundsätzliches Streikrecht zusteht;
- die Beamten dürfen Belohnungen und Geschenke, die ihnen im
Zusammenhang mit ihrem Amt angeboten werden, nur mit Zustimmung der
Behörde annehmen, und zwar auch nach der Beendigung des
Beamtenverhältnisses. Das gilt auch für Angestellte und Arbeiter, aber nur bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unterschiede bestehen auch bei der Altersversorgung. Die Versorgung der
Beamten wird vom Staat getragen. Arbeiter und Angestellte dagegen sind
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Hälfte der
Versicherungsbeiträge zählt ihr Arbeitgeber.
Die Beamten, wie es bereits aus ihrer Bezeichnung hervorgeht, bekleiden ein
Amt. Alle Ämter der Beamten werden in Laufbahnen, die Laufbahnen — in vier
Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst)
zusammengefasst. Die jeweils untersten Ämter der einzelnen Laufbahnen werden
durch Einstellung , die höheren Ämter durch Beförderung besetzt. Der Beamte hat
das Recht, eine Amtsbezeichnung - auch außerhalb des Dienstes — zu führen. Sie
kennzeichnet die unterschiedliche Ausbildung, Qualifikation und Verantwortung
des Beamten. So ist die Mindestvoraussetzung für die Einstellung in die
Laufbahnen des einfachen Dienstes der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule. Für
die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes wird ein höherer
Bildungsstand und Ablegung einer Laufbahnprüfung gefordert. In die Laufbahnen
des höheren Dienstes werden nur die Bewerber mit einem abgeschlossenen
Hochschulstudium, vor allem in den Bereichen der Rechtswissenschaft, der
Wirtschaft- und Sozialwissenschaft sowie der Finanzen, befördert.
Mit Erreichen des 65. Lebensjahres treten Beamte grundsätzlich in den
Ruhestand. Das gleiche gilt für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen
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Dienst. Einige Beamtengruppen, z.B. die Polizisten, Feuerwehrleute und
Justizvollzugsbeamten, treten bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand.
Text 10 Konstruktives Misstrauensvotum
Der deutsche Bundeskanzler wird vom Bundestag nicht nur gewählt,
sondern kann auch vom Parlament gestürzt werden. Das konstruktive
Misstrauensvotum ist die stärkste Waffe des Parlaments gegenüber dem Regierang.
Für die Opposition ist es die einzige Möglichkeit, während einer Legislaturperiode
den Regierungswechsel zu erzwingen, denn ein erfolgreiches Misstrauensvotum
gegen den Bundeskanzler hat den Rücktritt der gesamten Regierung zur Folge.
Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung gibt es kein «destruktives»
Misstrauensvotum in dem Sinne, dass der Kanzler zwar mit Mehrheit gestürzt
werden kann, dann aber eine Vakanz eintritt. Nach dem Grundgesetz kann ein
Bundeskanzler nur dadurch abgewählt werden, dass im gleichen Wahlgang ein
neuer Kanzler gewählt wird. Die Mehrheit für den neuen Kandidaten ist zugleich
das Verdikt über den bisherigen. Eine Mehrheit gegen den amtierenden
Regierungschef genügt also nicht, wenn es keine Mehrheit für einen neuen
Bundeskanzler gibt.
Der Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler muss von mindestens
einem Viertel der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein. Zwischen der
Einreichung des Antrages und der Wahl müssen 48 Stunden liegen. Diese Frist
beginnt erst um 0.00 Uhr des auf die Einreichung folgenden Tages zu laufen, da
der Tag der Einreichung nicht mitgezählt wird. Sinn dieser Frist ist, eine gewisse
Beruhigung in den Fraktionen des Parlaments herbeizuführen und Chancen für
Verhandlungen zu geben.
Der Misstrauensantrag muss mit dem Vorschlag eines neuen Kandidaten als
Nachfolger verbunden sein. Erreicht dieser Antrag bei der Abstimmung im
Bundestag nicht die Kanzlermehrheit, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Die
alte Regierung bleibt im Amt.
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Seit der Annahme des Grundgesetzes im Jahre 1949 ist das konstruktive
Misstrauensvotum zweimal versucht und nur einmal mit Erfolg angewandt
worden. Das erste Mal, als im April 1972 die vom Bundeskanzler Willi Brandt
(SPD) geführte Regierungskoalition von SPD und FDP nur eine knappe Mehrheit
von 249 Abgeordneten gegenüber den 246 Abgeordneten der Opposition hinter
sich hatte, versuchte die damals oppositionelle CDU/CSU die sozial-liberale
Koalition zu stürzen. Der Bundestag wurde aufgefordert, den Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den CDU-Vorsitzenden Rainer Barzel zum
neuen Bundeskanzler zu wählen und den Bundespräsidenten zu ersuchen,
Bundeskanzler Willi Brandt zu entlassen.
