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Bewerbung auf eine Chiffre-Anzeige
Bei einer „offenen Stellenanzeige“ firmiert der Stellenanbieter unter seinem Namen, sodass Sie sich auf ihn einstellen können. Hingegen bringen Bewerber einer – immer mehr aus der Mode kommenden – Chiffre-Stellenanzeige (Chiffre = franz.: Kennwort, Geheimzeichen) großes Misstrauen entgegen. Viele Arbeitsu-
3chende lehnen eine Bewerbung bei einem Arbeitgeber ab, der vom Interessenten die Preisgabe seiner persönlichen Daten und damit eines Teils seiner Persönlichkeit erwartet, sich selbst aber zunächst „völlig bedeckt“ hält. Auch haben manche Bewerber mit „schwarzen Schafen“, die sich hinter der Anonymität der ChiffreStellenanzeige verstecken, schlechte Erfahrungen gesammelt, indem sie eingereichte Bewerbungsunterlagen entweder überhaupt nicht, unvollständig oder aber beschädigt zurückerhielten. Da Chiffre-Stellenanzeigen auf die Werbewirksamkeit des Firmennamens verzichten und die „Geheimniskrämerei“ erfahrungsgemäß die Resonanz an geeigneten Bewerbern verringert, werden sie von Stellenanbietern soweit wie möglich vermieden. Allerdings können aus Sicht des Arbeitgebers sehr wohl berechtigte Gründe für die Schaltung einer Stellenanzeige unter Chiffre sprechen.
Stehen Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, werden Sie eventuell vor einer Bewerbung auf eine interessante Chiffre-Stel- lenanzeige zurückschrecken, weil Sie nicht das Risiko eingehen wollen, sich bei Ihrem gegenwärtigen Arbeitgeber zu bewerben und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu einem viel zu frühen Zeitpunkt zu gefährden. Um Ihnen die größten Ängste vor der Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen an unliebsame Arbeitgeber zu nehmen, können Sie mit einem Sperrvermerk die Unternehmen benennen, denen Ihre Unterlagen nicht zugestellt werden sollen. Auf dieses Verfahren zum Schutz des Bewerbers wird in Stellenanzeigen zum Beispiel folgendermaßen hingewiesen: „Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die nachstehende Anschrift. – Mögliche Sperrvermerke werden selbstverständlich berücksichtigt.“
Damit der Sperrvermerk von der Anzeigenverwaltung nicht übersehen wird, sollte er auf einen DIN-A4-Bogen geschrieben werden und folgende Angaben aufweisen:
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www.WALHALLA.de |