
- •Конспект лекцій з лінгвокраїнознавства німеччини, австрії та швейцарії
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- •In der Mitte Europas..
- •1.1. Geographische Lage.
- •1.2. Landschaften.
- •1.3. Klima.
- •1.4. Umweltschutz in Deutschland. Der Blaue Engel – Umweltzeichen mit Markenwirkung.
- •2. 1. Die Menschen
- •2. 2. Die deutsche Sprache
- •3. Zur deutschen Geschichte
- •3.2. Der Ruf nach Freiheit. Das Deutsche Reich.
- •3.4. Das dritte Reich 1933-1945.
- •3.5. Die Teilung Deutschlands seit 1945.
- •3.6. Auf dem Weg zu einem wiedervereinigten Deutschland.
- •4.1. Das Grundgesetz
- •4.2. Die politischen Parteien
- •4.3. Staatsorgane.
- •4.3.1. Der Bundestag
- •4.3.2. Der Bundespräsident
- •4.3.3. Der Bundeskanzler
- •4.4. Der Bundesstaat
- •4.5. Der Bundesrat
- •4.6. Das Bundesverfassungsgericht
- •4.7. Deutschland und die Europäische Union
- •5. Deutsche Wirtschaft.
- •5.1. Auslandsinvestitionen: Attraktiver Standort
- •5.2. Die wichtigsten Industriesektoren
- •5.3. Automobilbau: Die stärkste Branche
- •5.4. Elektro und Chemie: Innovativ und international
- •5.5. Dienstleistungen: Der größte Sektor
- •5.6. Forschung und Entwicklung als Motor
- •5.7. Erfolgreich: Deutschland in der Weltwirtschaft
- •5.8. Wirtschaftsordnung: Leistung und soziale Balance
- •6. Bildungswesen in Deutschland. (tatsachen-ueber-deutschland.De)
- •6.1. Schulausbildung
- •6.2. Duale Berufsausbildung
- •6.3. Hochschultypen
- •6.4. Bologna-Prozess
- •6.5. Zulassungsbeschränkung
- •6.6. Daad
- •6.7. Studienbeiträge
- •6.8. Refendariat.
- •7. Ein dicht verzweigtes Verkehrsnetz
- •8. Gesundheitswesen der brd
- •9. Medien. Sender und Programme. Die Presselandschaft.
- •10. Deutsche Feste und Feiertage
- •11. Republik Österreich.
- •12. Schweizerische Eidgenossenschaft
- •Text 1. Wenn das Watt schmatzt
- •Von Andreas Heimann, dpa
- •Text 2. Typisch Ossi - Typisch Wessi. Eine Bestandsaufnahme nicht enden wollender Klischees.
- •Text 3. Ausländer in Deutschland . Zu Gast bei Pessimisten
- •Text 4. Die Hanse - Ausdruck Europäischen Denkens
- •Interview mit Dr. Robert Knüppel
- •Text 5. Mercedes f-cell-roadster: hightech auf kutschenrädern
- •Text 6. Arme lehrer
- •Von Merle Schmalenbach
- •Text 8. Frankfurter Buchmesse vom 15. Bis 19. Oktober
- •Von Hajo Steinert und Sigried Wesener
- •Text 10. Mayrhofen: eine wunderwelt des wintersports
- •Text 11. Aurel Schmidt, Publizist,
- •Im Gespräch mit Dr. Hilde Stadler (Auszug)
- •Конспект лекцій з лінгвокраїнознавства німеччини, австрії та швейцарії
- •6.020303 – Філологія
4.3. Staatsorgane.
4.3.1. Der Bundestag
Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen. Diese Aufteilung ändert nichts an der Schlüsselstellung der Parteien im Wahlsystem. Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussichten auf Erfolg, die einer Partei angehören. Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten soll die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Um die Mehrheitsbilder aber nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent- Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.
Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen und ihn dann durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer zum Regierungschef ernannt, der sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.
Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Seit 1949 sind im Parlament rund 9000 Gesetzesvorlagen eingebracht und mehr als 6200 Gesetze verkündet worden. Überwiegend handelt es sich dabei um Gesetzesänderungen. Die meisten Entwürfe stammen von der Bundesregierung. Ein kleinerer Teil wird aus dem Parlament oder vom Bundesrat eingebracht. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht eher dem Typ des Arbeitsparlaments.
4.3.2. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht, wie es der US-amerikanische Präsident oder andere Staatspräsidenten gegen Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung. Aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.
Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.