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МИНОБРНАУКИ РОССИИ

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Санкт-Петербургский государственный электротехнический университет «ЛЭТИ» им. В. И. Ульянова (Ленина)

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Е. С. ТИХОНОВА

СТРАНОВЕДЕНИЕ ГЕРМАНИИ

Электронное учебное пособие

Санкт-Петербург Издательство СПбГЭТУ «ЛЭТИ»

2017

УДК 811.112.22(07):910(07)(430.1) ББК Ш143.24–923+Д890(ЧГ)я7

Т46

Тихонова Е. С.

Т46 Страноведение Германии: учебное пособие (на немецком языке). СПб.: Изд-во СПбГЭТУ «ЛЭТИ», 2017. 26 с.

ISBN 978-5-7629-2198-5

Предназначено для изучения современного культурного и социальноэкономического положения Германии. Состоит из 10 разделов, каждый из которых посвящен одной теме, и охватывает актуальный культурологический, исторический и лингвистический материал. Каждый раздел представлен текстом на немецком языке, содержащим лексику для освоения и активного использования её студентами в устной и письменной речи.

Предназначено для бакалавров по специальности «Лингвистика» по направлениям «Теория и практика межкультурной коммуникации» и «Перевод и переводоведение».

УДК 811.112.22(07):910(07)(430.1) ББК Ш143.24–923+Д890(ЧГ)я7

Рецензенты: канд. филол. наук, науч. сотр. С. Д. Клейнер (ИЛИ РАН); канд. филол. наук, доцент О. Н. Баранова (СПбГК).

Утверждено редакционно-издательским советом университета

в качестве электронного учебного пособия

ISBN 978-5-7629-2198-5

СПбГЭТУ «ЛЭТИ», 2017

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ОГЛАВЛЕНИЕ

 

Thema 1. Geographische Lage..................................................................................

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Thema 2. Das politische System ...............................................................................

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Thema 3. Ausbildung ................................................................................................

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Thema 4. Feste und Bräuche Deutschlands ............................................................

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Thema 5. Religionen ...............................................................................................

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Thema 6.

Die Städte Deutschlands .........................................................................

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Thema 7.

Die deutsche Sprache ..............................................................................

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Thema 8.

Was ist typisch Deutsch? ........................................................................

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Thema 9.

Massenmedien.........................................................................................

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Thema 10. Film und Theater ...................................................................................

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Empfohlene Literatur ..............................................................................................

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Thema 1. Geographische Lage

Die Bundesrepublik Deutschland liegt in Mitteleuropa. Sie ist von neun Nachbarstaaten umgeben: Dänemark im Norden, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich im Westen, der Schweiz und Österreich im Süden und von Tschechien und Polen im Osten.

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist rund 357 000 km2 groß. Die längste Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt 876 km, von Westen nach Osten 640 km. Die Grenzen der Bundesrepublik haben eine Länge von insgesamt 505 000 km.

In Deutschland wohnen rund 81,8 Millionen Menschen und es gehört mit einer Bevölkerungsdichte von 229 Menschen pro Quadratkilometer zu den am dichtesten besiedelten Ländern Europas. Die Bevölkerung Deutschlands ist räumlich sehr unterschiedlich verteilt. Die Region Berlin, die seit der deutschen Vereinigung schnell wächst, umfasst über 5 Millionen Menschen. Im Industriegebiet Rhein und Ruhr leben mehr als 11 Millionen Menschen – etwa 1200 pro Quadratkilometer. Diesen dichtbevölkerten Regionen stehen sehr schwach besiedelte Gebiete gegenüber, so zum Beispiel die Heideund Moorlandschaften der Norddeutschen Tiefebene, Gebiete des Bayerischen Waldes, der Oberpfalz und weite Teile Mecklen- burg-Vorpommerns.

Die deutschen Landschaften sind außerordentlich vielfältig und reizvoll. Niedrige und hohe Gebirgszüge wechseln mit Hochflächen, Stufenländern, Hügel-, Bergund Seelandschaften sowie weiten, offenen Ebenen. Von Norden nach Süden ist Deutschland in fünf große Landschaftsräume unterteilt: Das Norddeutsche Tiefland, das sich von der dänischen Grenze bis zur Stadt Köln im Westen und Hannover im Osten erstreckt; die Mittelgebirgsschwelle, die den Norden vom Süden Deutschlands trennt; das Südwestdeutsche Mittelgebirgsstufenland; das Süddeutsche Alpenvorland und die Bayerischen Alpen, die südlich der Stadt München beginnen. Der deutsche Teil der Alpen umfasst nur einen schmalen Anteil dieses Gebirges.

