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Klaus Laubenthal-Strafvollzug 6. Auflage (Sprin...docx
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2.3.2 Englischer und irischer Stufenstrafvollzug

  1. Im Europa des 19. Jahrhunderts dominierte im Gegensatz zu Nordamerika das „solitary-system“ – allerdings in modifizierter Form. Erbaut nach dem Vorbild des „Eastern Penitentiary“ wurde 1842 bei London die Strafanstalt Pentonville51 er-öffnet. Die Einzelhaft stellte aber nur eine Stufe innerhalb des in England prakti-zierten Progressivsystems dar, in dem bereits erste Ansätze der von Howard ge-forderten vorläufigen Entlassung erkennbar sind.52

Pentonville war zunächst als Ausgangsvollzug der Deportationsstrafe bestimmt, wobei die Verurteilten durch Wohlverhalten während der Einzelhaft und der sich daran anschließenden Phase der Gefängnisarbeit ihre Verbannung in die australi-sche Kolonie erreichten. Dort kam es dann bei guter Führung zum Erlass der Rest-strafe auf dem Gnadenweg.53 Die Einstellung der Deportationen aufgrund von Protesten australischer Siedler bedingte jedoch die Schaffung eines veränderten Progressivsystems. Dabei wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein abrupter Übergang von der strengen Einzelhaft in die Freiheit eine soziale Integra-tion der Entlassenen gefährden konnte.54

Der Vollzug des englischen Stufenstrafvollzugs erfolgte daher ab 1857 in drei Stadi-en55:

  1. Neun Monate strenge Einzelhaft ohne jegliche Vergünstigungen, verbunden mit harter Arbeit, Unterricht und Zuspruch des Gefängnisgeistlichen zum Zweck der sittlichen Umkehr des Inhaftierten.

  1. Bei guter Führung Gemeinschaftshaft und Beschäftigung in drei Klassen unterteil-ter Arten von Gemeinschaftsarbeit. Im Rahmen eines „mark-system“ durch Ver-

  1. Rothman, 1998, S. 106.

  1. Krohne, 1889, S. 48.

  1. Freudenthal, 1914/15, S. 89; McConville, 1998, S. 121 ff.

  1. Dazu Nutz, 2001, S. 195 ff.

  1. Schwind, 1988, S. 10.

  1. Siehe dazu Schattke, 1979, S. 51 ff.

  1. Wahlberg, 1888, S. 98.

  1. Vgl. Krohne, 1889, S. 61 f.

2.3 Reformen des 19. Jahrhunderts

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dienen oder Entzug von Marken Möglichkeit zum Aufstieg in die nächsthöhere Klasse bzw. Degradierung bis hin zur Rückkehr in die Einzelhaft.

  1. Nach erfolgreichem Aufstieg in die erste Klasse Anspruch auf vorläufige Entlas-sung nach Verbüßung von drei Viertel der verhängten Strafe.

Das dreistufige englische Progressivsystem wurde in Irland auf Vorschlag des 104 Gefängnisreformers Walter Crofton ab 1854 um eine weitere Stufe ergänzt. Zwi-schen Gemeinschaftshaft und vorzeitige Entlassung trat das „intermediate pri-son“. In dieser Zwischenanstalt untergebrachte Gefangene bereiteten sich auf ihre Rückkehr in die Gesellschaft vor, indem sie außerhalb der Einrichtung einer Ar-

beit nachgingen. Vereine der Entlassenenfürsorge stellten darüber hinaus Kontakte zur Bevölkerung her.56 Im „intermediate prison“ des irischen Systems liegen die Ursprünge der modernen Freigängerhäuser.57

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