Wirtschaftsdeutsch. Учебное пособие
.pdfDie obere Hälfte des Schemas zeigt die Zusammensetzung und die Bestimmungsfaktoren der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Die Nachfrage ist monetär zu verstehen, d. h., sie umfasst die geplanten Ausgabenentscheidungen. Sie setzt sich zusammen aus den Konsumausgaben der privaten Haushalte, den
Investitionsausgaben der privaten Unternehmen, den Staatsausgaben für Güter und
Dienstleistungen und dem Außenbeitrag. (Die Importe sind, obwohl sie ein Teil des Gesamtangebots bilden, der Einfachheit halber von der Auslandsnachfrage abgezogen worden, so dass auf der Nachfrageseite nur der Außenbeitrag erscheint.)
Der umfangmäßig wichtigste Bestandteil der gesamten Nachfrage ist mit
über 50 Prozent die private Konsumgüternachfrage. Sie wird in ihrer Höhe entscheidend bestimmt vom verfügbaren Einkommen der Lohnund Gehaltsbezieher, das sich nach Abzug der direkten Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen und Hinzurechnen der staatlichen Transferzahlungen, wie z.B. Kindergeld und Wohngeld, ergibt.
Dieses verfügbare Einkommen wird entsprechend der Neigung der Einkommensbezieher auf Konsum und Ersparnis aufgeteilt.
Auf die Entwicklung der Konsumgüternachfrage zielt die gewerkschaftliche Forderung nach Stärkung der Kaufkraft. Hiernach sind steigende Löhne notwendige Voraussetzung für die Erhaltung der Massenkaufkraft, die erforderlich ist, um Vollbeschäftigung zu sichern, denn nicht zu hohe Löhne, sondern mangelnde Absatzerwartungen führen nach dieser Auffassung zu unausgelasteten Produktionskapazitäten, geringen Investitionen und Arbeitslosigkeit.
Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland hat dieses Argument einiges Gewicht in den Jahren 1980 bis 1985 und 1991 bis 1995 für Westdeutschland, da in diesen Zeiträumen die durchschnittlichen Nettolohnsteigerungen geringer waren als der allgemeine Preisanstieg, so dass die Nettoverdienste der abhängig Beschäftigten real sanken. Als Folge stellte sich eine
Abschwächung der Konsumgüternachfrage der privaten Haushalte ein. Ein derartiger Nachfragerückgang musste die Unternehmen veranlassen, ihre Produktion
einzuschränken, was erhöhte Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Dem gewerkschaftlichen Kaufkraftargument steht das Kostenargument der Unternehmen gegenüber.
Bei der Investitionsgüternachfrage der Unternehmen ist zu unterscheiden zwischen Ersatzinvestitionen und Nettoinvestitionen. Ersatzinvestitionen sind
Käufe von Maschinen, Anlagen und Gebäuden als Ersatz für alte, unbrauchbar gewordene Produktionsanlagen. Nettoinvestitionen sind Käufe von neuen, zusätzlichen Produktionsanlagen. Sie können entweder dazu dienen, die Produktionsmöglichkeiten zu erweitern (Erweiterungsinvestitionen) oder Kosten, vor allem Lohnkosten, einzusparen (Rationalisierungsinvestitionen).
Ersatzinvestitionen und Nettoinvestitionen zusammen ergeben die Bruttoinvestitionen.
Die Höhe der Nettoinvestitionen hängt von den Gewinnerwartungen der
Unternehmen ab. Investiert wird in privaten Unternehmen nur, wenn die aus der Investition hervorgehenden Einnahmen eine Wiedergewinnung der Ausgaben für die Investition zuzüglich einer vom Unternehmen als hinreichend angesehenen Gewinnspanne ermöglichen. Wenn beispielsweise eine Investition in Form des
Kaufs einer Maschine vorgenommen wird, so müssen die Einnahmen, die sich durch den Einsatz der Maschine erzielen lassen, zunächst die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb der Maschine decken und darüber hinaus Gewinn für den Einsatz des Eigenkapitals und die unternehmerische Tätigkeit erbringen. In diese Investitionsüberlegungen gehen also eine Reihe von Erwartungen ein wie der erwartete Absatz, der zukünftige Produktpreis oder die zukünftigen Lohnkosten, die alle mit Unsicherheiten behaftet sind, was dazu führt, dass die
Investitionstätigkeit erheblichen Schwankungen unterworfen ist.
