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§4. Literaturauswahl

  1. Die Universitätsbibliothek und Fachbereiche oder Einrichtungen arbeiten bei der Auswahl der zu beschaffenden Literatur zusammen. Dabei hat der Leiter der Universitätsbibliothek die Vorschläge der Fachbereiche und Einrichtungen zu berücksichtigen, soweit dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Der Leiter der Bibliothek ist in solchen Fällen gegenüber den Fachbereichen und Einrichtungen begründungspflichtig.

  2. Die Literaturauswahl für die Fachbibliotheken erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit zwischen den von den Fachbereichen und Einrichtungen zu benennenden Bibliotheksbeauftragten und den für die jeweilige Fachbibliothek zuständigen Fachreferenten der Universitätsbibliothek. Bei der Auswahl von Literatur, die mehrere Fachbibliotheken oder Fachbereiche und Einrichtungen berührt, sollen die zuständigen Fachreferenten und Bibliotheksbeauftragten zusammenwirken.

§5. Bibliothekskomission

  1. Die Mitglieder der Bibliothekskomission werden vom Senat nach Maßgabe der Grundordnung gewählt. Der Leiter der Universitätsbibliothek und der Kanzler nehmen an den Sitzungen der Komission beratend teil.

  2. Die Bibliothekskomission gibt den zuständigen Stellen der Hochschule Empfehlungen in grundsätzlichen Bibliotheksangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere:

  1. die Verwendung der der Universität - Gesamthochschule - Essen zur Verfügung stehenden Literaturbeschaffungsmittel, insbesondere ihre Verteilung auf die Fachbereiche und Einrichtungen;

  2. das Verfahren bei der Literaturauswahl;

  3. die jährlichen Anmeldungen zum Haushalt;

  4. die Aufstellung und Fortschreibung der Ausstattungspläne für die Universitätsbibliothek;

  5. die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek...

Quelle: Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek der Universität - Gesamthochschule - Essen, 1985. Ss. 3-4.

Text 5

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

BMZ Konzepte

Nr. 088/Januar 1998

Sektorkonzept

FISCHEREI und AQUAKULTUR

Zusammenfassung

Die Fischerei und Aquakultur ist für viele Küstenländer des Südens von enormer wirtschafts-, ernährungs- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Die Nettoexporte der Entwicklungsländer in diesem Sektor lagen beispielsweise in den letzten Jahren bei weltweit etwa 11Mrd US$, womit der Fisch nach Rohöl das wichigste Exportprodukt und die wichtigste Devisenquelle der Entwicklungsländer darstellt. Schätzungsweise 300 bis 500 Mio. Menschen hängen in den Entwicklungsländern in ihrer wirtschaftlichen Existenz direkt oder indirekt von der Fischerei ab. Typischerweise gehören etwa 80% der von der Fischerei lebenden Bevölkerung zur untersten Einkommensgruppe, etwa 60% der Einwohner der Entwicklungsländer decken 40% und mehr ihres Verbrauchs an tierischem Eiweiß durch Fischverzehr (in Ost- und Südasien ist Fisch die wichtigste Eiweißquelle für mehr als 1 Mrd. Menschen).

Die Gesamtsituation der Fischwirtschaft ist durch Erreichen der natürlichen Produktionsgrenzen sowie eine zunehmende Nachhaltigkeitsproblematik gekennzeichnet. Stieg der Weltfischereierzeugung im Zeitraum von 1950-1970 um jährlich 6%, stagniert die statistisch ausgewiesene Erzeugung aus Binnen- und Meeresfischerei seit 1988 bei rd. 100 Mio t. Die FAO schätzt gut zwei Drittel aller Meere und Gewässer als vollgenutzt bis überfischt ein. Das Schwergewicht der Entwicklungsbestrebungen muss sich daher zwangsläufig verlagern auf

  • ein nachhaltiges Management der natürlichen Fischbestände;

  • eine bessere Nutzung der Fänge und alternative Möglichkeiten der Fischproduktion (Aquakultur, Besatzwirtschaft in Staugewässern) sowie;

  • eine Integration der wasserlebenden Ressourcen in ein multisektorales Management von Küstengebieten.

