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Deutsch im Rechtswissenschaftsbereich. Учебное пособие для СПО

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5.4 Übungen zum Text
Übung 1 Wählen Sie die passenden Verben für das Substantiv die Verfassung
Verkünden, ausbilden, ausarbeiten, schaffen, einhalten.
Übung 2 Welche Sätze entsprechen dem Inhalt des Textes?
1) Das Grundgesetz wurde erst als Provisorium gedacht.
2) Die Präambel ist durch Einigungsvertrag neu gefasst worden.
3) Folgende Prinzipien bestimmen die staatliche Ordnung des
Grundgesetzes: Monarchie, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat.
4) Der Sozialstaat sorgt um Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit.
5) Die vollziehende Gewalt hängt völlig von der Rechtsprechung und der
Gesetzgebung ab.
6) Das Grundgesetz darf nie geändert werden.
Übung 3 Finden Sie im Text 1 die Sätze mit Infinitiv und Infinitivgruppen
Übung 4 Beantworten Sie die Fragen zum Text
1) Wozu wurde das Grundgesetz für die BRD 19948 geschaffen?
2) Wann hat das deutsche Volk seine Einheit wiedererlangt?
3) Wer waren die Verfassungsgeber?
4) Wie viel und welche Prinzipien bestimmen die staatliche Ordnung des
Grundgesetzes?
5) Was bedeutet die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“?
6) Ist das Prinzip der Volkssouveränität Grundlage der demokratischen
Staatsform?
7) Wen kommt die Qualität von Staaten zu?
8) Was bedeutet der Begriff „die Gewaltenteilung“?
9) Verpflichtet das Prinzip des Sozialstaates den Staat zum Schutz der sozial
Schwächeren?
10) Womit kann das Grundgesetz geändert werden?
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11) Welche Bestimmungen des GG darf nie geändert werden?
5.5 Text 2
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen, von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk Kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetzes gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt
dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
5.6 Übungen zum Text 2
Übung 1 Betiteln Sie den Text:
1) ein Artikel des GG;
2) die deutsche Nationalhymne;
3) die Präambel des GG.
Übung 2 Wie heißen die deutsche Bundesländer auf Russisch?
6 Teil 6 Die Grundrechte
6.1 Der aktive Wortschatz
1) die Würde достоинство
2) die Entfaltung развитие, проявление
3) verleihen включать в себя, охватывать
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4) das Eigentum собственность, имущество
5) der Arbeitszwang принуждение к труду
6) der Wehrdienst военная служба
7) aus Gewissensgründe исходя из убеждений, по совести
8) verweigern отказывать
9) das Mitwirkungsrecht право на участие в ч.-л.
10) die Freizügigkeit право свободного передвижения
11) die Auslieferung пересылка
12) das Gleiheitsrecht право на равенство перед законом
13) benachteiligen преследовать, унижать в правах
14) bevorzugen давать преимущество, привилегии
15) zustehen причитаться к.-л., касаться к.-л.
16) das Asylrecht право на политическое убежище
17) die Zuflucht убежище
18) die Zuwanderung передвижение
19) aussetzen подвергать ч.-л.
20) das Aufnahmebegehren право (требования) на пребывание в ФРГ
21) drohen грозить, угрожать
22) aushöhlen отказать в ч.-л.
23) der Wesensgehalt основа, суть, сущность
24) antasten нарушать права, посягать на ч.-л.
25) unterworfen sein быть подчинённым
6.2 Vorübungen zum Text
Übung 1 Bilden Sie die zusammengesetzte Wörter, die entweder mit dem
Wort Freiheit- beginnen oder mit dem Wort –freiheit beenden. Gebrauchen Sie
den richtigen Artikel. Übersetzen Sie
Meinung, Beruf, Presse, Glauben, Vereinigung, Person, Gewissen.
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Übung 2 Bilden Sie die Antonyme zu den folgenden Adjektiven und
Adverbien. Übersetzen Sie
Gern, antastbar, frei, verletzbar, mittelbar, veräußerlich.
Übung 3 Setzen Sie die fehlenden Wörter oder Wortgruppen ein.
Gebrauchen Sie die Verben, die in Klammern stehen( ), in richtigen Zeitformen.
Übersetzen Sie
1) Die Verpflichtung der Verfassung ist die Würde des Menschen zu... und
zu...
2) Das Grundgesetz ... den allgemeinen Satz, dass alle Menschen gleich
sind.
3) Die Verfassung ... allen ... gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
4) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, ..., ...
benachteiligt werden.