Ob mit Investitionen zugleich auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden, hängt davon ab, inwieweit der meist mit Investitionen verbundene technische
Fortschritt arbeitssparenden Charakter hat (Rationalisierungsinvestitionen). Insbesondere wenn die Lohnkosten stark ansteigen, werden die Unternehmen versuchen, in Verbindung mit dem Ausbau von Produktionsanlagen durch Inve-
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stitionen den technischen Fortschritt mit arbeitssparender Wirkung durchzusetzen, mit dem Ergebnis, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten (zusätzliche Arbeitsplätze) sich nicht in gleicher Weise entwickeln wie der Ausbau der Produktionsanlagen (Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen). Die von der Investitionsgüternachfrage zugleich erwartete Vermehrung von Arbeitsplätzen tritt nur ein, wenn die arbeitssparenden Rationalisierungseffekte von Investitionen durch gleichzeitige Erweiterungsinvestitionen, die neue Arbeitsplätze schaffen, mehr als ausgeglichen werde. Die staatliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen als weiterer Bestandteil der Gesamtnachfrage umfasst neben dem staatlichen Verbrauch (insbesondere Verteidigungsund Sozialausgaben) die staatlichen
Investitionen. Für staatliche Investitionen gelten nicht die privatwirtschaftlichen, gewinnorientierten Investitionsüberlegungen, sondern das Prinzip der Deckung des
öffentlichen Bedarfs. Als Beispiele können Verkehrsanlagen, Krankenhäuser,
Schulen und weitere Einrichtungen zum Ausbau der Infrastruktur genannt werden. Gesamtwirtschaftlich bedeutsame Bestimmungsfaktoren der Auslandsnachfrage sind die Entwicklung des Preisniveaus und der Gesamtnachfrage im Ausland
im Vergleich zum Inland. Von der Entwicklung der Auslandsnachfrage sind durchweg positive Impulse auf die Beschäftigungssituation in der Bundesrepublik
Deutschland ausgegangen. Dies hängt damit zusammen, dass die Inflationsrate im
Ausland höher war als in der Bundesrepublik Deutschland und sich dadurch
Wettbewerbsvorteile der deutschen Exporteure auf dem Weltmarkt ergaben. Teilweise wurden diese Wettbewerbsvorteile aber durch Aufwertungen der DM aufgehoben. Damit ist ein Störfaktor angesprochen, der nicht der Nachfrage-, sondern der Angebotsseite zuzuordnen ist.
2.3 Weltwirtschaftskrise
Nach dem Zusammenbruch der internationalen Handelsbeziehungen im Ersten Weltkrieg hat es nicht an Versuchen gemangelt, zum Freihandel zurückzukehren, doch allen derartigen Bemühungen setzte die
Weltwirtschaftskrise ein Ende.
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Der Nachkriegsaufschwung der amerikanischen Wirtschaft, die inzwischen von England die Führungsrolle in der Weltwirtschaft übernommen hatte, mündete in einen übersteigerten, spekulativen Boom, der am „Schwarzen Freitag" (25.
Oktober 1929) abrupt endete, und die jetzt ausbrechende Weltwirtschaftskrise riss alle Länder mit. Weltweite Massenarbeitslosigkeit war die Folge. Um die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, erschien die Förderung der Exportwirtschaft als geeignetes Mittel: Man verbilligte durch Subventionen (oder durch Abwertungen der Währung) die eigenen Güter für ausländische Käufer und hoffte, den Export und damit die inländische Produktion zu steigern. Das Konzept scheiterte aber an der Gegenreaktion des Auslands, denn dort sank die Beschäftigung, weil nicht die eigenen, sondern ausländische Güter gekauft wurden.
