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Права человека (немецкий).doc
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2.3. Minderheitensprache

Aufgaben zum Text:

  1. Definieren Sie aus dem Text fettgedrückte Wörter!

  2. Bilden Sie Fragen zum Text!

3.Machen Sie Zusammenfassen des Textes! (Sehen Sie den Anhang!)

Minderheitensprachen bezeichnen die von ethnischen oder anderen Minderheiten verwendeten eigenständigen Sprachen. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 definiert den Begriff als von einer Minderheit in einem Staatsgebiet gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet und weder ein Dialekt, noch die Sprache von Zuwanderern ist. Die Charta unterscheidet nicht zwischen Minderheiten- und Regionalsprachen, wissenschaftlich werden die ersteren oft jedoch ethnisch bestimmt, letztere über die regionale Verbreitung. Oftmals überschneiden sich beide Kriterien aber.

Minderheitensprachen müssen sich gegen die Mehrheitssprache behaupten. Sie stehen oft unter dem Druck zur Übernahme der Mehrheitssprache, welche unter Umständen über den sogenannten Language Shift bis zum Sprachtod führen kann. Da Sprachen Teil kultureller Werte und Identitäten sowohl der einzelnen Sprecher als auch ganzer Sprechergemeinschaften sind, führt der Sprachtod zu großen Verlusten. Gerade die Sprachen von politisch weniger einflussreichen Gruppen sind bedroht und bedürfen des Sprachschutzes.

In Deutschland etwa fallen Nordfriesisch, Saterfriesisch, Dänisch, Sorbisch und Romani unter die Definition einer Minderheitensprache. Regionalsprache ist beispielsweise Plattdeutsch, das seit 1994 zusätzlich als Minderheitensprache anerkannt ist. Ein Kuriosum stellt die Sprache Plautdietsch dar, da sie einerseits eine Varietät des Niederdeutschen ist, andererseits aber keine Regionalsprache ist (siehe auch Plautdietsch-Freunde).

Unter den Minderheitensprachen nimmt die Gebärdensprache, die in der Schweiz und Österreich offiziellen Status geniesst, eine Sonderstellung ein: Sie ist keiner ethnischen Minderheit zuzurechnen, sondern einer Gruppe, die unter den Status der Behinderung fällt. Dessen ungeachtet aber bilden sie eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit identitätsstiftender sprachlicher Tradition und Kultur.

TEIL II

Dieser Teil ist eher zum Referat- oder Vortraghalten vorgesehen. Deshalb nehmen Sie zur Hilfe Information aus Anhang 2, und halten Ihre Vorträge mündlich vor der Gruppe!

1. Menschenrechte

Als Menschenrechte werden die während des Humanismus und im Zeitalter der Aufklärung entwickelten, aus Naturrecht oder Vernunft abgeleiteten subjektiven Rechte jedes Menschen bezeichnet. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll und diese egalitär begründeten Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben.

Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten über den etwaigen Missbrauch der Menschenrechte als Anlass für militärische und wirtschaftliche Einflussnahme durch die westlichen Industriestaaten.

Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet.

In einem engeren Sinne wird der Begriff „Menschenrechte“ auch als Gegenbegriff zu „Bürgerrechte“ verstanden: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen.