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Мир профессии (на материале немецкого языка)

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Рис. 3. LOHNTAG beim Bau der Untergrundbahn: Frauen warten auf ihre Männer. Heinrich Zilles Zeichnung aus dem Jahr 1913 stammt aus dem hier vorgestellten Begleitbuch zur Berliner Zille-Ausstellung.

(© 2008 Schirmer/Mosel, München und Akademie der Künste, Berlin)

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Рис. 4. Arbeitsteilung in der Familie

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ТЕКСТЫ ПО ТЕМЕ «ЖЕНЩИНА И КАРЬЕРА»

50 Jahre Frau = Mann

50 Jahre Gleichberechtigung

Von Daniel Schmidthäussler

Der Mann hat das letzte Wort! Er verwaltet die Haushaltskasse. Entscheidet, ob sie arbeiten darf. Kündigt sie fristlos, we nn er sich's anders überlegt! Klingt unrealistisch? War aber bis vor 50 Jahren Realität: Am 1. Juli 1958 trat das erste Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.

«Männer und Frauen sind gleichberechtigt» steht schon seit 1949 im Grundgesetz. Gleichberechtigt waren Männer und Frauen damit aber noch lange nicht. Dafür sorgte scho n das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Autorität des Mannes in Familie und Beruf festschrieb. Dem Mann stand in der Ehe das «Letztentscheidungsrecht» zu. Das

hieß u.a., Frauen konnten nur dann arbeiten gehen Bügeln: bis 1958 re ine Frauensache oder politisch aktiv werden, wenn ihre Männer

einverstanden waren.

Das Grundgesetz sah vor, dass alle Regelungen des BGB, die der Gleichberechtigung widersprachen, spätestens bis zum 31.03.1953 ungültig wurden. Die Frist verstrich, ohne dass etwas passierte. Die damalige Koalition aus CDU und FDP blockierte den Gleichstellungsprozess, weil sie die «natürliche Ordnung» von Ehe und Familie gefährdet sah. Die Familie als «Rüc kzugsort» der Frau drohte wegzufallen, sollte das Entscheidungsrecht des Mannes in Frage gestellt werden.

Die «Andersartigkeit» der Frau

Nicht jeder war mit der Gleichberechtigung einverstanden.Der Parlamentarische Rat rechtfertigte die Ungleichbehandlung mit der «spezifischen Eigenart» und «Andersartigkeit» der Frau. Christliche Politiker argumentierten, dass die männliche Entscheidung in der Ehe der «göttlichen Ordnung» entspreche. Die Bischofskonferenz warnte, «die wachsende Gefährdung der christlichen Ehe und Familie abzuwehren».

Am 1. Juli 1958 trat nach jahrzehntelanger Debatte endlich das «Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts» in Kraft. Allerdings hatte die jahrzehntelange politische Debatte das Gesetz verwässert. Das Allein-

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entscheidungsrecht des Ehemannes in Familien-Angelegenheiten wurde zwar gestrichen. Bei der Kindererziehung behielt der Vater aber noch bis 1979 das letzte Wort.

Pflichten in Ehe und Familie

Gleichberechtigung musste erstritten werden.Vor 1958 durfte er ihr Geld verwalten – also auch das Geld, was sie verdiente, sofern er ihr überha upt erlaubt hatte, arbeiten zu gehen – von nun an durfte sie ihr eigenes Vermögen selbst verwalten. Frauen erhielten auch das Recht, ohne seine Erlaubnis zu arbeiten, freilich nur «soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist». Bis zu diesem

Zeitpunkt hatte der Ehemann sogar das Recht, die Arbeit seiner Frau jederzeit zu kündigen, fristlos selbstverständlich. Erst 1977 wurde festgelegt, dass die Haushaltsführung «in gegenseitigem Einvernehmen» geregelt wird, das gesamte Vermögen also gemeinsam verwaltet wurde.Mit dem ersten Gleichberechtigungsgesetz wurde auch eingeführt, dass die Frau ihren Gebur tsnamen als Zusatz behalten durfte. Bis 1994 musste man sich aber auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen, erst seit 1976 durfte dies auch ihr Mädchenname sein.

Staatsziel: Gleichberechtigung

Demonstrative Gleichberechtigung in der DDR.Obwohl schon seit 1957 Europa-Recht stand im neuen Gesetz allerdings nichts vom Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Eine solche gesetzliche Regelung existiert bis heute nicht.

Vor fünfzig Jahren wurden die ersten Schrit te zur Gleichberechtigung der Frau unternommen. 1994 ist «die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern» schließlich zum Staatsziel erklärt worden. Tatsächlich gleichberechtigt sind Frauen und Männer aber noch immer nicht.

