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Vom Sinn und Zweck des Strafens

Die Strafe als ältestes Zucht- und Sanktionsmittel finden wir in allen uns bekannten menschlichen Gemeinschaften vor. Sie ist älter als der organisierte Staat und war in den frühesten Zeiten Sache der Sippen, Stammesgemeinschaften oder Stammesältesten. Im älteren römischen Recht übte innerhalb der Familie Älteste der Großfamilie eine rechtlich nahezu unbeschränkte Strafgewalt aus. Sie reichte praktisch bis zur Macht über Leben und Tod.

Die Tatsache, dass die Strafe eine dauernde Erscheinung menschlicher Zivilisation seit den frühesten Zeiten ist, wirft die Frage nach ihrem Sinn und Zweck auf. Der Strafe hängt bis hin zur Gegenwart die Idee der Vergeltung, des Ausgleichs, der Sühne an. Dieser das Unrecht auslöschende Gedanke der Kompensation kommt auch in dem alttestamentarischen Leitsatz: "Aug´ um Aug´, Zahn um Zahn" zum Ausdruck.

Von dem Sühnegedanken als Hintergrund haben sich schon lange andere Zwecke abgelöst, in erster Linie derjenige der Abschreckung. Durch Androhung von Strafe soll die Allgemeinheit von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden (Generalprävention), ein Bestrafter soll seine Strafe als Warnung vor weiteren Straftaten empfinden (Spezialprävention). Die Strafe dient damit dem Schutz des Bürgers und des Staates vor Rechtsbrüchen, die mit Strafe bedroht sind. Strafen heißt mit Absicht Übel zufügen. Kriminalstrafe heißt, mit absichtlicher Übelzufügung durch staatliche Organe auf Kriminalität, auf kriminelle Taten reagieren. Nicht erst die Strafe ist eine Übelzufügung, bereits das Strafverfahren ist ein Zwangsverfahren. Selbst bei einem Freispruch wird mit dem Ermittlungsverfahren, dem Anklagevorwurf, der öffentlichen Hauptverhandlung in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Über die Bloßstellung in der Öffentlichkeit kann eine Anklage zum wirtschaftlichen Ruin oder zum Verlust von gesellschaftlichen und politischen Ämtern führen. Strafe ist niemals Wohltat, mag sie auch noch so gut gemeint sein. Das moderne Strafrecht will bewusst auf weltanschauliche, religiöse, ideologische, philosophisch-einseitige Zielsetzungen verzichten und sich darauf beschränken, das Rechtsbewusstsein zu stärken, sozialschädliches Verhalten zu verhindern und eine Resozialisierung zu ermöglichen.

Für die Strafzumessung ist die Schuld des Täters das Kriterium. Strafzumessung ist die Entscheidung über die strafrechtlichen Rechtsfolgen einer Straftat durch den Richter, die Entscheidung über die Art der Strafe und über ihre Höhe, während die Maßregeln und Nebenfolgen gesondert behandelt werden. Die Strafen knüpfen an die schuldhafte Tat an und sie müssen auf der Grundlage der Schuld bemessen werden, dagegen sind die Maßregeln der Besserung und Sicherung ausschließlich an der Gefährlichkeit des Täters orientiert, während die Nebenfolgen eine eigenartige Zwischenstellung einnehmen.

Strafschärfung tritt bei Rückfall ein. Das Gericht muss aber die Wirkungen berücksichtigen, die man von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft erwarten kann. Hierbei kommt die zentrale Bedeutung zum Ausdruck, die der Wiedereingliederung des Täters in Familie, Beruf, Umwelt, Gesellschaft schlechthin zukommt. Die Umstände, die für und gegen die Täter sprechen, müssen gegeneinander abgewogen werden. Die wesentlichen Umstände sind im Gesetz aufgezählt (Beweggründe, Gesinnung, Vorleben, Verhalten nach der Tat usw.).

Strafen ohne Freiheitsentzug werden unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen angewandt, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewusstsein oder Unachtsamkeit begehen.

Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten. Dabei spielen gesellschaftliche Organisationen und Kollektive eine erzieherische Rolle. Zu den Strafen ohne Freiheitsentzug gehören Bürgschaft der Kollektive über den Rechtsverletzer, Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe, öffentlicher Tadel.

Die Strafen mit Freiheitsentzug werden als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Verbrechen und schwerwiegende Vergehen gegen die Rechtsordnung und die Interessen und Rechte der Bürger (Straftaten gegen das Leben, erhebliche Verletzungen der Gesundheit, der Würde, der Freiheit sowie des Eigentums und andere) angewandt.

Die Strafen mit Freiheitsentzug beschränken sich nicht auf die Isolierung des Strafgefangenen. Sie sind darauf gerichtet, den Strafgefangenen zu erziehen, insbesondere ihm die Schwere und Verwerflichkeit seiner Straftat und die Unantastbarkeit der Staats- und Gesellschaftsordnung, sowie seine Verantwortung vor der Gesellschaft und seine Verpflichtung zur Bewährung bewusst zu machen und ihn auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Als Strafen mit Freiheitsentzug werden angewandt: Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Arbeitserziehung.

Texterläuterungen

Завдання 1: Дайте відповіді на запитання до тексту:

  1. Was ist die Strafe?

  2. Wessen Sache war die Strafe in den frühesten Zeiten?

  3. Welche Idee hängt der Strafe an?

  4. Wovon soll die Allgemeinheit durch Androhung von Strafe abgeschreckt werden?

  5. Als was soll ein Bestrafter seine Strafe empfinden?

  6. Wozu dient die Strafe?

  7. Was bedeutet die Kriminalstrafe?

  8. Was versteht man unter Generalprävention und Spezialprävention?

  9. Worauf will sich das moderne Strafrecht beschränken?

  10. Was ist das Kriterium für die Strafzumessung?

  11. Wer entscheidet über die Art der Strafe und über ihre Höhe?

  12. Wie müssen die Strafen bemessen werden?

  13. Woran sind die Maßregeln der Besserung und Sicherung orientiert?

  14. Welche wesentlichen Umstände, die für und gegen die Täter sprechen, sind im Gesetz aufgezählt?

  15. Welche Strafarten können Sie nennen?

  16. Gegenüber welchen Personen werden Strafen ohne Freiheitsentzug angewandt?

  17. Worauf sind die Strafen mit Freiheitsentzug gerichtet?

Завдання 2. Перекладіть такі словосполучення:

  1. das älteste Zucht – und Sanktionsmittel; eine unbeschränkte Strafgewalt; die Idee der Vergeltung, des Ausgleichs und der Sühne; der Schutz des Bürgers und des Staates; die Schuld des Täters; die Entscheidung über die Art der Strafe und über ihre Höhe; die Gefährlichkeit des Täters; das künftige Leben des Täters; Beweggründe, Gesinnung, Vorleben, Verhalten nach der Tat des Täters; die Unantastbarkeit der Staats- und Gesellschaftsordnung; die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; die Verurteilung auf Bewährung; der Sinn und Zweck des Strafens; eine dauernde Еrscheinung der menschlichen Zivilisation; die strafrechtlichen Rechtsfolgen einer Straftat; mit absichtlicher Übelzufügung

  2. durch staatliche Organe auf Kriminalität reagieren; das Rechtsbewusstsein stärken; sozialschädliches Verhalten verhindern; die Umstände abwiegen; ein Vergehen begehen; die Strafe mit Freiheitsentzug anwenden; j-m die Schwere und Verwerflichkeit der Straftat bewusst machen; eine Resozialisierung ermöglichen; die Strafe als Warnung vor weiteren Straftaten empfinden; mit Strafe bedrohen; Übel zufügen; in das Persönlichkeitsrecht eingreifen; den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anhalten.

