- •Часть 1
- •Часть 2
- •Ich heiße Petra Wagner
- •5. Расставьте слова в правильном порядке. Запишите предложения и переведите их на русский язык.
- •Text 6. Wolfgang Plank
- •Часть 3 Контрольная работа №1
- •Deutsch für juristen teil 2
- •Text 2. Die Einteilung des geltenden Rechts
- •Öffentliches Recht
- •Самостоятельная работа
- •A) Zivilprozessrecht
- •B) Aufbau der Staatsanwaltschaft
B) Aufbau der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute staatliche Behörde, eine Justizbehörde, die zur Strafverfolgung berufen ist. Bei jedem Gericht soll eine Staatsanwaltschaft bestehen (§ 141 GVG). Zulässig ist es, dass eine Staatsanwaltschaft gleichzeitig für mehrere Gerichte zuständig ist, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken für alle Amtsgerichte des Saarlandes und das Landgericht.
Besteht die Staatsanwaltschaft eines Gerichtes aus mehreren Beamten, wie praktisch überall üblich, so handeln die dem ersten Beamten beigeordneten Staatsanwälte als dessen Vertreter (§ 144 GVG). Die große Masse der Verfahren wird von den beigeordneten Staatsanwälten selbständig bearbeitet, naturgemäß vielfach nach allgemeinen Richtlinien. Maßgeblich ist jedoch die Auffassung des Vorgesetzten(Leitender Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt/Justizminister).
Eine Anweisung des Justizministeriums (allgemein oder für einen Einzelfall) wird als “Erlass”, die des Generalstaatsanwaltes als “Auftrag” bezeichnet.
Der Vorgesetzte kann über die Sachbearbeitung Bericht sowie Vorlage der Akten verlangen. In der Regel genügt es, wenn er seine Auffassung formlos bekannt gibt. Daneben hat er das Recht Weisungen zu erteilen (§ 146 GVG) sowie der eigenen Übernahme (Devolution) und der Ersetzung des Sachbearbeiters (Substitution) nach § 145 GVG. In den Motiven zum GVG findet sich als Erklärung hierfür, dass die Einheitlichkeit der Behörde durch dieses monokratische Prinzip gewahrt werden soll, also eine gleichmäßige Sachbearbeitung.
Von den Gerichten ist die Staatsanwaltschaft unabhängig und die ist als getrennte Behörde zu organisieren (§§ 150, 151 GVG). Die Aufteilung des Staates in Bund und Länder setzt sich auch bei der Organisation der Staatsanwaltschaften (Generalbundesanwalt bzw. Landesstaatsanwaltschaften) fort. Dahinter steht die Idee der Gewaltenteilung.
3.Составьте 5-7 вопросов к тексту по-немецки и напишите их.
