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Posobie_dlya_yuristov_zaochnoe_Nemetskiy_Yazyk.doc
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Der Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist Oberes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen. Er wurde mit dem Ziel errichtet, die Rechtseinheit in der Bundesrepublik zu wahren. Seine Entscheidungen sind, ähnlich wie die des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig, richtungweisend für die Rechtsprechung der übrigen Gerichte.

Die Mitglieder des Bundesgerichtshofs (Präsident, Vorsitzender Richter und Richter) werden durch den Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Die beim Bundesgerichtshof bestehenden Zivil- und Strafsenate, deren Zahl der Bundesminister der Justiz festsetzt, entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Daneben gibt es besondere Senate für Patentsachen (Patentsenat), für Kartellangelegenheiten (Kartellsenat), für Anwalts-und Notar-Sachen usw.

Der Bundesgerichtshof ist im wesentlichen Revisionsinstanz. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist er zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Revision gegen Endurteile der Oberlandesgerichte (OLG) sowie in Sonderfällen gegen Urteileder Landgerichte (LG). In Strafsachen obliegt dem Bundesgerichtshof die Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der großen Strafkammern der LG und der großen Strafsenate der OLG.

Grundsätzlich entscheidet der Bundesgerichtshof durch seine erkennenden Zivil- und Strafsenate. Für besondere Fälle sind je ein Großer Senat für Zivil- und Strafsachen errichtet. Sie sind mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs und acht Richtern besetzt, die jeweils auf zwei Jahre bestellt sind. Die Zuständigkeit der Großen Senate ist gegeben, wenn ein Zivil- oder Strafsenat in einer Rechtsfrage von einer früheren Entscheidung eines Senats oder Großen Senats abweichen will. Außerdem kann ein Zivil- oder Strafsenat eine Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung erforderlich ist. Wenn ein Zivilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats (oder umgekehrt) abweichen will, muss darüber der Vereinigte Große Senst entscheiden. Dieser Senat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs sowie sämtlichen Mitgliedern der beiden Großen Senate.

Контрольная работа №2

Раздел 3. Государственное устройство стран изучаемого языка (Германия, Австрия, Швейцария). Вариант - 1 Die Bundesrepublik Deutschland: Grundlagen der Staatsordnung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat. Die BRD entstand am 23. Mai 1949. Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz vom 8. Mai 1949. Bis 1990 bestanden zwei deutsche Staaten: die Bundesrepublik Deutschlandund die Deutsche Demokratische Republik. Die Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte am 3. Oktober 1990.

Die BRD liegt in Mitteleuropa. Sie nimmt die Fläche von etwa 357 000 km² ein und zählt über 82 Millionen Einwohner. Die Staatsflagge der Bundesrepublik ist schwarz-rot-gold. Die Bundeshauptstadt ist Berlin.

Deutschland besteht aus 16 selbstständigen und gleichberechtigten Bundesländern. Die Länder gliedern sich in Regierungsbezirke, kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden. Jedes Bundesland hat eigene Verfassung und Regierung.

Deutschland ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk übt die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) aus.

Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik sind der Bundespräsident als Staatsoberhaupt, das Parlament und die Regierung. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat. Der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespäsident und das Bundesverfassungsgericht sind die obersten Staatsorgane Deutschlands.

Der Bundestag ist die Volksvertretung. Der Bundestag als Legislative berät, beschließt und verabschiedet die Gesetze. Das Volk wählt die Bundestagsabgeordneten alle vier Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.

Der Bundesrat ist die Ländervertretung. In den Bundesrat entsenden die Bundesländer ihre Abgeordneten und wirken dadurch auf die Legislative und die Exekutive des Bundes ein. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Mitglieder der Bundesrates vertreten die Interessen ihrer Länder.

Nach der Bundestagswahl kann die Partei, die die absolute Mehrheit der Wählerstimmen erhalten hat, die Regierung bilden. Wenn keine Partei mehr als 50% der Wählerstimmen erhalten hat, konnen zwei oder mehr Parteien zusammen eine Koalitionsregierung bilden. Die Partei, die bei der Wahl unterliegt, geht in die Opposition.

Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags schlagen die stärksten Fraktionen ihren Kandidaten für das Bundeskanzleramt vor. Der Kandidat, der bei der folgenden Abstimming die meisten Stimmen erhalt, wird Bundeskanzler.

Nach der Bundeskanzlerwahl ernennt der Bundespräsident den neugewählten Kandidaten offiziell zum Bundeskanzler und uberreicht ihm die Ernennungsurkunde. Danach stellt der neue Bundeskanzler die Mininster seiner Regierung vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.

Die Bundesregierung, das “Kabinett”, besteht aus dem Regierungschef (dem Bundeskanzler) und den Bundesministern. Die Amtszeit einer Bundesregierung beträgt im Allgemeinen vier Jahre. Der Bundeskanzler hat die zentrale Stellung in der Bundesregierung. Er entscheidet über die Zahl der Minister und wählt die Minister aus. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Der Bundeskanzler ist dem Bundestag verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihren Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.

Der Bundespäsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er vertritt die Bundesrepublik im Ausland. Er ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die Bundesminister. Er unterzeichnet auch internationale Verträge. Die Bundesversammlung Deutschlands wählt den Bundespräsidenten auf 5 Jahre. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie aus gleich großen Zahl von Delegierten der Länderparlamente.

Das oberste Bundesorgan der Rechtsprechung (Judikative) ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Gegenüber anderen obersten Staatsorganen der Bun­desrepublik Deutschland ist es unabhängig und gleichberechtigt.

Auch die Bundesländer haben eigene Regierungen und Parlamente. Der Chef einer Landesregierung heißt gewöhnlich "Ministerpräsident" und die meisten Parlamente der Bundesländer heißen "Landtage". In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen die Regierungen "Senat". Die Parlamente in Hamburg und Bremen heißen "Bürgerschaft" und in Berlin "Abgeordnetenhaus".

Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt. An der Spitze der Bezierksregierungen stehen die Regierungspräsidenten. Sie verwalten Städte, Landkreise und Gemeinden, die gleichzeitig über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verfügen.

Die jeweiligen Kommunalparlamente heißen "Kreistage", "Stadtver-ordnetenversammlungen", "Stadtrate" und "Gemeinderate". Ihre Wahlperiode beträgt fünf oder vier Jahre. Die obersten Verwaltungsbeamten in den großeren Stadten heißen "Oberbürgermeister", in den Landkreisen — "Landräte", in den kleineren Städten und Gemeinden — "Bürgermeister".