Die unendliche Geschichte der Gleichstellung von Frauen und Männern

Eigentlich kaum zu glauben, dass die Forderung nach der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern über Jahrhunderte bekämpft wurde und bis heute noch nicht in allen Köpfen angekommen ist. In der Bundesrepublik wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1957 in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Dennoch hat es z.B. bis zum Jahre 1982 gedauert, bis das Arbeitsschutzgesetz so geändert wurde, dass Frauen alle Berufe ergreifen konnten. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde 1994 der Artikel 3 des Grundgesetzes durch den Satz ergänzt: «Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.»

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D. h. die Gleichstellung wird auch nach fast 40 Jahren grundgesetzlicher Feststellung immer noch als zu lösende gesell schaftliche Aufgabe definiert. BadenWürttemberg reagierte mit dem Lande sgleichberechtigungsgesetz (LGlG), das 1995 beschlossen wurde – 1996 wurden an den Behörden des Landes die ersten Frauenvertreterinnen gewählt. Seither sind 10 Jahre vergangen und für die Frauen hat sich einiges verändert – zumindest ist das Thema der nach wie vor bestehenden beruflichen Benachteiligung von Frauen – ganz besonders derjenigen mit Familienpflichten – stärker in das Interesse der breiten Öffentlichkeit gerückt.

Das LGlG hatte natürlich auch Schwachstellen und um eine Novellierung wurde lange gerungen. Herausgekommen ist ein ganz neues Gesetz, das Chancengleichheitsgesetz, welches seit Oktober 2005 das alte LGIG ersetzt. Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot «Frauen und Männer sind gleichberechtigt». Es ist auf die berufliche Situation

von weiblichen Beschäftigten des Landes ausgerichtet und hat insbesondere die gezielte berufliche Fö rderung von Frauen, eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie geringer vertreten sind, und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Mann und Frau gleichermassen – zum Ziel.

Gleichberechtigung

Ein Aufbrechen tradierter Geschlechterrollen, beruflicher Zuschreibungen, ungleicher Bezahlung und Bewertung gleicher Arbeit ist unabdingbar, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Nur so kann die Voraussetzung dafür geschaffen werden, ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung abseits biologistischer Muster, die sich in Statuszuschreibung und der Einschränkung der Wahl des eigenen

Lebensentwurfs ausdrücken, zu schaff en. Zum Grundsatz der Gleichberechtigung gehört für uns der Grundsatz «Gleiches Geld für gleiche Arbeit». Frauen und Männer müssen gleich entlohnt werden, d. h. die Bewertung von Tätigkeiten muss hin zu einer geschlechterneutralen Definition verändert werden.

Innerhalb des Juso-Verbandes bedarf es der besonderen Integration und Förderung von Mädchen und jungen Frauen. In diesem Bereich gilt es unsere Anstrengungen zu verstärken.

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Gleichberechtigung
Die Menschen sind gleichberechtigt, wenn sie alle die gleichen Rechte haben. Das ist nicht selbstverständlich. In Deutschland begannen vor etwa 100 Jahren die Frauen um ihre Gleichberechtigung zu kämpfen. Sie wollten die gleichen Ausbildungschancen, sie wollten das Wahlrecht haben (das es in Deutschland erst seit 1918 für die Frauen gibt). Als die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 gegründet wurde, wurd e die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz festgeschrieben. Tatsächlich aber gibt es immer noch viele Benachteiligungen
© Stefan Eling von Frauen. Für die Durchsetzung gleicher Rechte von Frauen und Männern setzen sich
bis heute vor allem viele Frauenorganisationen ein.
Die Bezeichnung «Gleichberechtigung» kann auch in anderen Bereichen angewendet werden, zum Beispiel im Zusammenleben von schwarzen und weißen Menschen. So haben etwa in Südafrika di e schwarzen Menschen die Gleichberechtigung und damit Gleichbehandlung erst vor wenigen Jahren erkämpft.
Gleichberechtigung der Frau In Deutschland
Seit erst 50 Jahren ist die Gleichberechtigung der Frau in Deutschland gesetzlich gesichert. Am 1.Juli 1958 trat das Gesetz der Gleichberechtigung der Frau in Kraft, aber so toll war es auch nicht, denn z.B. hieß es damals immer noch: «Eine Ehefrau darf auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten gehen – aber nur, wenn Mann und Kinder darunter nicht leiden» oder «Die Frauen dürfen nun bei Familienangelegenheiten mitreden, bei Erziehungsfragen jedoch behalten die Männer das alleinige Entscheidungsrecht. Gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder bleibt allein der
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Vater. Selbst bei unehelichen Kindern ist nicht die Mutter, sondern ein Amtsvormund zuständig ». Erst im Jahre 1977 wurde es etwas besser für die Frauen in Deutschland. Das Gesetz wurde wieder etwas verändert. Erst im Jahre 1994 wurde ein kleiner wichtiger Zusatz in die deutsche Verfassung eingefügt: « Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberech tigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin».