Diese Konfliktsituation führte zur sogenannten Beschäftigungskonkurrenz: Jedes Land versuchte durch Exportförderung und Handelsbeschränkungen die eigene Beschäftigunglage zu verbessern, allerdings auf Kosten der Beschäftigungssituation in anderen Ländern. Im verhängnisvollen Wechsel von Aktion und Reaktion wurden die außenwirtschaftlichen Barrieren immer unüberwindbarer, wobei das Instrumentarium des Protektionismus insbesondere um die nichttarifären Handelshemmnisse vergrößert wurde. Der Protektionismus gewann die
Oberhand und fand seine schärfste Ausprägung in der auf nationale Autarkie gerichteten Wirtschaftspolitik des Nationalsozialismus. Als Folge der außenwirtschaftlichen Abschirmung schrumpfte das internationale Handelsvolumen, und alle Länder zählten zu den Verlierern.
2.3.1 Die Weltwirtschaftskrise
Die Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933 ... übertraf an wirtschaftlichem
Elend alles bisher Dagewesene. Sie hat aber auch das Anschauungsmaterial geliefert, aus dem die Wirtschaftswissenschaftler neue Rezepte ableiteten. Man erkannte: Der Staat sollte in die Lage versetzt werden, die Konjunkturschwankungen so zu beeinflussen, dass der Punkt des Umschlagens auf dem Wellenberg nicht zu hoch, im Wellental nicht zu tief liegt. Das war die
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Geburtsstunde der Konjunkturpolitik. Ihr Ziel ist, die Wellenbewegungen eines
Konjunkturzyklus abzuflachen. Bevor es jedoch dazu kam, stürzte die Welt in eine tiefe Depression, die mit dem sogenannten „Schwarzen Freitag" begann. In
Wirklichkeit war es ein „Schwarzer Donnerstag", denn die in den USA ausgelöste Krise wurde den Europäern wegen des Zeitunterschiedes der Kontinente erst einen
Tag später bewusst...
Am Donnerstag, dem 24. Oktober 1929, fuhren die Amerikaner wie gewohnt zur Arbeit. Die Zeitungen hatten keine besonderen Sensationen zu melden. Niemand wusste nachher genau zu erklären, wieso gerade an diesem Tag die schwerste wirtschaftliche Erschütterung nach dem Ersten Weltkrieg begonnen hatte. Allerdings gab es im Finanzzentrum der USA, an der New Yorker Börse in der Wall Street, erste Anzeichen. Denn bei den Börsenmaklern hatten sich die Aufträge zum Verkauf von Aktien gehäuft. Kaufaufträge fehlten dagegen. Die
Aktienkurse fielen. Am nächsten Tag nahm die Zahl der Verkäufe weiter zu. Die
Kurse stürzten erneut. Die Folgen waren verhängnisvoll. Denn in der Zeit steigender Kurse hatten viele Amerikaner ihre Aktien zum größten Teil auf Pump gekauft. Das Geld dafür hatten sie sich bei Banken geliehen. Die Banken wiederum ließen sich als Sicherheit für die Kredite die Aktien ihrer Kunden geben. Doch als die Aktienkurse fielen, waren die Schulden der Kunden plötzlich nicht mehr ausreichend abgesichert. Wer kein neues Geld auftreiben konnte, musste zusehen, wie die Banken seine Aktien verkauften, um zu ihrem Geld zu kommen. In der Fachsprache nennt man dies hart, aber treffend „Exekution".
Durch diese Zwangsverkäufe wurden Hunderttausende von Amerikanern zu armen Leuten. Da verloren alle die Nerven. Am Donnerstag, dem 24. Oktober 1929, hielt der Ticker, der den Kursverlauf anzeigt, mit den turbulenten
Ereignissen nicht mehr Schritt. Die Börse brach zusammen. Bald wurde die Panik von New York in der ganzen Welt spürbar. Mit dem „Schwarzen Freitag" begann am folgenden Tag auch in Europa eine Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs.
