Deutsch im Rechtswissenschaftsbereich. Учебное пособие для практических занятий по немецкому языку
.pdfAblauf des Monats, in dem |
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der |
предварительного уведомления об этом |
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Arbeitnehmer das für ihn maßgebliche |
по |
истечении |
месяца, |
в |
котором |
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Regelrentenalter |
der |
gesetzlichen |
Работник достигает установленного для |
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Rentenversicherung erreicht. |
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его |
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профессии |
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стандартного |
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пенсионного возраста, при котором |
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начинает |
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действовать |
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законное |
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1.6 |
Das Arbeitsverhältnis endet ferner |
пенсионное страхование. |
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mit |
Ablauf des |
Monats, |
in |
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dem |
der |
1.6 |
Трудовые правоотношения также |
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Bescheid |
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eines |
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прекращаются по истечении месяца, в |
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Rentenversicherungsträgers |
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котором было получено уведомление от |
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(Rentenbescheid) |
zugestellt |
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wird, |
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учреждения, |
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осуществляющего |
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wonach |
der |
Arbeitnehmer |
voll |
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oder |
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пенсионное |
страхование |
(уведомление |
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teilweise |
erwerbsgemindert |
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ist. |
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Der |
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о назначении пенсии), после которого |
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Arbeitnehmer |
hat die |
Firma |
von |
der |
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трудоспособность Работника считается |
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Zustellung |
des |
Rentenbescheids |
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полностью или частично ограниченной. |
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unverzüglich |
zu |
unterrichten. |
Beginnt |
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Работник |
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обязан |
незамедлительно |
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die Rente erst nach der Zustellung des |
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известить |
Компанию |
о |
полученном |
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Rentenbescheids, |
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endet |
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das |
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уведомлении о назначении пенсии. |
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Arbeitsverhältnis |
mit |
Ablauf |
des |
dem |
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Если |
пенсионный период начинается |
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Rentenbeginn |
vorangehenden |
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Tags. |
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только после получения уведомления о |
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Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des |
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назначении |
пенсии, |
то трудовые |
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Arbeitsverhältnisses eine |
nach |
§ |
92 |
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правоотношения |
заканчиваются |
по |
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SGB IX erforderliche Zustimmung des |
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истечении дня, предшествующего дню |
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Integrationsamts |
noch |
nicht |
vor, |
endet |
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начала пенсионного периода. Если на |
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das |
Arbeitsverhältnis |
mit |
Ablauf |
des |
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момент |
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окончания |
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трудовых |
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Tags |
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der |
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Zustellung |
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des |
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правоотношений |
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необходимое |
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Zustimmungsbescheids |
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des |
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подтверждение |
от |
Интеграционного |
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Integrationsamts. Das |
Arbeitsverhältnis |
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ведомства согласно § 92 Социального |
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endet nicht, wenn nach dem Bescheid |
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Кодекса |
ФРГ |
Книги |
IX |
еще |
не |
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des Rentenversicherungsträgers eine |
получено, то трудовые правоотношения |
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Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem |
заканчиваются по истечении дня, в |
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Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den |
который |
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будет получено |
уведомление |
Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit |
об |
утвердительном |
решении |
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gewährt wird. |
Интеграционного ведомства. Трудовые |
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правоотношения не прекращаются, если |
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по |
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решению |
учреждения, |
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осуществляющего |
пенсионное |
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страхование, Работнику была назначена |
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временная пенсия. В таком случае |
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трудовые |
правоотношения |
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приостанавливаются на |
тот период |
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времени, для которого была назначена |
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временная пенсия. |
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Übung 2 Hier sehen Sie Anfangsbestimmungen eines Arbeitsvertrags. Stellen Sie diese aus und schreiben Sie andere bis zu Ende
ARBEITSVERTRAG
für Ingenieure
-unbefristet- Zwischen
Firma, Vorname Name, Straße Hausnummer, PLZ Ort
im folgenden Arbeitgeber genannt – und
Vorname Name, Straße Hausnummer, PLZ Ort
im folgenden Arbeitnehmer genanntwird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am Datum
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Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung von Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
§ 2 Arbeitsort
Arbeitsort ist_______________________________________________
Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer nach billigen Ermessen vorübergehend oder dauerhaft in einen anderen Betrieb des Unternehmens in Deutschland zu versetzen. Die Versetzung ist nicht mit einer Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen verbunden.