Angesichts dieser Ausgangslage sind die übergeordneten Sektorziele die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Ernährungsversorgung der ärmeren Bevölkerung und der Einkommenslage der von der Fischerei lebenden Bevölkerungsgruppen sowie der Erhalt der natürlichen Ressourcen und ihrer Biodiversität.

Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

  • optimale Nutzung der wasserlebenden Ressourcen anhand des Prinzips des nachhaltigen Maximalertrages (Gleichgewicht zwischen Ressourcenabbau und ihrer Reproduktionskapazitäten);

  • fischereiliche Nutzung der 200 Seemeilenzone, der Staugewässern und Aquakulturen im Rahmen von verbindlichen regionalen Entwicklungsplänen;

  • Fischereibewirtschaftung auf der Grundlage wirtschaftlicher, sozialer und politischer Selbstorganisation und Interessenvertretung der handwerklichen Fischer;

  • Aufbau einer von staatlichen Strukturen möglichst unabhängigen Beratung (Subsidiaritätsprinzip), die in eine kohärente Fischereipolitik der Partnerregierungen eingebettet ist.

  • bei bereits geschädigten oder bedrohten Küstenökosystemen (z.B. Mangrovensümpfe) ist der Rehabilitierung der wasserlebenden Ressourcen Vorrang zu geben.

Zur Zielerreichung sind die nachfolgenden Entwicklungsansätze besonders dringlich:

  • Konzeption und Umsetzung einer kohärenten nachhaltigen Sektorpolitik;

  • Unterstützung der handwerklichen Küstenfischerei sowie einer ökologisch angepaßten Aquakultur insbesondere in Gebieten ohne einschlägige Aquakulturtradition, zum Beispiel in Afrika;

  • Fischverarbeitung und -vermarktung;

  • wissenschaftliche Erfassung und Beobachtung der Fischereibestände sowie Aufbau kosteneffektiver Überwachungs-und Kontrollsysteme.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg zukünftiger Entwicklungsbestrebungen ist die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Staatliche Stellen müssen sich noch stärker aus dem produktiven Bereich zurückziehen und darauf konzentrieren, der Eigeninitiative privatwirtschaftlich organisierter Produzenten den notwendigen wirtschaftlichen und gesetzlichen Spielraum unter Wahrung der ökologischen Nachhaltigkeit zu verschaffen. Dazu gehört auch, dass die betroffenen Staaten in die Lage versetzt werden, Fangmengen festzuschreiben, zu überwachen und bei Verstößen wirksame Sanktionen zu verhängen. Jede noch so große Anstrengung zur Steigerung der Fischproduktion und zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung muß mittel- und langfristig im Sande verlaufen, wenn das Gleichgewicht zwischen Ressourcenabbau und ihrer Reproduktionskapazitäten auf Dauer gestört ist.

  1. Funktion des Konzepts, Definition und Abgrenzung des Förderbereichs

    1. Funktion des Konzepts

Dieses Sektorkonzept dient den Referaten im BMZ, insbesondere den projekt- und programmführenden Arbeitseinheiten als entwicklungspolitische Vorgabe bei der Identifizierung, Auswahl und Bewertung von Vorhaben in Sektor sowie in entsprechenden Fällen auch bei der Länderprogrammierung. Entwicklungspolitische Vorgabe ist es auch für die durchführenden Stellen, insbesondere GTZ und KfW sowie den mit der Prüfung, Planung, Steuerung, Durchführung, Kontrolle und Evaluierung befaßten Fachkräften und Gutachtern. Den Nichtregierungsorganisationen dienen die Vorgaben als Orientierungshilfe.