Denn die amerikanische Wirtschaft war zu jener Zeit mit der europäischen
Wirtschaft eng verflochten ...
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Als am 11. Mai 1931 die international angesehene Österreichische
Kreditanstalt die Zahlungen einstellte, wurden ihre ausländischen Kunden in
Alarmstimmung versetzt. Vorsichtigerweise zogen sie ihre Gelder auch aus deutschen Banken ab. Zur gleichen Zeit wurde bekannt, dass die Darmstädter und
Nationalbank durch den Zusammenbruch des Nordwolle-Konzerns schwere
Verluste erlitten hatte. Jetzt verloren auch die inländischen Sparer ihre Nerven.
Da die Reichsbank nicht bereit war, den deutschen Banken zu helfen, mussten am 31. Juli 1931 alle Bankschalter geschlossen und Bankfeiertage verordnet werden. Auch die Börsen wurden davon betroffen. Mit den Ausländern, die Deutschland Geld geliehen hatten, begannen Verhandlungen über ein Hinauszögern der Kreditrückzahlungen (Moratorium). Deutschland gab den freien Zahlungsund Kapitalverkehr auf, und es führte die Devisenbewirtschaftung ein.
Noch nie hatte sich die Spirale des Elends so rasch gedreht. Die Zahl der Konkurse erreichte Rekordhöhen, die Preise verfielen, Banken brachen zusammen, die Zahl der Arbeitslosen stieg lawinenartig, die Soziallasten des Staates wuchsen, die
Steuereinnahmen gingen zurück (Ernst Schmacke, Alfred Huber: Der Schlüssel zur Wirtschaft, Düsseldorf 1975, S. 218).
2.4 Grundlagen der Weltwährungsordnung
2.4.1 Konvertibilität und Wechselkurse
Nur in Ausnahmefällen wird der internationale Handel als Naturaltausch (Ware gegen Ware) abgewickelt. Wie im nationalen Raum, so ist auch auf internationaler Ebene die Verwendung von Zahlungsmitteln erforderlich. Zwar wird im internationalen Zahlungsverkehr sehr häufig der Dollar benutzt, aber ein einziges allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel gibt es nicht, da in der Regel jedes
Land über seine eigene nationale Währungseinheit verfügt, die in dem betreffenden
Land gesetzliches Zahlungsmittel ist. Zahlungen in Devisen (= ausländische
Zahlungsmittel) brauchen nicht entgegengenommen zu werden. Andererseits wird bei Auslandsreisen die Währungseinheit des betreffenden Landes benötigt.
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Aus internationalen Wirtschaftsbeziehungen entsteht die Notwendigkeit, dass die Währungen der Länder gegeneinander eingetauscht werden können; die Währungen müssen konvertibel sein. Unter Konvertibilität versteht man die Möglichkeit, Devisen gegen inländische Währung erwerben zu können. Freie Konvertibilität im Zahlungsverkehr entspricht dem Freihandelsprinzip im
Güteraustausch.
Ist die Austauschbarkeit der Währungen eingeschränkt, so spricht man von
Devisenbewirtschaftung (auch: Devisenzwangswirtschaft). Hierbei erfolgt eine Reglementierung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch staatliche Vorschriften und Kontrollen. Im Extremfall der totalen Devisenbewirtschaftung werden die Devisen aufgrund eines Antragsverfahrens zugeteilt. Diese Praxis war in dieser Form vor allem in den Ländern des ehemaligen Ostblocks üblich. Aber auch westliche Länder üben in vielen Fällen eine (mildere) Devisenbewirtschaftung aus. Dies können viele Auslandstouristen unmittelbar feststellen, wenn sie bei der Grenzüberschreitung erfahren, dass sie nur eine bestimmte Menge ausländischer Währungseinheiten mitnehmen bzw. ausführen dürfen.
Devisenbewirtschaftung im Zahlungsverkehr ist dem Protektionismus im Warenhandel vergleichbar.