§ 3 Tätigkeit
3.1Der Arbeitnehmer wird als außertariflicher Angestellter für den nachfolgender Aufgabenbereich eingestellt_________________________
Er wird mit allen einschlägigen Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und seiner Vorgesetzten beschäftigt. Der Arbeitnehmer führt im Unternehmen den Titel______________________________________
Der Arbeitnehmer erhält nach Ablauf von________Monaten Handlungsvollmacht/Prokura/Generalvollmacht. Sie wird durch gesonderte Urkunde erteilt.
3.2Dem Arbeitnehmer wird bis auf Weiteres die Leitung des Bereichs ____
übertragen. Er hat seine Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen, unterliegt aber den allgemeinen Weisungen der Geschäftsleitung, der er unmittelbar untersteht.
Datum ____________________
Unterschrift __________________
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13 Тексты для самостоятельного чтения
Text 1 Aus der Verfassungsgeschichte Europas
Europa des 19. Jahrhunderts kann stolz darauf sein, als Geburtsstädte einer der freiheitlichsten Verfassungen der Weltgeschichte zu gelten, nämlich der Belgischen Verfassung vom7. Februar 1831. Der belgische Nationalkonvent wertete in der neuen Verfassung die Erfahrungen der Franzosen und Engländer aus, ohne sie nachzuahmen. Belgien brachte eine liberale Verfassung von reinstem Wasser zustande.
Im ersten Titel wurde vom Land und seiner Einteilung in Provinzen gesprochen und das Reich als Zentralstaat verfasst. Das Recht der Provinzen und Gemeinden sowie deren Verfassung wurden dem gesamtstaatlichen Rahmen eingeordnet. Im Titel II, der die Rechte der Bürger regelte, ging es um die Staatsangehörigkeit und einen langen Katalog der traditionellen Freiheitsrechte. Was die Belgier hier als geltendes Recht verbrieften, machte ihr Land zur fortschrittlichsten Heimat der Bürgerfreiheit auf dem Kontinent.
Selbstverständlich ging alle Gewalt vom Volke aus und lag die Gesetzgebung bei den beiden Parlamentskammern. Sie mussten darüber öffentlich verhandeln und beschließen, ehe der König ihr Werk unterzeichnete und verkündete. Streng wurde auf Gewaltenteilung geachtet. Nur dem Parlament sollte das Recht der verbindlichen Auslegung seiner Gesetze zustehen. Niemand sollte gleichzeitig Abgeordneter und Staatsdiener sein. Immunität der Abgeordneten und Unabsetzbarkeit der Richter waren ebenfalls Selbstverständlichkeiten.
Es gab in Belgien zwei Parlamentskammern, auf die der König keinen Einfluss hatte. Beide Häuser wurden vom wahlberechtigten Volk beschickt. Das passive Wahlrecht zum Senat war an ein Mindestalter von 40 Jahren gebunden. Auch sollten die Senatoren ehrenamtlich tätig sein, während die mit bereits 25 Jahren wahlbaren Mitgliedern der Abgeordnetenkammer eine Entschädigung erhielten und Freifahrt bei den Eisenbahnen genossen. Für das aktive Wahlrecht
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setzte man Vermögensbesitz voraus, so dass nur 1 — 2% der Bevölkerung wählen konnte.
