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книги / III. Internationales Kalisymposium 1965 Teil 2

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62Jahr

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Bild

3. Anteil der Lärmschwerhörig­

 

keit

an der Gesamtzahl der Berufs­

erkrankungen

an 3. Stelle weit vor der Silikose, die mit 11,9 % an 4. Stelle ran­ gierte, Die Ergebnisse der Erhebun­ gen für 1964 sagen aus, daß die Lärmschwerhörigkeit heute die Be­ rufskrankheit Nr, 1 geworden ist. Nach dem Stand von 1964 sind die

Lärmschäden an der Gesamtzahl der gemeldeten und erfaßten Berufs­ krankheiten zu etwa eifern Viertel, d.h. zu 25 % beteiligt. Die Lärm­ schwerhörigkeit ist damit nicht

nur ein gesundheitliches Problem, sondern auch ein volks­ wirtschaftliches Problem geworden. Die Entschädigungssummen haben schon längst die Millionengrenze überschritten. Die Problematik wird noch dadurch verschärft, daß eine große An­ zahl qualifizierter Arbeitskräfte vorzeitig aus dem Produk­ tionsprozeß ausscheiden oder nach anderen Arbeitsplätzen umgesetzt werden muß. Ferner ist in diesem Zusammenhang

noch auf die nachteilige Beeinflussung der Grubensicherheit durch den Lärm hinzuweisen. Darauf wird später noch kurz einzugehen sein.

Das alarmierende Ansteigen der Zahl der lärmgeschädigten Personen macht es überflüssig, über den Sinn und die Bedeu­ tung der Lärmbekämpfung in diesem Rahmen hier zu sprechen. Auf Grund der ersten Situation wurde vom Volkswirtschafts­ rat am 3. Februar 1965 eine Verfügung zur Verbesserung des Lärmschutzes erlassen. Diese Verfügung kann als Richtschnur für die zukünftige Arbeit auf dem Gebiet des Lärmschutzes gelten. Sie stellt ganz klar die Forderung, daß bei Entwick­ lungen und Konstruktion von Erzeugnissen die optimale Sen­ kung des Schallpegels Bestandteil der Entwicklungsaufgäbe

ist. Anzustreben sind in jedem Fall die Grenzwerte nach TGL 10687* Für lärmintensive Maschinen und Aggregate sind unverzüglich Forschungsund Entwicklungsarbeiten zur Sen­ kung des Geräuschpegels zu veranlassen. Zukünftig müssen alle Neuentwicklungen den Schalleistungspegel in ihrer Ar­

beitsmittelkarte ausweisen. Von der Höhe des Schalleistungspegels hängt zukünftig u.a* die Vergabe des Gütezeichens

und damit der Verkaufspreis ab. Nach der Verfügung sind

alle Betriebe verpflichtet, Lärmmessungen und Geräuschunter­ suchungen am Arbeitsplatz durchzufUhren oder durchführen zu lassen. Werden die zulässigen Grenzwerte überschritten,

sind Maßnahmen zur Senkung der Geräuschpegel sofort einzu­ leiten. Soviel in groben Zügen zu der Verfügung des Volks­ wirtschaftsrates, in der die Aufgaben des Lärmschutzes U m ­ rissen sind. Im folgenden soll anhand von Beispielen ein Überblick über die Lärmsituation im Kalibergbau gegeben werden. Die noch zu nennenden Meßwerte gehen auf Untersu­ chungen zurück, die von der Arbeitssanitätsinspektion Er­ furt sowie vom Institut für Grubensicherheit und Arbeits­ schutz an der Bergakademie Freiberg durchgeführt worden sind. Anhand dieses Überblickes sollen die Schwerpunkte her­ ausgearbeitet werden, bei denen vordringlichst Maßnahmen

zur Geräuschverringerung anzusetzen sind. In den Abbauen schwanken die Geräuschpegel beim Abbohren des Stoßes zwi­ schen 90 und 96 dB. Kurzzeitig werden Spitzenwerte von 103 dB erreicht. Der Geräuschpegel am Arbeitsplatz des Bohrhauers wird in der Regel durch das Lüftergeräusch des Abbaulüfters beeinflußt. Die gebräuchlichen Ventilatoren für die Sonderund Abbaubewetterung erzeugen in 1 m Ent­ fernung vom Ventilator Geräuschpegel zwischen 108 und