Die wichtigsten Flüsse sind der Rhein mit seinen Nebenflüssen, der Mosel, dem Neckar und dem Mein, die Ems, die Weser, die Elbe und die Oder, die nach Norden fließen. Die Donau fließt von Westen nach Osten und verbindet Süddeutschland mit Österreich und den Ländern Südosteuropas.

Klimatisch liegt Deutschland im Bereich der gemäßigten Westwindzone zwischen dem Atlantischen Ozean und dem Kontinentalklima im Osten. Große Temperaturschwankungen sind selten. Niederschläge fallen zu allen Jahreszeiten.

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Thema 2. Das politische System

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern: BadenWürttemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin, Brandenburg (Potsdam), Bremen, Hamburg, Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein (Kiel) und Thüringen (Erfurt). Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten.

Deutschland war immer in Länder gegliedert, aber die Landkarte hat im Laufe der Jahrhunderte häufig ihre Gestalt geändert. Die großen Veränderungen haben in neuerer Zeit die Napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts, der Preu- ßisch-Österreichische Krieg von 1866, der erste und der zweite Weltkrieg gebracht.

Bis zur Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 bestand die Bundesrepublik aus elf Ländern. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gab es fünf Länder. Nach den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 hat man beschlossen, fünf neue Bundesländer zu bilden. Am 3. Oktober 1990 ist der Eintritt der DDR und damit der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Bundesrepublik vollzogen; Ostberlin war mit Westberlin vereinigt.

Deutschland ist ein Bundesstaat. Mehrere Gliedstaaten (die Bundesländer) bilden einen Gesamtstaat (den Bund). Föderalismus ist ein anderer Ausdruck für diese Bundesstaatlichkeit. Jedes Bundesland hat ihre eigene Landesverfassung und besteht aus Regierungsbezirken, die in Landkreise und Gemeinden mit eigenen Parlamenten und Verwaltungen unterteilt sind. Die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern ist ein wesentliches Element im System der Gewaltenteilung und -balance. Der Bund ist u.a. für die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungssystem, die Bahn und den Luftverkehr verantwortlich. Einzelne Bereiche sind den Ländern überlassen. Dazu gehören u.a. das Bildungswesen (Schulen, Hochschulen), die Kulturpolitik, das Polizeiwesen, Naturund Landschaftspflege.

Alle grundlegenden staatlichen Systemund Wertentscheidungen sind im Grundgesetz, also in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Rechts-

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normen, und seine Änderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Das Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen aus, mittelbar durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Verfassungsorgane mit legislativen (gesetzgebenden) Aufgaben sind der Bundestag und der Bundesrat. Die exekutiven Aufgaben, also das staatliche Handeln, nehmen vor allem die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler und der Bundespräsident über. Die Rechtsprechungsfunktion kommt auf Verfassungsebene dem Bundesverfassungsgericht zu.

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Ihn wählt die Bundesversammlung – ein Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die die Länderparlamente wählen.

Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind überwiegend repräsentativer Natur: Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt Botschaften aus anderen Staaten. Trotz seiner vorwiegend repräsentativen Aufgaben kann der Bundespräsident als ausgleichende neutrale Kraft eine große persönliche Autorität gewinnen.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Seine Abgeordneten wählt das Volk in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die grundsätzlichen Fragen der Innenund Außenpolitik diskutiert man im Plenum des Bundestages. Die entscheidende Vorarbeit für jedes Gesetz vollzieht sich nicht im Plenum, sondern in den Ausschüssen. In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit.

Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Die Länder haben drei bis fünf oder sechs Stimmen je nach Einwohnerzahl.

Der Bundesrat entscheidet über die Bundespolitik mit und bildet damit ein Gegengewicht zu den politischen Zentralorganen Bundestag und Bundesregierung, er ist aber auch ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Die Mitglieder des Bundesrates können, ebenso wie die Mitglieder der Bundesregierung, an allen Sit-

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zungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und jederzeit in die Debatte eingreifen.

Die Bundesregierung, das „Kabinett“, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler für vier Jahre auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers.

Der Bundeskanzler nimmt in der Bundesregierung eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. Er entscheidet über die Ministerzahl, wählt die Minister aus und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Bundesminister leiten im Rahmen dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Der Bundeskanzler trägt die Verantwortung für die Regierung gegenüber dem Parlament.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es entscheidet beispielweise in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern o- der zwischen einzelnen Bundesorganen. Es prüft Bundesund Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zuvor muss er allerdings in der Regel die zuständigen Gerichte erfolglos angerufen haben.

