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Deutsch im Rechtswissenschaftsbereich. Учебное пособие для практических занятий по немецкому языку

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sie eine Erbengemeinschaft. Möchte ein Erbe den Nachlass nicht annehmen, hat er die Möglichkeit, ihn auszuschlagen. Dies ist sinnvoll, wenn das Erbe z.B. vor allem aus Schulden besteht.

Die Testierfreiheit ist die Befugnis des Erblassers, mit einer Verfügung von Todes wegen das rechtliche Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode zu bestimmen. Diese gewillkürte Erbfolge wird durch Testament, Erbvertrag oder durch gemeinschaftliches Ehegattentestament begründet. Der Erblasser kann bestimmen, wer Erbe wird und Auflagen machen, wie sein Nachlass verwendet werden soll. Er kann auch Vermächtnisse erteilen. Vermächtnisse betreffen bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Der Vermächtnisempfänger ist nicht Erbe, er hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf sein Vermächtnis gegen den Erben bzw. gegen die Erbengemeinschaft.

Testamente unterliegen strengen Formvorschriften. Man unterscheidet privates und öffentliches Testament. Das private Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, sonst ist es nichtig. Bei dem öffentlichen Testament erklärt der Erblasser seinen Willen einem Notar gegenüber zur Niederschrift. Die Erklärung vor dem Notar kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Der Erblasser kann über das Erbe auch durch Erbvertrag mit einem anderen verfügen. Zur Aufhebung eines Erbvertrages ist ein besonderer Aufhebungsvertrag nötig. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Ihre Verfügungen sind voneinander abhängig.

Der Grundsatz der Testierfreiheit umfasst auch das Recht, jemanden von der Erbfolge auszuschließen, d.h. zu enterben. Diese Freiheit zu enterben wird allerdings durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, das sich aus dem dritten Grundsatz ergibt: der Familienerbfolge. Prinzipiell hat die Testierfreiheit Vorrang vor der Familienerbfolge (d.h. die gesetzliche Erbfolge ist subsidiär / = nachgeordnet / zur gewillkürten). Nur wenn also der Erblasser keine (abweichende gewillkürte) Verfügung getroffen hat, bestimmt das Gesetz, wer den Nachlass erhält. Man geht davon aus, dass die Familie dem Erblasser nahesteht und in der Regel auch zum Erwerb des Vermögens beigetragen hat. Deshalb sind gesetzliche

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Erben der Ehegatte und die Verwandten des Erblassers. Sie werden auf Kosten der Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht geschützt.

Der Erblasser kann sie durch Testament von der Erbfolge ausschließen. Sie sind dann nicht Erben. Ein Mindestanteil - Pflichtteil genannt, verbleibt Ehegatten und nahen Verwandten aber trotzdem: Als Pflichtteilsberechtigte haben sie einen schuldrechtlichen Pflichtteilsanspruch auf Geldzahlung gegen den oder die Erben. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Existiert keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erb vertrag), tritt gesetzliche Erbfolge ein. Ehegatte und Verwandte des Erblassers werden Erben. Wer von den Verwandten Erbe ist, bestimmt sich nach einem komplizierten Parentelsystem nach Ordnungen gemeinsamer Vorfahren. Verwandte erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel usw. Verwandte weiterer Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers. Verwandte dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Onkel und Tanten (=Geschwister der Eltern des Erblassers) und Cousins und Cousinen des Erblassers.

Die jeweils verwandtschaftlich nähere Ordnung hat Vorrang vor der entfernteren, d.h. wenn Verwandte der ersten Ordnung existieren, erben Verwandte der zweiten, dritten usw. Ordnung nichts. Hat also ein Erblasser zwei Kinder, eine Mutter und eine Cousine, erben nur zwei Kinder. (= Erben 1. Ordnung); die Mutter (2. Ordnung) und die Cousine (3. Ordnung) bekommen nichts.

Innerhalb der Ordnungen erben die jeweils näher mit dem Erblasser Verwandten. Hat also ein Erblasser z.B. ein Kind und zwei Enkel, erbt nur das Kind. Ehegatten erben neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten aller anderen Ordnungen zur Hälfte. Findet sich kein Erbe - weil alle das Erbe ausschlagen, oder weil kein Verwandter mehr lebt - so erbt der Staat. Dies betrifft sowohl Rechte wie Pflichten.