113 dB. Das Ventilatorgeräusch hat ausgesprochen tonalen Charakter, d.h., der größte Teil der Geräuschenergie konzen­ triert sich auf einen schmalen Frequenzbereich. Die Frequenz­ lage des heulenden LUftertones wird von der Drehzahl und

der Schaufelzahl bestimmt. Mit zunehmender Entfernung vom Lüfter sinkt der Geräuschpegel ab. Als Faustregel kann für die Kammerabbaue bei jeder AbstandsVerdoppelung eine Ab­ nahme des Geräuschpegels um 3 dB gelten, d.h., liegt der

Ventilator etwa 30 m hinter dem Abbaustoß zurück, ist an der Ortsbrust mit einem Geräuschpegel von 90 dB zu rechnen«

Eine weitere Geräuschquelle ist der Schrapperbetrieb« Der ei­ gentliche Schrapperhaspel läuft relativ ruhig« Als Geräusch­ quelle tritt vor allem der Lüfter des Elektromotors sowie

das Kastengetriebe in Erscheinung« Am Stand des Schrapper­ fahrers werden Geräuschpegel von 93 bis 98 dB gemessen« Das eigentliche Schrappergeräusch wird durch das Geräusch beim Heraufziehen des Schrapperkastens auf die Schurre bzw« durch das Beladegeräusch überdeckt. Insbesondere der Pall von Salz­ brocken vom Schurrentisch in die Förderwagen oder auf den Panzer erzeugt Geräuschpegel bis zu 110 dB. Auf Grund seiner Impulshaitigkeit ist dieses Geräusch sehr schädlich« Impuls­ haltige Geräusche von großer Intensität entstehen außer an den Füllstellen auch durch das Aufeinanderprallen der För­ derwagen an den Anschlagpunkten der Seilund Kettenbahnen sowie im Füllort und auf der Hängebank« Geräuschpegel zwi­ schen 115 und 120 dB sind hier die Hegel.

Eine weitere Lärmquelle sind die zur Zerkleinerung des Hauf­ werks eingesetzten Brecher« Je nach dem Grad der.Beschickung und der Größe der anfallenden Brocken entstehen Geräuschpe­ gel von 98 bis 105 dB. Ähnliche Geräusche sind auch an den Wippern und Mühlen über Tage vorhanden.

Die mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden Förderbänder lau­ fen abgesehen von den Antrieben relativ ruhig« In einer Hauptförderstrecke in Roßleben wurden neben einem 800 mm breiten Band, das mit 3,35 m/s lief, Geräuschpegel von 96 bis 98 dB gemessen. Das Laufgeräusch des Bandes und der Band­ rollen hat ausgesprochen niederfrequenten Charakter, so daß das Geräusch trotz der Pegelhöhe unschädlich ist und auch subjektiv wenig stört. Defekte Bandrollen allerdings können ein unangenehmes hochfrequentes Geräusch erzeugen, dessen Pegel 100 bis 105 dB erreichen kann. Sehr lärmintensiv sind die Antriebe der Förderbänder. An den Antriebsstationen wur­ den Pegel von 102 bis 118 dB gemessen.

Weitere Geräuschquellen sind die Antriebe der Seilund Ket­ tenbahnen. Hier wurden 95 bis 102 dB gemessen« Eine ebenfalls recht erhebliche Lärmbelästigung herrscht an den Bedienungs­

ständen der Fördermaschinen. Je nach Antriebsart sind die Geräuschpegel verschieden, sie schwanken zwischen 80 und 93 dB. Bild 4 vermittelt eine Übersicht über die für das Lärmproblem wichtigsten Geräuschpegelwerte im Kalibergbau.