Politische Parteien. Seit den ersten gesamtdeutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten. Das sind die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Christlich Soziale Union (CSU), die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und die Grünen. Daneben gibt es eine Anzahl kleinerer Parteien, die im Bundestag nicht vertreten sind, weil sie bei den Bundeswahlen weniger als 5% der Stimmen erhalten haben.

Thema 3. Ausbildung

Das deutsche Grundgesetz gibt jedem das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten und Schule, Ausbildungsstätte sowie Beruf nach jeweiligen Neigungen und Fähigkeiten frei zu wählen. Jeder soll sein Leben lang die Chance offen haben, sich persönlich, beruflich oder politisch zu bilden.

Für die Ausbildung, besonders für das Schulwesen, den Hochschulbereich und die Erwachsenenbildung und Weiterbildung, sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Die Länder haben auch gemeinsame Regelungen über Schulpflicht, Organisationsformen, Anerkennung von Prüfungen u.a.

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Die Kindergärten gehören nicht zum staatlichen Schulsystem. Träger der Kindergärten sind meist Kirchen, Gemeinde, manchmal auch Betriebe und Vereine. Für den Kindergartenbesuch werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist.

Die Schulpflicht besteht vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr, also für 12 Jahre. Der Besuch aller öffentlichen Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel, vor allem Schulbücher, bekommen die Schüler zum Teil kostenlos, zum Teil leihen sie sie aus.

Mit sechs Jahren kommen die Kinder in die Grundschule, die im Allgemeinen vier Jahre umfasst. Die Grundschule besuchen alle Kinder gemeinsam. Danach wechseln die Schüler in eine andere allgemeinbildende Schule.

Rund ein Viertel der Kinder geht im Anschluss an die Grundschule in die Hauptschule. Die Hauptschule vermittelt ihren Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung. Jeder Hauptschüler erhält Unterricht in Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften, Soziologie, einer Fremdsprache (meist Englisch) und in Arbeitslehre. Wer die Hauptschule nach fünf oder sechs Jahren verlässt, tritt meist in die Berufsausbildung ein und besucht daneben mindestens bis zum 18. Lebensjahr eine Berufsschule. Der erfolgreiche Abschluss der Hauptschule öffnet den Weg zu vielen Ausbildungsberufen in Handwerk und Industrie.

Die Realschule steht zwischen Hauptschule und Gymnasium und vermittelt ihren Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung. Sie umfasst in der Regel sechs Jahre von der 5. bis zur 10. Klasse und führt zu einem mittleren Schulabschluss, der zum Eintritt in weiterführende schulische Bildungsgänge berechtigt, z.B. in spezielle Berufsschulen oder in die Fachoberschule. Er ist eine Voraussetzung für eine mittlere Laufbahn in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst.

Das Gymnasium umfasst in der Regel neun Jahre (5. – 13. Jahrgangsstufe) und vermittelt seinen Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 – 13. Die Schulfächer sind den drei Aufgabenfeldern zugeordnet; es gibt das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellwissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld. Der Pflichtbereich umfasst außer den drei Aufgabenfeldern Religionslehre und Sport. Den Abschluss der gymnasialen Oberstufe bildet die Abiturprüfung in vier Fächern. Mit der Abiturprüfung erwirbt man „das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ nach 13 Schuljahren. Es berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an den Hochschulen.

Die Hochschulen in Deutschland sind staatliche Einrichtungen der Bundesländer. Der Bund regelt nur die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens; er

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beteiligt sich auch an der Finanzierung des Hochschulbaus und der Hochschulforschung. Die Hochschulen haben das Selbstverwaltungsrecht. Eine Hochschule leitet der Rektor oder Präsident. In den meisten Bundesländern verwaltet die Studentenschaft ihre Angelegenheiten selbst.

Das Studium an den Universitäten und Hochschulen schließt man mit einer Diplom-, Magisteroder Staatsprüfung ab. Danach ist eine weitere Qualifizierung bis zur Doktorprüfung (Promotion) möglich. Die Fachhochschulen sind jüngerer aber zunehmend attraktiver Hochschultyp; hier vermittelt man vor allem praxisbezogene Ausbildung in den Bereichen Ingenieurwesen, Informatik, Wirtschaft usw. Diese Ausbildung schließt man mit der Diplomprüfung ab.

An den deutschen Universitäten gibt es keine „Kurse“, die zu einem Examen führen. In allen Fächern muss man im Laufe des Studiums bestimmte Vorlesungen, Übungen, Seminare oder Praktika besuchen. Für Zwischenund Abschlussprüfungen sind in der Regel bestimmte Friste vorgesehen.