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Text 8 Das Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmannes. Es ist Privatrecht, das vor allem in den fünf Büchern des Handelsgesetzbuches (HGB) von 1879 und subsidiär im BGB geregelt ist. Der Handel ist im Rechtssinn umfassender als der Handel im wirtschaftlichen Sinn. Nach dem HGB sind alle Tätigkeiten Handel, die innerhalb eines Wirtschaftsprozesses ausgeübt werden und die auf Erwerb gerichtet sind, d.h. Handel im Rechtssinn meint nicht nur Güterumsatz (Kauf und Verkauf), sondern auch z.B. Transport, Bankund Versicherungswesen, Industrie, Gastronomie, Verlagswesen, Handwerk u.a.

Das Handelsrecht wird wegen der vorherrschenden Stellung der Unternehmen auch häufig das Recht der Unternehmen genannt. Handelsrecht wird nur angewandt, wenn ein Kaufmann tätig ist. Nach dem BGB ist Kaufmann, wer selbständig ein Handelsgewerbe betreibt. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen, aus denen seine Handelsgeschäfte und die Vermögenslage hervorgehen. Diese zentralen Begriffe sind gesetzlich definiert.

Der Verkehr von Kaufleuten untereinander hat Besonderheiten, für die spezielle Regelungen nötig sind. Grundgedanken sind der besondere Schutz des Vertrauens auf den Rechtsschein, d.h. auf äußere Tatbestände. Ein Kaufmann ist also viel weitgehender für den Eindruck verantwortlich, den er bei einem Handelspartner hervorruft, als ein normaler Bürger. Weitere Grundgedanken sind, dass nur gegen Entgelt gehandelt wird und dass Handelsgeschäfte schnell abgewickelt werden, d.h. viele Fristen des BGB sind im HGB verkürzt. Damit der Handelsverkehr beweglich ist, sind deswegen auch Formvorschriften aufgehoben oder gelockert.

Bei den Amtsgerichten werden öffentliche Handelsregister geführt. Dort werden für jedes Handelsgeschäft die Kaufleute, die Vertretungsbefugnis, der Ort und die Firma (der Name) eingetragen. Der Zweck des Handelsregisters ist es jedermann über die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute Auskunft zu geben. Rechts Streitigkeiten werden vor den Handelskammern der Zivilgerichte, vor der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und vor der Schiedsgerichtsbarkeit

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entschieden.

Text 9 Der öffentliche Dienst in Deutschland

Der Begriff des öffentlichen Dienstes umfasst die Tätigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern in der Verwaltung. Hauptträger der öffentlichen Verwaltung sind Beamte, also Staatsdiener im eigentlichen Sinne dieses Wortes. Beamte sind zum Beispiel, Polizisten, Feuerwehrleute, aber auch Staatsanwälte und Lehrer. Dagegen sind Minister und einige andere Träger der höchsten Staatsgewalt keine Beamten.

Öffentlicher Dienst ist aber nicht nur der Verwaltungsbeamte am Schreibtisch, sondern das sind z. B. die Nachtschwester im Krankenhaus, der Lokomotivführer, der mit ständig wechselnden Einsatz rechnen muss, und der Angehörige des Straßendienstes, der mit der Verkehrssicherung betraut ist. Das Dienstund Treueverhältnis der Beamten unterscheidet sich grundlegend vom Dienstverhältnis der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Die wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale sind:

-das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet, das Dienstverhältnis der Angestellten und Arbeiter beruht auf einem Vertrag;

-der Beamte ist verpflichtet, einen Diensteid zu leisten. Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst legen ein Gelöbnis ab;

-Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten werden durch Tarifverträge mit dem Staat als Arbeitgeber festgelegt, die Bezüge der Beamten werden durch Gesetz geregelt;

-die Beamten werden in der Regel auf Lebenszeit eingestellt. Gegen ihren Willen können Beamte nur aufgrund disziplinargerichtlicher oder strafgerichtlicher Entscheidung entlassen werden. Dagegen kann das Arbeitsverhältnis der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst gekündigt werden;

-im Gegensatz zu den Beamten unterliegen die Angestellten und Arbeiter nicht dem Disziplinarrecht;

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-für den Rechtsschutz der Beamten sind die Verwaltungsgerichte zuständig, für den Rechtsschutz der Angestellten und Arbeiter sind die Arbeitsgerichte zuständig;

-für Beamte besteht ein unbedingtes Streikverbot, während den Angestellten und Arbeitern ein grundsätzliches Streikrecht zusteht;

-die Beamten dürfen Belohnungen und Geschenke, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Amt angeboten werden, nur mit Zustimmung der Behörde annehmen, und zwar auch nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses. Das gilt auch für Angestellte und Arbeiter, aber nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Unterschiede bestehen auch bei der Altersversorgung. Die Versorgung der Beamten wird vom Staat getragen. Arbeiter und Angestellte dagegen sind Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Hälfte der Versicherungsbeiträge zählt ihr Arbeitgeber.