Das Konzept aktualisiert das Sektorpapier «Fischerei und Aquakultur» von 1986 unter Berücksichtigung der Querschnittsauswertung von Fischerei- und Aquakulturvorhaben des BMZ vom Januar 1993. Es verdeutlicht die Bedeutung der Nutzung wasserlebender Tiere und Pflanzen als Nahrungs-, Beschäftigungs- und Einkommensquelle für breite Bevölkerungsschichten und macht deutlich, welcher Stellenwert dem Schutz und nachhaltigen Management dieser Ressourcen für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlage vor allem der Ufer- und Küstenbevölkerung zukommt. Das Konzept folgt den Bestimmungen des neuen Seerechts, das die Nutzung der in der 200sm-Wirtschaftszone vorhandenen Ressourcen unter die volle Jurisdiktion der Küstenländer stellt und trägt dazu bei, die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland verstärkt auf die Agenda 21 der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED, 1992) auszurichten.

    1. Abgrenzung des Sektors

Fischerei und Aquakultur können unter den Begriffen Fischereiwesen oder Fischereiwirtschaft zusammengefasst werden (siehe auch Fischerei-Glossar im Anhang 1), wobei eine ökologisch verträgliche Produktion, Technologie und Ökonomie sowie die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund der Betrachtung stehen. Der Schutz der wasserlebenden Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil des Förderbereichs.

Dazu gehören nicht nur Fische, sondern auch Krebstiere (u.a. Garnelen), Weichtiere (Muscheln, Tintenfische) und Wasserpflanzen (Meeresalgen) sowie der Küstenschutz.

Sektorrelevante Querschnittsaufgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie das Küstezonenmanagement (Coastal Zone Management) und die Wasserbewirtschaftung (Water Shade Management), die als integrale Bestandteile auch des vorliegenden Konzepts zu betrachten sind, stehen in enger Verbindung zu den folgenden Konzepten: «Förderung der Siedlungswasserwirtschaft», «Förderung der ländlichen Entwicklung» (1988), «Gleichberechtigungskonzept» (1997), «Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe» (1990), «Hauptelemente der Armutsbekämpfung» (1992), und «Soziokulturelle Kriterien für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit» (1992). Das gleiche gilt für sektorübergreifende Umweltaktionspläne sowie das Tropenwaldaktionsprogramm, das z.B. im Bereich der Mangroven und anderen Überschwemmungswäldern mit dem vorliegenden Konzept in engem Zusammenhang zu sehen ist.

  1. Bedeutung des Sektors und Ausgangslage in den Partnerländern

  1. Bedeutung des Fischereiwesens

2.1.1.Fischereiwesen als wichtiger Wirtschafts- und Entwicklungsfaktor

Die Fischerei und Aquakultur ist für viele Entwicklungsländer von enormer wirtschaftlicher, ernährungs- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Die Nettoexporte der Entwicklungsländer lagen in den letzten Jahren bei weltweit etwa 11 Mrd. US$, womit der Fisch nach Rohöl das wichtigste Exportprodukt und die wichtigste Devisenquelle der Entwicklungsländer darstellt. Japan mit 12 Mrd US$ und die EU mit 8 Mrd. US$ sind die wichtigsten Nettoexporteure; zu den wichtigsten Nettoexportländern gehören Thailand, Indonesien und China. Schätzungsweise 300 bis 500 Mio. Menschen hängen in den Entwicklungsländen in Ihrer wirtschaftlichen Existenz direkt sowie vor- und nachgelagert von der Fischerei ab. Besonders arbeitsintensiv wird in den Entwicklungsländern die handwerkliche Kleinfischerei betrieben, von der dort 50 Mio. Menschen leben. Typischerweise gehören etwa 80% der von der Fischerei lebenden Bevölkerung zur untersten Einkommensklasse.

Etwa 60% der Einwohner der Entwicklungsländer decken 40% und mehr ihres Verbrauchs an tierischem Eiweiß durch Fischverzehr. Allein in Ost- und Südasien ist Fisch die wichtigste Eiweißquelle für mehr als 1 Mrd. Menschen. Aber auch in Afrika und Lateinamerika hängen insbesondere die ärmeren Bevölkerungsteile in ihrer Eiweißversorgung entscheidend vom Fisch ab. Die vielfältigen Produktionsmöglichkeiten auf unterschiedlichem Technologieniveau lassen die Fischerei besonders für den Einsatz in sich entwickelnden Ländern geeignet erscheinen, wo ein niedriger Ausbildungsstand das Einbringen von innovativen Produktionsmethoden erschwert und/oder die Fischerei als Nebenerwerb Versorgungs- oder Einkommenslücken der lokalen Bevölkerung schließen kann.