Wesentliche Grundvoraussetzung für die Freizügigkeit im internationalen Zahlungsund Güterverkehr ist eine möglichst freie Konvertibilität.
Der Austausch der Währungen erfolgt zu einem bestimmten Wechselkurs.
Wechselkurs ist der in inländischer Währung ausgedrückte Preis, der für eine fremde Währung bezahlt werden muss. Beispielsweise bedeutet ein Wechselkurs des Dollar von 1,10 Euro, dass man für einen Dollar 1,10 Euro bezahlen muss.
Einen Weg zu einem supranationalen Zahlungsmittel haben die 11 Teilnehmerstaaten des Euro-Währungsgebietes am 1.1.1999 eingeschlagen, an dem für sie der Euro (Ђ) als Gemeinschaftswährung Geltung bekam und unwiderrufliche Wechselkurse zwischen den nationalen Währungen und dem Euro festgelegt wurden. Damit haben für eine Übergangszeit von der Ausgabe des EuroBargeldes ab 1.1.2002 bis zum 30.6.2002 der Euro und die nationalen Währungen
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nebeneinander Geltung. Danach ist der supranationale Euro alleiniges gesetzliches
Zahlungsmittel in allen Ländern des Euro-Währungsgebietes. Für dieses Währungsgebiet gelten dann die gleichen Prinzipien wie für die Länder mit nationalen Währungen.
Eine Veränderung der Wechselkurse bezeichnet man als Aufwertung oder
Abwertung:
Aufwertung ist die Herabsetzung (!) des Wechselkurses. Beträgt beispielsweise der neue Wechselkurs des Dollar 1,05 Ђ (gegenüber 1,10 Ђ), so muss man für. einen Dollar nur noch 1,05 Ђ bezahlen (vorher 1,10 Ђ). Umgekehrt formuliert: Für einen Ђ erhält man nach der Aufwertung mehr Dollar als zuvor.
Abwertung ist die Heraufsetzung des Wechselkurses. Nach einer Abwertung ist die abgewertete Währung weniger wert.
Bei frei konvertiblen Währungen ergibt sich der Wechselkurs aus
Devisenangebot und Devisennachfrage am Devisenmarkt. Devisenangebot und Devisennachfrage ergeben sich aus den Geschäften zwischen Inländern und Ausländern.
Für die Inanspruchnahme von ausländischen Leistungen (Import) müssen fremde Währungen beschafft werden. Hieraus ergibt sich eine Nachfrage nach Devisen. Selbst wenn der Importeur in heimischer Währung (zum Beispiel Euro) bezahlen kann, wenn sie international akzeptiert ist, wird sich auch eine Devisennachfrage ergeben. Der ausländische Lieferant wird zumindest einen Teil seiner Euro-Einnahmen in seine heimische Währung umtauschen wollen, weil er wiederum seine Zulieferer und Arbeitnehmer bezahlen muss. Umgekehrt ergeben sich aus Exportgeschäften Geldforderungen gegenьber dem Ausland, die zu einem Devisenangebot führen. Devisenangebot und Devisennachfrage bilden den
Devisenmarkt.
Auslandsgeschäfte werden in der Regel über Banken abgewickelt, die im
Rahmen ihres Geschäftsbereiches Devisenangebot und Devisennachfrage gegeneinander aufrechnen. Banken werden also nur insoweit als Anbieter oder Nachfrager an den Devisenmarkt herantreten, als sie einen Devisenüberschuss
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verkaufen oder aufgrund von Kundenwünschen zusätzliche Devisen kaufen möchten.
Hinsichtlich der Art und Weise der Wechselkursbildung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Ein Land kann sich für freie (= flexible) oder für feste Wechselkurse entscheiden.