Завдання 3. Знайдіть в тексті еквіваленти таких слів і словосполучень:

a) позбавлення волі; ізолювання ув’язненого; ідея відплати і покарання; загроза покарання; спеціальне і загальне попередження злочинності; захист громадянина і держави від правопорушень; критерій для визначення міри покарання; cкоєння злочину; посилення покарання при рецидиві; ресоціалізація злочинця; зміст і мета покарання; провина злочинця; рішення про вид і захід запобігання; покарання без позбавлення волі; кримінальне засудження.

б) виховувати ув’язненого; підготувати до життя в суспільстві; реагувати на злочин; посилити правосвідомість ; вчинити зло; зважити обставини; вчинити покарання як міру кримінальної відповідальності; запобігти соціально-шкідливу поведінку

Завдання 4. Що не підходить?

  1. Bestrafung, Geldstrafe, Sanktion, Sühne, Vergeltung, Zuchtmittel, Schuld, Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Kriminalstrafe, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafarrest

  2. Straftat, Rechtsbruch, kriminelle Tat, Wohltat, schuldhafte Tat, Vergehen, Verbrechen, Delikt

  3. Gemeinschaft, Allgemeinheit, Gesellschaft, Öffentlichkeit, Bürger, Staatsordnung, Rechtsbewusstsein

  4. Ermittlungsverfahren, Anklagevorwurf, Öffentliche Hauptverhandlung, Verurteilung, Freispruch

  5. Großfamilie, Kollektiv, Sippe, Zivilisation, Stammesgemeinschaft

  6. Warnung, Spezialprävention, Zwangsverfahren, Generalprävention, Vorbeugung, Verhütung

Завдання 5. Які поняття близькі за значенням?

1. der Täter

1. wiederholte Straffälligkeit

2. die Wiedergutmachung

2. die Strafbemessung

3. die Resozialisierung

3. der Anlass

4. die Strafzumessung

4. die Entschädigung

5. der Beweggrund

5. der Verbrecher

6. der Rückfall

6. die Wiedereingliederung

Завдання 6. Які частини утворюють речення?

1. Die Strafe als ältestes Zucht – und Sanktionsmittel ist älter

a) werden die Strafen mit Freiheitsentzug angewandt.

2. Strafen heißt,

b) auf der Grundlage der Schuld bemessen.

3.Das moderne Strafrecht will sich darauf beschränken

c) als der organisierte Staat und war in den frühesten Zeiten Sache der Sippen, Stammesgemeinschaften oder Stammesältesten.

4. Die Strafen muss man

d) das Rechtsbewusstsein zu stärken, sozialschädliches Verhalten zu verhindern und eine Resozialisierung zu ermöglichen.

5. Die Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft müssen

e) die für und gegen die Täter sprechen.

6. Das Gesetz zählt die wesentlichen Umstände auf,

f) vom Gericht berücksichtigt werden.

7. Als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Verbrechen und schwerwiegende Vergehen gegen die Rechtsordnung und die Interessen und Rechte der Bürger

g) mit Absicht Übel zufügen.

Завдання 7. Перекладіть початок речення і закінчіть думку рідною мовою:

1. Der Älteste der Großfamilie übte im älteren römischen Recht … aus. 2. Die Strafe dient … . 3. Staatliche Organe reagieren auf Kriminalität … . 4. Das Strafverfahren ist … . 5. Die Richter entscheiden über … . 6. Beweggründe, Gesinnung, Vorleben, Verhalten nach dem Tat sind … . 7. Die Strafen mit Freiheitsentzug sind darauf gerichtet, … . 8. Zu den Strafen ohne Freiheitsentzug gehören … .

Завдання 8. Знайдіть в тексті речення , які відповідають змісту даних речень:

1. Bei der Festsetzung der Strafe wird die Schwere der Tat berücksichtigt. 2. Die Strafe ist eine staatliche Zwangsmaßnahme. 3. Bei der Strafzumessung müssen alle belastenden und entlastenden Umstände berücksichtigt werden. 4. Der Verwirklichung des Erziehungsziels der Strafe dienen die Strafen mit Freiheitsentzug. 5. Die Strafe schützt den Bürger und den Staat vor verbrecherischen Handlungen.

Text 3