Dieser Überblick über die Lärmquellen unter Tage ist keines­ wegs vollständig. Ich habe mich bewußt auf die Schwerpunkte

beschränkt, bei denen Maßnahmen zur Lärmbekämpfung wirksam werden müssen.

Am vordringlichsten zu lösen ist die Dämpfung des Lüfter­ und Ventilatorlärms. Beim Betrieb der Lüfter ist eine konti­

nuierliche hohe Lärmbelastung während der ganzen Schicht ge­ geben. An und für sich bereitet die Dämpfung des Ventilator­ lärms keine technischen Schwierigkeiten. Dämpferkonstruk­ tionen, die eine Einhaltung der Norm garantieren, sind mög­ lich. Im Augenblick laufen Untersuchungen zur Dämpfung des

Lüfterlärms bei der W B Steinkohle, die später sicher auch

von der Kaliindustrie genutzt werden können.

Eine ernst zu nehmende Lärmquelle, auch auf Grund seiner im­ mer noch weiten Verbreitung, ist der Schrapperhaspel. Es er­ scheint hier zweckmäßig, geräuscharme Elektromotoren von den Herstellern zu fordernund durch Anwendung geräuscharmer Ver­ zahnungen oder durch Einsatz von Kunststoffen die Getriebe­ geräusche zu vermindern. Für die Übergangszeit bietet sich eine Abdämmung der abgestrahlten Geräusche der Haspeleinheit

Betriebspunkt

Geräuschpegel

Ortsbetrieb

9 0 -9 6

Ventilatoren derSonderbewetterung

106-113

Schrapperbetrieb

93-98

a.amStanddesSchrapperfahrers

b.am Schurrentisch

bis 110

Hammerbrecher

98-105

Förderbänder

100-115

a. Antriebe

b. Laufgeräusch in den Strecken

9 6 -9 8

Seih und Kettenbahnen

95-102

a. Antriebe

b Anschlagpunkte

110-115

Zulässiger Wert während

LärmbewertungszahlN85

einer Schicht

 

Bild 4. Geräuschpegelwerte im Kalibergbau

an. Eine Abdämmung des Haspelraumes gegen die Strecke mit Hilfe von starken, gefugten Bohlen kann eine erhebliche lärm­ senkende Wirkung haben. Das Fallgeräusch des Haufwerks und großer Brocken wird kaum zu beeinflussen sein. Eine gewisse Erleichterung kann das Auskleiden der Schurren und Förderwa­ gen mit alten Gummibändern bringen. Unter Umständen ist auch eine Kapselung des Haspelfahrerstandes zu erwägen.

Die Verringerung der Lärmentwicklung an den Antriebsstationen der großen Bandanlagen ist schwierig zu verwirklichen. Als Lösung kann zunächst nur eine völlige Abkapselung durch Ab­ dämmung vorgeschlagen werden, d.h., man muß eine räumliche Trennung der benachbarten Grubenbaue von der Lärmquelle er­ reichen. Diese Maßnahmen lassen sich nur durchführen, wenn gleichzeitig Fernsteuerungsund Fernüberwachungsanlagen ein­ geführt werden. Inwieweit für die Abdämmung Kapselungen aus Blech und Holz in Frage kommen, oder ob die Antriebe in be­ sonders dazu aufzufahrenden isolierten Grubenbauen montiert werden können, muß von Fall zu Fall entschieden werden. In ähnlicher Weise ist bei Brechern und Mühlen zu verfahren. Hier bieten sich noch Möglichkeiten an, die Staubbeseitigung bzw. -absaugung mit den Maßnahmen zur Lärmbekämpfung zu kop­ peln und zu kombinieren.

