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конспект лекций по лингвострановедению_нем.яз..doc
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4.6. Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist eine charakteristische Institution der deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wurde vom Grundgesetz mit dem Recht ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht kann nur dann tätig werden, wenn es mit einer Klage befasst wird. Der Kreis der Klageberechtigten umfasst die Bundesorgane Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder deren Teile – Abgeordnete oder Fraktionen – sowie Landesregierungen. Das Verfassungsgericht wird im „Verfassungsstreit“ zum Schutz der im Grundgesetz garantierten Gewaltenteilung und des Bundesstaates aktiv. Um auch einer parlamentarischen Minderheit die Anrufung des Verfassungsgerichts zu ermöglichen, genügt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, um Klage gegen eine Rechtsnorm zu erheben („abstrakte Normenkontrollklage“).

Das Grundgesetz legitimiert auch den einzelnen Bürger zur „Verfassungsbeschwerde“, wenn er sich durch das Handeln einer Behörde in seinen Grundrechten verletzt sieht. Schließlich ist jedes deutsche Gericht verpflichtet, mit einer „konkreten Normenkontrollklage“ an das Verfassungsgericht heranzutreten, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol auf die Verfassungsauslegung für die gesamte Gerichtsbarkeit.

4.7. Deutschland und die Europäische Union

Deutschland teilt mit den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) grundlegende Eigenschaften des politischen Systems. Es besitzt das Regierungssystem der parlamentarischen Demokratie, das heißt, die Regierungspolitik wird vom Regierungschef und seinen Ministern, aber nicht vom Staatsoberhaupt bestimmt. Durch die hohen Standards des Grundgesetzes für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen auch das Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat mehrfach verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des Grundgesetzes genügen muss, bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte an die EU abtritt. Die „Ewigkeitsgarantie“ der tragenden Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein gewisses Spannungsverhältnis zum Bekenntnis des Grundgesetzes zur europäischen Integration.

5. Deutsche Wirtschaft.

Nach Thomas Straubhaar

Deutschland zählt zu den Industrienationen der Welt und ist nach den USA und Japan die drittgrößte Volkswirtschaft. Mit 82,3 Millionen Einwohnern ist Deutschland auch der größte und wichtigste Markt in der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2007 wurde in Deutschland ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 2423 Milliarden Euro erwirtschaftet, was einer Summe von 29455 Euro pro Kopf entspricht. Diese Leistung beruht vor allem auf dem Außenhandel. Mit einem Exportvolumen von 969 Milliarden Euro (2007), mehr als einem Drittel des Bruttonationaleinkommens, ist Deutschland weltweit der größte Exporteur von Gütern. 2007 wurde Deutschland zum fünften Mal „Exportweltmeister“. Dadurch ist Deutschland wie kaum ein anderes Land wirtschaftlich global ausgerichtet und stärker als viele andere Länder mit der Weltwirtschaft verflochten. Mehr als jeder vierte Euro wird im Export von Waren und Dienstleistungen verdient – mehr als jeder fünfte Arbeitsplatz hängt vom Außenhandel ab. Die wichtigsten Wirtschaftszentren in Deutschland sind das Ruhrgebiet (Industrieregion im Wandel zum Hightech- und Dienstleistungszentrum), die Großräume München und Stuttgart (Hightech, Automobil), Rhein-Neckar (Chemie), Frankfurt am Main (Finanzen), Köln, Hamburg (Hafen, Airbus-Flugzeugbau, Medien), Berlin und Leipzig.

In jüngster Zeit hat die deutsche Wirtschaft einen robusten konjunkturellen Aufschwung erlebt – im Jahr 2007 wuchs sie um 2,5 Prozent. Mit 8,4 Prozent fiel der Anstieg der Unternehmensinvestitionen zudem besonders deutlich aus. Mit dem Wirtschaftswachstum, das von Wachstumsimpulsen sowohl aus dem Ausland als auch aus dem Inland profitiert, geht eine Verminderung der Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen einher. Im Dezember 2007 lag sie bei 3,4 Millionen – das war der niedrigste Dezember-Stand seit 1992. Für diese positive wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung gibt es eine Reihe von Faktoren. Die Wirtschaftspolitik hat die so genannten Rahmenbedingungen verbessert und die Unternehmen haben ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. So wurden die Lohnzusatzkosten gesenkt, der Arbeitsmarkt flexibilisiert und Bürokratie abgebaut. Außerdem trat 2008 die Reform der Unternehmenssteuer in Kraft. Damit werden die Firmen weiter deutlich entlastet. Die Unternehmer haben gleichzeitig Einkaufs- und Kostenstrukturen optimiert, in innovative Produkte investiert und sich fit für den Wettbewerb gemacht.