- •Schnellübersicht
- •1 Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- •Start in die Stellensuche
- •Wie Sie freie Stellen finden
- •Stellenanzeigen richtig auswerten
- •2 Bewerbungsarten
- •Entscheidend: Bewerbungswunsch des Arbeitgebers
- •Persönliche Bewerbung
- •Telefonische Bewerbung
- •Kurzbewerbung
- •Vollständige Bewerbung
- •Online-Bewerbung
- •Online-Formularbewerbung
- •E-Mail-Bewerbung
- •Anonyme Bewerbung
- •Bewerbung auf eine Chiffre-Anzeige
- •Initiativbewerbung
- •Wo finden Sie die Anschriften potenzieller Arbeitgeber?
- •Bewerbung für eine Stelle als Trainee
- •Bewerbung für ein befristetes Arbeitsverhältnis
- •Wichtiges zu Form und Inhalt
- •Bestandteile des Bewerbungsschreibens
- •Anmerkungen zu den Bestandteilen Ihres Bewerbungsschreibens
- •Musterbriefe
- •5 Lebenslauf und Lichtbild
- •Bedeutung des Lebenslaufs
- •So wenig wie möglich, so viel wie nötig
- •Tabellarischer Lebenslauf
- •Ausführlicher (verbaler oder ausformulierter) Lebenslauf
- •Europass-Lebenslauf
- •Vorsicht Lichtbild
- •6 Weitere Bewerbungsunterlagen
- •Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
- •Referenzen
- •Handschriftprobe
- •Arbeitsproben
- •Polizeiliches Führungszeugnis
- •7 Bewerbung um einen betrieblichen Ausbildungsplatz
- •Besonderheiten
- •Muster zu Bewerbung und Lebenslauf
- •8 Schlusskontrolle der Bewerbungsunterlagen
- •9 Stichwortverzeichnis
Weitere Bewerbungsunterlagen |
|
„Dritte Seite“ ............................................................................ |
146 |
Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen ............................ |
146 |
Referenzen ............................................................................... |
148 |
Handschriftprobe ..................................................................... |
150 |
Arbeitsproben .......................................................................... |
151 |
Polizeiliches Führungszeugnis ................................................. |
152 |
6
„Dritte Seite“
Gelegentlich finden Arbeitgeber – hinter dem Lebenslauf – eine sogenannte „Dritte Seite“. Unter „Berufsrelevante Zusatzinformationen“, „Wissenswertes zu meiner Person“ oder „Was Sie noch von mir wissen sollten“ werden weitere Fakten aufgeführt, die den überzeugenden Eindruck der Bewerbung verstärken sollen.
Hier können beispielsweise erwähnt sein:
im Falle einer Bewerbung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus an Stelle eines Arbeitszeugnisses: eine allgemeine Schilderung der bisherigen Tätigkeit und Unternehmensbeschreibung
Aufgabenstellungen erfolgreich durchgeführter Projekte
Auftritte als Experte auf Fachtagungen und Kongressen
6 Fachveröffentlichungen
sonstige in Kapitel 5 genannte besondere Kenntnisse und Erfahrungen, die bei einer „Dritten Seite“ dort entfallen würden
Mancher Bewerbungsempfänger schließt aus der beigefügten „Dritten Seite“ auf die Unfähigkeit des Absenders, seine Kurzpräsentation im Bewerbungsschreiben und im Lebenslauf unterzubringen. Meine persönliche Empfehlung aus meiner Erfahrung als Personaltrainer: Insbesondere Berufseinsteiger sollten die „Dritte Seite“ vermeiden, sondern darauf achten, dass Lebenslauf und Bewerbungsschreiben die Informationsbedürfnisse des Arbeitgebers in vollem Umfang abdecken.
Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
Der Bewerbungsempfänger erwartet, dass Sie durch die Vorlage von Zeugnissen und Teilnahmebescheinigungen die einzelnen Stationen Ihres schulischen und beruflichen Werdegangs möglichst informativ nachweisen können. Je ausführlicher die beigefügten Kopien über Ihre Leistungen und Ihre Führung berichten, umso kürzer können Ihre Angaben im Lebenslauf ausfallen.
146 |
www.WALHALLA.de |
Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
Zeugnisse über bisherige Schulabschlüsse und berufliche Tätigkeiten sind grundsätzlich lückenlos vorzulegen. Da Deutsche durch die Bank „urkundengläubig“ sind, wird bei fehlenden Zeugnissen der Bewerbungsempfänger möglicherweise misstrauisch werden. Für weit zurückliegende Schulbesuche oder Zeitabschnitte in anderen Berufsbereichen müssen bei lebensälteren Bewerbern mit einer langen Berufsphase nicht sämtliche Zeugnisse vorgelegt werden, zumal diese kaum der Beurteilung der Qualifikation für die zu besetzende Stelle dienen. Hier genügt eine Erwähnung im Lebenslauf, es sei denn, damals erhaltene Zeugnisse sind besonders positiv gefasst.