Erst seit dem Jahr 1997 ist hierzulande Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat.

Es ist auch immer interessant, wenn z.B. ein Land wie Deutschland jetzt andere Länder, wie die Türkei z.B., ermahnt, kritisiert und so tut, als gebe es in Deutschland schon immer Gleichberechtigung.

Erst seit paar Jahren könne n Frauen in Deutschland einigermaßen geschützt und frei leben (aber nicht wirklich, oder?). Wie schwer und hart war es wohl für eure Mütter und Großmütter? Was die wohl alles in der Vergangenheit erdulden mussten...

Der Kampf um die Gleichberechtigung

Schon 1849 gründete Louise Otto die «Deutsche Frauenzeitung» und setzte sich für die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz ein. Aber erst die Veimarer Verfassung von 1918 billigte den Frauen die gleichen Rechte zu wie den Männern. Für Hitler und die Nationalsozialisten war die Hausfrau und Mutter das weibliche Idealbild, während kinderlose und gebildete Frauen als unnatürlich galten. Schon 1933, im Jahr von Hitlers Machtübernahme, wurde deshalb der Numerus clausus für Studentinnen eingeführt: der Anteil der studierenden Frauen durfte 15 Prozent nicht überschreiten.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Gesetze zum Familienrecht und zum Arbeitsrecht, die seitdem verabschiedet wurden, betonen die gemeinsame Verantwortung von Mann und Frau für die Familie. Berufstätigkeit und die Sorge für die Kinder und den Haushalt werden als gleichwertig angesehen. Sowohl der Mann als auch die Frau haben das Recht, berufstätig zu sein. Es bleibt jeder Familie selbst überlassen, wie sie die Aufgaben verteilt.

Tatsächlich sind die Gesetze nicht ohne Folgen geblieben. Der Anteil junger Frauen, die 1980 studierten, betrug zum Beispiel an den Universitäten an Rhein und Ruhr, in Berlin und Hamburg zwischen 40 und 45 Prozent. Die Zahl der Frauen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, wächst ständig, und die beste Ausbildung aller Erwerbstätigen haben heute mit großem Vorsprung die Beamtinnen. Auch die Zahl der beruflich selbständigen Frauen nimmt zu. Nach statistischen Angaben von 1981 waren die Hälfte aller neuen Selbständi -den (das heißt z.B. der Unternehmer, Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte) Frauen . Sogar die Einstellung der jungen Leute hat sich geändert. Nach Umfragen von 1953 und 1979 nahm in dieser Zeit der Wunsch der jungen Männer, nehr mit der Familie zusammenzusein, von 22 auf 30 % zu, während er bei den jungen Frauen von 35 auf 24 % abnahm. Gleichzeitig wuchs

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der Wunsch nach beruflicher Fortbildung. bei den jungen Frauen von 28 auf 43 %, dagegen nahm er bei den jungen Männern von 61 auf 41 % ab.

Sowohl Ausbildungschancen und berufliche Qualifikation als auch Wünsche und Einstellung haben sich also angenähert. Dennoch ist die Gleichstellung von dann und Frau noch lange nicht erreicht. So sind zwar die Hälfte aller neuen

Selbständigen Frauen, insgesamt aber beträg t der Anteil der Frauen bei den Selbständigen nur 20 Prozent. Noch schlechter sieht es an den Universitäten aus. So stehen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen 887 Professoren nur 37 Professorinnen gegenüber. Ein Arbeitskreis nordr hein-westfälischer Wissenschaftlerinnen hat deshalb auch gefordert, dem Vorbild amerikanischer Universitäten zu folgen und die Stellen für Dozentinnen und Dozenten nach dem An teil der Studentinnen und Studenten in dem jeweiligen Fachbereich zu vergeben. Ebenso wie bei den Berufschancen ist auch bei der Bezahlung noch keine Gleichstellung erreicht. Zwar erklärte das Bundesarbeitsgericht schon Mitte der fünfziger Jahre Tarifverträge für rechtswidrig, nach denen weibliche Arbeitskräfte weniger Geld fü r die gleiche Arbeit erhielten als ihre männlichen Kollegen, aber die Arbeitgeber fanden Wege, dieses Gerichtsurteil zu umgehen. So schufen sie z. B. so genannte «Leichtlohngruppen» für körperlich leichte Arbeit, für die sie keine Männer, sonder n nur Frauen einstellten, denen sie auf diese Weise weniger bezahlen können. Weil das Urteil nur für Tarifverträge gilt, haben die Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, bei übertarifl icher Bezahlung, z. B. bei Zulagen, Männer besser als Frauen zu bezahlen. So kommt es, daß nach Berechnungen des Bonner Sozialwissenschaftlers Jochen Langkau noch heute Männer im gewerblichen Bereich 15 Prozent mehr verdienen als Frauen. Selbst bei Beamten und Angestellten beträgt nach Langkau der Unterschied immer noch drei Prozent.