  1. Entwicklungspotentiale und-ansätze

Die meisten Fischereiprojekte der deutschen EZ sind der handwerklichen Fischerei zuzuordnen, die durch vielfältige Ansätze gefördert wird. Dazu gehören insbesondere die Beratung bei einer angepaßten Technologieentwicklung im Bootsbau, Fangtechnik und Verarbeitung, bei der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung, der Frischhaltung, dem Transport und der Vermarktung der Fänge sowie die Unterstützung bei Selbshilfeansätzen im Produktionsumfeld und die Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessenvertretungen.

Kleingewerbliche Aquakultur in Form der Teichwirtschaft eignet sich, soweit genügend Wasser verfügbar ist, besonders gut zu Integration in bäuerliche Betriebssysteme, wo sie beträchtlich zu einer Optimierung der Wassernutzung und anderer Ressourcen beitragen kann. Wo urbane Verbrauchermärkte leicht zu erreichen sind, bestehen für die Aquakultur gute Chancen, sich zum Haupterwerbszweig der Produzenten zu entwickeln. Projekte der kleingewerblichen Aquakultur bedürfen allerdings bei fehlender Aquakulturtradition langer Projektlaufzeiten. Hier sind in besonderer Weise die technologische, soziale und kulturelle Angepaßtheit der Produktionsverfahren sowie die Akzeptanz und Marktgängigkeit der Erzeugnisse zu beachten.

Einen weiteren Bereich der Fischproduktion stellt die peri-urbane Aquakultur dar, die in Zukunft an Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung gewinnen wird. Angesichts der zunehmenden Verstädterung und sich abzeichnender Entstehung neuer riesiger Agglomerationen entlang der Küstenlinie wird diese Art der Fischproduktion verstärkt in Betracht zu ziehen sein.

Die Besatzfischwirtschaft (siehe auch Fischerei-Glossar im Anhang 2) eröffnet vor allem dort Aussichten auf wertvolle Möglichkeiten zur Einkommenserzielung, Beschäftigung und Fischversorgung, wo in sonst wasserarmen Gebieten, wie dem Sahel, in großer Anzahl Stauseen zur Energiegewinnung, Bewässerung, Anhebung des Grundwasserspiegels usw. existieren. Die fischereiliche Bedeutung der 299sm-Wirtschaftszone hängt stark von den Strömungsverhältnissen vor der Küste ab. Sie unterliegt mit fortschreitender Mechanisierung der handwerklichen Küstenfischerei und eröffnet ggf. auch Möglichkeiten, noch unbewirtschaftete Ressourcen zu nutzen. Besonders produktiv sind «Auftriebsgebiete», in denen nährstoffreiches Tiefenwasser an die Oberfläche tritt.

Während die handwerkliche Fischerei diese Ressourcen in Küstennähe nutzen kann, ist die Nutzung der küstenfernen Bereiche fast ausschließlich Sache der vollmechanisierten Hochseefischerei. Entsprechend begehrt sind Fischereirechte in solchen Gewässern bei den Fangflotten großer Industrieländer. Die Hauptaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit besteht darin, den Ländern, die die notwendigen Strukturen für Ressourcenerhebung, Ressourcenmanagement und -nutzungsüberwachung nicht mit eigener Kraft schaffen können, beim Aufbau einer eigenen Infrastruktur zu helfen und sie beim nachhaltigen Management der Ressourcen dahingehend zu beraten, daß aus den Einkünften für Nutzungsrechte auch die Kosten der Strukturen und des Managements getragen werden können.