Der Betriebslärm an den Anschlagpunkten der Seilund Ketten­ bahnen sowie in den Füllörtern und auf den Hängebänken wird durch das Aufeinanderprallen der Förderwagen charakteri­ siert. Diese Prallgeräusche sind durch die generelle Einfüh­ rung der Gummipuffer an den Fördeiwagen zu vermindern. Glei­ che Pufferhöhen und eine betriebsreife, robuste und dauer­ hafte Befestigung der Gummipuffer sind Voraussetzungen da­

für, die zu beachten sind. Immerhin kann mit diesen relativ

einfachen Mitteln eine erhebliche Senkung der Geräuschpegel erreicht werden.

Es ist schwierig, Empfehlungen und Vorschläge zur Geräusch­ senkung bei den modernen gleislosen Ladegeräten und Förder­ mitteln zu geben. Meßwerte von diesen Geräten liegen zur Zeit noch nicht vor; ebenso sind die spezifischen Geräuschursachen

oder

die Lärme ntwicklung

in Abhängigkeit vom

Betriebs zustand

bei

diesen Maschinen noch

ungenügend bekannt,

als daß schon

praktische Empfehlungen gegeben werden können. Hier sind verstärkt Untersuchungen und Messungen durchzuführen, um bei der Projektierung und Auswahl dieser Geräte Klarheit über die Lärmentwicklung und erforderliche Lärmbekämpfungsmaß­ nahmen zu haben.

In den Pumpenräumen und Kompressorstationen muß zukünftig auf eine Ausschaltung der Lärmabstrahlung durch Abdämmung geachtet werden. Eine Fernsteuerung oder Fernüberwachung so­

wie automatisierte Anlagen sind jedoch ohne Zweifel die tech­ nisch eleganteren Lösungen. Das gleiche gilt auch für die Schachtförderung, speziell für die Fördermaschine. Im spe­ ziellen Fall kann sich aber durchaus die räumliche Abtren­ nung des Maschinisten von der Lärmquelle in Form besonderer Kabinen usw. als durchführbar und preiswert erweisen.

Wenn ich Ihnen eben ganz grob eine Reihe von möglichen Maß­ nahmen angedeutet habe, so betrachten Sie diese nicht als Rezept oder Richtschnur. Maßnahmen zur Lärmbekämpfung müssen sich jeder gegebenen Situation anpassen und ihr entsprechen. Die möglichen und durchzuführenden Maßnahmen werden sehr weitgehend beeinflußt von den spezifischen Verhältnissen der Grube, z.B. vom Einfallen und von der Mächtigkeit der Lager­ stätte, von der Abbaumethode, von der Art der bergmänni­ schen Tätigkeiten und von den eingesetzten Maschinen. Hinzu kommt, daß der Einsatz einer Vielzahl von lauten Maschinen und Werkzeugen, die Mannigfaltigkeit der Arbeitsleistungen beim Vortrieb, beim Abbau und in der Förderung sowie die Ver­ teilung der Arbeitsstellen, ihre ständige Bewegung und räumliche Entfernung voneinander sowie die spezifischen engen räumlichen Besonderheiten des Bergbaus die Absenkung der Lautstärke erschweren oder gar verhindern. Ferner ist noch

zu berücksichtigen, daß an einer Vielzahl von Arbeitspunkten unter Tage sich der Gesaratschallpegel oder die Endlautstärke aus den Geräuschpegeln vieler Maschinen und den Geräuschpe­ geln zusätzlicher Lärmarbeiten zusammensetzt. Dabei weist jede Geräuschquelle ihr besonderes eigenes Frequenzspektrum aus, so daß sich in der Regel ein Summengeräusch ergibt, das ein sehr kompliziert aufgebautes Geräuschspektrum aufweist. Daraus ergibt sich wiederum, daß Maßnahmen an einem Aggregat

oder einer Maschine erst dann voll zum Tragen kommen, wenn die benachbarte Maschine ebenfalls an ihrer LärmabStrahlung gehindert wird.

