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книги / III. Internationales Kalisymposium 1965 Teil 2

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sorgfältig überlegte Grund, weshalb die Vorschriften des Oberbergamtes Clausthal so scheinbar bescheiden sind, ob­ wohl wir sehr viel tun für diese Dinge. Abschließend möchte ich nur noch sagen: Wenn Sie den "Spackeler" neu auflegen, denken Sie bitte an die 1. Auflage, an das Vorwort. Dort steht ein sehr schöner Abschnitt von Spackeier, daß gerade der Salzbergmann mehr als andere Bergleute und Bergbauzweige in der Lage sein muß, Gelder bereitzustellen für Katastrophen durch Laugeneinbrüche, und daß er mehr als jeder andere Berg­ mann es lernen muß, darauf zu verzichten, wegen eines schnel­ len Gewinns die Sicherheit zu vernachlässigen. Das sollte

man wieder abdrucken.

Neüber

Einer der Neuherausgeber dieses Buches ist anwesend,und ich nehme an, daß er diese Worte günstig aufnehmen wird.

Anlage 1

Verbindliche technische Betriebsvorschriften für Gruben

auf dem Gebiet des Wasserund Laugenschutzes

Zu regelndes Problem

DDR

Deutsche Vorschriften für Sicherheitstechnik und Arbeits­ schutz für Kaliund Salzbergwerke (KBV-1962)

DBR

Allgemeine Bergbaupolizei-Verordnung für den Oberbergamtsbe­ zirk Clausthal-Zellerfeld

VR Polen

Polnische MTechnische Betriebsvorschriften für Salzbergwerke”,

Katowice 1960

UdSSR

Einheitliche SicherheitsVorschriften 1959

Frankreich

Reglement General 1959

1. Bohrungen von über Thge

DDR

Pflicht zur Lotung, Verfüllung der Bohrlöcher, Führung eines BohrungsJournals, Schutzpfeiler um das Bohrloch und unter

der Bohrlochsohle, Radius 50 m für Steinsalz, 100 m für Kali­ salze (§ 17 und 32 KBV)

DBR

Pflicht zur Lotung, Verfüllung und Führung von Bohrberichten (§ 13 u« 316), Pfeiler um das Bohrloch im Mittel 100 m

VR Polen

Pflicht zur Lotung, Verfüllung, Zementierung (§ 1318), Pflicht zur Führung eines Bohrjournals (§ 1331)

UdSSR

Pflicht zur Abdichtung der Grubenbaue und Vörbohrungen ge­ gen wasserführende Schichten (§ 672)

Frankreich

2* Sicherheitspfeiler

DDR

An der Betriebsgrenze (200 m), Reviergrenze (50 in), um den Schacht, unter dem Salzspiegel, in Richtung überfluteter Gruben (§ 35)

DBR

Markscheidepfeiler gegen die benachbarte Grube (50. m), An­ meldung im Bergamt (5 16)

VR Polen

Festlegung von Sicherheitspfeilern gern, Anweisung (§ 1309, 1339, 1408)

UdSSR

Auf der Seite überfluteter Grubenbaue und wasserführender Schichten (§ 662)

Frankreich

3* Bohrungen vor Ort

DDR

Vorausbohrungen (5m), Erkundungsbohrungen in Richtung des Salztones in der Firste (aller 20 m)f Vorausbohrungen (10 m) in maschinell vorgetriebenen Strecken, Fluchtkammern, Sicher­ heitsdämme (§ 39)

DBR

Obligatorische Vorausbohrungen bis zu den Stockgrenzen und Anmeldung beim Bezirksamt (§ 318)

VR Polen

Vorausbohrungen in Kombinestrecken 10m, in den übrigen 4 m, lange Vorausbohrungen zu den Lagerstättengrenzen, in unerkundeten Partien 50 bis 100 m (§ 75, 93, 94)

UdSSR

Frankreich

Vorausbohrungen je 3 m (§ 139)

4.Schutz gegen Hauptanhydrit

DDR

/#

40 KBV)

Bergfeste

aus festem Salz stehenlassen (5

DBR

VR Polen

Schutz gegen Hauptanhydrit - lange wie bei Pos. 3, kurze 4 m (5 94, 95)

UdSSR

Frankreich

5.Abmessungen der Kammern und Pfeiler

DDR

Kammerbreite 20 m, Pfeiler zwischen den Kammern mindestens

10 m (§ 43)

Bergfesten zwischen den Kammern zum Schutz gegen Einsturz (§ 178)