Die Beamten, wie es bereits aus ihrer Bezeichnung hervorgeht, bekleiden ein Amt. Alle Ämter der Beamten werden in Laufbahnen, die Laufbahnen — in vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) zusammengefasst. Die jeweils untersten Ämter der einzelnen Laufbahnen werden durch Einstellung , die höheren Ämter durch Beförderung besetzt. Der Beamte hat das Recht, eine Amtsbezeichnung - auch außerhalb des Dienstes — zu führen. Sie kennzeichnet die unterschiedliche Ausbildung, Qualifikation und Verantwortung des Beamten. So ist die Mindestvoraussetzung für die Einstellung in die Laufbahnen des einfachen Dienstes der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule. Für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes wird ein höherer Bildungsstand und Ablegung einer Laufbahnprüfung gefordert. In die Laufbahnen des höheren Dienstes werden nur die Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, vor allem in den Bereichen der Rechtswissenschaft, der Wirtschaftund Sozialwissenschaft sowie der Finanzen, befördert.

Mit Erreichen des 65. Lebensjahres treten Beamte grundsätzlich in den Ruhestand. Das gleiche gilt für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen

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Dienst. Einige Beamtengruppen, z.B. die Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten, treten bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand.

Text 10 Konstruktives Misstrauensvotum

Der deutsche Bundeskanzler wird vom Bundestag nicht nur gewählt, sondern kann auch vom Parlament gestürzt werden. Das konstruktive Misstrauensvotum ist die stärkste Waffe des Parlaments gegenüber dem Regierang. Für die Opposition ist es die einzige Möglichkeit, während einer Legislaturperiode den Regierungswechsel zu erzwingen, denn ein erfolgreiches Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler hat den Rücktritt der gesamten Regierung zur Folge.

Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung gibt es kein «destruktives» Misstrauensvotum in dem Sinne, dass der Kanzler zwar mit Mehrheit gestürzt werden kann, dann aber eine Vakanz eintritt. Nach dem Grundgesetz kann ein Bundeskanzler nur dadurch abgewählt werden, dass im gleichen Wahlgang ein neuer Kanzler gewählt wird. Die Mehrheit für den neuen Kandidaten ist zugleich das Verdikt über den bisherigen. Eine Mehrheit gegen den amtierenden Regierungschef genügt also nicht, wenn es keine Mehrheit für einen neuen Bundeskanzler gibt.

Der Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein. Zwischen der Einreichung des Antrages und der Wahl müssen 48 Stunden liegen. Diese Frist beginnt erst um 0.00 Uhr des auf die Einreichung folgenden Tages zu laufen, da der Tag der Einreichung nicht mitgezählt wird. Sinn dieser Frist ist, eine gewisse Beruhigung in den Fraktionen des Parlaments herbeizuführen und Chancen für Verhandlungen zu geben.

Der Misstrauensantrag muss mit dem Vorschlag eines neuen Kandidaten als Nachfolger verbunden sein. Erreicht dieser Antrag bei der Abstimmung im Bundestag nicht die Kanzlermehrheit, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Die alte Regierung bleibt im Amt.

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Seit der Annahme des Grundgesetzes im Jahre 1949 ist das konstruktive Misstrauensvotum zweimal versucht und nur einmal mit Erfolg angewandt worden. Das erste Mal, als im April 1972 die vom Bundeskanzler Willi Brandt (SPD) geführte Regierungskoalition von SPD und FDP nur eine knappe Mehrheit von 249 Abgeordneten gegenüber den 246 Abgeordneten der Opposition hinter sich hatte, versuchte die damals oppositionelle CDU/CSU die sozial-liberale Koalition zu stürzen. Der Bundestag wurde aufgefordert, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den CDU-Vorsitzenden Rainer Barzel zum neuen Bundeskanzler zu wählen und den Bundespräsidenten zu ersuchen, Bundeskanzler Willi Brandt zu entlassen.

Die Opposition glaubte sich ihrer Sache sicher zu sein, weil sie mit weiteren Stimmen aus der Koalition in der geheimen Abstimmung rechnete. Die Abstimmung am 27. April 1972 ergab für Barzel jedoch nur 247 statt der notwendigen 249 Stimmen, der Misstrauensantrag blieb erfolglos. Der zweite Versuch, der am ersten Oktober 1982 unternommen wurde, war dagegen ein Erfolg. Mit einer sicheren Mehrheit von 256 Stimmen — gegenьber 249 erforderlichen — wurde die Regierung von Helmut Schmidt (SPD) gestürzt. Es kam zu einer neuen Koalition von CDU/CSU und FDP mit dem neuen Bundeskanzler Helmut Kohl an der Spitze.

