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країнознавство відповіді.doc
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12. Система освіти Німеччини (Bildungsystem Deutschlands)

Das Bildungswesen liegt in der Verantwortung der Länder, wird jedoch durch deutschlandweite Konferenzen der Kultusminister koordiniert. Je nach Land besteht eine neun- bis dreizehnjährige Schulpflicht. Der Besuch der allgemeinbildenden Schulen dauert mindestens neun Jahre. Danach können weiterführende Schulen bzw. berufsbildende Schulen besucht werden. Die meisten deutschen Bundesländer haben ein gegliedertes Schulsystem mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Hochschulreife wird– je nach Bundesland – nach zwölf oder dreizehn Schuljahren erworben.

Praktisch alle jungen Erwachsenen besuchen nach der Schule eine weiterführende Bildungseinrichtung. Auszubildende in Betrieben besuchen an ein oder zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Studierende können zwischen universitären und anwendungsorientierten Hochschulen (Fachhochschulen) wählen.

In Deutschland sind Universitäten, Technische Universitäten und Fachhochschulen Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Lehre. Die (Technischen) Universitäten sind zu Promotions- und Habilitationsverfahren berechtigt. Beide Verfahren sollen Bildung nachweisen und wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten. Mit der Einführung internationaler Abschlussbezeichnungen im Zuge des Bologna-Prozess wird die bisherige Trennung in den Bezeichnungen im tertiären, akademischen Bildungsbereich zwischen Fachhochschulen und Universitäten aufgeweicht. Einzelne Hochschuleinrichtungen bilden überhaupt nicht im tertiären Bildungsbereich aus, sondern sind zur postgradualen Bildung oder ausschließlich zur Promotion und Habilitation eingerichtet. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Hochschulen sind in öffentlicher Trägerschaft, werden aber in ihrer Forschung über Drittmittel finanziert (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Unternehmen und andere).

Neben den Universitäten gibt es eine größere Anzahl von Forschungsorganisationen, die deutschlandweit und darüber hinaus tätig sind. Dabei wurde in Deutschland ein System der Arbeitsteilung zwischen der außeruniversitären Forschung und den Universitäten aber auch zwischen den Organisationen geschaffen. Die Max-Planck-Gesellschaft verpflichtet sich der Grundlagenforschung. Sie führt 78 Institute in Deutschland und besitzt ein Jahresbudget von 1,3 Milliarden Euro. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist die größte wissenschaftliche Gesellschaft in Deutschland und betreibt 15 sogenannte Großforschungszentren, die fächerübergreifend an wissenschaftlichen Komplexen arbeiten. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die größte Organisation der angewandten Forschung. Sie greift in ihren 56 Instituten Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und versucht sie wirtschaftlich zu erschließen. Sie stellt der Wirtschaft die Dienstleistung der Auftragsforschung bereit. Weltweite Bekanntheit erlangte sie durch die Entwicklung des MP3-Audioformats. Sie gehört zu den wichtigsten Patentanmeldern und -besitzern in Deutschland. Die Leibniz-Gemeinschaft ist ein Verbund eigenständiger Forschungseinrichtungen, die sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung arbeiten.

Aus Deutschland stammen zahlreiche Forscher aus allen Bereichen der modernen Wissenschaften.

13. Економіка (сільське господарство, промисловість, податки, банківська система). Wirtschaft (Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Steuern, Banksystem).

Deutschland zählt zu den am höchsten entwickelten und leistungsfähigsten Industrienationen und ist nach den USA, Japan und China die viertgrößte Volkswirtschaft weltweit. Mit 82 Millionen Einwohnern ist Deutschland zudem der größte und wichtigste Markt in der Europäischen Union (EU). Die deutsche Volkswirtschaft konzentriert sich auf industriell hergestellte Güter und Dienstleistungen. Vor allem die Produkte des deutschen Maschinenbaus, Kraftfahrzeuge und chemische Erzeugnisse werden international geschätzt. Rund jeder vierte Euro wird im Export verdient – mehr als jeder fünfte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt vom Außenhandel ab. Mit einem Exportvolumen von 1121 Milliarden US-Dollar, rund einem Drittel des Bruttonationaleinkommens, war Deutschland 2009 nach China (1202 Milliarden US-Dollar) weltweit der zweitgrößte Exporteur von Gütern, nachdem das Land zwischen 2003 und 2008 sechs Mal in Folge „Exportweltmeister“ gewesen war. Deutschlands Anteil am gesamten Welthandel beträgt rund neun Prozent.  

Aufgrund seiner hohen Exportausrichtung ist Deutschland wie kaum ein anderes Land mit der Weltwirtschaft verflochten und an offenen Märkten interessiert. Die wichtigsten Handelspartner sind Frankreich, die Niederlande, die USA und Großbritannien. Nach Frankreich sind 2009 Güter im Wert von 82 Milliarden Euro exportiert worden, in die USA und in die Niederlande im Wert von 54 Milliarden Euro und nach Großbritannien im Wert von 53 Milliarden Euro. Seit den Osterweiterungen der Europäischen Union (2004 und 2007) ist neben dem Handel mit den „alten“ EU-Staaten ein Aufschwung des Handelsvolumens mit den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsländern erkennbar. Gut zehn Prozent aller Exporte werden in diese Länder getätigt. Insgesamt liegt der Anteil des deutschen Exports in die Länder der Europäischen Union bei 63 Prozent.  