Ob das Jahr 1981 hier eine Wende gebracht hat? 1981 entschied nämlich das Bundesarbeitsgericht in Kassel, daß eine Gelsenkirchener Fotofirma ihre männlichen und weiblichen Arbeitnehmer auch bei den außertariflichen Zulagen gleichbehandeln muß. Das Urteil dieses höchsten deutschen Arbeitsgerichts gilt nur für die Firma in Gelsenkirchen. Es ist jedoch zu erwarten, daß andere Gerichte diesem Urteil folgen und damit Prozesse um gleiche Bezahlung auch bei den Zulagen bald der Vergangenheit angehören.

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Gleiches Recht für alle!

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Das sagt das Grundgesetz. Aber sind sie das auch im Berufsleben? Verschiedene Gesetze sollen dabei helfen.

1980

Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz

Es sagt:

Gleicher Lohn für gleiche Leistung.

Wieso gleicher Lohn?

Der Mann hat doch viel größere Hände.

1994

Gesetz gegen die Benachteiligung

im Arbeitsleben wegen des Geschlechts

Es sagt:

Gleiche Behandlung von Männern und Frauen bei Stellenanzeigen, Einstellungen und beruflichem Aufstieg.

1994

Arbeitszeitgesetz

Es sagt:

Frauen dürfen jetzt auch nachts in der

Industrie arbeiten.

Was bedeuten diese Gesetze?

 

Ich finde die Gesetze gut.

Ich bin der Meinung:

Gleichberechtigung Frauen

Ich finde .........

wichtig.

Ich glaube:....

sollen nicht, Männer müs-

Ich finde …… unwichtig.

Ich denke: ....

sen ……

Ich finde .........

schlecht.

 

Frauen .....

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Gleichberechtigung

Neuer deutscher Feminismus

Es gibt Komplimente, die Rahel Gugel einfach nur doof findet. Zum Beispiel, wenn man ihren Freund lobt, weil er gern kocht. Es stimmt zwar, dass Raheis Freund wirklich gern kocht. Außerdem wäscht er Wäsche, spült Geschirr und bügelt. Aber das, findet die studierte Juristin Rahel, sei doch selbstverständlich und kein Grund für Komplimente. «Wenn mein Freund sich nicht die Hausarbeit mit mir teilen würde, dann wäre ich gar nicht mit ihm zusammen», sagt sie. Die 31Jährige gehört zu einer Generation von Frauen in Deutschland, die Ernst ma- chen mit der Gleichberechtigung. Diese Frauen sind zwischen 25 und 35 Jahren alt und gut ausgebildet. Sie

wollen in ihren Jobs vorankommen. Und sie wollen Männer, die kein Problem damit haben.

Ideal der Hausfrauen-Ehen

«Neuer deutscher Feminismus» heißt das Phänomen. Neu ist der Feminismus deshalb, weil es vor 30 Jahren schon einmal Frauen gab, die für Gleichberechtigung kämpften. Die alten Feministinnen hatten allerdings mit größeren Problemen zu tun. In der Bundesrepublik galt noch das Ideal der HausfrauenEhe. Bis Ende der 50er Jahre durfte ein Ehemann sogar den Job seiner Ehefrau kündigen , wenn erfand, dass ihre Berufstätigkeit «die ehelichen Interessen» störte. Ein weiblicher Wirt-

schaftsboss? Unmöglich. Eine Kanzlerin? Undenkbar! Die neuen Feministinnen haben es leichter. Rahel erinnert sich, dass ihre Mutter, eine Lehrerin, zu Hause blieb, als Rahel und ihre Schwester klein waren. Dass der Vater sich um die Kinder kümmerte, stand damals gar nicht zur Debatte. Jetzt ist das anders. Raheis Freund ist Informatiker. Er hat sich überlegt nur noch Teilzeit zu arbeiten, wenn er einmal Vater wird. Genau wie Rahel. Beide würden sich ums Kind kümmern. Und beide würden weiter arbeiten.

Männer als Verbündete

Die Bücher zum neuen deutschen Feminismus heißen zum Beispiel «Wir

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