- •Федеральное агентство по образованию Нижегородский государственный университет им. Н.И. Лобачевского
- •032301 «Регионоведение»
- •1. Theoretischer Teil Zur Benutzung des Lehrbehelfs
- •Schrittfolgemodell für die Übersetzung und die Analyse des Übersetzungsprozesses im Unterricht
- •Vor der Lektüre des Ausgangsextes.
- •3. Vor dem interkulturellen Transfer.
- •4. Unter Beachtung der vorher ausgeführten Übersetzungsaufgaben übersetzen Sie den Text, schreiben Sie das Translat nieder.
- •5. Vergleichen Sie noch einmal das Original und das Translat. Korrigieren Sie (wenn notwendig) das Translat.
- •2. Praktischer Teil
- •Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- •Vom 23. Mai 1949
- •Präambel
- •Die grundrechte
- •Artikel 6
- •Artikel 7
- •Aufenthaltsbescheinigung
- •Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek der Universität Gesamthochschule Essen
- •§ 1. Rechtsstellung
- •§ 2. Aufgaben der Universitätsbibliothek
- •§ 3. Leitung der Universitätsbibliothek
- •§4. Literaturauswahl
- •§5. Bibliothekskomission
- •Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- •Zusammenfassung
- •Staatsvertrag zwischen der brd und der ddr über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (18. Mai 1990)
- •Artikel 8: Gegenstand des Vertrages
- •Artikel 9: Grundsätze
- •Artikel 10: Voraussetzungen und Grundsätze
- •Artikel 11: Wirtschaftspolitische Grundlagen
- •Artikel 12: Innerdeutscher Handel
- •Artikel 13: Außenwirtschaft
- •Artikel 15: Agrar- und Ernährungswirtschaft
- •Artikel 16: Umweltschutz
- •Memorandum: Politik für die deutsche Sprache
- •Von Gerhard Stickel
- •Betriebsanleitung. Abb Motors Drehstrom-Käfigläufermotor
- •Inbetriebnahme
- •Verwendung
- •Installation
- •Ich danke Ihnen für Ihren Brief
- •Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des
- •Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
- •Antipersonenminen und über deren Vernichtung
- •Präambel
- •Artikel 1: Allgemeine Verpflichtungen
- •Artikel 2: Begriffsbestimmungen
- •Artikel 3: Ausnahmen
- •Artikel 4: Vernichtung gelagerter Antipersonenminen
- •Artikel 5: Vernichtung von Antipersonenminen in verminten Gebieten
- •Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die
- •Vernichtung solcher Waffen
- •Artikel 1
- •Artikel 2
- •Artikel 3
- •Artikel 4
- •Письменный перевод и
Betriebsanleitung. Abb Motors Drehstrom-Käfigläufermotor
Konformitätserklärung
Konformitätserklärungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, geändert durch die Richtlinie 93/68 EWG, werden gesondert herausgegeben.
Die Konformitätserklärung erfüllt überdies die Anforderungen einer Herstellererklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, geändert durch 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG.
Gültigkeit
Die Betriebsanleitung bezieht sich auf die nachfolgend genannten Baureihen aus dem Produktionsprogramm von ABB Motors. Sie gilt sowohl für die Verwendung als Motor wie auch für den Betrieb als Generator.
Baureihe MU,MT..., MBT..., MXMA
Baureihe M2A..., M2B..., M2C..., M2F..., M2L..., M2M..., M2R...
Baureihe *QU,QUT
in den Achshöhen 63...400 (Für Sonderausführungen oder spezielle Anwendungen werden gegebenenfalls zusätzliche Hinweise benötigt).
Inbetriebnahme
Eingangsprüfung
Unmittelbar nach dem Empfang ist der Motor auf äußerliche Beschädigungen zu untersuchen, im Schadensfall ist der Spediteur unverzüglich zu verständigen.
Die auf dem Leistungsschild angegebenen Daten - insbesondere Spannung und Schaltung (Y = Stern oder = Dreieck) - sind zu überprüfen.
Die Motorwelle muß von Hand frei drehbar sein, gegebenenfalls angebrachte Transportsicherungen sind zu entfernen.
Prüfung des Isolationswiderstandes
Vor der Inbetriebnahme - sowie immer dann, wenn Hinweise auf erhöhte Feuchtigkeit vorliegen - ist der Isolationswiderstand zu prüfen.
Der Widerstand - gemessen bei 25C mit einem Isolationsprüfer (500V DC)- soll den nachfolgend genannten Bezugswert übersteigen:
Ri [M]=(20·U)/(1000+2P)
mit U= Spannung [V]
P = Ausgangsleistung [kW]
WARNUNG:
Um die Gefahr eines elektrischen Schlages auszuschließen, sind die Wicklungen unmittelbar nach der Messung zu entladen.
Für erhöhte Umgebungstemperaturen ist der angegebene Bezugswert des Isolationswiderstandes für jeweils 20C zu halbieren.
Wenn der Bezugswert nicht erreicht wird, ist die Feuchte innerhalb der Wicklung zu groß und eine Trocknung wird erforderlich. Für 12h ... 16h sollte dabei eine Ofentemperatur von 90C eingehalten werden, gefolgt von einer Schlußtrocknung mit 105C für 6h ... 8h.
Etwaig vorhandene Verschlußstopfen von Entwässerungsöffnungen sind während der Wärmebehandlung zu entfernen.
Wicklungen, die mit Salzwasser in Berührung gekommen sind, müssen in der Regel erneuert werden.
Direkteinschaltung oder Stern-Dreieck-Anlauf
Der Klemmenkasten von eintourigen Standardmotoren enthält in der Regel sechs Anschlußklemmen und zumindest eine Erdungsklemme.
Die Erdung sollte vor dem Anschließen der Versorgungsspannung im Einklang mit den jeweils gültigen Vorschriften erfolgen.
Direkteinschaltung (DOL)
Wahlweise kann Stern- (Z) oder Dreieckschaltung verwendet werden.
Die Angabe 660VY, 380V bezeichnet beispielsweise die Anschlußart «Stern» für 660V und «Dreieck» für 380V.
Stern-Dreieck-Anlauf (Y)
Die Versorgungsspannung muß gleich der für die Dreieckschaltung angegebenen Schaltung sein. Alle Verbindungslaschen am Klemmenblock sind zu entfernen.
Bei polumschaltbaren Typen und Wechselstrommotoren sowie bei Sonderausführungen sind die entsprechenden Angaben im Klemmenkasten zu beachten.
Anschlußklemmen und Drehrichtungen
Bei Blick auf das antriebsseitige Wellenende (AS) dreht die Welle im Uhrzeigersinn, wenn die Phase L1, L2, L3 der Versorgungsspannung entsprechend dem Bild 1 auf Seite 34 angeschlossen sind.
Die Drehrichtung ändert sich, wenn beliebige zwei Anschlußleitungen vertauscht werden.
Wenn der Motor mit einem drehrichtungsabhängigen Lüfter ausgestattet ist, ist es erforderlich, die Übereinstimmung der Drehrichtung mit dem auf dem Motor angebrachten Pfeilsymbol zu überprüfen.