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Die Immediatkommission

Hoffmann, mittlerweile Kammergerichtsrat und überdies durch seine literarischen Erfolge von einiger Berühmtheit, wurde als Mitglied in die Immediatkommission berufen. Zwar konnte er sich mit den Ansichten und Aktivitäten der Burschenschafter und Turnerbünde nicht anfreunden, aber er kam – wie die anderen Richter der Kommission auch – seiner Aufgabe, die Sachverhalte gerecht und rechtsförmig zu ermitteln, pflichtbewusst nach. Daneben hatte die Kommission eine weitere Funktion: Sie musste prüfen, ob die Haftgründe, die für die Festnahme von Personen vorgebracht wurden, für die weitere Haftunterbringung ausreichten. In der Folgezeit wurden zahlreiche Gutachten von der Kommission zu einzelnen „Tätern“ entworfen, u. a. war Hoffmann auch für den Fall des Turnvaters Jahn zuständig. Und in vielen Fällen urteilte die Kommission, dass die Gründe weder für eine Haft noch für eine Anklage ausreichten, weil keine rechtswidrige Tat festzustellen war. Zahlreiche Personen waren allein deswegen festgenommen worden, weil sie sich mit den Ideen der Burschenschaften und Turnerbünde identifizierten. Aber die Kommission stellte in ihren Gutachten immer wieder klar, dass eine Gesinnung allein keine strafbare Handlung sei.

Der Ministerialdirektor im Polizeiministerium, Carl Albert von Kamptz, war mit den Entscheidungen der Immediatkommission höchst unzufrieden und plädierte für ein härteres Vorgehen gegen die Protestler. So sah es Kamptz im Fall des Studenten Gustav Asverus als äußerst belastend an, dass der junge Mann in seinem Tagebuch einmal das Wort „mordfaul“ notiert hatte. Für Kamptz war das ein eindeutiges Indiz dafür, dass Asverus Böses im Schilde führte, möglicherweise sogar schon derartige Taten begangen habe – denn wenn man sich an einem Tag als „mordfaul“ bezeichne, dann sei man das an anderen Tagen vielleicht nicht. Diese Geschichte um Gustav Asverus war in der Immediatkommission bekannt und führte vermutlich zu großem Amüsement, denn Hoffmann fühlte sich inspiriert, den Vorfall später in seinem Meister Floh zu parodieren. Dass ihm dies zum Verhängnis werden würde, ahnte er nicht.

Meister Floh

Die Geschichte, mit der Hoffmann Kamptz parodierte, ist schnell erzählt: Im vierten und fünften Abenteuer des Meister Floh gerät der Protagonist Peregrinus Tyß, ein frauenscheuer Träumer, in den Verdacht, eine Frau entführt zu haben. Weil aber völlig ungewiss ist, ob eine Frau überhaupt verschwunden ist, hält der Rat der Stadt Peregrinus Tyß für unschuldig. Da taucht eine Gestalt auf, die sich mit „Geheimer Rat Knarrpanti“ vorstellt. Er ist Experte in Sachen „entführerischer Umtriebe“ und bereit, den Entführungsfall aufzuklären. Auf den Vorhalt, dass eine Tat doch erst begangen sein müsse, bevor man den Täter ermitteln könne, erwidert er selbstgewiss, „dass, sei erst der Verbrecher ausgemittelt, sich das begangene Verbrechen von selbst finde“. Man müsse nur in Erfahrung bringen, was im Kopf des Täters vorginge. Denn „das Denken sei an und vor sich selbst schon eine gefährliche Operation und würde bei gefährlichen Menschen eben desto gefährlicher“. Knarrpanti nimmt die Ermittlungen in die Hand und legt bald sehr belastendes Beweismaterial vor: Das Tagebuch des Peregrinus Tyß, in welchem dieser nach einem Besuch der Mozartschen Oper Die Entführung aus dem Serail seine enthusiasmierten Eindrücke hierüber notiert hat. Knarrpanti hat die inkriminierenden Aussagen über die „herrliche Entführung“ säuberlich zusammengefasst und sieht Tyß hierdurch überführt. - Doch darf diese berühmt gewordene Partie der Erzählung nicht als deren zentrales Anliegen betrachtet werden. Ihr ästhetisches Hauptthema sind die Metamorphosen der handelnden Personen.

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