Die Opposition glaubte sich ihrer Sache sicher zu sein, weil sie mit weiteren
Stimmen aus der Koalition in der geheimen Abstimmung rechnete. Die
Abstimmung am 27. April 1972 ergab für Barzel jedoch nur 247 statt der
notwendigen 249 Stimmen, der Misstrauensantrag blieb erfolglos. Der zweite
Versuch, der am ersten Oktober 1982 unternommen wurde, war dagegen ein
Erfolg. Mit einer sicheren Mehrheit von 256 Stimmen — gegenьber 249
erforderlichen — wurde die Regierung von Helmut Schmidt (SPD) gestürzt. Es
kam zu einer neuen Koalition von CDU/CSU und FDP mit dem neuen
Bundeskanzler Helmut Kohl an der Spitze.
14 Грамматический справочник с упражнениями
14.1 Степени сравнения прилагательных и наречий
14.1.1 Теоретический материал
В немецком языке прилагательные и наречия образуют 3 степени
сравнения: положительную (der Positiv), сравнительную (der Komparariv) и
превосходную (der Superlativ).
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Данные степени сравнения образуются следующим образом (таблица
3).
Таблица 3
Positiv Komparativ Superlativ
Положительная
Сравнительная
Превосходная
начальная форма
schön
начальная+Suffix -er
форма schöner
начальная+Suffix -st форма
Superlativ употребляется с
der, die, das, если имеется
определяемое существи
тельное и с am, если его нет.
Theresa ist die schönste Frau.
Theresa ist am schönsten.
Большинство односложных прилагательных и наречий с корневыми
гласными a,o,u в сравнительной и превосходной степенях получают умлаут.
alt älter am ältesten
groß größer am größten
jung jünger am jüngsten
Исключения:
gern – lieber – am liebsten (охотно – более охотно – охотнее всего)
gut – besser – am besten (хорошо – лучше – лучше всего)
hoch – höher - am höchsten (высоко – выше – выше всех)
nah – näher – am nächsten (близко – ближе – ближе всего)
viel – mehr – am meisten (много – больше – больше всего)
Если после прилагательного либо наречия в сравнительной степени
следует объект сравнения, то употребляется союз als (чем):
Gestern war kälter als heute.
Следует обратить внимание на степенные несоответствия при переводе
следующих прилагательных на русский язык:
eine ältere Frau – пожилая женщина
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längere Zeit – продолжительное время
größere Massen – большие массы
die höhere Mathematik- высшая математика
14.1.2 Упражнения к теме «Степени сравнения прилагательных и
наречий»
Упражнение 1 Образуйте степени сравнения следующих
прилагательных и наречий. Переведите
Krumm, arm, gesund, kalt, warm, klug, dumm, stark, schwach, reich, heiß.
Упражнение 2 Поставьте прилагательное, данное в скобках, в
сравнительной степени. Переведите
1) Dieses Zimmer ist (klein) als jenes.
2) Jenes Brett ist (kurz) als dieses.
3) Im Frühling ist das Wetter (warm) als im Herbst.
4) Dein Aufsatz ist (gut) als seiner.
5) Der Hase läuft (schnell) als der Mensch.
Упражнение 3 Поставьте прилагательное, данное в скобках, в
превосходной степени. Переведите
1) Der (kurz) Monat ist Februar.
2) Das ist die (neue) Ausgabe.
3) Die Übersetzungen aller Studenten waren gut, aber die Übersetzung vom
Student Below war (gut).
4) In Bonn gibt es viele schmale Straßen, aber diese ist (schmal).
5) Im Sommer fahre ich (gern) in die Türkei.
14.2 Причастие I и причастие II
14.2.1 Теоретический материал
Причастие I является причастием настоящего времени и образуется
следующим образом:
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Инфинитив глагола + суффикс -d
Lesend, arbeitend, betreffend
Употребляется:
1) В краткой форме, т.е. без падежных окончаний, в качестве
обстоятельства образа действия:
Schweigend standen wir vor dem Grab des unbekannten Soldaten;
2) В полной форме, т.е. с падежными окончаниями в качестве
определения:
Die am Fenster stehenden Studenten sind schon im vierten Studienjahr.
Причастие II является причастием прошедшего времени и образуется
следующим образом:
1) слабые глаголы – приставка ge- + основа глагола + суффикс -t
Lernen – gelernt, suchen – gesucht, führen – geführt.
Если основа глагола заканчивается на -t, -d, -tm, -dm, -chn, -gn и –ffn, то
к основе глагола присоединяется звук –e
Arbeitet – gearbeitet, baden – gebadet, rechnen – gerechnet;
2) сильные глаголы – приставка ge- + основа глагола c измененной
корневой гласной+ суффикс -en
Fahren – gefahren, finden – gefunden, nehmen – genommen.
Если у глагола имеется отделяемая приставка, то приставка ge –
ставится между отделяемой приставкой и основой глагола
Abfragen – abgefragt, aufstehen – aufgestanden, mitkommen -
mitgekommen.
Без приставки ge – причастие II образуют следующие глаголы:
1) слабые глаголы, оканчивающиеся на –ieren
Studieren – studiert, interessieren – interessiert, probieren – probiert;
2) слабые и сильные глаголы, у которых имеется неотделяемая
приставка
Eröffnen – eröffnet, vernehmen – vernommen, bestehen – bestanden.
Употребляется:
90
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