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Das Parlament

Das Parlament – die Nationalversammlung der Republik Belarus – ist das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Belarus.

Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern, der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik, zusammen. Die Verfassung regelt die zahlenmäßige Stärke und das Verfahren zur Bildung der Kammern. Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Wählbar ist jeder Bürger der Republik Belarus, der sein 21. Lebensjahr vollendet hat.

Der Rat der Republik ist die Kammer der territorialbezogenen Vertretung. Von den Abgeordneten werden für jede Oblast und die Stadt Minsk je acht Mitglieder des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. Acht Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Mitglied des Rats der Republik darf der Bürger werden, der sein 30. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre auf dem Territorium der jeweiligen Oblast bzw. der Stadt Minsk gewohnt hat.

Die Kammern verhandeln separat. Jede Kammer hat ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, die Verhandlungen leiten und die Hausordnung wahren.

Gemäß der Verfassung darf die Repräsentantenkammer den Bericht des Premierministers über den Maßnahmenplan der Regierung anhören, eine Mißtrauenserklärung gegenüber der Regierung abgeben, sowie auf Initiative des Premierministers die Frage nach dem Vertrauen zur Regierung behandeln.

Die Repräsentantenkammer setzt die Präsidentenwahl an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen.

Der Rat der Republik hebt Beschlüsse örtlicher Sowjets, die nicht mit der Gesetzgebung übereinstimmen, auf und entscheidet über die Auflösung eines örtlichen Sowjets: bei Vorliegen regelmäßiger oder grober Verletzungen von Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Organ oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Jede Gesetzesvorlage wird, soweit durch die Verfassung nichts anderes vorgeschrieben wird, zunächst in der Repräsentantenkammer und anschließend im Rat der Republik behandelt.

Außer verfassungsmäßig festgelegten Fällen kommt ein Gesetz nach dessen Annahme durch die Repräsentantenkammer und der Billigung im Rat der Republik mit der Mehrheit der gewählten Mitglieder der jeweiligen Kammer zustande.

Die Verfassung enthält das Recht des Rats der Republik, Erlasse des Präsidenten über die Anordnung von Ausnahme- und Kriegszustand, Voll- und Teilmobilmachung zu behandeln, wobei eine diesbezügliche Entscheidung innerhalb von spätestens drei Tagen nach deren Eingang zu treffen ist.

Das Parlament verhandelt über die Frage nach der Amtsenthebung des Präsidenten.

Die Legislaturperiode des Parlaments dauert vier Jahre. Die Amtszeit des Präsidenten darf auf Grund des Gesetzes nur im Kriegsfall verlängert werden.

Text 3.

Die Regierung

Die Regierung – der Ministerrat der Republik Belarus – ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung, das die Vollzugsgewalt in der Republik Belarus ausübt.

In ihrer Tätigkeit ist die Regierung dem Präsidenten rechenschaftspflichtig und vor dem Parlament verantwortlich.

Die Regierung der Republik Belarus leitet das System der ihr unterstellten Organe der Staatsverwaltung und anderer Vollzugsorgane.

Der Ministerrat der Republik Belarus ist ein Kollektivorgan. Er besteht aus dem Premierminister, dessen Stellvertretern und den Ministern. Der Regierung dürfen auch Leiter weiterer republikanischer Organe der Staatsverwaltung angehören.

Die Verfassung regelt das Recht der Regierung, Anordnungen zu erlassen, die auf dem Gesamtgebiet der Republik Belarus Gesetzeskraft haben, sowie Akte von Ministerien und anderen republikanischen Organen der Staatsverwaltung aufzuheben.

Der Ministerrat ist eines der Subjekte mit Recht der Gesetzesinitiative.

Die Regierung legt ihre Vollmachten vor dem neugewählten Präsidenten nieder.

Liste der Ministerien der Republik Belarus

  1. Ministerium für Arbeit und Sozialschutz

  2. Ministerium für Architektur und Bauwesen

  3. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

  4. Ministerium für Bildung

  5. Ministerium für Energetik

  6. Ministerium für Fernmeldewesen und Informatisierung

  7. Ministerium der Finanzen

  8. Ministerium für Forstwirtschaft

  9. Ministerium für Gesundheitswesen

  10. Ministerium für Handel

  11. Ministerium der Industrie

  12. Ministerium für Information

  13. Ministerium für Innere Angelegenheiten

  14. Ministerium der Justiz

  15. Ministerium für Kultur

  16. Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsmittel

  17. Ministerium für Naturressourcen und Umweltschutz

  18. Ministerium für Notsituationen

  19. Ministerium für Sport und Tourismus

  20. Ministerium der Statistik und Analyse

  21. Ministerium für Steuer und Einnahmen

  22. Ministerium für Verkehrswesen und Kommunikation

  23. Ministerium der Verteidigung

  24. Ministerium für Wirtschaft

  25. Ministerium für Wohnungs- und Kommunalwirtschaft

  26. Komitee für Staatssicherheit

  27. Staatskomitee der Grenztruppen

  28. Staatliches Komitee für Militärindustrie

  29. Staatskomitee für Luftfahrt

  30. Staatliches Zollkomitee

  31. Staatskomitee für Wissenschaft und Technologien

Text 4.