14 Грамматический справочник с упражнениями

14.1 Степени сравнения прилагательных и наречий

14.1.1 Теоретический материал

В немецком языке прилагательные и наречия образуют 3 степени сравнения: положительную (der Positiv), сравнительную (der Komparariv) и

превосходную (der Superlativ).

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Данные степени сравнения образуются следующим образом (таблица

3).

Таблица 3

Positiv

Komparativ

Superlativ

Положительная

Сравнительная

Превосходная

начальная форма

начальная+Suffix -er

начальная+Suffix -st форма

schön

форма schöner

Superlativ употребляется с

 

 

der, die, das, если имеется

 

 

определяемое существи

 

 

тельное и с am, если его нет.

 

 

Theresa ist die schönste Frau.

 

 

Theresa ist am schönsten.

 

 

 

Большинство односложных прилагательных и наречий с корневыми

гласными a,o,u в сравнительной и превосходной степенях получают умлаут.

alt

älter

 

am ältesten

groß

größer

am größten

jung

jünger

am jüngsten

Исключения:

 

 

 

gern – lieber – am liebsten

(охотно – более охотно – охотнее всего)

gut – besser – am besten

(хорошо – лучше – лучше всего)

hoch – höher - am höchsten

 

(высоко – выше – выше всех)

nah – näher – am nächsten

 

(близко – ближе – ближе всего)

viel – mehr – am meisten

 

(много – больше – больше всего)

Если после прилагательного либо наречия в сравнительной степени следует объект сравнения, то употребляется союз als (чем):

Gestern war kälter als heute.

Следует обратить внимание на степенные несоответствия при переводе следующих прилагательных на русский язык:

eine ältere Frau – пожилая женщина

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längere Zeit – продолжительное время

größere Massen – большие массы

die höhere Mathematikвысшая математика

14.1.2 Упражнения к теме «Степени сравнения прилагательных и

наречий»

Упражнение 1 Образуйте степени сравнения следующих прилагательных и наречий. Переведите

Krumm, arm, gesund, kalt, warm, klug, dumm, stark, schwach, reich, heiß.

Упражнение 2 Поставьте прилагательное, данное в скобках, в

сравнительной степени. Переведите

1)Dieses Zimmer ist (klein) als jenes.

2)Jenes Brett ist (kurz) als dieses.

3)Im Frühling ist das Wetter (warm) als im Herbst.

4)Dein Aufsatz ist (gut) als seiner.

5)Der Hase läuft (schnell) als der Mensch.

Упражнение 3 Поставьте прилагательное, данное в скобках, в

превосходной степени. Переведите

1)Der (kurz) Monat ist Februar.

2)Das ist die (neue) Ausgabe.

3)Die Übersetzungen aller Studenten waren gut, aber die Übersetzung vom Student Below war (gut).

4)In Bonn gibt es viele schmale Straßen, aber diese ist (schmal).

5)Im Sommer fahre ich (gern) in die Türkei.

14.2 Причастие I и причастие II

14.2.1 Теоретический материал

Причастие I является причастием настоящего времени и образуется

следующим образом:

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Инфинитив глагола + суффикс -d Lesend, arbeitend, betreffend

Употребляется:

1) В краткой форме, т.е. без падежных окончаний, в качестве обстоятельства образа действия:

Schweigend standen wir vor dem Grab des unbekannten Soldaten;

2) В полной форме, т.е. с падежными окончаниями в качестве определения:

Die am Fenster stehenden Studenten sind schon im vierten Studienjahr.

Причастие II является причастием прошедшего времени и образуется следующим образом:

1) слабые глаголы – приставка ge- + основа глагола + суффикс -t Lernen – gelernt, suchen – gesucht, führen – geführt.

Если основа глагола заканчивается на -t, -d, -tm, -dm, -chn, -gn и –ffn, то к основе глагола присоединяется звук –e

Arbeitet – gearbeitet, baden – gebadet, rechnen – gerechnet;

2) сильные глаголы – приставка ge- + основа глагола c измененной корневой гласной+ суффикс -en

Fahren – gefahren, finden – gefunden, nehmen – genommen.

Если у глагола имеется отделяемая приставка, то приставка ge –

ставится между отделяемой приставкой и основой глагола

Abfragen – abgefragt, aufstehen – aufgestanden, mitkommen - mitgekommen.

Без приставки ge – причастие II образуют следующие глаголы: 1) слабые глаголы, оканчивающиеся на –ieren

Studieren – studiert, interessieren – interessiert, probieren – probiert;

2) слабые и сильные глаголы, у которых имеется неотделяемая приставка

Eröffnen – eröffnet, vernehmen – vernommen, bestehen – bestanden.

Употребляется:

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