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країнознавство відповіді.doc
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7. Виникнення Німецького Рейху, Німеччина у Середньовіччя, 30-ти річна війна. (Die Entstehung des Deutschen Reichen, Deutschland im Mittelalter, der dreissigjährige Krieg)

Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum teutonicum („deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt.

Während sich das Westfrankenreich mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten, ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein supranationaler Verband souveräner großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte. Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.

Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne (Landes-)Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Dauerrivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus). Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon I. in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte.

Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte daher die Reichskrone nieder. Damit erlosch das Reich.

8. Державний флаг, герб, гімн. Конституція Німеччини. (Bundesflage, Wappen, Hymne. Vergassung)

Wie jedes andere Land, hat Deutschland seine eigene Symbole: dazu gehören das Bundeswappen, die Flagge und die Hymne. Symbole sind sichtbare, klangliche, rituelle oder gedankliche Zeichen, die auf einen sonst nicht wahrnehmbaren Sinngehalt verweisen. Zu Staatssymbolen werden im Rahmen der politischen Symbolik u.a. Wappen und Siegel, Farben und Flaggen, Hymnen, Hauptstädte und Feiertage gezählt. Als Zeichen dienen sie zur Veranschaulichung und öffentlichen Darstellung eines Staates. Über diese Repräsentationsfunktion hinaus kommt ihnen die Aufgabe zu, als Sinnbilder die grundlegenden Traditionen und Werte eines Staatswesens zu verdeutlichen und zu vermitteln. In enger Verbindung mit dem Angebot von Deutungsmustern steht die Integrationsfunktion von Staatssymbolen, die zur Herausbildung einer kollektiven Identität und zur Identifikation mit dem politischen System beitragen können. Staatssymbole sind "geronnene Werte" der politischen Kultur. Die Einstellungen ihnen gegenüber spiegeln die Bindung der Bevölkerung an die politische Gemeinschaft wider.Das traditionsreichste Staatssymbol Ds ist der Bundesadler, dessen Vorgänger sich bis zu den Anfängen des ersten deutschen Reiches zurückverfolgen lassen. Seit 1871 diente der einköpfige, nach rechts blickende Adler in unterschiedlicher Ausgestaltung dem Kaiserreich, der Weimarer Republik und - in Verbindung mit dem Hakenkreuz - der nationalsozialistischen Diktatur als Reichswappen. Auch für die 1949 gegründete BRD war der Adler als Hoheitssymbol nicht umstritten. Die "Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler" und der "Erlaß des Bundespräsidenten über die Dienstsiegel" vom 20.1.1950 übernahmen die Texte der Erlasse und die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik.

Der Bundesadler ist vor allem ein Symbol staatlicher Herrschaft. Zugleich weist er auf die Kontinuität Ds zum Deutschen Reich hin. Infolge seiner großen Verbreitung beispielsweise auf Amtsschildern, Münzen, Ausweisen und Urkunden erfreut sich dieses Staatssymbol allgemeiner Bekanntheit und Akzeptanz. Ein besonders beliebtes Exemplar mit hohem Wiedererkennungswert schmückte nicht nur den Bundestag in Bonn, sondern findet sich in fast unveränderter Form auch im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin wieder.Die Bundesflagge besitzt als einziges Staatssymbol Ds Verfassungsrang. Die Farben Schwarz-Rot-Gold gehen auf den Befreiungskrieg gegen die napoleonische Herrschaft sowie die Einigungs- und Freiheitsbewegung des Vormärz und der Revolution 1848/49 zurück. Sie wurden aber erst durch die Weimarer Verfassung 1919 zu Reichsfarben. Zugleich begann ein langjähriger Flaggenstreit zwischen Schwarz-Rot-Gold als Farben der Republik und Schwarz-Weiß-Rot als Farben des Kaiserreiches, die später in der Hakenkreuzflagge aufgingen. Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die BRD waren nicht die Farben strittig, sondern lediglich deren Anordnung, wobei die CDU zunächst für eine Lösung in Form eines Kreuzes eintrat. In Artikel 22 GG setzte sich endgültig die schwarz-rot-goldene Trikolore durch.

Über die Repräsentationsfunktion hinaus verkörpert die Bundesflagge in Verbindung mit dem traditionellen Symbolgehalt ihrer Farben grundlegende Werte und Staatsziele Ds: Sie ist Sinnbild für Freiheit und Einheit. Schließlich erfüllte sie zwischen 1949 und 1990 eine wichtige Integrationsfunktion als einziges gesamtdeutsches Nationalsymbol. Allerdings fügte die DDR 1959 zur Abgrenzung von der BRD in ihre Flagge das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz ein. Der Streit um diese "Spalter-Flagge" wurde erst mit der Duldung der DDR-Hoheitssymbole in der Entspannungsphase der 70er Jahre beigelegt. In der BRD nahm die Akzeptanz der Bundesflagge nach anfänglicher Konkurrenz mit Schwarz-Weiß-Rot in den 50er Jahren ständig zu. Bei einer Umfrage 2001 äußerten 59% der Westdeutschen und ebenso 59% der Ostdeutschen, dass sie sich beim Anblick der Bundesflagge freuen (Noelle-Neumann/Köcher 2002: 530).Das Deutschlandlied wurde 1841 von Hoffmann von Fallersleben verfasst und steht in der gleichen Tradition wie die Farben Schwarz-Rot-Gold. Während das Kaiserreich noch keine offizielle Nationalhymne kannte, trat Reichspräsident Ebert 1922 in einer feierlichen Proklamation für die Verwendung des Deutschlandliedes als Hymne ein. Die Verknüpfung der Strophe "Deutschland, Deutschland über alles ..." mit dem Horst-Wessel-Lied durch die Nationalsozialisten führte zur Diskreditierung des "Liedes der Deutschen". Doch nach der Gründung der BRD bestand wieder Bedarf nach einer bei offiziellen Anlässen spielbaren Hymne. Während Bundespräsident Heuss eine neue "Hymne an Deutschland" in Auftrag gab, plädierte Bundeskanzler Adenauer für die Wiedereinführung des Deutschlandliedes, die auch von der Bevölkerungsmehrheit gewünscht wurde.