Am besten stellen Sie die beizufügenden Zeugnisse nach der Gliederung Ihres Lebenslaufs zusammen:
|
Schulabschlusszeugnisse |
|
|
Zeugnisse über Berufsausbildung/Praktika |
6 |
Studiennachweise
Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten
Dienstzeugnis der Bundeswehr beziehungsweise des Zivildienstes
Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungsmaßnahmen
Checkliste: Zeugnisse
Originalzeugnisse geben Sie keinesfalls aus der Hand, sondern versenden stets gut lesbare Kopien.
Ihre Kopien brauchen grundsätzlich nicht beglaubigt zu werden, es sei denn, der Bewerbungsempfänger fordert dies ausdrücklich (zum Beispiel im öffentlichen Dienst üblich).
Mehrseitige Zeugnisse (zum Beispiel das Hochschulreifezeugnis) müssen mit allen Seiten kopiert vorgelegt werden.
Achten Sie darauf, dass alle Zeugniskopien DIN-A4-Format aufweisen (großformatige Diplome werden auf DIN-A4-Größe verkleinert, DIN-A5-Unterlagen werden auf DIN-A4-Blätter kopiert).
www.WALHALLA.de |
147 |
Weitere Bewerbungsunterlagen
noch: Checkliste: Zeugnisse
Wollen Sie fremdsprachige Zeugnisse vorlegen, fügen Sie eine Übersetzung bei (dies gilt nicht bei einer Bewerbung um eine Stelle als Sprachmittler, da hier getrost unterstellt werden kann, dass der Ihre Eignung prüfende Leser über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügt).
Gehen Sie auf „Nummer sicher“ und überprüfen Sie noch einmal die Daten aus den Zeugnissen mit Ihren Angaben im Lebenslauf, damit sich kein Fehler einschleichen kann (Widersprüchlichkeiten in Ihren Unterlagen wecken sogleich das Misstrauen des Lesers!).
Referenzen
Die Bitte um Angabe von Referenzen ist gelegentlich in Stellenausschreibungen für die Besetzung oberer Führungspositionen zu
6lesen.
Der Personalchef erwartet die Nennung von drei bis vier Referenzen, bei denen er sich – zumeist telefonisch – nach Ihnen erkundigen und über die im Arbeitszeugnis bereits enthaltenen Angaben hinaus Informationen einholen kann. Sie werden Referenzen immer nur angeben, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. Beachten Sie in diesem Fall einige Empfehlungen:
Referenzen, die lediglich etwas über Ihren Leumund aussagen können (zum Beispiel Verwandte, Bekannte, Freunde, Geistliche) sind für den Betrieb zumeist wertlos. Da man Referenzen als zusätzliche Informationsquelle für die berufliche Eignungsfeststellung „anzapfen“ will, geben Sie nur Personen an, mit denen Sie zusammenarbeiteten und die über Ihre fachliche Qualifikation sachbezogene Auskünfte erteilen können: zum Beispiel Kollegen, Ausbilder, Vorgesetzte, Kunden, Geschäftsfreunde.
Vorweg sollten Sie die vorgesehenen Referenzpersonen um ihre Einwilligung bitten.
Sie sollten sicher sein (eventuell sprechen Sie dies gegenüber der Referenzperson diplomatisch an), dass der Benannte über Sie Positives zu sagen bereit ist.
148 |
www.WALHALLA.de |
Referenzen
Auf einem besonderen DIN-A4-Bogen geben Sie die Referenzpersonen unter Nennung von Namen, Anschrift, Telefonanschluss und Funktion an. Privatanschrift und -anschluss werden sich zumeist erübrigen, da die Genannten tagsüber eher in ihrem beruflichen Umfeld zu erreichen sind.
Muster einer Referenzabgabe
|
Referenzen |
|
|
|
Als Referenzen benenne ich |
|
|
||
1. Werner Melchior |
Musterstraße 23 |
Ausbildungsleiter |
||
|
65205 Wiesbaden |
beim Bildungswerk |
||
|
Tel.: 0611 123456 |
der DAG |
||
|
|
Wiesbaden |
6 |
|
2. Klaus Steinert |
Friedrich-Ebert-Ring |
DV-Leiter Firma |
||
|
||||
|
28199 Musterdorf |
Kaffeegenuß |
||
|
Tel.: 0421 1122334 |
|
|
|
3. Dr. Frieder Volker |
dienstlich: |
Dozent für Netz- |
||
|
Karlsburg |
werke an der Hoch- |
||
|
27568 Beispielheim |
schule Bremerhaven |
||
|
Tel.: 0471 388434 |
|
|
privat:
Am Berge 4
27612 Beispieldorf Tel.: 04744 1055
Wurde über die Einholung von Referenzen vom Stellenanbieter nichts gesagt, bedeutet dies nicht, dass keine Informationen vom früheren/jetzigen Arbeitgeber eingeholt werden. Weiß in Ihrem Betrieb noch niemand etwas über Ihre Abwanderungsabsicht, können Sie auch noch kein Zwischenzeugnis vorlegen. Damit der Bewerbungsempfänger jetzt nicht bei Ihrem Vorgesetzten nach Ihrer Qualifikation fragt und damit Ihre Position ins Wanken bringt, sollten Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben den vorbeugenden Hinweis aufnehmen:
www.WALHALLA.de |
149 |