Der belgische Staat vollzog die Trennung von der Kirche und führte die obligatorische Zivilehe ein. Vom König als dem Inhaber der vollziehenden Gewalt redete die Verfassung im Anschluss an die Volksvertretung. Er war Angestellter der Nation und bezog von dieser ein Einkommen. Die Finanzangelegenheiten des Staates waren seiner Verfügung entzogen und unterlagen allein der Herrschaft des Parlaments. Der König hatte vor Amtsantritt dem Parlament den Eid auf die Verfassung zu leisten. Er war selbst unverletzlich, bedürfte aber für Regierungsakte der Gegenzeichnung der verantwortlichen Minister.
Das junge Königreich Belgien machte aus der Bürgerfreiheit die Grundlage des Staates. Diese Verfassung hat bis heute Bestand. Es bedurfte lediglich weniger Novellierungen, um sie dem Gang der Zeit anzupassen. Es war die schönste Anerkennung für diese Verfassung, dass sich die Völker Europas in der Folgezeit bei ihren Verfassungswerken danach ausrichteten.
Text 2 Was sind Menschenrechte?
Die Beschreibung der Menschenrechte als Verhältnis von Individuum und Staat berührt die Frage der Akteure, d.h. die Rechts-und die Pflichtenträger. Die Problematik, dass die Staaten zuständig für den Menschenrechtsschutz und zugleich die Hauptverantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen sind, wird erhörtet. Dabei geht es auch um die Frage, welche Vergehen und Verbrechen überhaupt als Menschenrechtsverletzungen gelten soll.
Auch wenn die Idee der Menschenrechte weite Verbreitung gefunden hat, bedeutet das keinesfalls, dass über Menschenrechte nicht gestritten würde. Doch trotz unterschiedlicher Auffassungen beziehen sich alle Kritiken doch immer auf das heute international vorherrschende Menschenrechtsverständnis, das in den Dokumenten der Vereinten Nationen niedergelegt ist. Dazu zählen insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über
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wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Beide wurden 1966 von der UNGeneralversammlung verabschiedet und traten 1976 in Kraft. Sie entwerfen ein umfassendes Menschenrechtskonzept, das in weiteren Erklärungen, Pakten und Konventionen konkretisiert wurde und universale Geltung beansprucht.
Alle diese Dokumente begründen die Menschenrechte mit der Würde eines jeden Menschen, wie das Artikel 1 und 2 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum Ausdruck bringen. „Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen“ (Artikel 1). „Jedermann hat Anspruch auf…Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung nach Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft…“ (Artikel 2).
Text 3 Die politischen Parteien in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen demokratischen Staaten, in denen Stellung, organisatorische Prinzipien und Aufgaben der politischen Parteien in der Verfassung und durch ein spezielles Parteiengesetz vom 24. Juli 1967 geregelt sind. Im Art. 21GG ist die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes festgelegt. Die Gründung der Parteien ist frei, d. h. die Parteien brauchen dazu keine staatliche Erlaubnis oder Zulassung. Ihre innere Ordnung muss jedoch den demokratischen Grundsätzen entsprechen. Verfassungswidrige Parteien können vom Bundesverfassungsgericht aufgelöst werden.
Nach dem Parteiengesetz muss eine politische Partei über ein schriftliches Programm und eine schriftliche Satzung verfügen. Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände, deren oberstes Organ die Mitgliederoder Vertreterversammlung ist. Die Führungsspitze einer Partei bilden gewöhnlich deren Präsidium, Vorstand, der Parteivorsitzende, der Generalsekretär und andere Organe. Alle Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden, die vor allem aus der Wirtschaft kommen.
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Daneben-bekommen sie auch staatliche Zuschüsse. Über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel müssen die Parteien öffentlich Rechenschaft ablegen.
