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2 СЕМЕСТР ГМУ1 / Немецкий язык / 11 Организация самостоятельной работы студентов.doc
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05.05.2015
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Dialog 2

Boris: Hilf mir mit Packen, Leo! Wir fahren gleich auf die Datsche!

Leo: Aug die Datsche? Ist das eure eigene Datsche?

Boris: Nein, mein Bruder mietet jeden Sommer ein Landhaus für seine Frau und seine Kinder. Sie fahren jedes Jahr in die sommerfrische.

Leo: Wohnt dort noch jemand von deinen Verwandten?

Boris: Ja, die Familie meiner Tante: Meine Kusine mit ihrem kleinen Söhnchen, meinem Neffen, und mein Vetter, du kennst ihn doch. Er geht schon in die 8. Klasse.

Leo: Und deine Mutter?

Boris: Sie kommt auch manchmal zu Besuch. Gewöhnlich am Wochenende. Montag morgen fährt sie mit der Eisenbahn in die Stadt zurück.

Leo: Und du? Besuchst du deine Verwandten oft?

Boris: Du wesst doch, ich bin sehr beschäftigt. Abends nach der arbeit gehe ich in die Bibliothek. Nur am Sonnabend fahre ich hinaus. Ich schlage gern auf der Veranda.

Leo: Habt ihr da auch irgendwelche Bequemlichkeiten?

Boris: Selbstverständlich! Wir haben eine bequeme Küche mit einem Gasherd. Wasser holen wir zwar aus einem Brunnen. Aber für das nächste Jahr hat man uns die Wasserleitung versprochen. Im Hause ist ein Ofen.

Leo: Ich sehe, ihr nehmt keine Möbel mit. Habt ihr dort Betten, Tische, Stühle?

Boris: Ja, wir haben dort alles Nötige. Man braucht doch auf der datsche keinen Schreibtisch.

Leo: Vergiss die Hängematte nicht!

Boris: Ist schon eingepackt.

Leo: Habt ihr einen großen Garten?

Boris:

Unser Garten ist nicht sehr groß, aber schön. Komm mit, dann kannst du alles selbst sehen.

Leo: Danke für die Einladung. Aber lieber ein anderes Mal, heute habe ich viel zu tun.

Задания.

1. Oтветьте на вопросы.

1. WohinfährtBoris?

2. Wer wohnt auf der Datsche?

3. Wann besucht Boris seine Verwandte? Warum?

4. Welche Bequemlichkeiten hat das Haus?

5. Welche Möbel haben sie im Haus?

6. Haben sie einen Garten? Was für einen?

2. Опишите свою квартиру (свой дом).

Текст 4.

Прочтите и переведите текст на русский язык.

Soziale Sicherheit

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat- so stehet es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet, jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen. Das sind verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergeld und Sozialhilfen.

Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfasst: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich sind es 12,5 % des Bruttoeinkommens.

Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u.a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankenheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80% des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfasst die Bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u.a.

Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen.

Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.

Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld- 1 Jahr) und bis zu 58% alle weiteren Jahre (die Arbeitslosenhilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen- sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5% und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.

Die Sozialhilfe umfasst das Wohngeld (ein Zuschuss zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw.

Задания.

Отметьте правильные и неправильные высказывания.

1. Die Sozialversicherung ist freiwillig.

2. Es gibt staatliche und private Versicherung.

3. Die Versicherungsbeiträge bezahlt nur der Versicherte.

4. Das Krankengeld bekommt der Versicherte 6 Wochen vom Arbeitgeber und 78 Wochen von der Krankenkasse.

5. Die Mutterschutzfrist dauert 2 Monate vor und nach der Geburt.

6. Das Kindergeld bekommt jede Familie für jedes Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr.

7. Wenn man arbeitslos wird, bekommt man das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe zusammen.

8. Die Rente bekommt man mit 60 Jahren.

9. Die Sozialhilfe bekommen nur sozial schwache Bürger.