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Права человека (немецкий).doc
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Invasion und Immigration

Eine existierende, auf einem bestimmten Territorium vorhandene Bevölkerung wird durch militärische Invasion oder massive Immigration eines anderen Volkes verdrängt respektive dezimiert. Die Invasoren installieren ihre politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Struktur und die ehemals eingeborene Bevölkerung lebt als Minderheit auf ihrem eigenen Territorium weiter.

Beispiel: Die Indianervölker auf dem amerikanischen Kontinent, die Aborigines Australiens, die Inuit Grönlands, die Kärntner Slowenen

Erzwungene Migration

Menschen oder ganze soziokulturelle Einheiten werden von ihrem angestammten Gebiet vertrieben und siedeln sich in der Folge auf einem anderen Territorium an oder systematisch umgesiedelt.

Beispiel: Amish und Mennoniten

Freiwillige Migration

Angehörige bestimmter soziokultureller Gruppen verlassen freiwillig ihr angestammtes Gebiet und migrieren an einen Ort, an dem sich bereits Menschen mit gemeinsamer Sprache, Kultur, Religion etc. befinden. Dabei kann unter Umständen eine neue kulturelle Identität entstehen, die sich von der Ursprünglichen grundsätzlich unterscheidet.

Beispiel: Frankokanadier

Territoriale Veränderungen

Durch kriegerische oder diplomatische Aktionen wie Staatenbildung oder Grenzverschiebungen werden Teile einer Volksgruppe, ohne ihr angestammtes Siedlungsgebiet zu verlassen, politisch, wirtschaftlich und kulturell vom Rest ihrer Kultur durch eine Staatsgrenze abgeschnitten. Sprachlich-kulturelle Grenzen verlaufen zumeist anders als staatliche Grenzen.

Beispiele: Südtirol, Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens), Frankreich (Elsass und Lothringen), Basken in Spanien und Frankreich, Sandzak, Vojvodina, Kurden in der Türkei, Irak und Iran.

2.2. Nationale Minderheit

Aufgaben zum Text:

  1. Definieren Sie aus dem Text fettgedrückte Wörter!

  2. Bilden Sie Fragen zum Text!

  3. Machen Sie Zusammenfassen des Textes! (Sehen Sie den Anhang!)

Als nationale Minderheit wird eine Minderheit bezeichnet, die unter die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fallen.

Grundlage

Der Begriff bezeichnet – anders als Volksgruppe oder ethnische Minderheit – einen juristischen Status, der mit der Garantie bestimmter Rechte u.a. im Bereich des Bildungswesens und der Sprachförderung verbunden ist. Dabei ist es unerheblich, ob eine Gruppe ethnisch dem Staatsvolk eines Nachbarlands angehört (Dänen, Ungarn, Italiener), ob sie in mehreren Staaten als Minderheiten lebt (Friesen, Roma) oder als geschlossene ethnische Gruppe nur in einem Land beheimatet ist (Sorben).

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1993 folgende Definition für eine nationale Minderheit vorgeschlagen:

Als nationale Minderheit wird eine Gruppe von Personen in einem Staat definiert, die

- im Staatsterritorium lebt und dessen Staatsangehörigkeit besitzt,

- langwährende, feste und fortdauernde Verbindungen mit diesem Staat besitzt,

- eindeutige ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Charakteristika aufweist (Objektive Merkmale),

- ausreichend repräsentativ ist, obwohl

- ihre Zahl geringer als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates ist.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. November 1995 enthält dagegen keinerlei Definition des Begriffs. Dieser bleibt den nationalen Übernahmen vorbehalten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Rahmenabkommen 1997 unterzeichnet. Dabei merkt es ausdrücklich an, dass es Sache der einzelnen Vertragsstaaten [ist] zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der Ratifizierung Anwendung findet.

Die anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sind:

- Sorben in Brandenburg und Sachsen;

- Friesen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen;

- Dänen in Schleswig-Holstein sowie

- Sinti und Roma

Folgende Kriterien müssen zur Bestimmung als „nationale Minderheit“ in Deutschland erfüllt sein:

Die Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige;

Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität;

Sie wollen diese Identität bewahren;

Sie sind traditionell in Deutschland heimisch;

Sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten.

Bis zu ihrer Delegalisierung durch die Nationalsozialisten am 7. September 1939 war auch eine polnische Minderheit in Deutschland anerkannt.

Minderheiten in Europa

In Polen gibt es neun nationale und vier ethnische Minderheiten. Zu den nationalen Minderheiten zählen: Armenier, Deutsche, Juden, Litauer, Russen, Slowaken, Tschechen, Ukrainer und Weißrussen. Zu den ethnischen Minderheiten zählen Karäer (jüdische Gruppe), Lemken, Roma und Tataren. Insgesamt sind es 253.273 Personen, was 0,7% der Bevölkerung Polens ausmacht. Eine nationale Minderheit unterscheidet nach dem polnischen „Minderheitengesetz“ ein Aspekt von einer ethnischen Minderheit: Die nationale Minderheit identifiziert sich demzufolge mit „der organisierten Nation in ihrem eigenen Land“, während diese Eigenschaft bei der ethnischen Minderheit gemäß der Definition in Polen fehlt.