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Thema 15. Die grammatischen Kategorien der Zeit und des Modus im Althochdeutschen.

Im Althochdeutschen gibt es im Indikativ nur 2 Zeitformen: das Präsens und das Präteritum Aktiv + 2 Zeitformen im Konjunktiv. Insgesamt – nur 4 Zeitformen.

Das Präsens drückt im Althochdeutschen sowohl die Gegenwart, als auch die Zukunft aus. Das Präteritum ist im Althochdeutschen die universelle Zeitform der Vergangenheit.

Das Althochdeutsche hat 3 Modi: Indikativ, Konjunktiv, Imperativ.

Der Konjunktiv drückt den Zweifel, die Unsicherheit, die Vermutung aus. Sehr verbreitet ist der Konjunktiv in Finalsätzen und anderen Satztypen, wo es sich um einem Wunsch, eine Möglichkeit handelt. Der Konjunktiv drückt die Irrealität aus. Das Präsens und Präteritum Konjunktiv haben die gleiche modale Bedeutung in der indirekten Rede. Aber man gebraucht nach dem Präsens oder nach dem Imperativ im Hauptsatz gewöhnlich das Präsens Konjunktiv im Nebensatz, nach dem Präteritum im Hauptsatz steht das Präteritum Konjunktiv im Nebensatz. Aber es ist schon die Tendenz zu Unterscheidung der modalen Bedeutung von Präsens und Präteritum Konjunktiv zu bemerken. Das Präsens Konjunktiv hat eine spezielle Gebrauchssphäre, es dient zum Ausdruck einer realen Wunsches.

Der Imperativ hat im Althochdeutschen 3 Formen: 1) für die 2 Person Sg.,

2) für die 2 Person Pl.,

3) für die 1Person Pl.

z.B. faran

far! faret! waramês!

Thema 16. Die althochdeutschen Territorialdialekte.

Zu den althochdeutschen Territorialdialekten gehört Alemannisch, Bayerisch, Fränkisch und Thüringisch. Die Grenzen der althochdeutschen Territorialdialekte wurden von den Herzogtümern bestimmt, die gegen Ende des 9. Jahrhunderts in Ostfrankreich entstanden waren und im Deutschen Reich fortbestanden. Im Südwesten des Reiches lag Schwaben. Der Territorialdialekt von Schwaben heißt Alemannisch.

Im Südosten lag das Herzogtum Bayern. Der Dialekt – Bayerisch.

Der fränkische Dialekt wurde in den Herzogtümern Franken und Lothringen gesprochen.

Der thüringische Dialekt wurde in Thüringen gesprochen.

Thema 17. Die Sprachdenkmäler des Althochdeutschen.

Die ersten deutschen Sprachdenkmäler waren Glossare (Vokabelverzeichnisse mit Übersetzung) und Interlinearübersetzung (lateinische kirchliche Texte mit deutschen Übersetzungen – zwischen den Zeilen, die beim Lateinunterricht in den Klosterschulen verwendet wurden). Auf die Glosse und Interlinearübersetzungen folgten die Übersetzungen von Taufgelöbnissen, Glaubensbekenntnissen, Gebeten usw. Am Ende des 8. Jahrhunderts wurde der theologische Traktat des Erzbischofs Isidor „Über den katholischen Glauben“ übersetzt. Eines der bedeutendsten Sprachdenkmäler der kirchlichen Übersetzungsliteratur im 9. Jahrhundert ist die Übersetzung der „Evangelienharmonie“ des Schriftstellers Tatian (er lebte im 2. Jahrhundert in Syrien). Das war eine Zusammenstellung von Ausschnitten aus den 4 Evangelien zum Bericht über das Leben von Jesus Christus. Auch die Versdichtung stand im Dienste der christlichen Missionierung. Dazu gehörte das Poem „Über den Weltuntergang“ und das Jüngste Gericht „Mustilli“ (um 830), die „Evangelienharmonie“ von Otfried (um 865), das Gedicht „Ludwigs Lied“, das den Sieg des fränkischen Königs Ludvig der Dritte über die Normannen von 881 verherrlicht.

Das einzige uns überlieferte Denkmal der epischen Dichtung ist ein Fragment aus dem Poem „Hildebrandslied“ (vermutlich aus dem 7. Jahrhundert).

Auch im 10. und im 11. Jahrhundert blieb das deutsche Schrifttum fast ausschließlich auf kirchliche Texte beschränkt. Von den Schriftdenkmäler nichtchristlichen Charakters sind einige Markbeschreibungen zu nennen, so wie Merseburger Zaubersprüche – 2Zaubersprüche benannt nach ihrem Fundort, der Stand Merseburg und 2 lateinisch-deutsche Gesprächssammlungen, die für durch Deutschland reisende Romanen bestimmt waren.

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