5) Das GG ... die Gleichberechtigung von Mann und ... ... .
6) Im Jahre 1952 hat die BRD die Europäischen Konvention zum Schutz
der Menschenrechte... .
7) 1973 hat die Bundesrepublik die Internationalen Menschenrechtspakte der
UN... .
8) Auf die Achtung der Menschenwürde können sich Deutsche und auch ...
gleichermaßen berufen.
9) Das Asylrecht garantiert der politisch verfolgten Ausländern ein Recht auf
... im Bundesgebiet.
10) Die Gesetzgebung, ... und die Rechtsprechung sind verpflichtet, die
Grundrechte zu beachten.
Vor dem Gesetz, seiner Rasse, (unterschreiben), (achten), Ausländer,
Deutsche, (konkretisieren), (schützen), die vollziehende Gewalt, (garantieren),
Zuflucht, (festlegen), seiner Sprache, ratifizieren.
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Übung 4 Übersetzen Sie den Satz mit dem erweiterten Attribut
Ein Grundrecht, das nur Ausländern zusteht, ist das erstmals in einer
deutschen Verfassung garantierte Asylrecht, das politisch verfolgten Ausländern
ein Recht auf Zuflucht im Bundesgebiet gibt.
6.3 Text 1
An erster Stelle der Verfassung steht der Grundrechtekatalog mit der
Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Ergänzt wird diese Garantie durch das Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Es verleiht umfassenden Schutz gegen rechtswidrige Eingriffe des
Staates. Auf die Achtung der Menschenwürde und das Recht auf die freie
Entfaltung der Persönlichkeit können sich Deutsche wie Ausländer gleichermaßen
berufen. Zu den klassischen Freiheitsrechten gehören die Glaubensfreiheit, die
Freiheit der Meinungsäußerung (hierzu zählt auch die Pressefreiheit) und die
Gewährleistung des Eigentums, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, die
Vereinigungsfreiheit, das Koalitionsrecht, das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, der
grundsätzliche Schutz vor Arbeitszwang, die Unverletzlichkeit Wohnung sowie
das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Die Bürgerrechte, die im Gegensatz zu den oben genannten Rechten nur für
deutsche Staatsangehörige gelten, betreffen vorwiegend die eigentlichen
politischen Mitwirkungsrechte und die freie berufliche Betätigung. Im Kern zählen
hierzu die Versammlungsfreiheit, das Recht, Vereine und Gesellschaften zu
gründen, die Freizügigkeit im Bundesgebiet (einschließlich der Einreise), die
Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, das Verbot der Auslieferung sowie
das Wahlrecht.
Neben die Freiheitsrechte treten die Gleichheitsrechte. Das Grundgesetz
konkretisiert den allgemeinen Satz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich
sind, durch die Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
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Glaubens, seiner religiösen oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder
bevorzugt werden darf. Ausdrücklich festgelegt ist die Gleichberechtigung von
Mann und Frau. Die Verfassung garantiert allen Deutschen gleichen Zugang zu
öffentlichen Ämtern.
Die Grundrechte befassen sich auch mit dem Schutz und der Garantie von
sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Kirche, Schule.
Ein Grundrecht, das schon von der Sache nur Ausländern zusteht, ist das
erstmals in einer deutschen Verfassung garantierte Asylrecht, das politisch
verfolgten Ausländern ein Recht auf Zuflucht im Bundesgebiet gibt.
Einzelne Grundrechte können nach der Verfassung unmittelbar durch Gesetz
oder mittelbar aufgrund eines Gesetzes in engen Grenzen eingeschränkt werden.
Niemals aber darf ein Gesetz den Wesensgehalt eines Grundrechtes antasten. Die
Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht.
Durch den Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten im Jahr 1952 ist die Bundesrepublik
Deutschland seit 1953 der internationalen Kontrolle der Menschenrechte
unterworfen. Artikel 25 dieser Konvention gibt den Bürgern der
Unterzeichnerstaaten das Recht zur Beschwerde auch gegen den eigenen Staat vor
der Europäischen Kommission. 1973 hat die Bundesrepublik auch die
Internationalen Menschenrechtspakte der UN ratifiziert.
6.4 Übungen zum Text
Übung 1 Entsprechen die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes?
1) Es ist gesetzlich verboten, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu
verweigern.
2) Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht.
3) Zu den klassischen Freiheitsrechten gehören das Koalitionsrecht, die
Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit Wohnung.
4) 1953 hat die BRD die Internationalen Menschenrechtspakte der UN
ratifiziert.