Freie Wechselkursbildung liegt vor, wenn sich das Austauschverhältnis nach den Prinzipien der Marktpreisbildung ohne staatliche Eingriffe allein aus Devisenangebot und Devisennachfrage herleitet. Je nach Art und Umfang der außenwirtschaftlichen Geschäfte wird an einem bestimmten Tag das Angebot an
Devisen bei dem vom Vortag übernommenen Wechselkurs im allgemeinen nicht gleich der Nachfrage sein. Übersteigt das Devisenangebot (zum Beispiel
Dollarangebet) die Nachfrage, so wird dieser Angebotsüberschuss eine Preissenkung, also eine Verbilligung der ausländischen Währung bewirken. Der Wechselkurs (z. B. des Dollar) sinkt: die eigene Währung wird aufgewertet.
Umgekehrt wird es bei einem Nachfrageüberschuss nach Devisen zu einer
Abwertung kommen. Durch „automatische" Aufwertungen und Abwertungen
(floating) sorgt der Marktmechanismus für ein Gleichgewicht zwischen
Devisenangebot und Devisennachfrage.
Da je nach der Lage auf dem Devisenmarkt erhebliche Kursschwankungen auftreten können, wird es in der Regel keine von staatlicher Seite völlig unbeeinflusste Bildung des Wechselkurses geben. Die Zentralbanken werden vielmehr durch eigenes Angebot und eigene Nachfrage versuchen, die Veränderungen in
Grenzen zu halten und allzu starke Schwankungen zu verhindern („kontrolliertes floating"). Je stärker die staatlichen Eingriffe sich an einem „gewünschten"
Wechselkurs orientieren, desto eher werden die Wechselkurse faktisch einen festen Charakter bekommen.
Andererseits kann ein Staat sich auch unmittelbar für feste Wechselkurse entscheiden.
In einem System fester Wechselkurse verpflichten sich die beteiligten
Länder, den Wechselkurs, der sich am Devisenmarkt durch Angebot und
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Nachfrage einspielt, durch entsprechende Maßnahmen auf der vereinbarten Höhe zu fixieren. Die staatliche Garantie führt zu einer festen Austauschrelation, weil niemand bei einem geringeren Kurs anbietet (er kann ja zum höheren Kurs verkaufen) und niemand zu einem höheren Kurs nachfragt (er kann ja zum niedrigeren Kurs kaufen).
Das Festkurssystem funktioniert reibungslos, wenn der garantierte
Wechselkurs den Marktverhältnissen annähernd entspricht. Tendiert die Marktlage allerdings dauerhaft zu einem anderen Kurs, funktioniert das System nur unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Länder bereit und in der Lage sind, jede beliebige Menge zum Festkurs zu kaufen bzw. zu verkaufen. Diese Bedingung ist indessen auf längere Sicht praktisch nicht erfüllbar. Deshalb wird man bei einer dauerhaften („fundamentalen") Abweichung zwischen Marktkurs und Festkurs eine Anpassung vornehmen müssen. Die Aufwertung und Abwertung erfolgt hier also durch Festlegung eines neuen (garantierten) Kurses. Je häufiger dies geschieht, desto „flexibler" sind dann die Wechselkurse faktisch.
Weiterhin wird man aus praktischen Gründen kleinere Abweichungen vom
Festkurs tolerieren müssen. Schwankungen innerhalb sogenannter Bandbreiten sind meistens zulässig. Die Grenzen der Bandbreiten heißen Interventionspunkte.
Je weiter die Bandbreiten gefasst sind, desto mehr nähert man sich faktisch flexiblen Wechselkursen. Umgekehrt kann über eine Verengung von Bandbreiten aus teilweise noch flexiblen Wechselkursen ein Festwährungssystem
(Währungsunion) erreicht werden.
In der Praxis sind beide Wechselkurssysteme nirgends in theoretisch reiner Form verwirklicht. Bei flexiblen Wechselkursen sorgen staatliche Interventionen für eine gewisse Festigkeit, und bei festen Wechselkursen sind durch die
Bandbreiten und die stufenweisen Aufwertungen/Abwertungen flexible Elemente enthalten.
Als Experiment muss die Einführung des Euro angesehen werden, mit dem für eine große Zahl von Ländern die Währungen nicht nur durch unwiderruflich feste Wechselkurse verbunden wurden, sondern durch die diese gleichzeitig durch
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