2.2 Ausgangslage und zukünftige Entwicklungen

2.2.1. Aktuelle Entwicklungsprobleme und-tendenzen

Die Gesamtsituation der Fischwirtschaft ist durch Erreichen der natürlichen Produktionsgrenze bzw. einer zunehmenden Nachhaltigkeitsproblematik gekennzeichnet. Stieg die Weltfischereierzeugung im Zeitraum von 1950 bis1970 um jährlich 6%, stagniert die statistisch ausgewiesene Erzeugung aus Binnen- und Meeresfischerei seit 1988 bei rund 100 Mio. t. Die FAO schätzt zwei Drittel aller Meere und Gewässer als vollgenutzt bis überfischt ein. Gleichzeitig muß man angesichts des Bevölkerungswachstums davon ausgehen, daß bis zum Jahr 2000 eine zusätzliche Produktion von 19 Mio. t und bis zum Jahr 2025 von 100 Mio. t Fisch nötig ist, um das gegenwärtige durchschnittliche Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. Das Schwergewicht der Entwicklungsbestrebungen muß sich daher zwangsläufig auf ein nachhaltiges Management der natürlichen Fischbestände, bessere Nutzung der Fänge und alternative Möglichkeiten der Fischproduktion (Besatzwirtschaft, Aquakultur) verlagern.

Die Gefahr einer Überfischung ergibt sich aus unterschiedlichen, nur schwer kontrollierbaren Entwicklungen wie den folgenden:

  • Die Zahl der in der 200sm-Wirtschaftszone operierenden fremden Fangschiffe hat stark zugenommen (weltweite Fangflottenkapazitäten).

  • Die Vergabe von Fangquoten ist für viele Partnerländer eine wichtige Devisenquelle.

  • Die Wanderfischer, die nur saisonal hohe Erträge abschöpfen wollen, werden für die Fischereientwicklung zunehmend zur Belastung.

  • Die Zahl der handwerklichen Fischer bzw. die Migration in Küstengebieten ist wegen Mangels an alternativen Einkommensquellen stark gestiegen.

  • Die Nachfrage nach exportfähigen Fischprodukten (hochwertige Speisefischarten, Garnelen, Fischmehl) hat sich beträchtlich erhöht.

      1. Umwelt und Ressourcennutzung

Von der Fischereiwirtschaft können unterschiedlich negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen. In der Fangfischerei ergeben sich negative Umweltwirkungen insbesondere durch Ressourcenübernutzung (siehe auch 2.2.1) und durch den Einsatz nicht-selektiver oder zerstörerischer Fanggeräte und -methoden (Dynamit, Gift). Der unkontrollierte Einsatz mancher Fanggeräte (z.B von Treibnetzen) kann durch Gefährdung bedrohter Arten (Delphine, Schildkröten) den Artenschutzbestimmungen zuwiderlaufen. Das 1992 bei der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von mehr als 170 Staaten beschlossene Aktionsprogramm Agenda 21 betont in Kapitel 17, daß Ozeane, alle Meere und angrenzende Küstengebiete eine geschlossene Einheit darstellen und ein unverzichtbarer Bestandteil des globalen Ökosystems sind.

Die Aquakultur ist besonders auf eine gute Wasserqualität angewiesen, kann bei hoher Produktionsintensität das Wasser aber auch mit Nähr-, Zehr- und Schadstoffen belasten. Diese Gefahr besteht vor allem bei der Schwimmkäfighaltung in stehenden Gewässern durch Anhäufung von Futterresten und Ausscheidungen auf den Käfigböden. Die Nutzung der Ressource Wasser kann durch die Aquakultur in Trockengebieten mit Bewässerungssystemen oder mit intensiver Wasserbewirtschaftung in urbanen Regionen deutlich verbessert werden, wenn sie in den Netzungskreislauf integriert wird.

Bei der bedenkenlosen Anlage großer, industriell zu betreibender Teichsysteme können wertvolle Ökosysteme wie die Mangrovensümpfe geschädigt oder zerstört werden. Mangrovensümpfe werden von vielen Organismen als Brutplätze zur Reproduktion genutzt und zeichnen sich durch einen hohen Grad an Biodiversität aus.

Quelle: BMZ-Konzepte, Nr. 088/Januar ’98. Ss. 1-5.

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