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5) Einige Bürgerrechte gelten nur für deutschen Staatsangehörige.
6) Das GG garantiert den sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Schule
den Schutz und die Hilfe.
7) Die Ausländer verwirklichen im Bundesgebiet ihr Wahlrecht.
8) In der Verfassung wird der Schutz von Freiheit und Menschenwürde als
der oberste Zweck allen Rechts anerkannt.
Übung 2 Beantworten Sie die Fragen zum Text
1) Welche Bestimmungen stehen an erster Stelle der Verfassung?
2) Welche klassischen Freiheitsrechte kennen Sie?
3) Wie heißen die Bürgerrechte, die vorwiegend die politischen
Mitwirkungsrechte und die freie berufliche Betätigung betreffen?
4) Wodurch sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
5) Befassen sich die Grundrechte auch mit dem Schutz und der Garantie der
sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Schule?
6) Was bedeutet das Asylrecht?
7) Welches Recht gibt den Bürgern Artikel 25 der Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte?
Übung 3 Nehmen Sie einen Einblick in die Titeln einiger Artikeln des
Grundgesetztes. Übersetzen Sie
Art. 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit- Leben und körperliche
Unversehrtheit- Freiheit der Person.
Art. 3 Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz – Gleichberechtigung von
Mann und Frau.
Art. 4 Glaubens-Bekenntnis- und Gewissensfreiheit.
Art. 5 Freiheit der Meinungsäußerung.
Art. 6 Schutz von Ehe und Familie.
Art. 7 Grundrechte im Bereich – Schule.
Art. 8 Versammlungsfreiheit.
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Art. 9 Vereinigungsfreiheit – Koalitionsfreiheit.
Art. 10 Unverletzlichkeit des Brief- und Postgeheimnisses.
Art. 12 Freie Arbeits- und Berufswahl.
Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung.
Art. 14 Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht.
Art. 15 Sozialisierung.
Übung 4 Bestimmen Sie, welche Artikeln des GG folgende Grundsätze
enthalten
1) Das Briefgeheimnis sowie das Post-und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich.
3) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten.
4) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
5) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
6) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen.
7) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
8) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
9) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
10) Die Wohnung ist unverletzlich.
11) Vor Gericht hat jedermann auf Anspruch rechtliches Gehör.
12) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
13) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
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7 Teil 7 Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik
Deutschland
7.1 Der aktive Wortschatz
1) der Bundestag бундестаг, верхняя палата парламента
2) der Bundesrat федеральный совет,
нижняя палата парламента
3) die Bundesversammlung федеральное собрание
4) das Staatsoberhaupt глава государства
5) das Bundesverfassungsgericht федеральный конституционный суд
6) wählen избирать
7) zusammentreten собираться (на собрания)
8) verkünden провозглашать, обнародовать
9) ernennen назначать
10) erfassen увольнять
11) der Beamte чиновник, должностное лицо
12) völkerrechtlich международно-правовой
13) auswärtig иностранный
14) die Amtszeit срок полномочий
15) repräsentativ представительный
16) die Anordnung предписание
17) die Gegenzeichnung подтверждение
18) die Gesetzgebung законодательство
19) der Abgeordnete депутат
20) auflösen прекращать, распускать
21) wahlberechtigt право участвовать в выборах
22) wählbar право быть избранным
23) das Fragewort право задавать вопросы
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24) der Untersuchungsausschuss парламентский комитет по
расследованию
25) der Antrag предложение, ходатайство
26) weitreichend обширный, широкий
27) entsenden направлять
28) abberufen отозвать, освободить от должности
29) mitwirken сотрудничать
30) verfassungswidrig противоречащий Конституции
31) nichtig ничтожный
7.2 Vorübungen zum Text
Übung 1 Bilden Sie von den Verben die Substantive mit dem Suffix –ung.
Übersetzen Sie
Verkünden, vertreten, entscheiden, mitwirken, erklären, leiten,
einschränken.
Übung 2 Stellen Sie die Fragen zu den folgenden Sätzen. Übersetzen Sie
A) ohne Fragewort;
B) mit den Fragewörtern (wer, was, wo, welche, wessen, wieviel, woraus,
wovon)
1) Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
2) Seine Amtszeit dauert fünf Jahre.
3) Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist die Gesetzgebung.
4) Das Bundesverfassungsgericht befindet sich in Karlsruhe.
5) Es besteht aus 2 Senaten.
Übung 3 Bilden Sie die Steigerungsstufen der Adjektiven und Adverbien
Wichtig, stark, viel, hoch, gut.
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