VR Polen

Kammerhöhe bei 100 m, Bergfesten und Pfeiler zwischen den Kammern so, daß Einsturz verhütet wird (§ 111 und 160)

UdSSR

Bergfesten zwischen den Kammern und Pfeiler, damit Sicher­ heit gewährleistet ist

Frankreich

6.Verrohrung

DDR

Verstärkung der Rohre mit Magnesiazement, am Rohr Kopfstück und Verschluß, Druckprobe mit 100 atm (§ 14 KBV)

DBR

VR Polen

Ausbau gern, Anweisung (§ 1318), Prüfung der Verrohrung auf hydrostatischen Druck +50 %9 mindestens 50 atm.

UdSSR

Frankreich

7.Schutzund Grenzpfeiler

DDR

An der Markscheide 50 m (§ 311 und 315)

DBR

Pfeiler wird vom Bezirksbergamt festgelegt (§ 313)

VR Polen

Gern# vom Bezirksbergamt bestätigter vorläufiger Anweisung (§ 116/fi 1309)

UdSSR

Wird vom Hauptingenieur des Trusts und vom Projektierungsbüro festgelegt (§ 663)

8.Betriebspläne

DDR

Obligatorische Bestätigung des Betriebsplans, Bohrlöcher in den Betriebsplan aufnehmen (§ 4 und 12)

DBR

Pflicht zur Aufstellung eines Was'serschutzplanes innerhalb des Betriebsplanes (§ 1005# 1009)

Pflicht zur Aufstellung eines Sicherheitsplanes (§ 676)

Frankreich

9.Detaillierte Anweisungen

DDR

Bauvorschriften für Wasserschutzdäimne (§ 13)

DBR

Meldung des Auftretens von Wasser oder Lauge beim Bezirks­ bergamt (§ 320)

VR Polen

Gruben erarbeiten detaillierte Anweisungen,u*d. Industrie­ vereinigung bestätigt sie (§ 1008 und 1016)

UdSSR

_

Detaillierte Anweisungen,

z.B, Bau von Wasserdämmen (§ 695

bis 699)

 

Frankreich

Schutzvorkehrungen gegen Wassergefahr (§ 140)

10, Registrierung der Wassergefahr

DDR

Obligatorische Registrierung

DBR

VR Polen

Register führt der Grubengeologe, verbindlich gemäß § 1003# 1369

UdSSR

Obligatorische Registrierung

Frankreich

Registrierung und Messungen der Wasseraustritte (§ 272)

11. Hydrogeologische Karten

DDR

DBR

VR Polen

Obligatorisches Vorhandensein von hydrogeologischen Karten, eines Plans der Wassergefahren, Pflicht zur Beschäftigung eines Hydrogeologen (§ 1002# 1310, 1311# 1368)

Probleme der Lärmbekämpfung im modernen Kalibergbau 1 ^

Von R. Junghans und J. Wiehe, Preiberg

Bei der Beschäftigung mit dem Problem Lärm und seiner Be­ kämpfung stößt man auf eine Reihe von Begriffen, die nicht ohne weiteres verständlich sind, so daß zunächst auf die Definition und Bedeutung dieser Begriffe einzugehen ist.

Wie jede andere Schwingung auch,ist die Schallschwingung durch Frequenz und Amplitude charakterisiert. Der Amplitude entspricht der durch die Schwingungen der Luftmolektile her­ vorgerufene Wechseldruck, der kurz als Schalldruck bezeich­ net wird. Der Schalldruck ist leicht meßbar; seine Maßein­ heit ist das Mikrobar ( jibar).

Für die Wahrnehmung des Schalles ist wichtig: Je größer der Schalldruck und je höher die Frequenz eines Tones, desto lauter und höher wird der Ton vom Ohr wahrgenommen. Schall ist nur innerhalb bestimmter Grenzen hörbar. Einmal muß ein genügend schneller Druckwechsel vorliegen, etwa 16 000bis 20 000 mal pro Sekunde, und zum anderen muß die Stärke der Druckschwankungen Uber einer bestimmten unteren Grenze, der sogenannten "Reizschwelle", liegen, darf aber wiederum die sogenannte '»Schmerzschwelle" nicht überschreiten, da sonst das Hören von der EmpfindungvSchmerz begleitet wird. Für einen Ton von 1000 Hz gelten folgende internationale fest­ gelegte Durchschnittswerte:

Reizschwelle:

pQ

= 2

10“^ (ibar = 0,0002 |jbar

Schmerzschwelle:

P

^ o

= ^00

Zwischen Reizund Schmerz schwelle liegen also 6 Zehnerpoten­ zen. Mit anderen Worten: Der gerade noch wahrnehmbare Schalldruck muß 1 Mill. mal verstärkt werden, um die Empfin­ dung Schmerz zu verursachen. Da in der Technik die Benennung des Schalldrucks in der Einheit Mikrobar wegen des großen

^Mitteilung aus dem Institut für Grubensicherheit und Ar­ beitsschutz der Bergakademie Freiberg

Zahlenbereiches unzweckmäßig ist, benutzt man besser den logarithmischen Maßstab, der den großen Bereich 1 bis 1 000 000 auf handliche Zahlen zusammenschiebt. Der logarithmische Maßstab ist außerdem noch insofern günstig, als ihm die Reizempfindungen im menschlichen Organismus angenähert ent­ sprechen.

Indem man den jeweilig vorhandenen und gemessenen Schall­ druck p zum Schalldruck po an der Reizschwelle ins Verhältnis setzt, dieses Verhältnis logarithmiert und mit 20 multi­ pliziert, erhält man eine Relativgröße, die man als Schall­ druckpegel bezeichnet und der man das Symbol L gibt. Die Ein­ heit des Schallpegels ist das Dezibel (dB).

Bringt man diesen Sachverhalt in eine Formel, so ergibt sich

 

L = 20

lg

—‘—

in Dezibel

 

 

 

 

Po

 

 

p

der vorhandene

und

gemessene Schalldruck

in jjbar

p0

der Schalldruck an der Reizschwelle in 2

10~^ jjbar

L

Schallpegel

in Dezibel

 

Die Frequenz in Hz und der Schalldruck absolut in pbar oder relativ in dB über der Reizschwelle sind objektiv vorhandene und meßbare physikalische Größen und stellen die wichtigsten Grundgrößen für jede Schallmessung dar. Eine weitere Einheit des Schalles ist das "Phon". Hinter der Einheit Phon ver­ birgt sich folgende Tatsache: Ein tiefer Ton wird vom Ohr weniger laut empfunden als ein hoher Ton, selbst wenn der tiefe Ton den selben Schallpegel hat wie der hohe Ton. Das heißt, die Schalldruckempfindlichkeit unseres Ohres ist fre­ quenzabhängig. Diese Erscheinung berücksichtigt die Einheit Phon. Das Phon ist damit die Einheit für die Lautstärke; es erlaubt Aussagen darüber, welche Schallpegel bei verschiede­ nen Frequenzen vom Ohr als gleich laut empfunden werden. Das Phon stellt also eine Verbindung zwischen dem objektiv vor­ handenen Schalldruck und der subjektiven Empfindung davon, der sogenannten Lautstärke, dar. Der Zusammenhang zwischen Schalldruck in Dezibel und der Iautstärke in Phon wird aus den sogenannten "Kurven gleicher Lautstärke” von Robinson und Dadson ersichtlich (Bild 1).

Bild 1. Kurven gleicher Lautstärke für reine Töne

Wenn man mit einem Meßinstrument die Lautstärke, also eine subjektive menschliche Größe, messen will, muß daher in dem Meßinstrument elektrisch eine den "Kurven gleicher Laut­ stärke" entsprechende Frequenzbewertung vorgesehen werden. Das ist nach DIN 5045 bzw. nach TGL 200-7755 in Deutschland geregelt. Nach diesen Empfehlungen sind die bekannten DINLautstärkemesser gebaut, die in etwa dem menschlichen Emp­ finden angenäherte Phon-Werte zu messen gestatten. Die Nachbildung der unterschiedlichen Druckempfindlichkeit des Ohres für verschiedene Frequenzen in den Meßgeräten sowie ganz allgemein die gehörrichtige Messung der Lautstärke sind noch Gegenstand eingehender wissenschaftlicher Untersuchun­ gen. Die Empfehlungen nach DIN 5045 sind zum Teil überholt, so daß die DIN-Phon-Werte in bezug auf die Lautstärkeempfindung nur bedingt aussagefähig sind. Es ist daher angebracht, bei Lärmmessungen und Geräuschuntersuchungen nur den Schall­ druck bzw. den Schallpegel zu messen.