Kontinuierlich wächst die Bedeutung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu den asiatischen Schwellenländern. Asien ist mittlerweile der zweitwichtigste Absatzmarkt für Waren aus Deutschland. 2009 gingen 14 Prozent der deutschen Exporte in diese Region. Wichtigster Partner ist dabei China. Seit 1999 ist Deutschland zudem Chinas größter europäischer Investor. Rund 2500 deutsche Unternehmen sind dort mit Investitionen vertreten

14. Конституційні органи. (Verfassungsorgane: Bundesregierung. Bundespräsident. Bundeskanzler. Bundesministern.)

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Es besteht aus den Abgeordneten des Bundetags und einer gleich großen Anzahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Gewählt wird der Bundespräsident für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Bundespräsident vertritt die Bundersrepublik völkerrechtlich. Er schließt z.B. im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister. Der Bundespräsident seit 2004 ist Horst Köhler.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten des Bundestages werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen und Gruppen zusammen. Der Präsident des Bundestages wird nach altem deutschen Verfassungsbrauch aus den Reihen der stärksten Fraktion gewählt.

Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Länder, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Senatssystem von Bundesstaaten wie den USA oder der Schweiz besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Mehr als die Hälfte aller Gesetzvorschläge benötigt die Zustimmung des Bundesrats, d.h. sie können nicht ohne oder gegen den Willen des Bundesrats zustande kommen.

Die Bundesregierung, das Kabinett, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu: Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Kanzler entscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Die Bundeskanzlerin seit 2005 ist Angela Merkel.Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es wird nur auf Antrag tätig. Jeder Bürger hat das Recht, sich an das Verfassungsgericht zu wenden, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt.

15.Политична система: утворення ФРН та правові засади держави. Politisches System. Staatsgründung. Staatsgebiet.

Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit.

Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen.

Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert.

Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange.

Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum teutonicum („deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt.

Während sich das Westfrankenreich mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein supranationaler Verband souveräner großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte. Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.

Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne (Landes-)Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon I. in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte.

Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte daher die Reichskrone nieder. Damit erlosch das Reich.

Unter Napoleons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Die neuen Staaten waren teilweise im von Napoleon geschaffenen und kontrollierten Rheinbund vereinigt. Eigenständig blieben nur Österreich und Preußen.

Nach der Niederlage Napoléons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von Österreich und Preußen dominierten Staatenbund, organisierten sich 38 Staaten.

Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die Märzrevolution. Am 23. Juli 1849 endete die Märzrevolution mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen. Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche nord- und mitteldeutsche Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.

1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.

Die Gründung des Norddeutschen Bundes als souveränen Staat zum 1. Juli 1867 unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. vom ehemaligen Amt des Vorsitzenden des Bundesrates zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.

Otto von Bismarck hatte als preußischer Ministerpräsident auf die Reichsgründung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler.

Im „Dreikaiserjahr“ 1888 kam Wilhelm II. an die Macht, der schon 1890 Bismarck zum Rücktritt zwang und die Außenpolitik in Richtung konfrontaler Großmacht- und Weltmachtpolitik änderte. Durch den neuen Kurs isolierte sich das Reich selber und ein neues Bündnissystem entstand. Das Attentat auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand löste im Jahre 1914 den Ersten Weltkrieg aus. Mehr als zwei Millionen deutsche Soldaten starben im Ersten Weltkrieg, rund 800.000 Zivilisten starben an Hunger.

Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich.

Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Nach der Wahl der verfassungsgebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 in Kraft.

In den kurzen „goldenen Zwanzigern“ blühte die Kultur und ab 1924 auch die Konjunktur auf und das mittlerweile über vier Millionen Einwohner zählende Berlin wurde zu einer der dynamischsten Städte Europas.

Ein jähes Ende erfuhr die Prosperität 1929 im Gefolge des Schwarzen Donnerstags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten 1930 verfügten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, über keine parlamentarische Mehrheit mehr. Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg.

Die NSDAP errichtete im Deutschen Reich innerhalb kürzester Zeit einen totalitären Einparteienstaat unter Führung Adolf Hitlers. Als Deutschland schließlich am 1. September 1939 Polen angriff, war die Geduld der Alliierten erschöpft. Großbritannien und Frankreich erklärten Deutschland den Krieg. Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen Tote. Zwischenzeitlich hatte Hitler der Sowjetunion den Krieg erklärt (Russlandfeldzug 1941–1945). Die deutsche bedingungslose Kapitulation folgte am 8. Mai.

Die alliierten Siegermächte, zunächst die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, später auch Frankreich, bemühten sich anfangs noch um eine gemeinsame Besatzungspolitik.