Insgesamt gibt es heute in der Bundesrepublik etwa 40 politische Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen, jedoch wird das politische Geschehen nur von wenigen großen Parteien bestimmt, die gewöhnlich im Bundestag und in den Länderparlamenten vertreten sind. Die deutsche Partei mit der größten Mitgliedschaft ist die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit rund 865 000 Mitgliedern. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 695 000 Mitgliedern, die keinen bayerischen Landesverband besitzt, und Christlich-Soziale Union (CSU), 177000 Mitglieder, die nur in Bayern vertreten ist, bringen es zusammen auf rund 872 000 Mitglieder. Die Freie Demokratische Partei (FDP) hat 94 000 Mitglieder, die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) als Nachfolgepartei der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands der ehemaligen DDR) 130 000 Mitglieder, und Bündnis der Grüne, die aus Bürgerinitiativen entstanden ist, hat 38000 Mitglieder.
In einer Demokratie sind die Parteien Träger der verschiedenen politischen Auffassungen, sie stellen bei den Bundestagsund Landtagswahlen ihre Kandidaten auf. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in zwei verschiedenen Verfahren. Die Kandidaten für die Wahlkreise werden durch die Wahlkreisversammlungen der Parteien nominiert. Dabei haben diejenigen Politiker die größten Chancen, die bereits ein Mandat innehaben. Sie werden in aller Regel wiederaufgestellt.
Text 4 Allgemeines Verwaltungsrecht
Die Verwaltung erfüllt staatlicher Aufgaben mit eigener Initiativkraft. Sie ist an rechtlichen Normen gebunden. Sie ist nicht mehr nur als Garant der Sicherheit der Bürger zu verstehen. Die Verwaltung hat heutzutage auch umfassende Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung.
Die Organisation der Verwaltung ist zunächst durch die bundesstaatliche Struktur Deutschlands gekennzeichnet. Der Verwaltungsaufbau folgt dem
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Staatsaufbau. Der Bund besitzt eine eigene Verwaltung ebenso wie die Länder. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung werden von den Behörden wahrgenommen.
Der typische Aufbau der Verwaltung ist dreistufig. Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Landesminister. Sie sind für das gesamte Land im Rahmen ihrer Aufgaben zuständig. Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt, die die mittlere Verwaltungsstufe bilden. Die entsprechenden Verwaltungsbehörden sind Bezirksregierungen mit den Regierungspräsidenten an der Spitze. Die Unterstufe der allgemeinen Verwaltung wird gebildet durch die kreisfreien Gemeinden (Städte) und die Landkreise mit den kreisangehörigen Gemeinden. Die Verwaltungsbehörden dieser Stufe sind Oberbürgermeister in den Städten), Landräte (in den Landkreisen) und Bürgermeister (in den kreisangehörigen Gemeinden). Die lokale Verwaltung ist die Sache der Gemeinden.
Das klassische Instrument des Verwaltungshandelns ist der Verwaltungsakt. Verwaltungsakt ist jede Verfügung oder Entscheidung, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Die Anweisung des Verkehrspolizisten ist z.B. ein Verwaltungsakt, da sie einen Einzelfall regelt, öffentlich-rechtlich ist und sofort zu befolgen ist.
Die Verwaltung kann auf Grund von Gesetzen allgemeine Normen setzen, sogenannte Rechtsverordnungen. Die eigenen Angelegenheiten von Selbstverwaltungskörperschaften werden durch Satzungen geregelt. In beiden Fällen handelt es sich um Gesetze im materiellen Sinne, nicht aber im formellen.
Text 5 Das Umweltrecht
Das Umweltrecht hat sich angesichts der Bedrohung der Natur und der Gefahrdung des menschlichen Lebens gerade auch durch den technischen Fortschritt zu einem bedeutsamen Rechtsgebiet entwickelt. Es umfasst diejenigen Rechtsnormen, die darauf abzielen, dass bei Rohstoffnutzung, Industrieproduktion oder Abfallentsorgung die menschliche Gesundheit, und die natürliche Umwelt
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nicht gefährdet werden. Der Umweltschutz steht im Zentrum des öffentlichen und staatlichen Interesses. Eine besondere Stellung kommt im Umweltrecht dem BundesimmissionsSchutzgesetz und den zahlreichen Verordnungen zu. Wichtige Vorsorge und Schutzstandards sind in der TA-Luft und der TA-Lärm beschrieben: genaue Festlegungen etwa dazu, wie groß der erlaubte Ausstoß, d.h. die Emission, krebserregender Stoffe sein darf. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind die wichtigsten emittierenden Anlagen genehmigungsbedürftig.