Deutsche Hochschulen haben eine lange Geschichte. Die älteste und traditionsreiche deutsche Hochschule, die Universität Heidelberg, wurde 1386 gegründet. Wie alle mittelalterlichen Universitäten war sie in vier Fakultäten eingeteilt: Theologie, Recht, Medizin und Philosophie. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde Heidelberg zum Zentrum europäischer Wissenschaft und Kultur. Die Blütezeit dauerte bis 1618; der Dreißigjährige Krieg hat die Universität schwer getroffen. Ende des 17. Jahrhunderts haben die französischen Truppen die Universität völlig zerstört. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts hat man sie reorganisiert, so dass sie einen Neuanfang erlebt hat. Die Universität Heidelberg ist heute eine der führenden Hochschulen Deutschlands. Sie besteht aus 13 Fakultäten: Theologischen, Rechtswissenschaftlichen, Philosophisch-historischen, Neuphilologischen, Wirtschaftswissenschaftlichen u.a. Hier studieren über 30 000 Studenten.

Die Universität Köln zählt auch zu den ältesten Universitäten Deutschlands. Sie wurde zwei Jahre nach der Heidelberger Universität gegründet und hatte vier Fakultäten, die größte und bedeutendste davon war die Theologische. Bereits im Gründungsjahr hatte Köln im Verhältnis zur damaligen Zeit viele Studenten. Bis zum 15. Jahrhundert war die Kölner Universität eine der führenden Universitäten des deutschen Reichs, hierher kamen viele berühmte Professoren sowie Studenten aus verschiedensten Ländern. Nachdem französische Revolutionstruppen 1794 Köln besetzt hatten, löste man die Universität auf. Eine Neugründung der Universität geschah im Jahre 1919 und hatte ganz andere Voraussetzungen und Ziele als die Mittelalterliche Hochschule: sie sollte der Ausbildung von Kaufleuten dienen,

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deshalb nahm die wirtschaftsund sozialwissenschaftliche Fakultät eine besondere Stelle ein. Die Universität Köln hat heute 6 Fakultäten (Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliche, Rechtswissenschaftliche, Medizinische, Philosophische, Ma- thematisch-Naturwissenschaftliche, und ab 2005 auch die Humanwissenschaftliche Fakultät) und zählt ca. 45 000 Studenten. Die Kölner Universität zählt regelmäßig zu den TOP 5 in Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWZ) und den Rechtswissenschaften und unterhält Forschungskooperationen zu mehreren Großforschungseinrichtungen.

Die Universität Erfurt ließ Papst Urban VI. 1389 stiften, und in der zweiten Woche nach Ostern 1392 hat man die Uni offiziell eröffnet. Die Gründungsurkunde, die Papst Clemens VII. bereits im Jahr 1379 auf Antrag der Erfurter Bürgerschaft erteilt hatte, führte wegen des Abendländischen Schismas nicht zur Universitätsgründung, einige Forscher sehen sie aber als eigentliches Gründungsdatum, was Erfurt die älteste Alma Mater Deutschlands vor Heidelberg (1385) und Köln (1388) macht. Die Universität hat man 1816 geschlossen. Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte 1994 die Neugründung als Universität. Die Pädagogische Hochschule Erfurt, die zu DDR-Zeiten gegründet war, sowie weitere Einrichtungen gingen in der wiedererrichteten Universität auf.

Der mit Abstand größte Studiengang an der Universität ist das Grundschullehramt (als Pädagogik der Kindheit bezeichnet); der zweitgrößte Studiengang, Erziehungswissenschaften, stammt ebenfalls aus der erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Weitere Schwerpunkte der Universität sind die Staatswissenschaften (Sozialwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften) sowie einige Disziplinen der philosophischen Fakultät (hier sind Geschichte und Kommunikationswissenschaften die größten Studiengänge).

Thema 4. Feste und Bräuche Deutschlands

Brauchtum ist ein Gruß aus guten alten Zeiten, sagt der Volksmund. Bräuche und Feste gehören oft zusammen, sie sind Elemente der Nationalkultur und Geschichte.

Weihnachten ist das große Kirchenfest, das dem Andenken an die Geburt Jesu Christi gewidmet ist. Das ist das schönste und beliebteste Fest in Deutschland. Auf dem Kalender steht Weihnachten unter dem 25. und 26. Dezember. Aber die Erwartungsund Vorbereitungszeit beginnt schon im November. Adventszeit, Nikolaus – das Kinderfest – und der Heilige Abend mit all ihren Bräuchen und Traditionen beherrschen das Leben in Stadt und Land.

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