Zum Schluß meiner Ausführungen möchte ich noch auf die Pro­ blematik der Anwendung von Gehörschutzmitteln im Bergbau hinweisen. Die Verwendung von persönlichem Gehörschutz er­ scheint zunächst verlockend einfach und sicher auch ökono­ misch gesehen reizvoll. Durch Gehörschutzmittel wird jedoch

der Lärm an sich nicht bekämpft, sondern nur vom Ohr fern­

gehalten bzw. seine Hörbarkeit verringert. Es widerspricht den Grundregeln des Arbeitsschutzes, grundsätzlich auf eine

Lärmbekämpfung zugunsten eines zugegebenermaßen einfachen und billigen Gehörschutzes zu verzichten. Auch im Hinblick auf die Grubensicherheit ist der Gehörschutz als Endlösung abzulehnen. Es ist überaus gefährlich, durch persönlichen Gehörschutz die Wahrnehmung alarmierender Geräusche zu ver­ hindern. Durch die generelle Einführung eines persönlichen Gehörschutzes im Bergbau würden sehr hohe Aufwendungen er­ forderlich sein, die für den durch den Gehörschutz nötig werdenden Umbau und die Umorganisation des Signalsystems im

Bergbau ausgegeben werden müßten. Es ist ja bekannt, daß

alle Signale,die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Gewährleistung der Sicherheit der Belegschaft und des Betriebes notwendig sind, nicht nur optisch, sondern auch akustisch gegeben werden. Besondere Bedeutung haben in die­

sem Zusammenhang die akustischen Alarmanlagen,

die im Kata­

strophe nfall die Belegschaft warnen und

alarmieren sollen.

Es ist erwiesen, daß diese Alarmanlagen

- in der Regel wer­

den dazu besondere Signalhupen verwendet - schon durch die

allgemein herrschenden Betriebsgeräusche

sehr

weitgehend

verdeckt werden und in ihrer Hörbarkeit

und Reichweite be­

einträchtigt sind. Die Hörbarkeit dieser Alarmsignale im Katastrophenfall durch etwa vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz noch weiter zu beeinträchtigen wäre beinahe un­ verantwortlich. Der persönliche Gehörschutz ist daher als generelle Lösung des Lärmproblems im Bergbau abzulehnen. Lei­ der sind wir heute noch nicht in der Lage, auf seine Anwen­ dung im Bergbau ganz zu verzichten, da geräuscharme Maschi­

nen nicht von heuxe auf morgen zu schaffen sind* Bei der Ar­ beit an besonders lärmintensiven Maschinen muß daher der persönliche Gehörschutz notgedrungenermaßen als Übergangs­ lösung gestattet werden, um Gehörschäden zu vermeiden. Es muß jedoch jederzeit Klarheit darüber bestehen, daß die per­ sönlichen Gehörschutzmittel stets einen unvollkommenen Not­ behelf darstellen.

Diskussion

Uhlmann, Sondershausen

Gibt es Bewertungsmaßstäbe für impulsförmige Geräusche?

Junghans

Wir wissen, daß impulshaltige Geräusche ganz besonders lärm­ belastend wirken. Entsprechende Normen für die zulässige akustische Belastungsgrenze gibt es zur Zeit noch nicht.

Neuber* Erfurt

Besteht die Absicht, an Ihrem Institut, Herr Prof. Junghans, eine Prüfdienststeile für den Lärmpegel von Bergbaumaschinen einzurichten?

Junghans^

Wir beabsichtigen, zunächst einen Katalog der kritischen Lärmquellen für den Kalibergbau aufzustellen. Im Hinblick darauf, daß es Prüfstellen dieser Art in der DDR schon gibt, ist nicht vorgesehen, am Institut für Grubensicherheit und Arbeitsschutz der Bergakademie Freiberg etwas Ähnliches ein­ zurichten.