Das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder formulieren vielfältige Schutzziele für die allgemeine Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen. Die Pflanzen-und Tierwelt und Schönheit von Natur und Landschaft sollen erhalten werden. Dazu dient die Landschaftsplanung; Flächen, die zum Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Naturpark erklärt werden, dürfen nur eingeschränkt genutzt werden.
Das Atom-und Strahlenschutzrecht wird vor allem im Atomgesetz geregelt, mit sehr strengen Maßgaben für die Genehmigung und den Betrieb von Kernenergieanlagen. Strahlenemissionen müssen so gering wie möglich gehalten werden und dürfen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Nach dem Chemikaliengesetz müssen neue Chemikalien auf ihre unweit – und gesundheitsbelastende Wirkung überprüft werden. Das Abfallgesetz soll besonders den Boden vor Gefährdungen durch Abfalldeponien schützen. Die neueren Konzepte des Abfallrechts zielen auf weitgehende Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen. Das Umweltrecht als Materie des besonderen Verwaltungsrechts wird durch Bestimmungen des Strafrechts ergänzt, die erhebliche Verstöße unter Strafe stellen.
Text 6 Das Steuerrecht
Die Steuer ist das bedeutsamste Mittel zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs. Die Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistungen für besondere Leistungen des Staates darstellen, d.h. prägendes Merkmal der Steuer ist die Unabhängigkeit der Steuerpflicht von einer konkreten Gegenleistung des
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Staates. Steuern werden zur sozialpolitischen und wirtschaftlichen Steuerung eingesetzt.
Die Einkommenssteuer wird als direkte Steuer auf die Einkünfte natürlicher Personen Einkünfte sind solche aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, Verpachtung und aus Kapitalvermögen, aus Vermietung. Die wichtigste Verbrauchsteuer ist die indirekte Umsatzsteuer in Form der Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt sowie sein Eigenverbrauch. Den Steuersatz trägt der Endverbraucher, die Steuer ist regelmäßig im Endverkaufspreis der Ware oder der Dienstleistung mit eingerechnet. Der Erwerb von Todes wegen wird nach dem Erbschaftsteuergesetz besteuert. Der Vermögenssteuer nach dem Vermögenssteuergesetz unterliegt das Vermögen, dessen Wert nach dem Bewertungsgesetz ermittelt wird.
Die Körperschaftssteuer nach dem Körperschaftssteuergesetz ersetzt bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen die Einkommensteuer. Alle Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, die nach dem Gewerbesteuergesetz auf der Grundlage von Gewerbeerbvertrag und Gewerbekapital des Betriebes erhoben wird. Nach dem Grundsteuergesetz unterliegt aller Grundbesitz der Grundsteuer.
Text 7 Das Erbrecht
Das Grundgesetz garantiert das Erbrecht in Art. 14 Abs. l: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Das deutsche Erbrecht ist durch die Grundsätze der Universalsukzession, der Familienerbfolge und der Testierfreiheit bestimmt. Der Grundsatz der Universalsukzession besagt, dass der Erbe sofort mit dem Tode des Vererbenden, des sogenannten Erblassers, in dessen Rechte und Pflichten eintritt. Dies geschieht automatisch, ohne dass ein Übertragungsakt nötig wäre.
Die Fähigkeit, Erbe zu sein, setzt die Rechtsfähigkeit voraus. Sowohl natürliche wie juristische Personen können erben. Gibt es mehrere Erben, bilden
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