Die eingangs erläuterten Größen Frequenz und Schallpegel kennzeichnen einen einfachen Ton eindeutig. Auch Klänge kön­ nen damit eindeutig bestimmt werden, wenn zusätzlich Schall­ pegel und Frequenz der Schwingungen höherer Ordnung angege­

ben werden. Zur Charakterisierung von Geräuschen reicht aber der Schallpegel nicht aus; vielmehr bedarf es dazu einer Ana­ lyse der FrequenzZusammensetzung des Geräusches. Der soge­ nannte Gesamtschallpegel eines Geräusches läßt noch keine Rückschlüsse darüber zu, welche Frequenzen mit welchen Schallpegeln das Geräusch aufbauen. Der Gesamtschällpegel vereinigt in sich gewissermaßen die Schallpegel aller am Ge­ räusch beteiligten Frequenzen. Da jedoch die Maßnahmen zur Verringerung der Geräusche weitgehend vom Frequenzgehalt der betreffenden Geräusche bestimmt werden und die jeweiligen Maßnahmen oft nur in spezifischen Frequenzbereichen wirksam sind, ist die Kenntnis der Anteile der einzelnen Frequenzen am Geräusch unbedingt erforderlich.

Bei der Frequenzanalyse gliedert man zweckraäßigerweise die hörbaren Frequenzen in aneinander angrenzende Teilbereiche von gleicher relativer Breite auf. Als solche Teilbereiche sind die Abstände von Oktaven und Terzen gebräuchlich. Man mißt dann die Pegelsumme aller Anteile des Geräusches, die in den jeweiligen Frequenzbereichen vorhanden sind. Die auf diese Weise erhaltenen Schallpegelwerte der einzelnen Fre­ quenzbereiche stellt man in Abhängigkeit von der Frequenz aneinandergereiht graphisch dar. Je nach der Untergliederung der Hörfrequenzen in Oktaven oder Terzen erhält man dann Oktavoder Terzbandspektren. Letztere haben ein größeres Auflösevermögen und daher einen größeren Aussagewert als

Oktavbandspektren. Als Beispiel zeigt Bild 2 das Ergebnis ei­ ner Pegelmessung aus dem Erzbergbau. Mit Hilfe der Frequenz­ analysen und Spektren können in der Regel die Geräuschursa­ chen oder die Geräuschquellen festgestellt werden, an denen dann eine wirksame Lärmbekämpfung einsetzen muß.

Eine genaue Kenntnis der FrequenzStruktur eines Geräusches ist ferner für die exakte Beurteilung und Bewertung der Schädlichkeit eines Geräusches unumgänglich. Es ist Ihnen be­ kannt, daß hochfrequente Geräusche wesentlich schädlicher sind als niederfrequente. Infolgedessen müssen auch die höchstzulässigen Schallpegel frequenzabhängig sein, das heißt, mit steigender Frequenz müssen die Schallpegel abneh­ men, wenn ei-ne Schädigung vermieden werden soll.

 

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2

^ 6 8V2 2

4 68V3 2 4 68Kfi

 

OktomittenfrequenzinHz

Bild 2, Oktavpegel-Diagramm des Bohrhammers "Herkules” beim Bohren und unter Tage in einem Streckenvortrieb (3,3 m2)

Gesamtschallpegel

118

dB

Hammerhöhe

1,10

m

Bohrbedingungen

5,5

2

Druckluftdruck

kp/cnr

Andruck mit Bohrstütze

(type 9,088

Die höchstzulässigen Schallpegelwerte am Arbeitsplatz sind seit geraumer Zeit nach TGL 10687 genormt. Nach dieser Norm ist die sogenannte Lärmbewertungskurve N 85 als höchstzu­ lässige Grenzkurve festgesetzt. Beim Betrieb 'einer Reihe von Maschinen, bei bestimmten Arbeitsgängen, Produktionsprozes­ sen und Technologien im Bergbau unter Tage entstehen heute am Arbeitsplatz des Kumpels Schallpegel, die die zulässige Norm wait überschreiten. Auf einige Zahlenwerte für typische Arbeitsgänge und Maschinen komme ich später noch zurück. Auf Grund der beträchtlichem Überschreitungen der zulässigen Norm ist die Lärmgefährdung im Bergbau in den letzten Jahren sehr akut geworden. Die Zahl der Personen mit Lärmechäden ist ständig im Steigen begriffen (Bild 3). Schon 1962 hatte die Lärmschwerhörigkeit an der Gesamtzahl sämtlicher Berufs­ erkrankungen einen Anteil von 17,5%« Damals stand die Lärm­ schwerhörigkeit in der Reihenfolge der Berufskrankheiten